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2 privatleute (käufer/verkäufer) + unversichter versand = risiko ist ab übergabe beim versandunternehmen beim käufer / käufer kann kein schadensersatz fordern wenn ordnungsgemäß verpackt

da originalverpackung solltest du da raus sein meiner ansicht nach, ABER auf deiner ebay auktion steht versicherter versand. wenn du in den nachfolgenden ebay mails zur kaufabwicklung auch versicherter versand stehen hast bleibst siehts komplizierter aus.
bei privatverkauf ist es generell wie oben beschrieben, d.h. das risiko geht mit dem versenden auf den käufer übrig. ohne versicherung ist alles egal (vorausgesetzt ordnungsgemäß verpackt) und du kannst ab dem zeitpunkt des versendens dein geld fordern. wenn versicherter versand, ist es dasselbe, nur wenn das paket beschädigt wird (vorausgesetzt ordnungsgemäß verpackt) erhält der käufer einen anspruch auf schadensersatz beim versandunternehmen (spielt keine rolle welches, versicherter versand is lediglich eine "zusatzoption") - du selbst hast mit der sache auch nichts zu tun.
wie gesagt ist es hier problematisch was wirklich auf der kaufabwicklungsmail steht, denn hat der käufer versichert bezahlt und bekam unversichert dann bist du in meinen augen der schuldige, da du deiner pflicht den vertragsinhalt zu erfüllen (übergabe an den käufer) nicht wie vereinbart nachgekommen bist.

rechtshilfe bekommst du nicht kostenlos. es gibt ein anwaltsforum, dort schilderst du dein anliegen und gibst einen betrag an, den du bereit bist zu bezahlen für die beratung. wenn der preis stimmt lässt sich der ein oder anderen anwalt herab und nimmt sich der sache an... andere hotlines oder verbraucherzentrale ist natürlich auch nicht schlecht.
 
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@emagon

Gotteshand sollte sich wirklich fachlichen Rat holen; im Übrigen war das Paket garantiert versichert, allein wegen der Größe/des Gewichts - Pakete sind über DHL automatisch bis 500 € versichert ... nur die Inanspruchnahme der Versicherung bzw. das Einfordern, ist eine Geduldsspiel, das meistens verloren wird :-)

P.S.: bei Hermes natürlich ähnlich, hatte ich vergessen ...
 
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falls jemand das interessiert: ich habe mit hermes verschickt, dummmerweise ohne versicherung, also ich werde wohl keinen Cent bekommen von hermes. Ich habe mehr als ausreichend verpackt, das muss auch der Käufer zugeben (mit Styropor in OVP), also daran wird es also nicht liegen

du bekommst von hermes kein geld, lediglich der käufer hätte bei versichertem versand den anspruch auf schadensersatz obwohl er selbst mit hermes keinen vertrag gemacht hat

wie gesagt wichtig ist was in der kaufabwicklung von ebay steht.

edit: laut hermes agb: Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
 
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Nach neuer Rechtslage muß ich darauf hinweisen,dass es sich um eine Privatauktion handelt,bei der ich eine Garantie und Rücknahme ausschliesse.


ich habe natürlich versichert versandt, es ging gar nicht anders bei der Größe und Gewicht
 
"unter ausschluss von gewährleistung" reicht vollkommen nebenbei.

also wenn es versichert ist muss der schaden innerhalb 7 tage angezeigt werden. und dann ist es das problem vom käufer bei hermes schadensersatz zu fordern, wenn verpackung ok war (und ein komplett pc in nem karton mit styropor ist eine gängige art pcs zu versenden). natürlich kannst auch du den schaden bei hermes anzeigen, aber da es ein vertrag zu gunsten dritter war kann er den anspruch auch geltend machen.

wann wurde denn das paket verschickt ? (datum auf quittung) und wann hast du (schriftlich) erfahren dass etwas nicht passt (oder nur das paket zurückerhalten?) ?

is hier keine rechtsberatung, aber paar semester recht müssen ja für irgendwas gut sein...

edit: shice doppelpost / sorry
 
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Wie schon einige hier anmerkten, kostenlose Rechtsberatung kann und darf hier nicht gegeben werden.
Nur Tipps zum evtl. Vorgehen in der Sache oder was noch zu bedenken ist.
 
Beim Arctic Freezer 7 rastet der Lüfter mit (etwas filigranen) Plastiknasen auf dem Kühler ein. Auch sind diverse filigrane Plastikstreben am Lüfter-Chassis. Irgendein Plastikteil dürfte hier gebröselt sein, was auf unsanften Transport und/oder versprödeten Kunststoff schließen lässt.
Im Interesse eines guten persönlichen Wirkungsgrad würde ich mich mit dem Kunden blitzschnell darauf geeinigt haben, ihm einen neuen Arctic Freezer 7 zu bestellen, zu bezahlen und gleich an ihn liefern zu lassen. Bei Bedarf und Geschick lässt sich der Lüfter schnell und ohne Werkzeug vom neuen Freezer zum alten Freezer transplantieren. Nur bei technischen Laien, die grobmotorisch zu Werke gehen, könnte gleich wieder eine Plastiknase abbrechen.
Wenn der neue Kühler gegenüber dem alten inzwischen baulich so geändert wurde, dass der Lüfter nicht mehr passt, muss er halt komplett getauscht werden.
Z.B. auf eBay werden aber gelegentlich auch ältere Modelle angeboten.

Bei Gebrauchtverkäufen von PCs würde ich übrigens mit dem Käufer möglichst vereinbaren, dass er das Gerät nach Erhalt erst mal öffnet und nachsieht, ob auch alle Stecker, Karten usw. am Platz geblieben sind.

DHL kann es bei Reklamationen sehr bunt treiben bis hin zum Aussitzen unter Verweis auf die AGB und zum Gang vor Gericht. Im Web finden sich genügend einschlägige Stories. Hilfreich wären Zeugen beim Einpacken und Einliefern der Sendung durch den Verkäufer sowie beim Auspacken und der Kontrolle der Sendung durch den Käufer.
Falls man bei DHL versucht, den Schaden auf eine ungenügende Verpackung zurückzuführen, hilft vor Gericht nur ein (teueres) Experten-Gutachten.
Wenn die Lage wie hier nicht so ganz eindeutig ist, würde ich einen Gang zum Rechtsanwalt ganz gewiss nicht bei einem Schaden von 20 - 40 Euro antreten.

P.S.: Der Käufer hat bei dieser Auktion übrigens Anspruch auf die volle gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten gegenüber dem Verkäufer. Wer statt der "gesetzlichen Gewährleistung" die "Garantie" ausschließt, handelt mit Zitronen. Rechtswirksame Formulierungen finden sich z.B. bei den Verbraucherzentralen.
 
habe diese mail geschrieben:
Hallo ich habe mich heute mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt und die Sache ausführlich geschildert. Die Rechtslage sieht vor, dass bei einer Auktion zwischen 2 Privatleuten (Käufer/Verkäufer) das Risiko ab Uebergabe beim Versandunternehmen beim Käufer ist. Der Käufer kann kein Schadensersatz fordern wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt ist (und ein komplett PC in einer Original Verpackung mit Styropor ist eine gängige art PCs zu versenden). Sie als Kaeufer haetten beim versicherten versand den Anspruch auf Schadensersatz obwohl Sie selbst mit Hermes keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Laut hermes agb: Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war. Also es liegt eindeutig an Ihnen, dass sie den Transport – Schaden nicht angezeigt haben.
Für mich können 2 Personen bezeugen, dass der PC sich vor dem Versand in einem absolut einwandfreien Zustand befand.
Hier sind ein paar Links zu diesem Streitthema:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Käufer-behauptet-defekte-Ware-geliefert-zu-haben__f23224.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Käufer-meldet-defekte-Ware-an__f24255.html

Nun es gibt 2 Möglichkeiten:
Ich schicke Ihnen das Geraet wieder zurück und Sie erhalten von mir als Schadenersatz 100 €

Oder:
Sie erhalten diese niegel nagel neue Teile (habe diese Teile schon bestellt und heute bekommen):
AMD Athlon 64 3800+ (vergleichbar mit dem Pentium 4 mit 3,8 ghz)
Ein neues AMD Mainboard
Ein neues 420 Watt Markennetzteil (das alte ist kaputtgegangen)
Alles zusammengebaut, inkl XP und alle treiber Installationen, also betriebsbereit
Dafür muessen sie mir aber noch 70 € ueberweisen, da ich für diese Teile auch schon 160 € bezahlen muss.
Es liegt an ihnen, Ich lasse mich von Ihnen nicht bedrohen und einschüchtern von irgendeinem Anwalt. Ich bin schließlich rechtschutzversichert


ich bitte um Meinungen
 
na komm schon
 
@Gotteshand

Wie bereits erwähnt, auch die Aufforderung zu einer Rechtsberatung wird Dir diese nicht einbringen; übrigens kann eine Rücknahme nicht einfach so ausgeschlossen werden, es besteht auch keine Verpflichtung zum Hinweis auf eine Privatauktion - und ein Ausschluß der Gewährleistung im Hinblick auf einen bis dato fehlerfreien Artikel ersparte Dir ggf. späteren Ärger, ebenso der Hinweise auf keine private Garantie (ggf. lediglich noch bestehende und verbleibende Herstellergarantie mittels Rechnung o. Ä.).

Ehe Schriftsätze hin- und hergeschickt werden, die Sache schnell unübersichtlich wird, hol' Dir doch bitte kompetente Hilfe.

Gruß,

Chris
 
Du hast jetzt viele Hinweise, Tipps und Links bekommen, so dass du handeln kannst.
Leider nimmst du den Hinweis dass keine Rechtsberatung erfolgen kann und darf nicht ernst.
Deshalb ist hier Schluss.
 
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