Konflikt mit dem Paypal Käuferschutz (Betrugsverdacht) und keine Lösung in Sicht.

Thomson1981

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Liebe CB Forumgemeinde,

ich habe derzeit folgendes Problem wegen einer von mir bei E-Bay verkauften neuen EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte, wo nun der Käufer meiner Meinung nach völlig unbegründet ohne jeglichen Bezug zur Rechtslage den Paypal Käuferschutz beantragt hat und dabei auch noch von Paypal Recht bekommen hat.

Ich erzähle mal die komplette Hintergrundgeschichte darüber, um eine genaue Übersicht zur Lage zu geben und dadurch die richtige Entscheidungsfindung zu begünstigen.

Eine meiner beiden EVGA GTX 480 Grafikkarten erlitt Mitte April 2015 leider einen unreparablen Defekt.
Glücklicherweise hatte ich auf diese EVGA GTX 480 Grafikkarte noch eine Restgarantie und schickte sie bei EVGA zur RMA ein.

Da mir EVGA leider keine neue EVGA GTX 480 Grafikkarte mehr als Ersatz anbieten konnte, da diese nicht mehr verfügbar sind, bot man mir als Garantieersatz eine neue EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte an.
Ich willigte ein und schon nach 4 Tagen war das Paket von EVGA angekommen, mit einer neuen EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte, original versiegelt und mit Seriennummer und Produktnummer Beschriftung verpackt in der braunen EVGA RMA Verpackung.

Da ich diese EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte nicht gebrauchen kann, weil in Kürze eh der Kauf einer neuen High End Grafikkarte bei mir ansteht, entschloß ich mich diese bei E-Bay zu verkaufen.

Um den Wert der Ware nicht zu mindern, öffnete ich die original von EVGA verpackte und versiegelte RMA Verpackung der Grafikkarte natürlich nicht und verlies mich zu 100% auf die Aussage des EVGA Mitarbeiters, dass ich wirklich eine neue und original verpackte EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte erhalten habe.
Es gab auch keinen Grund, der Aussage des EVGA Mitarbeiters zu misstrauen. Ich hatte bis jetzt schon oft RMA Fälle bei EVGA abwickeln lassen und wirklich jedes mal komplette und original verpackte Neuware als Garantieersatz zugeschickt bekommen, das letzte mal erst vor genau 1 Jahr bei einem teuren X79 FTW Motherboard und davor ebenfalls bei einem anderen High End Motherboard und zwei Grafikkarten in den letzen Jahren.
Es gab niemals einen Grund zur Beanstandung und das Versprechen absolute Neuware als Garantieersatz zu liefern hat EVGA immer zu 100% eingehalten.

Da ich also die original verpackte und versiegelte EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte nicht auspacken wollte, konnte ich auch keine Originalbilder der Ware anfertigen und nahm für meine E-Bay Auktion stattdessen Beispielbilder einer baugleichen neuen EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte.

Dummerweise machte ich auch überhaupt keine Bilder meiner eigenen EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte in dem braunen versiegelten RMA Karton.

Der Käufer bemerkte dies natürlich bei der Ankunft der Ware, dass der versiegelte RMA Karton anders aussah als die normale Retail Verpackung in meiner E-Bay Auktion und stellte promt einen Käuferschutzantrag bei Paypal.

Und nicht nur das, er behauptete auch noch dazu, dass ich Ihn eine alte, völlig ramponierte und defekte EVGA GTX 670 Grafikkarte zugeschickt hätte,anstatt einer neuen.
Er schickte mir dazu mehrere Bilder per E-Mail: Auf einem Bild sieht man den von mir verschickten EVGA RMA Karton mit der korrekten Serien- und Produktnummer darauf, welcher zwar vom Käufer geöffnet und entsiegelt wurde, wo er aber schriftlich im Bild selbst betont hat, das der Karton bei der Ankunft bei Ihn noch versiegelt war. Das selbe bestätigte er auch ein weiteres mal in dem Paypal Schriftverkehr mit mir.

Auf einem weiteren Bild sieht man in extremer Nahaufnahme den richtigen Seriennummer- und Produktnummer Sticker der EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte, welche ich Ihn geschickt habe sowie einen kleinen Blick auf das schwarze PCB, welches auf dem Bild keinerlei Gebrauchtspuren oder Nutzungsspuren wie Staub oder Kratzer aufweist. Da das PCB beim Einbau in den Rechner immer nach oben gerichtet ist, müßte dies schon nach kurzer Nutzung Staubspuren aufweisen, wenn die Karte wirklich im Gebrauch gewesen wäre, was aber hier absolut nicht der Fall war. Es ist also wirklich eine neue GTX 670 FTW Grafikkarte, welche er erhalten hat.

Auf einem dutzend anderer Bilder sieht man dann tatsächlich eine gebrauchte EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte mit deutlichen Gebrauchtspuren, diese hat aber eine komplett andere Seriennummer und Produktnummer als die von mir verkaufte EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte, welche er auf dem Bild davor gezeigt hatte.

Das sieht für mich nach einem astreinen Betrug aus, dass er meine neue EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte behalten will, mir seine alte defekte EVGA GTX 670 FTW zurückschicken will und von Paypal den vollen Betrag zurückerstattet haben will über das Paypal Käuferschutzprogram.

Denn der Käufer wehrte sich auch vehemmend dagegen, als ich Ihn ausdrücklich mehrmals darauf hinwies das die EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte noch Restgarantie besitzt direkt bei EVGA, er sich an EVGA selbst wenden muß in einem Garantie- oder Reklamationsfall und dann von EVGA selbst einen Garantieersatz bekommt innerhalb von 14 Werktagen, falls er wirklich Probleme mit der von Ihm gekauften Ware hat.
Auch meinen Hinweis, dass ich die Restgarantie direkt bei EVGA auf seinen Namen abgetreten habe, ignorierte er und wollte von seinem Garantierecht keinerlei Gebrauch machen.

Stattdessen bestand er auf eine Rücksendung der Ware an mich und auf eine volle Erstattung des Kaufpreises sammt Versandkosten.

Obwohl ich all diese Informationen auch direkt an Paypal weitergeleitet habe und Paypal auch schrieb, dass ich den Betrugsverdacht gegen den Käufer auch gerne durch einer Kopie der Original E-Mail des Käufers mit den Beweisbildern darin nachweisen könnte, indem ich diese an Paypal weiterleite, kommentierte Paypal diese Nachrichten von mir mit keinem Wort und gab nun tatsächlich dem Käufer recht.

Der Käufer hat nun ein Paket an mich abgeschickt mit Sendungsverfolgung, in welchen angeblich die von mir verkaufte Originalware enthalten ist und Paypal wird sofort den vollen Kaufpreis samt Versandkosten meinem Paypal Konto belasten,sobald ich das Paket annehme.

Da in dem Paket wahrscheinlich nun nur eine alte defekte GTX 670 FTW ohne jegliches Zubehör liegt oder im schlimmsten Fall ein Haufen Müll, werde ich um mein Geld gebracht, wenn ich das Paket annehme und müsste dann mühsam juristisch gegen den Käufer vorgehen, welcher in Belgien wohnt.

Was wäre denn die Konsequenz, wenn ich die Annahme des Paketes verweigere und auch Paypal das Geld für die Rückerstattung nicht übergeben will, sondern die Entscheidung von Paypal nicht akzeptiere ?

Verklagt mich dann Paypal juristisch und verlangt Schadenersatz ?

Und falls ja, wie groß wäre meine Erfolgsaussicht das ich einen solchen Rechtsstreit gegen Paypal gewinne ?

Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich nicht mehr und müßte jegliche Kosten selbst tragen, egal ob ich gegen den Käufer selbst juristisch vorgehen möchte oder mich gegen eine eventuelle Klage gegen Paypal verteidigen müsste.

Was würdet ihr tun in meiner Situation ?

Jegliche Vorschläge sind willkommen, solange diese nicht geltendes EU Recht brechen ;-)
 

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Das ist doch ein alter Hut und diese Methode ist allgemein bekannt. Normalerweise sitzen diese Art von Käufern in England.
 
der Käufer versucht dich zu verarschen. zeige ihn doch wegen Betrug an
 
Ich würde einen Anwalt einschalten, und zwar noch bevor das Paket bei dir eintrifft.
 
Von welchem Warenwert reden wir hier? Ein Anwalt und ein Rechtsstreit wird sich eher nicht lohnen. Ohne große Anstrengungen auf dem Rechtsweg wirst Du nichts machen können.

Man akzeptiert einfach keine PayPal Zahlung als eBay Verkäufer. Und ins Ausland würde ich auch nur nach mehrfacher Absicherung versende. Und natürlich allen voran. Ich würde selber prüfen, was ich denn da verschicke. Da hast Du einige grundlegende Fehler gemacht.
 
Tja, solche "Kunden" bauen darauf, dass die Verkäufer nichts unternehmen.
Ist ja auch nicht einfach, wenn es Ausland ist.
Aber wir haben eine EU.
Und das EU Recht gilt überall.
Würde auch einen Anwalt einschalten.
Du hast schließlich was die Seriennummern und Fotos betrifft, gute Argumente/Beweise.
 
Ja, Paypal ist schön und gut wenn man der Käufer ist. Als Verkäufer bist du immer der angear...te. Ist mir selbst auch schon passiert. Ist auch der Grund, weshalb ich kein PayPal mehr nutze. Mein Geld auf dem PayPal Konto wurde zig mal eingefroren, auch oft grundlos. Immer wieder hat man Ärger und Rennereien deswegen. Grundsätzlich habe ich auch nie ins Ausland verschickt. PayPal wird dir in deinem Fall nicht helfen. Den der Kunde, in dem Fall der gegenüber, ist König. Du kannst dir einen Anwalt nehmen, Anzeige machen und die nächsten 30 Jahre auf dein Geld warten. Wenn das Ganze wirklich mal vor Gericht landet und du Pech hast, darfst du nach Belgien anreisen und dort deine Aussage machen.
 
Ich hatte auch mal eine Person, die den Käuferschutz in Anspruch genommen hat.
Habe eine defekte Ware, auch so beschrieben, verkauft. -> nicht über ebay

Dieser wollte von dem Defekt nicht mehr viel wissen.
Das krasse war, PayPal hat mein Konto belastet, ich habe es nicht mitbekommen und dann natürlich schön eine Zahlungserinnerung per Post bekommen.

Ob das Paket angekommen ist oder nicht, war dabei völlig egal.
Mein Konto wurde belastet und die Ware habe ich bis heute nicht zurück.

Ich hab es als Lehrgeld genommen, da der Warenwert "nur" um die 50 € war. Seit dem meide ich PayPal als Verkäufer.
Ebay Kleinanzeigen mit Übergabe vor Ort hat sich in der Vergangenheit als beste Lösung ergeben.
 
Ein Anwalt wegen 150€ Warenwert ist halt auch nicht so das Gelbe vom Ei. Das muss dir einfach klar sein. Damit setzt du dich voll in die Nesseln.
In Zukunft NIEMALS Paypal bei ebay anbieten. Mach ich auch nicht. Kaufe zwar immer mit Paypal, falls mal was sein sollte. Hab das dieses Jahr ne handvoll Male nicht gemacht (Warenwert <30€) und hab das eine Mal durch schlechte "Verpackung" nen Haufen Schrott bekommen. Dann ist das Geld einfach weg.. Als Verkäufer bist du meist einfach der Gearschte am Ende, falls man an son Typ kommt, wie dirs passiert ist.
Du kannst natürlich die Annahme verweigern, denn wenn dus annimmst, ist die Sache für PP eh gegessen. Paypal aktzeptiert auch keine Videos, wenn du den Karton unter Zeugenaussage öffnest. Wird nicht anerkannt, da man sowas leicht fälschen kann. Original Aussage von Paypal ;)
Falls du das Geld auf deinem Paypal-Konto hast, ist es einfach weg und du wirst es vermutlich nciht wiederbekommen. Hast du kein Guthaben bei PP, kannst du natürlich den per Lastschrift eingezogenen Betrag rückbuchen. Dann bist du die längste Zeit PaypalKunde gewesen. Wahrscheinlich hast du dann sehr schnell ein Schreiben im Briefkasten, aber was du dann schreibst, wird immerhin gelesen :)
Ansonsten könntest du auch einfach mal bei PP anrufen und die Sachlage klären?

Alternative: Sich damit abfinden, dass du übers Ohr gehauen wurdest und aus der Sache lernen
 
nehme das Paket an öffne das Paket im bei sein mehrerer Zeugen

ggf. dokumentiere das per Video und informiere Paypal
 
Hi,

ein Kumpel ist bei paypal gesperrt da er einen 100% funktionierenden Verstärker (vorher vom Händler getestet und zertifiziert) verkauft hat.
Der Käufer meinte dieser sei defekt. Danach hat der Käufer das Geld zurückgeholt. Mein Kumpel ist mitn Rechtsanwalt gegen angegangen, hat sein Geld wieder bekommen ist aber danach von Paypal gesperrt worden......
 
Der Streitwert würde bei 219,00 Euro liegen. 199,00 Euro hat er für die Grafikkarte bezahlt und 20,00 Euro für Versandkosten.

Auf meinem Paypal Konto liegt keinerlei Guthaben, weil ich selbst mein Paypal Konto niemals aufgeladen habe und ankommende Gelder für Verkäufe immer sofort auf mein Girokonto überweise.
Daher ist mein Paypal Konto derzeit mit 219,00 Euro im Minus belastet.

Wenn ich wirklich die Annahme des Paketes verweigere und mich auch weigere an Paypal das Geld zu bezahlen, welches sie nun von mir fordern, könnte ich wahrscheinlich von Paypal einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, welchen ich natürlich sofort wiedersprechen würde.

Wenn dann Paypal wirklich so stur wäre und klagen möchte, werden sie mich wahrscheinlich gerichtlich in Deutschland verklagen.

Der Gerichtsstand wäre in diesem Fall Düsseldorf in Deutschland, weil mich ja Paypal in Deutschland an meinem regulären Wohnsitz verklagen müßte, wenn Paypal wirklich den Rechtsweg bestreiten würde.
Der Gerichtsstand liegt bei Privatleuten immer beim Wohnort der beklagten Partei, sofern in einem Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Würde ich es darauf ankommen lassen in einen Rechtsstreit mit Paypal zu geratten, weil ich die Annahme des Paketes des Käufers verweigere und auch keine Rückerstattung an Paypal bezahle, müßte mich Paypal wirklich in Deutschland verklagen und vor Gericht bringen im schlimmsten Fall.

Würde ich aber das Paket wirklich annehmen und vom Käufer betrogen werden,hätte ich zwar mit Paypal keinerlei Probleme mehr, weil ich dann in jedem Fall an Paypal zur Zahlung verpflichtet wäre und erstmal die vollen 219,00 Euro an Paypal bezahlen müßte.
Dann müßte ich aber laut EU Recht wirklich den Käufer in Belgien wegen Betrugs vor ein Zivilgericht bringen und der ganze Prozess würde in Belgien stattfinden, was zusätzlich zu den Anwaltskosten auch nochmal Reisekosten und Zusatzkosten für Übersetzungen/Dolmetscher mit sich bringen würde und so extrem teuer werden würde.

Ich denke ich werde dann wirklich die Annahme des Paketes verweigern und es darauf ankommen lassen, ob Paypal vor Gericht geht gegen mich oder nicht.

Betrugsanzeige gegen den Käufer werde ich wohl denoch besser mal stellen bei der Polizei und auch danach nochmal mit Paypal in Kontakt treten samt einer Kopie aller Beweise und der polizeilichen Anzeige.
Vielleicht bringt das ja was und Paypal stellt seine Forderung der Zahlung von 219,00 Euro gegen mich ein.

Falls Paypal mir das Paypal Konto kündigt, wäre mir das ziemlich egal.
Geld ist dort eh nicht drauf und ich würde Paypal auch kein bisschen vermissen, da ich im Internet eh immer alles mit Kreditkarte bezahle und dort ebenfalls eine Versand- und Betrugsversicherung als Käufer bis zu einem Warenwert von 2.000,00 Euro habe, was mir eigendlich an Sicherheit auch mehr als ausreicht für meine Onlinekäufe.

Was mich viel mehr interessieren würde, wie groß wohl die Chancen von Paypal sind, dass sie wirklich ein Gerichtsverfahren gegen mich gewinnen könnten in dieser Sache und ich sowohl die 219,00 Euro, wie auch die kompletten Gerichts- und Anwaltskosten zahlen müßte für Paypal und auch für mich selbst.

Ich hörte bis jetzt aber schon oft davon, dass die Chancen gar nicht mal so schlecht sind einen solchen Rechtsstreit gegen Paypal zu gewinnen, bei guter Beweislage, die ich hoffendlich besitze mit meinen Bildern und dem Schriftverkehr mit dem Käufer und Paypal.
 
Eine Anzeige gegen den Käufer nimmt Paypal sehr ernst ;)
Schick denen die Anzeige und warte mal ab.
Wie gesagt, Video oÄ vom Auspacken ist denen egal. Ein Dokument von der Polizei nehmen sie aber gerne an.
Grad, wenn der Käufer ein äh so Trottel ist und einmal Bilder deiner Seriennummer macht, die du ja auch von EVGA auf nem Wisch hast und dann noch Bilder einer verschmockten Karten mit anderer Seriennummer...
Ich mein klar, die deutsche Polizei wird nix machen, aber damit hast du was für Paypal ;)
Sollte dich PP mit 219 vor Gericht zerren, wird das glaub auch nix, wenn du schon die Bilder vom Käufer hast. Würde mir da garkeinen Kopf machen :)
 
Rein objektiv hast du sicherlich gute Chancen, aber ist eben auch mit viel Rennerei und Ungewissheit verbunden.

Paypal wird bei dir versuchen den Fehlbetrag per Lastschrift abzubuchen, wenn möglich.
Anschließend bekommst du eine Papierrechnung und Mahnungen.
Beim gerichtlichen Mahnverfahren, dann Post vom Amstgericht.
Dieses prüft im ersten Schritt nicht, ob der geforderte Betrag gerechtfertigt ist.
Das musst du dann beweisen, wenn du Widerspruch einlegst. Dort würde ich dann auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen, schon bezüglich Formalien.

Du solltest dir natürlich überlegen, was der Käufer tun kann.
Wenn du das Paket nicht annimmt, hast du natürlich auch keine Beweise. Dort wäre ja dann eindeutig ersichtlich, dass die erhaltene Grafikkarte nicht der Seriennummer auf dem Karton entspricht.
Wenn der Käufer das Paket hat, hat er nachträglich noch die Möglichkeit die korrekte Karte zurückzusenden.

Der geforderte Betrag gegenüber Paypal wäre dann ja immer noch offen (inkl. Mahnverfahren) und dann wohl auch berechtigt.

Sprich, du musst aufpassen, dass du jegliche Pakete aus Belgien verweigerst und eine fälschliche Rücknahme komplett ausschließt.

Nichtsdestotrotz, ist dein Ansatz erst mal nicht schlecht. Ich würde mich auch lieber mit Paypal in DE, als mit dem Käufer in Belgien rumstreiten.

Anzeige ist schon mal ein gutes Druckmittel.

Kannst gerne deinen ersten Beitrag in Zukunft aktualisieren, mit zeitlichem Verlauf.
Ist ja keine Unbekannte Masche und für ähnliche Fälle hilfreich.
 
Ich glaube nicht, dass du im Recht bist das Geld an PayPal nicht zurück zu zahlen. Fakt ist erstmal, der Käufer hat dir das Geld überwiesen und du hast es dir auszahlen lassen. Er hat den Käuferschutz beantragt und sich das Geld zurück geholt. Es heißt Käuferschutz, nicht Verkäuferschutz. Jetzt müsstest du das Geld was du bereits erhalten hast wieder zurück geben. Hat dich jetzt der Käufer betrogen weil er deine Ware kaputt gemacht hat oder schickt dir jetzt was anderes zurück, musst du das im Nachhinein entweder über den strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Weg gegen den Käufer einklagen. Ich will jetzt keinesfalls PayPal verteidigen aber PayPal ist nur ne Bank die für den sicheren Geldtransfer zuständig sind. Sie sind kein Gericht was nun entscheidet wer Recht und wer Unrecht hat. Du schuldest jetzt PayPal die 219€. Behältst du sie, ist das Diebstahl oder sogar Betrug. Ihr beide könntet auch unter einer Decke stecken und euch so bereichert haben. Eröffnet PayPal das Mahnverfahren und du legst Widerspruch ein, legt PayPal alles an Beweisen vor und dann ist der Mahnbescheid sicherlich rechtskräftig. Was willst du dagegen an Beweisen vorlegen das rechtfertigt, das Geld zu behalten? Nicht PayPal hat den Betrug begangen, sondern der Käufer, sie haben dem Käufer nur sein Geld zurück gezahlt was du dir eingesteckt hast. Eigentlich haben sie nur den Geldtransfer rückgängig gemacht. Alles weitere geht denen nichts mehr an und musst du mit dem Käufer klären.

Edit: es gibt wohl doch auch einen Verkäuferschutz. Scheint neu zu sein. Ich nutze ja PayPal schon seit ein paar Jahren nicht mehr. Habe gelesen, dass die Rückbuchung aus rechtlichen Gründen automatisch an die Bank geht, wo es her gekommen ist. Du musst also auch einen Verkäuferschutz beantragen wo nach Abschluss des Falls dir das Geld wieder gutgeschrieben wird. Aber das schreibt PayPal auf der eigenen Webseite. Was ich aber im Internet dazu lese sieht ganz anders aus. Dort lese ich in den meisten Beiträgen das man als Verkäufer chancenlos ist, das Bilder als Beweismittel nicht akzeptiert werden und auch gar nicht erst angeschaut werden, weil der Aufwand dafür zu groß ist und die Zeit fehlt. Außerdem sollte man, wenn man auf payPal angewiesen ist, eher kleinlaut nachgeben weil man ansonsten die längste Zeit PayPal Nutzer war. Mit der Kündigung ist PayPal recht schnell. Die Erfahrung habe ich aber selbst auch gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, er muss an Paypal überhaupt nichts zahlen. Der Käuferschutz ist eine Versicherungsleistung von Paypal im Verhältnis Paypal gegen Käufer. Wenn Paypal so eine Leistung anbietet, so müssen sie das Ausfallrisiko tragen. Was hat der Verkäufer damit zu tun, wenn Paypal so eine "großzügige" Leistung anbietet. Paypal kann daher das Ausfallrisiko nicht auf den Verkäufer abwälzen. Es gibt mittlerweile etliche dokumentierte Fälle von deutschen Verkäufern, wo Paypal auch diese Masche versucht hat und die Verkäufer mittels Anwalt gegen Paypal vorgehen wollten. Rate mal, was passierte? Richtig, Paypal verzichtete auf die Forderung gegen den Verkäufer "aus Kulanz". Die wissen ganz genau, dass sie mit der Belastung ihres Käuferschutzes auf den Verkäuferkonten vor Gericht nicht bestehen können.
 
@ Salem30

Das ist ja gerade das Problem, was mich an Paypal so aufregt.

Trotz eindeutigen Bildern, wo man zwei EVGA GTX 670 FTW Grafikkarten mit zwei völlig unterschiedlichen Seriennummern darauf sieht, einmal meine mit der richtigen Seriennummer, welche optisch neu aussieht und einmal die zweite des Käufers, welche deutliche Gebrauchtspuren aufweist sowie des Schriftverkehrs des Käufers, wo er selbst bestätigt ein original versiegeltes Paket von EVGA von mir erhalten zu haben, in welchen sich eine neue EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte befinden muß laut EVGA und trotz eindeutiger mehrmaliger Hinweise von mir an den Käufer, dass er eine Restgarantie auf das Produkt hat bis Mitte Dezember 2015 bei jeglichen Problemen mit dem Produkt stimmte Ihn Paypal trotzdem zu und will mir die 219,00 Euro wieder wegnehmen ohne jegliche Rechtsgrundlage dazu, obwohl der Kaufvertrag bereits von beiden Seiten erfüllt ist und immer noch vollste Gültigkeit besitzt, da ich ein Umtauschrecht und Widerufsrecht in dem Kaufvertrag explizit ausgeschloßen habe.

Paypal hat rein rechtlich gar nicht die Erlaubnis nach deutschem Recht einfach so unbefugt von mir Geld einzufordern oder über meinen Willen hinweg Entscheidungen in meinem Namen zu treffen und an andere natürliche oder juristische Personen Geld von meinem Konto auszuzahlen ohne meine ausdrückliche Genehmigung.

Selbst wenn ich wirklich den Käufer betrogen hätte, was ich natürlich nicht getan habe, da der Käufer einen original versiegelten Karton von EVGA von mir geliefert bekommen hat, wo laut dem Hersteller EVGA die von Ihn erworbene Ware in von mir exakt beschriebenen Zustand erhalten war (den Erhalt des versiegelten Kartons des Produktes hat der Käufer selbst schriftlich bestätigt).Die Nachweise von EVGA über die RMA Abwicklung, den Erhalt einer neuen EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte mit Seriennummern Nachweis und die Garantieurkunde habe ich hier natürlich immer noch schriftlich vorliegen.

Aber wie gesagt selbst wenn ich gegenüber dem Käufer wirklich ein Betrugsdelikt begangen haben sollte, müßte dieser mich erstmal polizeilich anzeigen, die Staatsanwaltschaft müßte alle Beweise aufnehmen und gründlich prüfen und erst nach einer ausdrücklichen richterlichen Anordnung auf Antrag der Staatsanwaltschaft dürfte eine beliebige Bank oder Paypal das Geld von meinem Paypal Konto zurückbuchen und an den Käufer auszahlen.
Und natürlich auch nach meiner persönlichen Genehmigung, welche hier aber nicht vorliegt.

Schließlich haben wir nach deutscher Rechtslage immer noch den Unschuldsverdacht und erst nach einer richterlichen Anordnung oder einem abgeschloßenen Gerichtsverfahren mit rechtsgültigen Urteil dürfte mir Paypal die 219,00 Euro von meinem Konto entnehmen und an den Käufer zurückzahlen.

Haben Sie aber nicht getan, sondern wollen mir nun das Geld einfach so wieder wegnehmen ohne jegliche Rechtsgrundlage eines richterlichen Beschlußes oder Gerichtsurteils.

Stattdessen entscheiden Sie ohne mir auch nur einen einzigen Grund oder Beweis zu nennen, dem Käufer die 219,00 Euro auf eigenen Willen zu erstatten und wollen das Geld dafür mir in Rechnung stellen, ohne das ich damit einverstanden bin.

Bei jeder anderen Bank wäre das Geld so lange auf richterliche Anordnung eingefroren worden, bis es ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über den Fall gibt, welches darüber entscheidet wer nun im Recht ist anhand der Beweislage und wer nicht.

Erst dann hätte die Bank das Geld entsprechend an die Seite ausgezahlt, welcher es nach dem Gerichtsurteil zusteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomson1981 schrieb:
Paypal hat rein rechtlich gar nicht die Erlaubnis nach deutschem Recht einfach so unbefugt von mir Geld einzufordern oder über meinen Willen hinweg Entscheidungen in meinem Namen zu treffen und an andere natürliche oder juristische Personen Geld von meinem Konto auszuzahlen ohne meine ausdrückliche Genehmigung..
Doch haben sie.
Denn du hast dem Lastschriftmandat ja offensichtlich zugestimmt. Lies dir das mal durch. Du legitimierst alle Abbuchungen, die Paypal zustehen. Im Moment ist es so, dass sie gegen dich ein Käuferschutzverfahren läuft. Und wenn du das verlieren solltest, dürfen sie das erstmal.
Alles andere ist dann Sache für ein Gericht ;)
 
Statusupdate:

Wie von den meisten hier angeraten und auch aufgrund meiner eigenen Überzeugung habe ich gegen den Käufer eine Betrugsanzeige bei der Kriminalpolizei erstattet und dort alle vorhandenen Beweise eingereicht, noch bevor das Paket aus Belgien vom Käufer zurück kam.

Als dann das Paket aus Belgien vom Käufer zurück kam, stellte sich heraus das es ein komplett anderes und viel kleineres Paket war, als das Paket von mir mit der original verpackten neuen EVGA GTX 670 FTW Grafikkarte.
Daraufhin verweigerte ich eine Annahme des Paketes, machte aber noch Fotos des Paketes und leitete diese als zusätzliches Beweismaterial an die Kriminalpolizei und an Paypal weiter.

Als ich die erste Entscheidung von Paypal zu Gunsten des Käufers angefochten habe, Paypal alle Beweise sowie die Betrugsanzeige der Polizei vorgelegt habe, hat Paypal den Fall nochmals komplett neu geprüft, Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei angefordert und nun schließlich den Fall zu meinem Gunsten entschieden.

Der Paypal Käuferschutzantrag des Käufers wurde abgelehnt und die Forderung von Paypal gegen mich in Höhe von 219,00 Euro zurückgenommen.

Vorsichtshalber habe ich nun aber dennoch das Lastschriftmandat von Paypal gekündigt, als mein Paypal Konto wieder zu 100% freigegeben wurde, man weis ja nie.
Brauche das Lastschriftmandat eh nicht, weil ich auch bei Paypal immer nur mit Kreditkarte einkaufe, wenn ich denn überhaupt alle Jubeljahre mal Paypal nutze, was ich nur sehr selten tue.

Vielen Dank nochmal an alle, ich hoffe das die guten Ratschläge in diesem Tread auch noch Anderen hier helfen werden, welche durch E-Bay / Paypal in ein ähnliches Problem geraten sind.

Leider hat der Käufer mir nun meinen E-Bay Verkaufsaccount mit einer negativen Bewertung aus Rache versaut, mal sehen ob ich da aber vielleicht doch noch was machen kann, wenn ich Kontakt zu dem E-Bay Kundenservice herstelle, Ihnen alle Details zu dem Fall überreiche und auf den Ausgang des Falles bei Paypal hinweise, wonach die negative Bewertung des Käufers völlig unbegründet ist.

Euch allen noch eine angenehme Zeit
 
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