Auffahrunfall und meine Rechte

ssj3rd

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Hallo Leute,

heute Nachmittag ist mir ein älterer Herr beim Rückwärts fahren auf mein Auto geknallt, obwohl ich in mit Lautstarken Hupen gewarnt habe , dass dies nicht grad die beste Idee kurz vor Weihnachten sein könnte.

Nun ja, folgendes.

Morgen kommt der Gutachter zu meiner Werkstatt des Vertrauens. Laut meiner Versicherung (Huk Coburg, bzw. HUK24) habe ich Anspruch auf einen Leihwagen.

Wie sieht es aus , kann ich statt den Leihwagen auch das Geld nehmen was für den Leihwagen anfallen würde ? Mein Mechaniker meinte die Reparatur würde 8-10 tage dauern.

Es ist mein erster Unfall , hat jemand weitere Tipps zur weiteren Vorgehensweise ?


Mfg
ssj3rd
 
Bei meinem letzten Auffahrunfall habe ich auch Anrecht auf einen Mietwagen gehabt, aber da ich den nicht genutzt habe, bekam ich eben das Geld dafür auf mein Konto überwiesen. Der Unfallgegner war bei der DA Direkt versichert.

Du kannst dann wohl auch das Geld verlangen
 
Was willst du mit der Kohle, wenn du keinen Karren hast? Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass das mit dem Leihwagen direkt über die Versicherung geht und du da keine große Wahl hast (Edit: Was den Wagen angeht). Ergo denke ich, wirst du keine Kohle bekommen, sondern den Leihwagen nehmen müssen.
 
Wie sieht es aus , kann ich statt den Leihwagen auch das Geld nehmen was für den Leihwagen anfallen würde ? Mein Mechaniker meinte die Reparatur würde 8-10 tage dauern.

japp genau so ist es. Mir ist es Ähnliches passiert. Lezten Schultag ist n andere mein auto beim rückwärtsfahren aus der parklücke touschiert. Die eine Tür war komplett hinüber.
Ich habe 300 € für 2 wochen ohne auto bekommen.
 
hatte das im sommer, mir ist einer drauf gefahren und er musste denn schaden bezahlen bzw seine versicherung. mir hatte das aber keiner gesagt das ich anstelle von einem leihwagen auch ne "ausfallpauschale" nehmen kann. hatte das dann zufällig gelesen und auch gleich in anspruch genommen. sollte eigentlich kein problem sein musst du nur bei der versicherung angeben
 
*--dEr_wAltA--* schrieb:
Was willst du mit der Kohle, wenn du keinen Karren hast?

Vielleicht brauch er sein Auto dieses Jahr nicht mehr dringend. Ich zum Beispiel brauch durch Urlaub mein Motorrad nur noch morgen und lagere es dafür für ~3 Wochen ein. Okay, es ist Winter, aber normal hätte ich es nicht eingelagert.
 
Ich mache momentan genau das gleiche durch, bei mir wars die Autobahn, und auch nicht selber schuld.
Wenn fest steht, dass du nicht schuld hast, dann nehm dir einen Anwalt. Der nimmt den ganzen Papierkram ab, und erklaert dir alles, was dir zusteht, und in welchem Umfang.
Den Anwalt muss dein Unfallgegner zahlen, bzw. seine Versicherung. (Achtung, nur bei eigener Unschuld).
Ansonsten steht die für die Zeit des Ausfalls deines PKWs ein Ersatzfahrzeug der gleichen Güte zu. Dies kannst du dir selber nehmen (jede größere Autovermietung hat für solche Fälle Abtretungserklärungen bereit, damit du nicht erst die Rechnung zahlen musst), oder du lässt ihn dir von der gegnerischen Versicherung stellen (so hab ichs gemacht, ist stressfreier, und man bekommt ihn nach Hause geliefert).
Solltest du keinen Mietwagen nehmen, kannst du den Ausfall auch monetär geltend machen, per Pauschale, welche pro Werktag ca. 60€ beträgt, abhängig vom Arbeitsweg und familiären Umständen (Kinder abholen müssen, oder ähnliches)....
Aber auch hier, lieber über einen Anwalt regeln.
Wegen Reperatur, da es wohl eine größere ist (bei 8-10 Tagen) Vorsicht wegen Gutachten. Die Versicherung könnte auf ein Gegengutachten bestehen (auch wenn du das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, ab Schadenssummen ab 10K Euro nicht unüblich), das hatte ich nämlich, Totalschaden mit insgesamt 25000€ Schadensumme. Auch hier ist ein Anwalt einfach ein gutes Gegenargument.

Grüße, Abo
 
Wenn fest steht, dass du nicht schuld hast, dann nehm dir einen Anwalt. Der nimmt den ganzen Papierkram ab, und erklaert dir alles, was dir zusteht, und in welchem Umfang.
Wofür einen Anwalt?:rolleyes:

In so einem Fall ruft man seinen Versicherungsberater an und der regelt das alles - wessen Job sollte das denn sonst sein?

Solltest du keinen Mietwagen nehmen, kannst du den Ausfall auch monetär geltend machen, per Pauschale, welche pro Werktag ca. 60€ beträgt, abhängig vom Arbeitsweg und familiären Umständen (Kinder abholen müssen, oder ähnliches)....
Die Versicherung stellt dir ein Auto zur Verfügung, magst du es nicht, bekommst du eine Entschädigung - und zwar völlig unabhängig von deinen Rahmenbedingungen.
 
Auch nicht ganz richtig. Die Höhe der Entschädigung, die man übrigens schriftlich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen muss, hängt im wesentlichen vom Fahrzeugtyp ab.

Sprich, die Höhe der Kosten die du bekommst oder was für einen Leihwagen du bekommst, variiert. Wenn dir einer auf deinen 7er BMW raufknallt ist es was ganz anderes als wenn dein Fiat Punto kaputt ist.

Ergo variiert dann der Tagessatz der Entschädigung bzw. du bekommst einen gleichwertigen Leihwagen (Audi A8 etc.).
 
Also zum Thema Anwalt:
Wieso auf eine gute Rechtsberatung verzichten, wenn sie umsonst ist? Jeder der schonmal mit Versicherungen verhandelt hat, weiss was fuer ein Papierkrieg das ist. Ich hatte alles dabei, von heimlichen Abmachungen mit meiner eigenen PKW-Versicherung, dass die einen Teil uebernehmen, bis hin zum verweigern von mir zustehenden Leistungen (hatte leider schon 3 unverschuldete Unfaelle -.-). Und jedes Mal wurde es auf einmal ganz schnell einfach, als ich einen Anwalt dazu rief... fuer den ich uebrigens niemals zahlen musste, noch Kosten vorstrecken musste. Von daher ist das einfach mein Rat, weil ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiss einfach wie was formuliert werden muss, und worauf es ankommt.
Zum Thema Mietwagen:
Die eigenen Umstände spielen natuerlich eine Rolle. Je nach Dauer des Mietwagens sogar eine sehr grosse. Wenn kein Bedarf nachweisbar ist, bekommt man natuerlich auch keinen. Denn! Es wird nur entstandener Schaden ersetzt, kein fiktiver. Auch hier, ein Anwalt hilft.
(Beispielsweise kann eine Autoversicherung bei einem Totalschaden die Zahlung eines Mietwagens verweigern, wenn kein Ersatzfahrzeug in einem Annehmbaren Zeitraum beschafft wurde, in der Regel 6 Monate)

Gruesse, Abo

P.S. Wieso sollte die eigene Versicherung irgendetwas regeln? Bei eigenem Unverschulden macht die eigene KFZ-Versicherung ueberhaupt nichts, nur die vom Unfallgegner... dafuer hat der schliesslich die Haftppflicht. Man selber muss ja nocht nicht einmal den Unfall anzeigen bei der eigenen Versicherung. Man darf die eigene Kasko nicht mit der Haftpfllicht des Gegners verwechseln. Zumindest bei eigener Unschuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
(Beispielsweise kann eine Autoversicherung bei einem Totalschaden die Zahlung eines Mietwagens verweigern, wenn kein Ersatzfahrzeug in einem Annehmbaren Zeitraum beschafft wurde, in der Regel 6 Monate)
Das höre ich zum ersten Mal und kann ich so recht auch nicht glauben. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt dir die gegnerische Verischerung den Restwert des Autos aus, das Auto geht anschließend in den Versicherungsbesitz über. So kenn ich das. Von einer Verpflichtung zum Neuwagenkaufen habe ich wirklich noch nie etwas gehört.


War bei mir so (mir hinten beim Kreisel einer voll drauf ~ >2000€ Scahden an meinem Fahrzeug):
Jeder der schonmal mit Versicherungen verhandelt hat, weiss was fuer ein Papierkrieg das ist.
Ich habe das Auto in die Werktstatt gestellt, den ausgefüllten und unterschriebenen Unfallbericht mit abgegeben und ein Ersatzauto entgegengenommen. 4 Tage später habe ich mein Auto bekommen.
Der Gutachter wurde von meiner Werkstätte bestellt. Es muss nicht immer kompliziert werden. (und solange es so einfach abläuft, würde ich mir den Weg zu einem Anwalt definitiv ersparen)
 
Es gibt eine Sache die ich eigentlich am schlimmsten finde :

Wenn ich meinen Wagen nun verkaufen will , muss ich ihn als Unfallwagen deklarieren, egal ob ich nun Schuld hatte oder nicht, und auch egal ob der Schaden nun in der Werkstatt fachmännisch repariert wurde oder nicht.

Defakto bin ich nun trotzdem der leidtragende, den jeder weiß doch genau , wie viel es den Wert mindert , wenn man bei Mobile.de etc. auch nur das Wort "Unfall" erblickt...

Mfg
ssj3rd
 
Zitat:
(Beispielsweise kann eine Autoversicherung bei einem Totalschaden die Zahlung eines Mietwagens verweigern, wenn kein Ersatzfahrzeug in einem Annehmbaren Zeitraum beschafft wurde, in der Regel 6 Monate)

Das höre ich zum ersten Mal und kann ich so recht auch nicht glauben. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt dir die gegnerische Verischerung den Restwert des Autos aus, das Auto geht anschließend in den Versicherungsbesitz über. So kenn ich das. Von einer Verpflichtung zum Neuwagenkaufen habe ich wirklich noch nie etwas gehört.
Bitte genau lesen, sie kann die Zahlung eines Mietwagens oder der Ersatzpauschale verweigern, wenn kein Ersatzwagen beschafft wird. Weil! Wer sein Fahrzeug nicht reparieren laesst oder sich ein Neues besorgt, hatte wohl keinen echten Bedarf eines Mietwagens (oder eben der Ersatzpauschale). Das hat nichts mit der Schadensregelung des Fahrzeuges an sich zu tun, sondern nur mit den Zusatzleistungen.
Ansonsten, klar, wenn alles wie Butter rennt, braucht man keinen Anwalt, nur habe ihc sehr negative Erfahrungen mit Versicherungen gemacht und oft kennt man Leistungen die einem Zustehen nichtmal. Gleichzeitig kann es sehr kompliziert werden unter gewissen Umstaenden. Von daher rate ich generell zum Anwalt. Der Mehraufwand ist nicht gegeben, ich habe mich mit meinem 30min zusammen gesetzt, seitdem werde ich nur noch informiert was wann wo passiert. Kuemmern muss ich mich um gar nichts mehr.
 
Das hat nichts mit der Schadensregelung des Fahrzeuges an sich zu tun, sondern nur mit den Zusatzleistungen.
Okay sorry, das hatte ich überlesen.

Defakto bin ich nun trotzdem der leidtragende, den jeder weiß doch genau , wie viel es den Wert mindert , wenn man bei Mobile.de etc. auch nur das Wort "Unfall" erblickt...
Deshalb bekommst du den Wertverlust auch ausbezahlt. (allerdings nur bei Wagen, die nicht älter als 3 Jahre sind, keinen anderen Unfall hatten, und nur X km drauf haben und und)
 
Mein alter BMW ist leider über 10 Jahre alt ...


MfG
ssj3rd
 
Ich würde dir auch zu einem Anwalt raten.

Versicherungen versuchen heute immer wieder Geld zu spraren,
indem Sie dem Geschädigten weniger zahlen als ihm zusteht.
z. B. machen die Abzüge für "angebliche" Teilschuld, behaupten eine
andere Reparaturwerkstatt wäare billiger gewesen, kürzen die
Mietwagenrechnung (da Wettbewerb günstiger, oder Wagenklasse nicht eingehalten
etc.)
wenn man sich dann beschwert oder mit Rechtsbeistand kommt - schicken se halt nen Entschuldigungsschreiben. Wenn das nur bei ein paar Schadensfällen klappt, haben sie
trotzdem noch gespart.

Also bei einem Unfall - dessen Schaden geschätzt >1000 € - schalte ich grundsätzlich nen Anwalt ein (vorallem da ich eh ne Rechtschutz habe) der berät einen, schriebt die Versicherung an und holt das heraus was mir als Geschädigten acuh zusteht
(Telefonpauschale, mietwagen, Wertminderung etc.)

P.S. Bin weder Anwalt noch Versicherungsmakler :)
 
Noch ist mein Wagen nicht in der Werkstatt, habe da nur nur ne Abtrittserklärung unterschrieben. Er sucht noch die Teile und ruft mich dann , wenn er alles hat.

Kann ich den jetzt noch damit zum Anwalt gehen ? Und die Kosten bezahlt die Gegenpartei?

Ps. Habe jetzt ein Schreiben von der Gegenpartei erhalten wo ich verschiedene Sachen ausfüllen muss, unter anderem auch meine Kontonummer. Erhalte ich das Geld den persönlich auf mein Konto ? Ich dachte die Wertkstatt schickt dort Ihre Rechnung hin und die wird beglichen ?


Mfg
ssj3rd
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm Dir besser einen Anwalt, der wird ja vom Unfallgegner gezahlt, bei den meisten Versicherungen hat man ja auch einen "Schutzbrief" mit drin. (Lass es Dir aus fast 40 jähriger Fahr-Erfahrung von mir raten.) Sonst kann es schnell passsieren, das Du auf einige Kosten hängenbleibst. Die Mehrwertsteuer wird sehr gerne vergessen/nicht ausgezahlt, da Du Privatperson bist usw...
 
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