Kleinanzeigen: Käufer möchte per Nachnahme zahlen, Risiko?

n8mahr schrieb:
Das ist ein Risiko von 15€.
Nichtmal, die Nachname kostet online 6,90, siehe hier. Bevor wieder einer einen Beweis will. Oo Der Rest sind Kosten, die man so oder so hat...

Ansonsten: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/oka/dhl_preise_national_500_offline.pdf Kleingedruckte. Bei Nichtzustellbarkeit fallen 4€ an. Man zahlt die Nachname nicht wenn unzustellbar, aber eben jene 4€. Das Risiko beträgt also exakt 4€.

Echt erstaunlich, wie viele hier klar zu erkennen geben, dass sie nicht in der Lage sind. sowas zu recherchieren. Aber, weil man es nicht glauben will, werden andere angezweifelt statt zu recherchieren. Aber jenes, was zum eigenen Erfahrungshorizont passt, wird ohne jede Zweifel sofort akzeptiert und bedarf keines Nachweises. Die Aussage, man bliebe auf den Kosten sitzen, war zuerst da und wurde nicht angezweifelt oder ein Nachweis dafür verlangt.

Wirklich kein Wunder, das Fakenews es in so einem solchen Umfeld derart einfach haben...

PS: BEvor auch das angezweifelt wird: Das ein Paket bei Nichtannahme als unzustellbar gilt bei Nachnahme, steht direkt im Onlineshop bei der Nachnahme im Infokästchen...
 
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also ich lese da die Info raus, das ICH im falle einer Unzustellbarkeit NOCHMALS 4€ zahlen darf (sprich zusätzlich zu den ~13-14€ der ursprünglichen Versandkosten).
 
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Dieses Stein Argument habe ich doch aber immer. Bei PP, Überweisung, Treuhand, beim Treuhänder habe ich vermutlich noch die Chance mein Geld wieder zurück zu bekommen, da man den Dienst nur nutzen kann, wenn man legitimiert wurde, sprich dann wirds Post von Ebay geben wenn man das Geld einbehält oder ein Betrug vorliegt.

@Dominion
Ich habe beim letzten mal am 22.04. Abends das Paket abgegeben und am 23.04. wurde morgens meine Auszahlung bestätigt. Vielleicht hat der Käufer dem früher zugestimmt, weil laut Ebay Kleinanzeigen Text muss er das eigentlich, aber das Paket kann technisch gesehen noch nicht da gewesen sein:

1​

Sicher bezahlen starten​

Bitte den Käufer die 'Sicher Bezahlen' Funktion für diesen Artikel zu starten. Er gibt den vereinbarten Preis an. Diese 'Zahlungsanfrage' wird dir zur Bestätigung angezeigt.

2​

Käufer bezahlt​

Stimmst du der Anfrage zu, zahlt der Käufer und wir verwahren dein Geld sicher. Dieser Service ist für dich kostenlos. Du bist durch das 'Rundum-Sorglos-Paket' zu 100% geschützt. Die sichere Bezahlfunktion schafft Vertrauen beim Käufer und macht dich zum erfolgreichen Verkäufer. Käufer sind oft mißtrauisch, wenn du sie ablehnst. Beachte: Banküberweisung dauert in der Regel einen Banktag - bitte habe Geduld, wenn der Käufer dir bereits sagt, dass er bezahlt hat.


3​

Artikel versenden​

Wenn das Geld bei uns ist, zeigen wir dir im Chat 'Artikel bezahlt' an. Jetzt bist du abgesichert und kannst den Artikel verschicken. Denk an den versicherten Versand mit Sendungsnummer.

4​

Geld erhalten​

Du erhältst dein Geld, wenn der Käufer im Chat bestätigt hat, dass er den Artikel erhalten hat. Spätestens nach 14 Tagen zahlen wir es auch ohne Bestätigung an dich aus. Damit wir dir dein Geld auszahlen können, musst du einmalig deine Bankverbindung angeben. Hierzu lädst du ein Foto deiner Bankkarte hoch.
 
Das Argument, dass man auf den Versandkosten sitze bleibt könnte man umgehen wenn man sich diese vorher überweisen lässt (PP Friends oderso)
 
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Erkekjetter schrieb:
Wirklich kein Wunder, das Fakenews es in so einem solchen Umfeld derart einfach haben...

Ja da wundert mich auch nichts mehr

ein teurer Spaß
 
Hanni2k schrieb:
Das Argument, dass man auf den Versandkosten sitze bleibt könnte man umgehen wenn man sich diese vorher überweisen lässt (PP Friends oderso)
sowas ist ein guter kompromiss.


und an alle anderen, die hier immer "vorkasse oder nix" befürworten: handhabt ihr das umgekehrt denn auch so? sendet ihr einfach so geldbeträge >100€ an unbekannte personen aufs konto oder per paypal? bei ebay kleinanzeigen, dem mekka der online-betrüger? ich bezweifle es doch stark..
 
n8mahr schrieb:
alles richtig, aber:

Mein Rat : als K niemals Vorkasse. Barzahlung, kein Thema, aber bei Versand muss ein Treuhändler dazwischen. Oder gibst du einem Fremden auf offener Straße 200€, und der sagt, "warte mal 10 Minuten, ich komm gleich wieder, hole eben die Ware"? Nix anderes ist Vorkasse.

Die Treuhänder-Regelung ist demnach vorliegend auch für die Katz und sollte als Verkäufer nicht akzeptiert werden! Meinen Dank an dieser Stelle an @nebulein für die Erläuterungen.

Der Schwachpunkt ist nämlich, dass wiederum der Käufer bestimmen kann, ob der Ablauf reibungslos verläuft.
Der Verkäufer hat zwar die Sicherheit, dass Geld bei einem Treuhänder hinterlegt ist. Die Auszahlung jedoch richtet sich nach einem "go" vom Käufer an den Treuhänder.

Ein Käufer, der einen Transportschaden (uU sogar die vollständige Zerstörung des gelieferten Artikels; jur.: Untergang) feststellen muss, wird dieses "go" keinesfalls geben. Erst recht nicht, wenn er durch Nichtfreigabe der Zahlung erreichen kann, dass der Verkäufer seinerseits den Klageweg beschreiten muss. Ein Kläger ist immer in einer viel schlechteren Position als der Beklagte. Beweisanforderungen sind hier grundverschieden.

Die Wertung des Gesetzgebers, beim Privatverkauf das Versendungsrisiko allein dem Käufer aufzuerlegen, ist absolut richtig wie sie ist. Der Käufer kann selbst entscheiden, ob er den Artikel persönlich abholt und somit vor dem Kauf in Augenschein nehmen kann. Ist ihm der Standort zu weit entfernt, kann er das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung (oder auch des Nichterhalts der Ware) in Kauf nehmen oder vom Kauf Abstand nehmen.


Daher sei an dieser Stelle jedem Käufer das Folgende angeraten:
Wann immer möglich persönlich abholen. Zahlung in bar vor Ort, nach Besichtigung.
Sich eine Preisgrenze festlegen, bis zu der man das Risiko eingehen möchte, dass das Geld weg und die Ware nicht da oder unbrauchbar ist. Innerhalb dieser Preisgrenze kann Vorkasse akzeptiert werden.

Jedem Verkäufer ist anzuraten:
Nur Barzahlung vor Ort oder Vorkasse akzeptieren. Keine Treuhand-Modelle, keine Nachnahme. Erst nach vollständigem und unumkehrbaren Zahlungseingang versenden.
Käufer, die dies nicht akzeptieren wollen, ablehnen!


Hier noch einmal ein Fallbeispiel zur Verdeutlichung:

Ich kaufe mir bei Kleinanzeigen eine Grafikkarte.
Vereinbart wird Nachnahme.
Das Paket kommt schon völlig lediert bei mir an, ich kann mir schon im Vorfeld denken dass die Grafikkarte dies wohl nicht überstanden hat.
Ich verweigere die Annahme, Paket geht zurück zum VK.

Rechtlich korrekt hafte ich als Käufer für die Verschlechterung. In der Folge muss ich die völlig zerstörte Karte vollständig bezahlen und kann sie gleich entsorgen. Viel Geld gezahlt für nichts. [Ansprüche gegen die Transportversicherung lassen wir hier bgei der Betrachtung außen vor.]
Dies ist die Wertung des Gesetzgebers, und sie ist richtig.

Aber welcher Käufer macht denn das freiwillig?

Und so bekommt der VK in diesem Fallbeispiel seine Karte in Einzelteilen zurück und hat kein Geld. Und das, obwohl er mit dem Versendungsrisiko überhaupt nichts zu tun hat.
Natürlich kann der VK jetzt klagen; er kann sogar auf Erfüllung und somit auf Abnahme und Bezahlung der Einzelteile klagen. Aber er ist in einer wesentlich schlechteren Position als Kläger, er wird viel Zeit aufwenden müssen für diesen Fall und für den Prozess in Vorleistung gehen müssen.


Und daher nochmal:
Es ist Sache des Käufers, sich abzusichern und ggf selbst abzuholen. Wählt der Käufer Versand, so muss er mit allen Unannehmlichkeiten selbst leben.

Wer als Verkäufer hier auf Kompromisse eingeht, ist selbst Schuld.
 
@Dominion
Als jemand, der privat viel bei Kleinanzeigen kauft, aber auch verkauft, kann ich dir sagen, welcher Käufer das freiwillig macht. Jeder Käufer, der normal am Geschäftsleben teilnehmen möchte, und keine Zeit hat, persönlich durch die Republik zu fahren, um Dinge abzuholen, die sich auch einfach verschicken lassen.

Du unterschlägst bzw vertauscht hier vollkommen die reellen Risiken und Wahrscheinlichkeiten.
Als jemand, der privat und auch beruflich Erfahrungen im Bereich online-Betrug sammeln durfte, muss ich dir leider mitteilen, dass Betrug viel häufiger vorkommt, als ein Transportschaden.

Der häufigste Betrug ist:
K und V einigen sich auf einen Kaufpreis, K überweist / paypalt an freunde das Geld an V in der Hoffnung, bald die Ware zu erhalten .. und hört dann nie wieder von V. Überweisung wird in 99% der Fälle von überschuldeten und verzweifelten Individuen verwendet, PayPal von etwas professionelleren Verbrechern. Betrüger sinds beide.

Um DIESE, die mit Abstand häufigste Art von Betrug zu verhindern, ist ein Treuhänder wunderbar geeignet. Kommt nachweislich keine Ware, geht das Geld zurück. Das wars.

Dann kommt lange nix, und dann kommen die Fälle, wo ein Backstein, eine Produktfälschung etc pp versandt wurde, um den Treuhändler zu täuschen.

Etwa gleich häufig sind die Fälle im Privatbereich, wo der Empfänger die Ware als "nicht erhalten" meldet, obwohl er sie korrekt erhalten hat. Das lässt sich zum Glück häufig widerlegen durch das Paketgewicht etc pp. Ist zwar IMMER mit Ärger und Scherereien für beide Parteien verbunden, aber immer noch besser, als auf gut Glück Geld wo hin zu senden.
Dein Argument, der Treuhänder wäre nutzlos in den Fällen, stimmt so nicht. Beide Parteien müssen aktiv werden, und ihre Argumente vorbringen. Das ist 10 mal mehr, als sonst. Betrüger lieben es einfach, und wollen möglichst wenig Aufwand und Kontakt mit der Außenwelt haben, um an das Geld zu kommen. Jeder notwendige Schriftwechsel mit dem Kundenservice macht es unwahrscheinlicher, dass ein Betrüger sich die Mühe macht.


Was du ansonsten beschreibst, ist das normale Lebensrisiko.
Du kaufst etwas bei privat, und es tut nicht. Streit ist da die Regel denn die Ausnahme. Ob die Produkte besser funktionieren, wenn du sie abholst, wage ich zu bezweifeln, aber evtl gibt es ja Statistiken drüber. Wie willst du zB eine ausgebaute Grafikkarte auf Funktion testen?
Wenn der VK schreibt "Funktioniert" und sie funktioniert nicht, wenn du sie einbaust : Streit! Ob du sie abgeholt oder zugeschickt bekommen hast.

Daher: ich halte einen Treuhänder wie PayPal, die eingebaute ebay Zahlungsfunktion oder eben Nachnahme für einen sehr gangbaren Kompromiss. Nicht ohne Fehler und Fallstricke, aber wenn man die komplett umgehen möchte, darf man gar nichts kaufen oder verkaufen, niemals, weder vom Händler, noch von Privat. (ich hatte schon diverse Probleme mit Händlern und Grafikkarten, da hat man dann auch keine funktionierende Ware UND kein Geld.. aber das ist eine andere Geschichte..).
 
n8mahr schrieb:
Du unterschlägst bzw vertauscht hier vollkommen die reellen Risiken und Wahrscheinlichkeiten.
Das denke ich eher nicht.

Denn Du verkennst völlig, dass es vorliegend in diesem Thread um Kleinanzeigen geht, nicht aber um Plattformen wie ebay.

Ebay ist auf das Versenden von Waren ausgelegt. Die Schutzbedürftigkeit des Käufers ist dort eine andere.

Bei Kleinanzeigen handelt es sich um einen regionalen Markt. Genau dafür ist Kleinanzeigen da. Zum selbst hinfahren, prüfen und abholen.

Ein Käufer, der das nicht akzeptieren möchte, ist nicht schutzbedürftig. Und nicht schutzwürdig.

Ein Verkäufer, der hier einen Großteil seiner ihm zustehenden Rechte preisgibt, handelt unklug.



Im Endeffekt muss jeder selbst wissen, ob er sich als VK darauf einlassen möchte, zusätzliche Unsicherheiten in Kauf zu nehmen. Ich kann nur jedem empfehlen, lediglich Vorkasse und Barzahlung zu akzeptieren.
 
Dominion schrieb:
Das denke ich eher nicht.

Denn Du verkennst völlig, dass es vorliegend in diesem Thread um Kleinanzeigen geht, nicht aber um Plattformen wie ebay.
? sorry, du hast meinen kompletten text nicht gelesen, ODER weißt nicht, dass es "ebay Kleinanzeigen" gibt, den größten Kleinanzeigenmarkt online... die wurden vor x Jahren von ebay gekauft, seit dem heißt das so und ist NICHT vergleichbar mit dem "normalen" ebay. :lol:
Dominion schrieb:
Ein Käufer, der das nicht akzeptieren möchte, ist nicht schutzbedürftig. Und nicht schutzwürdig.
? der ist nicht WÜRDIG? was geht bei dir? tsss..
In Zeiten des Internets ist es vollkommen normal, dass man Artikel sucht, die nicht direkt nebenan sind.. für große Artikel ist Abholung durchaus sinnvoll, aber für kleine? Wenn du der Meinung bist, dass man für einen Schuhkarton stunden durch die Gegend fährt, wenn der für 6€ verschickt werden kann.. dann.. nun...

ok, offensichtlich "alte schule", da kannste nix machen..
 
n8mahr schrieb:
seit dem heißt das so und ist NICHT vergleichbar mit dem "normalen" ebay.
Genau das habe ich doch gesagt! Die Plattformen sind nicht vergleichbar.

Und deshalb besteht zwischen Käufern auf ebay Kleinanzeigen und Käufern auf ebay auch eine völlig unterschiedliche Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit.

n8mahr schrieb:
? der ist nicht WÜRDIG? was geht bei dir? tsss.. ok, offensichtlich "alte schule", da kannste nix machen..
Ganz ruhig, Du hast mich bloß nicht verstanden.

Ich habe mich juristisch zu diesem Fall geäußert und juristisch die Konsequenzen durchdacht.

Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit sind juristische Fachbegriffe.

Ich werde es Dir laienhaft erläutern:
Schutzbedürftig bist Du, wenn Du ein gerechtfertigtes Interesse an Schutz in einer Sache hast.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Rechtsordnung Dir trotz deines berechtigten Interesses auch den Schutz gewährt. Dein Interesse kann nämlich mit anderen, ebenfalls berechtigten Interessen in Konflikt stehen.
Und deshalb bist Du erst dann schutzwürdig, wenn die Rechtsordnung Dir das zubilligt.

Im vorliegenden Fall hat die Rechtsordnung in Fällen von Privatverkäufen das Versendungsrisiko allein dem Käufer zugeschrieben, und das aus gutem Grund.

Und ein Akzeptieren von Nachnahme, Treuhänder etc legt das Versendungsrisiko de facto mehr in die Hände des Verkäufers. Der Käufer wäre dadurch in einer rechtlich deutlich besseren Lage, als die Rechtsordnung ihm das eigentlich zubilligen würde. Darum ist er nicht schutzwürdig.


Das nächste Mal vielleicht nicht gleich so dick auftragen mit "alte Schule, kann man nix machen", wenn man von der Rechtslage im Grunde überhaupt keine Ahnung hat. ;)
 
Dominion schrieb:
Genau das habe ich doch gesagt! Die Plattformen sind nicht vergleichbar.
Häh? DU hast behauptet, ich würde den Unterschied nicht kennen. Aber anscheinend weißt DU nicht, dass man bei "ebay Kleinanzeigen" durchaus auch "mit Versand" angeben kann bzw nach Produkten suchen kann, die explizit "mit Versand" eingestellt werden.
Dominion schrieb:
Und deshalb besteht zwischen Käufern auf ebay Kleinanzeigen und Käufern auf ebay auch eine völlig unterschiedliche Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit.
Bedürftigkeit gehe ich zT mit. "Würdigkeit"... oha..
Dominion schrieb:
Ich habe mich juristisch zu diesem Fall geäußert und juristisch die Konsequenzen durchdacht.
Isdasso? wow.
Dominion schrieb:
Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit sind juristische Fachbegriffe.
ui.
Dominion schrieb:
Ich werde es Dir laienhaft erläutern:
danke!
Dominion schrieb:
Schutzbedürftig bist Du, wenn Du ein gerechtfertigtes Interesse an Schutz in einer Sache hast.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Rechtsordnung Dir trotz deines berechtigten Interesses auch den Schutz gewährt. Dein Interesse kann nämlich mit anderen, ebenfalls berechtigten Interessen in Konflikt stehen.
Und deshalb bist Du erst dann schutzwürdig, wenn die Rechtsordnung Dir das zubilligt.

Im vorliegenden Fall hat die Rechtsordnung in Fällen von Privatverkäufen das Versendungsrisiko allein dem Käufer zugeschrieben, und das aus gutem Grund.

Und ein Akzeptieren von Nachnahme, Treuhänder etc legt das Versendungsrisiko de facto mehr in die Hände des Verkäufers. Der Käufer wäre dadurch in einer rechtlich deutlich besseren Lage, als die Rechtsordnung ihm das eigentlich zubilligen würde. Darum ist er nicht schutzwürdig.
LOL.
Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs beim Versendungskauf bleibt exakt gleich, ob ich als Käufer nun per Vorkasse oder Nachnahme zahle. Der VERkäufer übergibt die Ware einem vertrauenswürdigen Versanddienstleister. Fertig.
Was sich ändert, ist die Zugriffsmöglichkeit des Verkäufers auf den Kaufpreis.
Die Argumentation:
"Der Verkäufer hat versendet, also ist er nicht schützenswert" ist Käse. Ihm stehen die gleichen Rechte zu, wie immer. Er hat seinen Teil erfüllt, also hat er Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
Das dem u.U. Einreden seitens des Käufers entgegengehalten werden können, die eine Auszahlung des Betrags an den Verkäufer verhindern, ist davon erst einmal unberührt.
Der Kaufvertrag bezieht sich auf "Ware im Zustand wie beschrieben". Und die muss der Verkäufer so vernünftig verpackt zur Post bringen, damit er Anspruch auf den Kaufpreis hat, sofern Versand vereinbart war.
Dabei spielt die Plattform, auf der die Einigung stattgefunden hat, eine absolut nachrangige Rolle. Selbst wenn es Telefonisch oder per Postkarte vereinbart worden wäre..

Dominion schrieb:
Das nächste Mal vielleicht nicht gleich so dick auftragen mit "alte Schule, kann man nix machen", wenn man von der Rechtslage im Grunde überhaupt keine Ahnung hat. ;)
ist klar.. weiß nicht, wann du dein examen gemacht hast, aber das muss vor der kaufrechtsreform des bgb 2002 gewesen sein.
Ergänzung ()

Letztlich ists aber krass OT, und daher würde ich des lieben Friedens Willens einfach mal sagen, du hast deine Meinung und ich meine.
 
@n8mahr
Mit Deinen "isdasso" und "ui" disqualifizierst Du Dich selbst!

Mit Deinen Äußerungen umso mehr, denn Du lässt erkennen dass Du wirklich keine Ahnung von der Rechtspraxis hast! Und dennoch maßt Du Dir an, einem Fragesteller auf CB völlig blödsinnige Antworten zu geben, die ihn in einer rechtlich schwächeren Position zurücklassen, und lässt nicht einmal davon ab, wenn die gegenteiligen Argumente Dich schon erschlagen!

Du kommst mit dem Gefahrübergang? Ja, ist rechtlich korrekt, aber was nützt das denn dem TE, wenn er sein kaputtes Gerät wieder vor sich hat? Und kein Geld. Dann kann ER klagen. Das dämlichste, was man erreichen kann!

Davon rede ich doch die ganze Zeit, dass man seine eigene günstige Rechtsposition nicht unnötig aufgeben sollte, indem man Nachnahme oder Treuhänder akzeptiert.

Der TE gibt eine völlig einwandfreie Grafikkarte (mal angenommen) beim Versanddienstleister ab und ist damit vollumfänglich raus aus seinen Verpflichtungen. Ihm steht jetzt eine Zahlung zu.
Der Versanddienstleister ramponiert das Paket oder die Graka wird dort gleich gestohlen. Der Käufer erkennt das und verweigert die Annahme.

Was passiert denn genau in diesem Fall? Der VK ist die Grafikkarte los und hat kein Geld. Er bekommt mit Glück die völlig zerstörte Grafikkarte zurück. Er kann sich jetzt mit der Versicherung auseinandersetzen.

Das ist doch gar nicht sein Job! Das ist Job des Käufers! Der trägt das Versendungsrisiko! Alles was passiert, nachdem der VK die Karte beim Versanddienstleister abgegeben hat ist Problem des Käufers! So ist die Rechtslage!


Und ja, natürlich, auch bei einer beim Versand zerstörten Karte könnte der TE auf Abnahme klagen. Denn er hat seine Verpflichtungen erfüllt. Der Punkt ist: ER müsste klagen. Das ist die ungünstigste Position.


Warum also rätst Du einem TE hier zu einer für ihn riskanten Aktion, wo doch die Fragestellung gerade war, welche Nachteile er hier zu erwarten hätte?

Ich habe auf gravierende Nachteile hingewiesen, und es geht nicht nur um die Beratung des TE an sich; viele werden diesen Thread über google finden. Verfolgst Du persönliche Interessen?

Du berätst den TE für ihn absolut nachteilhaft, indem Du vehement seine Interessen ignorierst!
n8mahr schrieb:
"Der Verkäufer hat versendet, also ist er nicht schützenswert" ist Käse.
Wenn ich sowas schon lese ist mir bewusst, dass Du absolut nichts verstanden hast!
 
Erkekjetter schrieb:
Er hat den Vorteil, dass es ein Kompromiss für beide Seiten bezüglich Betrugssicherheit ist. Warum sollte wiederum der Käufer das volle Risiko bei Vorkasse tragen? Würde der sich hier melden, würdet ihr wohl alle von Vorkasse abraten. ^^

Zumal die Kosten bei diesem Szenario nur teilweise entstehen. Das Übermittlungsentgelt muss nicht gezahlt werden, wenn der Käufer die Annahme verweigert. BEI GLS/Hermes bekommt man meines Wissens nach sogar gar nichts berechnet, wenn die Annahme verweigert wird.

So ist das eben bei Privatverkäufen im Internet, hier bei CB zahlt man doch auch vorher und der Verkäufer sendet nach Geldeingang. Bei unzähligen Vorkasskäufen bei eBay Kleinanzeigen wurde ich exakt einmal betrogen, hätte ich mir zwar auch gerne gespart, aber was solls.. Meistens gibt es Anzeichen und ein ungutes Bauchgefühl, dann sollte man Abstand nehmen. Gerade erst wieder drei Sachen gekauft per Vorkasse (PP Friends, Überweisung), bei allen drei Sachen am selben Tag Trackinginformationen erhalten!

nebulein schrieb:
Dafür gibt es inzwischen eine sichere Bezahlen Funktion bei Ebay Kleinanzeigen. Der Käufer zahlt dann quasi den Betrag an einen Ebay Service. Darüber kann man dann auch direkt die Paketmarke z.B. von der DHL kaufen und so über das Tracking nach Abgabe des Pakets bei der Post, sein Geld erhalten, sprich man bekommt das Geld dann sobald das Paket versendet wurde.

Geht deutlich schneller als über Nachnahme und ist momentan noch Gebührenfrei, sprich für beide Seiten günstiger. Habs bereits mehrfach erfolgreich genutzt.

Hm wollte ich schon immer mal ausprobieren und werde das wohl auch zukünftig mit anbieten :)

Dominion schrieb:
Es gibt einen weiteren Punkt, der hier noch gar nicht angesprochen wurde:

Was ist mit dem Versendungsrisiko?

Dieses Risiko ist beim Privatverkauf Käufersache.

Was also, wenn der Transportdienstleister das Paket "misshandelt", der Inhalt kaputt ist?
Der Käufer wird im Falle einer Nachnahme die Annahme verweigern, das zerstörte Gerät kehrt zum Verkäufer zurück. Sicher, es besteht bei Paketen eine Versicherung. Was aber, wenn es Schwierigkeiten bei der Geltendmachung gegenüber der Versicherung gibt? Wenn sich diese im vorliegenden Fall bspw weigert, mehr als 50€ auszuzahlen?

Was, wenn das Paket auf dem Postwege verloren geht? Der Käufer zahlt dann keine Nachnahme, und der Verkäufer darf Zeit und Energie darauf ver(sch)wenden, sich mit der Transportversicherung herumzuschlagen.

Im Falle der Vorkasse werden demgegenüber lediglich die Ansprüche des Verkäufers gegenüber der Versicherung an den Käufer abgetreten. Dieser muss sich dann um alles kümmern. Es ist seine Aufgabe, denn er trägt das Versendungsrisiko.

Bei ebay Kleinanzeigen lautet mein Rat daher: Als VK nichts anderes als Barzahlung oder Vorkasse akzeptieren.


@nebulein hat überdies noch das neue Bezahlsystem angeführt.
Ich habe mich mit diesem Instrument bislang noch nicht auseinander gesetzt und kann daher kaum etwas Sinnvolles dazu sagen.
Wenn ich seine Ausführungen richtig verstanden habe, erfolgt eine Auszahlung über einen Treuhänder bereits unmittelbar nach Absendung des Pakets? Ist das endgültig, d.h. irreversibel für den Käufer?
Nachteil für den Käufer wäre dann hier, dass trotzdem der berühmte Ziegelstein verschickt werden könnte.
Im vorliegenden Fall wäre dies für den TE jedoch nicht relevant.

Interessante Gedanken, nachdem ich angeboten habe zumindest DHL Gebühren zu überweisen, hat er von sich aus gesagt, dann überweist er den gesamten Betrag in ein paar Tagen. Ich denke sein Problem ist, er hat Bares, aber ist gerade nicht flüssig auf dem Konto.. Da ich hier eh keine Not habe, warte ich bis Ende des Monats und wenn's nicht klappt, dann verkaufe ich es anderweitig.. Danke für eure zahlreichen Ratschläge!
 
Wieso erstellst du dann den Thread, wenn du deine Antwort und Meinung schon vorab hattest? Wieder so ein Thread offensichtlich, wo es nur darum ging, die eigene Meinung "beklatscht" zu bekommen...

PS: Seit wann bezahlt man bei CB stets per Vorkasse? oO Ich mein ihr könnt ja gern Grakas für 1000€+ in Vorkasse bezahlen. Wenn mir ein Verkäufer sagt, ihm sei Nachnahme bei sowas zu teuer, selbst wenn ich die Kosten übernehme, dann schrillen doch sämtliche Alarmglocken...
 
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Erkekjetter schrieb:
Wieso erstellst du dann den Thread, wenn du deine Antwort und Meinung schon vorab hattest?
Wo hatte er die denn? Er hat ja ein Angebot gemacht. Verstehe deine Aggression nicht
 
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Erkekjetter schrieb:
Wieso erstellst du dann den Thread, wenn du deine Antwort und Meinung schon vorab hattest? Wieder so ein Thread offensichtlich, wo es nur darum ging, die eigene Meinung "beklatscht" zu bekommen...

PS: Seit wann bezahlt man bei CB stets per Vorkasse? oO Ich mein ihr könnt ja gern Grakas für 1000€+ in Vorkasse bezahlen. Wenn mir ein Verkäufer sagt, ihm sei Nachnahme bei sowas zu teuer, selbst wenn ich die Kosten übernehme, dann schrillen doch sämtliche Alarmglocken...
Heutzutage gibt es so viele Betrugsmaschen, die man sich weder vorstellen kann, noch versteht, bis man selber Opfer geworden ist. Deswegen frage ich, dass man als Verkäufer am liebsten Vorkasse hat, sollte wohl klar sein, oder? Ich habe auch von 150 Euro gesprochen, bei solchen Beträgen ist mir in 15 Jahren noch keine Nachnahme begegnet..
 
Weil:
GlockMane88 schrieb:
So ist das eben bei Privatverkäufen im Internet, hier bei CB zahlt man doch auch vorher und der Verkäufer sendet nach Geldeingang.
Wenn das so ist, dann stellt sich die eingängliche Frage nicht. Und wo liest du Aggression heraus? ich konstatiere lediglich daraus, dass der TE seine Antwort schon hatte, bevor er den Thread erstellte. Weil das eben so ist...

@TE welche Betrugsmasche von Käuferseite aus soll bei Nachnahme irgendwie möglich sein? Das er dich um einen Teil der Nachnahme durch nicht Annahme des Paketes "betrügt"? Das ist ja auch der Vorteil für den Verkäufer, dass, wie bei der Vorkasse, von Käuferseite aus quasi kein Betrug stattfinden kann. Sogar sicherer als Vorkasse, weil Dreiecksbetrug damit quasi ebenfalls komplett negiert wird.
 
@Erkekjetter

Ich zitiere mich mal selbst:

Ist das mit einem Risiko für mich verbunden, außer dass ich bei Annahmeverweigerung auf den Versandkosten sitzen bleibe?

Was ist an der Frage so schlimm? Die hättest du auch einfach mit einem "nein" beantworten können.. Ich habe nie bestritten, dass ich Vorkasse bevorzuge, ich wollte einfach wissen, ob das Versandkostenrisiko das einzige ist, kein Grund sich hier so angegriffen zu fühlen..
 
Erkekjetter schrieb:
Und wo liest du Aggression heraus?
Ist das dein Ernst?? :D

Der einzige der hier einen "aggressiven" Ton in der Unterhaltung an den Tag legt bist du.

Schon angefangen in deinen alten Kommentaren hier das jeder zu blöd sei um die Kosten zu recherchieren und dann verstehst du es auch noch falsch und behauptest falsche Dinge begzl. der Kosten... aber dumm sind ja nur die anderen ;)
 
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