Kleidungsshop - Widerrufsrecht

N_O_K_I_A

Commander
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Jan. 2007
Beiträge
2.116
Hi,

ich bin bei folgendem Online-Shop (Shop) auf eine merkwürdige Regelung getroffen.
Zur Rückgabe steht da unter Anderem folgendes:

Wenn du den deinem Kauf beiliegenden Rückgabeaufkleber verwendest, berechnen wir hierfür eine Gebühr von 9,00 EUR, die von deinem Erstattungsbetrag abgezogen wird.

Wenn du deinen eigenen Zusteller verwenden möchtest, trägst du die Versandkosten für die Rückgabe selbst.

Ist das nicht recht..."ungewöhnlich"?.
 
Zuletzt bearbeitet:
9 €? Krass ^^
Hast du ne Widerrufsbelehrung bekommen? Kann die nicht finden ...


Bestell das nächte Mal einfach bei H&M :D
Gutscheine dazu gibts im Internet und Rücksendung ist immer frei.
 
Die 9 Euro werden ja nur bei der Nutzung des mitgesandten Aufklebers berechnet, ansonsten kann der Kunde durch eigenen Versand die Versandkosten selbst bestimmen.

Sehe da nichts ungewöhnliches.
 
Keine Sorge, hab da noch nicht bestellt.
Bin dann lieber direkt in den Shop gefahren.

Nur ich finde 9€ Gebühr, sowie das man auch die Versandkosten selber tragen muss sehr ungewöhnlich...
War da nicht die Regelung auf "ab 40€" gesetzt?
 
Naja, es ist insofern ungewöhnlich, dass ab einem Warenwert von 40€ der Shop die Rücksendekosten zahlen muss. Allerdings scheint der Shop keine deutscher zu sein, auch wenn die Sprache deutsch ist, sondern in den Niederlanden zu sitzen. Wenn die Ware von dort verschickt wird und auch Rücksendungen wieder dorthin gehen, ist das glaub ich schon normal.
 
Grad mal geschaut.
Impressum -> NL
Serverstandort -> D
 
Der Serverstandort spielt für Widerrufsrecht etc. keine Rolle.
 
Leider.
Danke für die Infos! :)
 
Hallo,

aber komisch ist das schon. Ich dachte immer, dass der Händler die Ware kostenlos zurücknehmen muss (also auch den Rückversand zahlen) wenn der Warenwert über 40€ ist.

Grüße
 
Aber nicht wenn du im Ausland bestellst
 
@Elmers:

Besser: Wenn man nicht z. B. in den Niederlanden bestellt. Die Regelungen des Widerrufsrechts sind in den Ländern der EU leider immer noch sehr unterschiedlich.
 
Sehr unterschiedlich ist doch etwas übertrieben, denn immerhin gibt die Fernabsatzrichtlinie ja den groben Weg vor.

Außerdem wäre hier noch zu prüfen, welches Recht überhaupt Anwendung findet und falls holländisches Recht zur Anwendung kommt, wie dieses den vorliegenden Fall regelt.
 
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