Komplettrechner - müssen alle Kartons mitgeliefert werden?

schmidt206

Commander
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Hallo,

erstmal muss ich sagen, dass ich nicht wusste, in welches Forum solch eine Frage soll, deshalb bitte verschieben, falls es hier falsch ist.

Hab mir bei hwv nen Rechner zusammengestellt und zusammenbauen lassen. Hab in der Bestellung im Feld für Anmerkungen extra beigeschrieben, dass die mir ALLE Kartons inkl. Kabel, Software etc. liefern sollen.
Die einzigen Kartons, die ich von denen dabei bekommen habe, sind die von CPU und Mainboard. Und halt vom Tower, da der ja dadrin verpackt war.

Habe denen dann ne freundliche eMail geschrieben, wieso das so ist und dass sie mir doch bitte die Kartons nachschicken mögen.
Die haben dann geantwortet, was in etwa so aussah: "Es tut uns leid, jedoch können wir Ihnen die Kartonage nicht zusenden, da die Verpackungen von uns nicht aufbewahrt werden." Mehr nich!

Ich halte das für ne absolute Frechheit! Ich habe die Kartons schließlich mitbezahlt. Wenn ich Einzelkomponenten bestellt hätte, wären die ja auch dabei gewesen. Habe ja keine billigen bulk-Versionen bestellt. Habe weder die Software noch irgendwelche Kabel bekommen!

Kann man da etwas tun? Mir stehen diese Kartons doch zu, oder etwa nicht?
Bedanke mich jetzt schonmal für alle Antworten!

Gruß, schmidt206
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

Was willst du mit den Verpackungen? Wegen der Garantie o.ä. brauchst du die nicht, schon lange nicht mehr.
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

Für den Wiederverkauf ist OVP schon gut, kann den Ärger verstehen. Lies doch mal in den AGB nach, ob da irgendwas diesbezüglich drin steht. Wenn nicht, schreib ihnen, du forderst daher eine Preisminderung, vor Gericht wäre das denke ich sehr eindeutig, für dich :)
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

Bei einem Komplettrechner sind eigentlich nie alle Kartons und Zubehörteile jeder einzelnen Komponente dabei. Wenn ein Unternehmen jeden Tag eine gewisse Anzahl an Rechnern bastelt, dann wird die dazu verwendete Ware oft auch nicht in Einzelkartons an die Firma geliefert und dort haushoch gestapelt, sondern auf Plastikpaletten. Das vorhandene Zubehör wird dann entweder in einer Tüte gesammelt im Gehäusekarton verstaut oder in einem der Kartons auf dem Gehäusekarton befestigt.

Rechtlich wird da nichts zu machen sein, denn dann müssten die Kartons Gegenstand des Kaufvertrages sein und das sind sie nicht.
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

Rechtlich gesehen ja! Trotzdem solltest du nach Möglichkeit den Text der E-Mail vollständig posten und nicht ein etwa! Darauf hinweisen das von HWV ein extra Feld für Zusätze / Bemerkungen eingerichtet wurde und das es Teil des Kaufvertrages ist, da HWV nicht wiedersprochen hat. Drohen den Rechner zurück zu geben und volle Kostenerstattung durch HWV! Versuch dich aber vorher gütlich zu einigen meistens ist es nur ein netter Anruf! NAtürlich ist eine Preisminderungen wie der vorredner Sie erwähnt vor Gericht plausibler und einfacher zu verlangen!
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

Da kannste bei Hardwareversand lange warten, ist wirklich Saftladen. Hab da auch schon so oft Ärger gehabt.
Ich würde aber auch sagen das der Email Kontakt und/oder schriftliche per Einschreiben wohl das beste ist. Hast du mal angerufen?
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

also rechtlich gesehn ist das hier nur gelabber ! wenn man sich nen komplettsystem holt hat das nichts mit der verpackung der einzelnen komponenten zu tun! sondern nur mit dem wie der name schon sagt "komplett"-system.
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

Ich denke mal er hat Einzelteile bestellt und sich zusammenbauen lassen.

Deine Ausdrucksweise läßt da eher zu wünschen übrig.
 
AW: Hardwareversand - Abzocker?

Ich würde zur Not auch von meinem 14-tägigen Umtauschrecht Gebrauch machen.
 
@stein.m: Kann er nicht. Der Widerruf nach BGB gilt nicht für individuell gefertigte Produkte wie Komplett-PC.
 
@ Pics stimme ich vollkommen zu das müßte erst geklärt werden!
@ culo Rahmenbedingungen wie "das man auf Verpackungen besteht" gehören zum Kaufvertrag sonst hätte HWV wiedersprechen müssen oder den Käufer darauf hinweisen das die Produkte lose sind! "LOL komplett System haha KOMPLETT!!!!! LOL
@Tankred der Wiederruf gilt, da das System nicht dem Kaufvertrag entspricht. Aber hier noch mal der genaue Wortlaut ist wichtig! Wenn das alles so larifari ist wie "etwa" dann hat er pech gehabt!
 
Wenn Du Kartons haben willst, musst Du Einzelteile kaufen, ganz einfach. Du glaubst doch wohl im Ernst nicht, dass Komplettsysteme aus den Retailversionen zusammengebaut werden! Wenn ja, na dann träume weiter.

Wegen so einer Sache vom Kauf zurückzutreten halte ich für eine absolute Frechheit.

@DEGnmpf

Der Wiederruf gilt natürlich nicht, er hat ein Komplettsystem bestellt und kein Einzelteile! BIn ich froh, dass ich kein Gewerbe mehr betreibe, da haben genau so Leute wie Ihr, nur Probleme gemacht.

Lächerlich!

PS: Bei Alternate, dem Testsieger bekommt man auch keine Verpackungen mit, wenn man ein Komplettsystem bestellt!

Also bitte Ball flach halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rahmenbedingungen wie "das man auf Verpackungen besteht" gehören zum Kaufvertrag

gehören sie nur wenn sie als einzeln bestellt werden! wenn er in einem feld das anmerkungen heißt reinschreibt das er alle kartons will ! gehört das noch lange nicht zum KV .

rahmenbedinungen haha lol ;)

ps: auch mit weniger satzzeichen sind sätze möglich!
 
DeGnmpf schrieb:
@Tankred der Wiederruf gilt, da das System nicht dem Kaufvertrag entspricht.

Blödsinn. Wenn die Sache nicht dem Vertrag entspricht, dann ist das ein Mangel, auf dessen Beseitigung der Kunde bestehen kann. Alternativ ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag zulässig, ein Widerruf ist aber etwas gänzlich anderes.

Und culo hat schon das Wesentliche zum Bestandteil des Kaufvertrags erwähnt.
 
Naja, das ist halt die Arschkarte als selbständiger Händler. Und diese Kleinigkeiten machen den Unterschied und Service aus. Man hätte schmidt206 zumindest vor Kauf mitteilen können, dass er keine Kartons bekommt. Auch wenn das vielleicht nur eine Lappalie ist.
 
@Leon so wie Du es schreibst ist es dann Betrug am Kunden! Das System wird aus bestandteilen zusammen gebaut die der Käufer nicht gewählt hat! Bulk ist nicht Retail auch wenn das gleiche drin ist! Die Verpackung trennt dieses ! Da: Hersteller hebt sich ab durch Verp., Abgrenzung zu anderen Produkten, Wertdarstellung, Informationsgehalt! Kann der Käufer beweisen das Bulk Produkte eingebaut wurden und er Retail bezahlt hat und zudem diese Kartonagen angefordert hat im Kaufvertrag so wurde er betrogen! Ich gehe davon aus das der Schriftverkehr rechtlich gesehen keine diskrepanzen aufweist.
EDIT---------------------
@ Tankred hast absolut recht ist kein Wiederruf sondern ein Mangel
@culo würth lol
 
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Bevor sich hier einzelne weiter aufregen, sollte schmidt206 lieber erstmal genau schreiben, was nun wirklich los ist.

- Fehlen nur die Verpackungen oder auch Kabel etc.? Er hat zwar auch was von Kabeln etc. geschrieben, aber da die Aufregung hier hauptsächlich um die Verpackungen geht, sollte das nochmal geklärt werden.

- Ist in der Aufragsbestätigung die Bemerkung wegen der Verpackungen noch vorhanden? Wenn nicht, haben sie nie bestätigt, daß sie verpackungen liefern. Dürfte eine Frage für Juristen sein, inwiefern überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

- Was steht genau in der "in etwa" E-Mail?

So aus dem Bauch heraus würd ich auch sagen, daß er Anspruch auf den gleichen Lieferumfang hat wie bei Bestellung der einzelnen Komponenten, da ja auch die Komponentenpreise gleich sind wie bei Einzelkauf.
 
Es gibt hier zwei Dinge, die vor jeglicher, weitergehender Diskussion geklärt werden müssen:

1. Ist eine Anmerkung bei einer Angebotsanfrage automatisch Bestandteil des Kaufvertrags?

-> Ich habe noch nie bei Hardwareversand bestellt, aber eine Angebotsanfrage ist kein Kaufvertrag. Dieser kommt erst mit der Versandbestätigung des Versenders zu Stande. Das entspricht geltendem Recht, weshalb die Beschreibung in der Versandbestätigung den Inhalt des Kaufvertrags beschreibt.

2. Welche Einzelteile wurden überhaupt bestellt und wurden diese für den Zusammenbau verwendet?
 
Ich versteh nicht wieso manche Leute hier meinen, es wäre falsch die OVPs zu fordern.

Er hat die Einzelteile bestellt. Alle einzeln! Nix "Komplettsystem".
Er hat weiterhin die Serviceleistung "Zusammenbau" gekauft, nicht aber "Entsorgung der Originalverpackung".
Man muss hier ganz klar zwischen den einzelnen produkten und der Serviceleistung unterscheiden, da hier eben kein Komplettsystem bestellt wurde, sollte es selbstverständlich sein, dass alle Verpackungen und auch das Zubehör der bezahlten und bestellten Einzelteile dabei sind.
Wer das nicht versteht, arbeitet bei Hwv oO
 
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