Kleingewerbe anmelden neben der Ausbildung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Das Einkommen wird zugrunde gelegt, wenn Du 1 Mio nebenher verdienst, musst Du Dich auch nach diesem Einkommen versichern lassen, da wirst Du nicht dran vorbei kommen. Sonst würde sich ja wohl jeder Unternehmer einen 800 € Job zulegen und sich mit dem Tarif versichern lassen. Solange Deine Nebeneinkünfte nicht höher sind als Deine Haupteinkünfte kann das evtl schon sein, das musst Du aber dann der Versicherung auch so mitteilen, diese entscheiden dann darüber ob es ausreicht, wenn Du nur gesetzlich versichert bist.
Frage doch die AOK, die wird Dir bestimmt etwas mehr dazu sagen können, schliesslich bist Du ja bei denen Pflichtversichert.
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Danke für die Infos Werkam

edit: die AOK hat gemeint, dass ich mich ab nem bestimmten Betrag, mich privat versichern kann (ab 100 Eur). Ansonsten läuft es grad so über die gesetzliche Krankenversicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

ach des war so ein komischer Berater, er war mir unsympatisch auch, hat dauernd hmm... hmmm... gemacht, sowas geht mir total auf die nerven. Ich war schon zum 2. mal dort, der lässt mich aber nicht mit meinem Ansprechpartner sprechen, dass heisst immer "was kann ich für sie tun..." beim nächsten Mal, werde ich ein weng lauter.

Ich spreche am besten nocheinmal mit dem Versicherungsmakler, was er zu den ganzen Versionen und nochmal zu seiner, genau sagt.

@samotyr, ich frag da nocheinmal nach
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Krankheit: Selbstständige können in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben - mit der Option, Krankentagegeld mitzuversichern. Das ist sinnvoll, denn eine längere Krankheit kann sonst schnell in die Pleite führen. Reicht dieses Tagegeld nicht aus, hilft eine private Zusatzversicherung.
Hier stehen auch einige Infos:
http://www.stern.de/wirtschaft/arbe...-Sind-Sie-Gr%FCndertyp/509642.html?eid=509671
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

wooow Danke, da stehen echt gute Tipps drinnen. Danke Werkam, du machst mir zwar bei so Gewerbesachen immer angst, was heisst angst, ich kann dann paar Nächte nichteinmal schlafen :D, aber hast mir bisher sehr weitergeholfen, was solche Sachen betrifft.

ich werde mich aufjedenfall nocheinmal mich mit dem Versicherungsmakler in Verbindung setzen und ihm mal die anderen Versionen erötern, mal schauen was er dazu sagt.

Und die AOK sagt mir keine genaueren Infos, WANN bzw. ab WELCHEM Betrag ich mich privat versichern muss... das regt mich natürlich total auf. Der hat gemeint was von 18h arbeiten in der Selbständigkeit usw...

Wenn man so überlegt, ist es eigentlich recht günstig (wenns gut läuft) als Freiberufler mit einem Network-Marketing Unternehmen zu arbeiten. Und Bezüglich dem Risiko, braucht man sich eigentlich nicht unterhalten. Da man in diesem Geschäft, falls es schief läuft, immer noch die Produkte hat. Ich hab aber Freunde, die möchten jetzt ein Gewerbe anmelden und ich sage euch mal was auf die zukommt -> 20.000 Eur muss einer investieren und da hat er sogar noch ein größeres Risiko als wie ich zum Beispiel, er könnte 20.000 Eur verlieren dadurch. Ich, so gut wie Nichts. Momentan läuft mein Geschäft auch ganz ok, paar Partner mehr und ich kann euch schon mal meine Ziele definieren und mal schauen ob das Ganze hinhaut, kann euch natürlich auf dem Laufenden halten.

Mai bis Juni: Teamleiter [1.000 bis 3.000 Eur](falls das Zustande kommt, komme ich glaube ich auch in LR-Magazin)

Januar bis Februar übernächsten Jahres (2010): Orgaleiter [2.000 bis 4.000 Eur + Mercedes (SLK 200 Cabrio /CLK 200 Coupé oder C]
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Und die AOK sagt mir keine genaueren Infos, WANN bzw. ab WELCHEM Betrag ich mich privat versichern muss... das regt mich natürlich total auf. Der hat gemeint was von 18h arbeiten in der Selbständigkeit usw...
Das passt ungefähr, weil Du bei mehr Stunden ja über Deinen ursprünglichen Verdienst beim Arbeitgeber kommst, dann wäre die Nebentätigkeit höher als der Hauptverdienst. Solange Du unter 400 € bleibst, brauchst Du Dir ja keine Sorgen machen. Für Freiberufler (Arzt, Architekt, Jounalist, Künstler, usw.), der Du ja nicht bist, gibt es andere Vorschriften.
Versicherungspflicht für Freiberufler

Grundsätzlich sind selbstständige Freiberufler – wie alle anderen selbstständig Tätigen – nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. es besteht keine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung. Es gibt jedoch z. T. weitreichende Ausnahmen.
http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html
Bei Dir liegt ja wohl eher eine Scheinselbsständigkeit zugrunde:
http://www.deutsche-rentenversicher...Rente/statusfeststellung__node.html__nnn=true
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Du solltest noch bedenken das es beim Kindergeld die Gesamtsumme der Einkünfte zählt d.h. Ausbildung + Nebeneinkommen
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Ja, genau wie schaut es denn eigentlich mit dem Kindergeld aus?

Ganz Allgemein, fliegt Kindergeld weg, wenn man Selbständig ist?

oder ist es Ausbildung + Einkünfte aus der Selbständigkeit - Ausgaben?

Denn ich möchte mich über mich ganz normal anmelden.



Kann ich mein Zimmer beispielsweise als Büro angeben (also als Ausgabe), da meine Mutter von mir auch Miete verlangt?
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Die Grenze liegt bei 7.680 € brutto. Wenn du also mit Ausbildung und Nebenjob azgl Werbungskosten und Sozialabgaben drüber liegst fallen die 154 € im Monat weg. Außerdem dürfte dann die Familienversicherung wegfallen. Musst dich also privat versichern dann (ca 150 € pro Monat).
Das eigene Zimmer angeben, da dürfte wohl das Finanzamt nicht so ganz mitspielen.
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Ausbildung + Einkünfte aus der Selbständigkeit
Ausbildung + Einkünfte aus der Selbständigkeit, die zu versteuerndes Einkommen sind.
 
AW: Nebengewerbe anmelden neben der Ausbildung

Ich verdiene durch die Ausbildung 650 Eur im Monat
das würde im Jahr 7800 Eur ergeben und somit die 7680 Eur übersteigen... aber meine Eltern bekommen trotzdem Kindergeld, wie geht das, denn?

Was meinst du aber genau mit Familienversicherung?! Das Ganze läuft ja über die gesetzliche Krankenversicherung, außer es übersteigt eben die 400 Eur in der Selbständigkeit.

Meinst du damit so Zeugs wie Haftpflichtversicherung usw?


[...]

Um familienversichert sein zu dürfen, müssen nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (gesetzliche Krankenversicherung)[1] und analog § 25 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung) folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

[...]

1. Für nebenberuflich Selbstständige gilt ein
1.2 Einkommen geringer als 355 €
1.3 keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
1.4 Arbeitszeit unter 18 Stunden wöchentlich

Bei nebenberuflich selbständigen Personen muss zuerst von der Krankenkasse die nebenberufliche Tätigkeit festgestellt werden. Die o.g. Kriterien gelten hierbei zwar, die Krankenkasse muss jedoch das Gesamtbild der selbständigen Tätigkeit betrachten.
Zuwendungen wie der nichtrückzahlbare Anteil von BAföG oder entsprechend bundesfinanzierte Stipendien oder Sozialleistungen wie Pflegegeld nach dem elften Buch Sozialgesetzbuch gelten nach einem Rundschreiben der GKV nicht als Einkommen.[2] [...]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung



€dit:

Um das Ganze kurz zu erörtern, entweder ich muss unter 355 Eur im Monat liegen und unter 18h á Woche und mir wird nichts abgezogen (Es geht alles über die gesetzliche Krankenversicherung und bin auch Familienversichert), außer, dass meinen Eltern Kindergeld abgezogen, wenn ich mehr als 7.680 Eur im Jahr verdiene (abzüglich Ausgaben) liege.

Oder ich verdiene über 612 Eur (Private KV [100 €] und Kindergeld [157 €]) und kann das Ganze ausgleichen, ich meine Familienversicherung sind Peanuts, wenn du damit ausschließlich die Haftpflichtversicherung meinst.



Was könnte ich denn alles zu Ausgaben angeben? Ich nenn euch mal paar Sachen, die mir durch den Kopf gehen:

- Handyvertrag 45,- Eur/Monat für Geschäftsgespräche, Produktberatungen oder Schulungen
- Benzinkosten bei Fahrten zu einer Geschäfts- oder Produktvorstellung oder zu Seminaren
- Mein Zimmer als Büro 60,- Eur/Monat (sag ich mal so spontan), dazu kommt noch neuer Bürotisch/stuhl,
- Kosten die in einem Café entstehen bei einer Geschäfts- oder Produktvorstellung
- Laptop
- Geschäftsauto (im Monat 50 bis 100 Eur Leasing)
- Bücher / Zeitschriften zu Network-Marketing


Ich habe auch gerade gelesen, dass wenn man zum Teil eine Private Nutzung macht, dass man zB 70% geschäftlich angibt und 30% privat.

Danke für eure Antworten



€dit 2:

Hab was cooles gefunden

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-6884/dienstwagen_aid_67091.html

haha sogar Autowäsche kann absetzen, falls es geschäftlich bedingt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um etwas absetzen zu können, musst Du auch erst mal ein dementsprechendes Einkommen haben.
Bei einem Einkommen als Selbsständiger würdest Du die oben angegebenen Ausgaben nicht ansetzen können, weil Du dann ja ein Einkommen haben müsstest, was weit über 355 € monatlich liegt. Kein FA glaubt Dir, dass Du Einkünfte von 355 € hast und ein Geschäftsauto (im Monat 50 bis 100 Eur Leasing) fährst, ausserdem würden sie Dir zu Deinem zu versteuernden Einkommen mind. 1% des Neupreises für die private Nutzung als Einkommen versteuern, das wären bei einem Auto von 20.000 € ca. 200 € /Monat zuzüglich aller anfallenden Kosten (Benzin, Wagenwäsche, Versicherungen etc), die Du "absetzen" möchtest, somit wäre Dein Einkommen weit über der 355 € Grenze. Alle anderen Kosten werden, falls Du Nachweise hast von Deinem zu versteuernden Gewinn abgezogen, der Rest ist dann Dein Einkommen, also wieviel möchtest Du dann noch angeben um nicht ein Minuseinkommen zu haben und das Finazamt stellt fest, Du bist nicht mehr Selbsständig, weil Du bereits Pleite bist? Unternehmer müssen Gewinne erzielen und nicht die Ausgaben mit den Einnahmen aufrechnen, um somit "Plus minus Null" am Ende rauszukommen, dann hast Du keine "Gewinnabsicht". Das kannst Du während der Gründungsphase versuchen, aber nach einer gewissen Zeit will das FA Gewinne sehen, die versteuert werden müssen, dies sehe ich bei Dir so nicht.
Bei der Milchmädchenrechnung von Dir fällt der Anspruch auf Kindergeld auch weg. Also noch 154 € weniger für die Eltern.
 
nedim89 schrieb:
I

- Handyvertrag 45,- Eur/Monat für Geschäftsgespräche, Produktberatungen oder Schulungen
- Benzinkosten bei Fahrten zu einer Geschäfts- oder Produktvorstellung oder zu Seminaren
- Mein Zimmer als Büro 60,- Eur/Monat (sag ich mal so spontan), dazu kommt noch neuer Bürotisch/stuhl,
- Kosten die in einem Café entstehen bei einer Geschäfts- oder Produktvorstellung
- Laptop
- Geschäftsauto (im Monat 50 bis 100 Eur Leasing)
- Bücher / Zeitschriften zu Network-Marketing

- Handyvertrag wird wohl nicht gehen es sei denn du hast in auf dein Gewerbe abgeschlossen
- Zimmer wird wohl auch nicht gehen, da du keinen Mietvertrag hast.
- Kosten im Cafe zählen auch nicht zu den Bewirtungskosten. da geht es nur um richtige Bewirtung im Restuarant
- Notebook kannst du wenn überhaupt über 3 Jahre abschreiben bei einer angenommen 50 % Nutzung betribelich bleibt da also nichtmehr alzuviel übrig.
- Da du mit deinem Wagen Privatfahrten unternimmst musst du 1 Prozent vom Listenpreis versteuern. Außerdem dürften die 50 € vom AG noch einen geldwerten Vorteil darstellen.
- Bücher gehen. Bei Zeitschriften kommt es sehr genau auf die Zeitschrift an.

Deine private Haftpflichtversicherung wird wohl deine betrieblichen Risikien nicht abdecken.
 
Das das eigentliche Thema geklärt ist und das ja dann doch immer mehr zu einer Steuerberatung plus Werbeveranstaltung wird, machen wir hier doch mal Schluss.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben