Kleinerer Auffahrunfall

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GIHomer

Gast
Servus Gemeinde,

ich hatte heute nach der Arbeit einen sehr ärgerlichen kleinen Auffahrunfall und zwar hat sich das wie folgt zugetragen:
Ich fuhr gerade auf einer Landstraße - stop and go - es hat sehr stark geregnet. Und mein Problem war, ich fuhr mit flip-flops, mache ich sonst eigentlich nie, aber bei diesen Temperaturen... Jedenfalls fuhr der Skoda Fabia vor mir los und begann auch gleich wieder zu bremsen, Stau, als ich dann bremsen wollte, rutschte ich aus meinen Sandalen, waren noch nass, raus und konnte so nicht mehr bremsen, alles was ich noch machen konnte war die Handbremse zu ziehen.

Ich fuhr dann mit geschätzten 10-15kmh hinten auf den Fabia drauf, bei mir kein erkennbarer Schaden, dem Skoda hat es die Stoßtange zusammengedrückt sodass an der oberen Seite der Stoßstange sich ein wenig Lack löste.
Ich muss dazu sagen, das war Gott sei dank, mein erster Unfall toi toi toi. Jedoch habe nur ich ihm meine Personalien gegeben, kein Foto gemacht oder änhliches von dem Schaden an seinem Auto. Ich habe auch nicht seine Personalien.
Nur er hat meine Personalien und meinte er melde sich gegebenfalls. Polizei haben wir auch nicht gerufen, da ja kaum Schaden vorhanden war.

Jedenfalls würde ich jetzt gerne wissen mit welchen ungefähren Kosten kann ich rechnen ?
Kann er mir jetzt jeden möglichen Schaden zurechnen ? - Aber ich habe den Schaden ja gesehen, wäre das dann Aussage gegen Aussage ?
Oder mache ich mir da viel zu viel Sorgen ?

Vielleicht kann mir ja der eine oder andere bei meinem Problem weiterhelfen :(

Mit freundlichen Grüßen,
GIHomer
 
Du hast den Schaden verursacht, damit ist klar wessen KfZ-Haftpflichtversicherung den Schaden des Vordermanns bezahlen muss. Da würde ich - nach deiner Beschreibung - pauschal mit 1'000-3'000 € rechnen, zahlt die Versicherung voll.
Dafür wird deine Einstufung der KFZ-Schadenfreiheitsklasse schlechter, die Beiträge steigen daher demnächst :(

Deine Schäden zahlst du selbst oder eine evtl. Vollkasko abzüglich Eigenanteil, die ich bei nicht sichtbaren Schäden vermutlich nicht in Anspruch nehmen würde. Auf jeden Fall in der Werkstatt des Vertrauens auf verdeckte Unfallfolgen prüfen lassen!

Dass die Haftpflicht besser nichts vom Schuhwerk wissen sollte, versteht sich von selbst?
 
Wegen den Flip Flops brauchst du dir (leider) keine Sorgen machen... es ist in der StVo nur von festen Schuhwerk die Rede und dazu gehören auch Flip Flops.
Was aber nicht so gut war, das ist aber meine Meinung, daß du von dem Gegner nichts hast
 
Mhm ok du hast den Unfall und Schaden verursacht aber hast es dann schon ziemlich einseitig abgewickelt.
Damit meine ich du hast dich ohne Bilder, Unfallbericht etc quasi in dessen Hände begeben.
Klar die Polizei kommt wegen so einer Lapalie nicht oder muss man nicht rufen, aber in Zeiten von Smartphone wären Fotos Pflicht gewesen, ebenso ein Unfalbericht in dem der Ablauf geschildert wird.
So kannst du nur hoffen, dass er sich nicht mehr meldet oder aber wenn er sich meldet, dann auch wirklich nur den kleinen Schaden anmeldet, bzw den Schaden, der auch nur wirklich entstanden ist.
Kann aber auch genauso sein, dass er sich meldet und sagt dass sich herausgestellt hat, dass der Schaden viel größer wäre als man auf den ersten Blick gesehen hat. Und dann wird bissel kniffelig.
Auf der anderen Seite regeln das in der Regel die Versicherungen dann untereinander, aber du darfst nicht vergessen, dass dadurch deine Prämie nach oben geht.
Jetzt kannst du eh nix mehr machen und musst abwarten...

Edit
Ob Flip Flops oder nicht ist in dem Fall doch völlig egal, denn es ist ja unbestritten, dass der TE den Unfall verursacht hat, was er ja auch so zugibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
die flipflops können sehr wohl eine rolle spielen. wenn die versicherung mitbekommt das er mit flipflops gefahren ist (welche nicht als festes schuhwerk gelten), dann wird diese die summe zurückfordern
 
Das ist Blödsinn. Das Fahren barfuß oder in FlipFlops lässt den Versicherungsschutz nicht entfallen und ist auch ansonsten keine OWiG.
 
Es gibt keine Vorgaben in der StVo, richtig. Aber es gibt eine, dass die Kleidung eben angemessen sein muss. Alles, was das sichere Handling des KFZs stört, dass kann den Versicherungsschutz weg fallen lassen. Das ist völlig korrekt. Weil eben die Kleidung in diesem Fall eine auslösende Bedeutung für den Unfall hatte. Richtig ist, die FlipFplos wären zB bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht bemängelt worden. Es ist eben keine direkte Ordnungswidrigkeit.

Was den Rest angeht. Jetzt kannst Du nur auf das Gutachten warten. Oder besser, Deine Versicherung. Aber so ein Schaden wird nie unter +-2000€ liegen. So ist das mit den Werkstätten und den Reparaturkosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
GIHomer schrieb:
Jedenfalls würde ich jetzt gerne wissen mit welchen ungefähren Kosten kann ich rechnen ?
Kann er mir jetzt jeden möglichen Schaden zurechnen ? - Aber ich habe den Schaden ja gesehen, wäre das dann Aussage gegen Aussage ?
Oder mache ich mir da viel zu viel Sorgen ?

Wie c-mate schon schrieb, eine gescheite Unfallaufnahme mit Fotos ggf. Zeugen ist immer Pflicht. Zeitnot? So dringend das du dir nicht mal die Personalien des Unfallgegners aufgeschrieben hast? Beim nächsten Mal in deinem Interesse mitdenken.

Die Schadenshöhe gerade bei leichten Auffahrunfällen ist dank der vielen Sensoren an modernen Autos deutlich gestiegen.
 
@TE:

Ich weiß jetzt nicht wie alt die Autos waren, daher:

Lass mal Deine Stoßstange untersuchen, ob der Träger darunter beschädigt wurde. Ebenso musst Du damit rechnen, dass der Träger des Skodas beschädigt wurde.
Bei modernen Autos ist es häufig so, dass die Träger sich schon unter geringen Aufprallgeschwindigkeiten verformen (Sicherheit), aber dies nicht von außen erkennbar ist!
 
c-mate schrieb:
[...]

So kannst du nur hoffen, dass er sich nicht mehr meldet oder aber wenn er sich meldet, dann auch wirklich nur den kleinen Schaden anmeldet, bzw den Schaden, der auch nur wirklich entstanden ist.
Kann aber auch genauso sein, dass er sich meldet und sagt dass sich herausgestellt hat, dass der Schaden viel größer wäre als man auf den ersten Blick gesehen hat. Und dann wird bissel kniffelig.
Auf der anderen Seite regeln das in der Regel die Versicherungen dann untereinander, aber du darfst nicht vergessen, dass dadurch deine Prämie nach oben geht.
Jetzt kannst du eh nix mehr machen und musst abwarten...

Ist die Höhe des Schadens auf die Neueinsstufung in der Versicherung nicht unerheblich? Das heißt, wenn der Gegner 1000€ reklamiert oder 10.000€, hat doch auf die für den TE schlechtere SF-Klasse keinen Einfluss, oder?
 
Das schon ,aber es gibt immer einen Schwellenwert, ab dem es sich erst rechnet, das Ganze über die Versicherung regeln zu lassen.
Unterhalb dieses Wertes ist es günstiger, den Schaden selbst zu übernehmen, weil dieser immer noch günstiger wäre als eine Anhebnung der Prämie.
Ist ein reines Rechenbeispiel, bzw diese Auskunft kann man bei der Versicherung bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast du natürlich Recht und das hatte ich jetzt nicht im Kopf. Allerdings sind wir bei einer Heckschürze halt schnell im vierstelligen Bereich und da lohnt sich die eigene Bezahlung meist nicht mehr. Nichtsdestoweniger wäre es, wie bereits erwähnt. gut gewesen, hätte der TE Bilder vom Vorfall gemacht.

@TE: Ich hoffe, du hast auch daraus gelernt, nicht mehr mit Flip Flops zu fahren. Stell dir mal vor, da wäre kein Auto, sondern ein Kind gestanden, als du wegen dem Schuhwerk nicht mehr bremen konntest.
 
Wenn es ein reiner Lackschaden ist reden wir von EUR 500-700 wenn nur der Stoßfänger betroffen ist, wenn der Stoßfänger auch ausgetauscht werden soll sind es um und bei EUR 800-1000 – wenn sich die Karosserie oder ähnliches verzogen hat sind auch EUR 2000+ drin ebenso wenn der Lackschaden sich über mehrere Karosserieteile hinweg ausgewirkt hat (ca. EUR 500-700 je Teil).

Ich kenne die Kosten recht genau, da meine Frau innerhalb von 2 Jahren ein runderneuertes Auto (auch ein Skoda Fabia) bekommen hat durch diverse Auffahr- und Parkunfälle die sie nichtmal selber fabriziert hat.

Wenn die Versicherung es regelt kannst du gut und gerne noch mal 25% auf die Summen draufrechnen für „Meisterstunden“ und ähnliche Späße die sich die Werkstätten so ausdenken um Versicherungen zu schröpfen.
 
Es gibt auch Autoversicherungen mit Rabattschutz (gegen Aufpreis). Dann wirst du bei einem Unfall nicht hochgestuft. Das kannst du nachträglich aber natrlich nicht mehr dazu buchen und ob du das nach einer Schadensregulierung noch bekommst, ist auch fraglich. Das nur so als Tipp für die Zukunft, bzw. für einen evt. anstehenden Versicherungswechsel am Jahresende.
 
Man sollte aber darauf hinweisen, dass der Rabattschutz /-retter nur für die Versicherung gilt, bei der er abgeschlossen wurde.

Beispiel:
Man schließt bei Versicherung A eine KFZ-Versicherung mit Rabattschutz ab. Dann baut man einen Unfall und lässt es über die Versicherung regeln. Der Rabattschutz greift und man wird in diesem Jahr nicht hochgestuft.

Wechselt man aber nun zu Versicherung B, dann wird Versicherung A aber schon die Schadensregulierung nennen und bei Versicherung B läuft das als ganz normaler Unfall auf, der über die Versicherung lief. Daher steigt man wohl bei Versicherung B mit einer höheren SF-Klasse ein.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
 
Ja, das ist immer Versicherungsbezogen. Wenn man die Versicherung wechselt, muss man trotzdem wahrheitsgemäß angeben, dass man schon einen Unfall hat regulieren lassen. Ob das dann automatisch zu einer höheren SF Klasse führt, weiß ich aber nicht. Ich musste den Rabattschutz bisher nie in Anspruch nehmen.
 
Auch wenn das fahren mit Flip Flops zumindest im privaten PKW nicht verboten ist, muß bei Unfällen, die durch ungeeignetes Schuhwerk verursacht werden, mit unangenehmen Folgen wie Regreßforderungen der Haftpflicht gerechnet werden. Nennt sich "Verletzung der Sorgfaltspflicht", bei einer Klage gegen solche Forderungen hat man bei vielen Verkehrsrichtern schlechte Karten.
Und: auch wenn es "nur" 10-15 Km/h waren, können enorme Schadenssummen zusammenkommen. Mir ist auch mal ein Auto mit ähnlicher Geschwindigkeit hinten auf einen Golf geknallt, alle Kosten (Instandsetzung, Nutzungsausfall, Anwalt, ...) beliefen sich wegen der nicht sofort sichtbaren Schäden an der Karosserie auf insgesamt fast 12.000DM. Seitdem (1993) sind die Kosten aber noch deutlich gestiegen. Der Schaden bzw. dessen Höhe wurde so auch von 2 Sachverständigen (meiner und der der gegnerischen Versicherung) bestätigt. Und, nun kommts, der Verursacher hatte gegenüber der Polizei zugegeben, mit nagelneuen orthopädischen Schuhen gefahren zu sein, mit denen er noch nicht richtig zurecht kam, diese Aussage brach ihm das Genick, 50% des Schadens mußte er an seine Haftpflicht zurückzahlen, eben wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht. So der Richter.
 
frankpr schrieb:
Nennt sich "Verletzung der Sorgfaltspflicht", bei einer Klage gegen solche Forderungen hat man bei vielen Verkehrsrichtern schlechte Karten.

Naja, mal unabhängig vom inhaltlichen Rest (da hab' ich tatsächlich keine Fachkenntnis :p):
Klage GEGEN eine solche Forderung? Andersrum wird ein Schuh draus, wenn die Versicherung etwas zurückfordern will und du dich weigerst zu zahlen, muss diese dich verklagen und nicht umgekehrt, was natürlich unabhängig vom Ausgang das Risiko der Prozessführung generell komplett auf die Versicherung statt auf dich abwälzt. ;)
 
Du musste den Unfall deiner Versicherung melden, und das eigentlich sofort.
Dann musst du einen Unfalbericht ausfüllen, hier gibst du den entstanden schaden an.
Sollte die andere Partei die Versicherung bescheissen wollen hast du damit nichts mehr zu tun, darum kümmern sich dann Gutachter.
 
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