Kündigung des Mobilfunkvertrages (ersten Monat zahlen? Handy behalten?)

EKD

Lt. Commander
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Mein Onkel hat sich im Laden einen Handyvertrag aufschwatzen lassen, der ihn im Monat 97 Euro kosten soll. Abgeschlossen wurde dieser vor ein paar Tagen.

Nun kommt er morgen vorbei, damit ich mit ihm ein Schreiben aufsetzen kann um diesen zu kündigen. Vorlage ist von hier:
https://handytarif-test.de/handytarif-ratgeber/handyvertrag-kuendigen-so-macht-man-es-richtig/

Vorname Nachname
Straße 123
12345 Stadt

Mobilfunkprovider
Straße 123 / Postfach xxx
67890 Stadt
Mein Wohnort, 01.01.2015


Kündigung des Mobilfunkvertrags (Kd-Nr. 555555, Mobilfunk-Nr. 0151 12345678)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Kundennummer 555555 und der Mobilfunknummer 0151 12345678 bei Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes zu. Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Mobilfunkkunde

Also alles ok, nur zwei Fragen beschäftigen meinen Onkel noch:

1. Muss der erste Monat bezahlt werden? Bzw. wenn er die erste Rate von 97 Euro bei Vertragsabschluss bereits gezahlt hat, kann er diese zurückfordern?

2. Darf er das Handy, welches im Vertrag enthalten ist, behalten?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Wenn du den Vertrag ganz normal zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst muss er logischerweise die vollen 24 Monate zahlen.
Was du machen solltest und auch gesetzlich 2 Wochen nach Abschluss machen darfst, ist den Vertrag zu widerrufen.
2. Natürlich nicht. Wtf?
 
Zu 1: Wie ist die Mindestvertragslaufzeit? Verträge mit vergünstigtem Mobiltelefon laufen in der Regel über 2 Jahre. D.h. du kannst zwar heute schon Kündigung verschicken aber erst zum Ende der 24 Monate Mindestvertragslaufzeit kündigen. Entsprechend kannst du den Vertrag in den zwei Jahren auch nutzen - mußt aber definitiv, egal ob er genutzt wird oder nicht, die Monatsgebühren zahlen.

Zu 2: Natürlich. Das Handy ist nach Vertragsabschluß das Eigentum deines Onkels. Er kann es aus dem Fenster werfen, drauftreten, verkaufen, etc. und es würde den Anbieter nicht interessieren. Er bezahlt es ja gut über die Monatskosten über die Mindestvertragslaufzeit.
 
kicos018 schrieb:
Was du machen solltest und auch gesetzlich 2 Wochen nach Abschluss machen darfst, ist den Vertrag zu widerrufen.

Oh? Unter welchen Bedingungen kann man den vom Vertrag zurücktreten? Muß der Vertrag dazu per Telefon oder Online abgeschlossen sein?

2. Natürlich nicht. Wtf?

Bei Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kann er das Handy behalten. Bei Rücktritt vom Vertrag hast du natürlich recht. Wobei... die Aufschwatz-Vertragsvermittler werden den Rücktritt vermutlich nicht so einfach machen.
 
Definiere "aufschwatzen".
Am Telefon hast du nach Fernabsatzgesetz 2 Wochen Widerruf. Im Laden vor Ort nicht, dann nur auf Kulanz.
Wird der Vertrag aufgelöst muss das Handy natürlich zurückgegeben werden.
 
DJND schrieb:
Oh? Unter welchen Bedingungen kann man den vom Vertrag zurücktreten? Muß der Vertrag dazu per Telefon oder Online abgeschlossen sein?
Natürlich nur bei letzteren beiden. Fernabsatzgesetz und so. Falls es im Shop passiert ist: Blöd gelaufen, da hat er natürlich keine 2 Wochen Widerrufsrecht.
DJND schrieb:
Bei Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kann er das Handy behalten. Bei Rücktritt vom Vertrag hast du natürlich recht. Wobei... die Aufschwatz-Vertragsvermittler werden den Rücktritt vermutlich nicht so einfach machen.
Ich bin davon ausgegangen, dass der TE den Vertrag noch im ersten Monat widerrufen möchte.
Nach den 24 Monaten kann er natürlich das Handy behalten.
 
Zu 1. Ja, die Laufzeit beträgt 24 Monate. Er hat nicht drüber nachgedacht und den Vertrag noch nicht in Anspruch genommen (keine Gespräche geführt). Kann er außerordentlich kündigen bspw. innerhalb von 2 Wochen? Oder muss man hier auf Kulanz hoffen, indem man vorbringt, dass er die Kosten finanziell nicht bewältigen kann?

Zu 2. Ok, also darf er das Handy erst behalten wenn die 24 Monate Vertragslaufzeit erfüllt worden sind.

EDIT: Ja korrekt, Widerruf war das Wort, was ich gesucht habe.
EDIT 2: Also 2 Wochen Widerruf nur im Internet, nicht im Shop. Hier muss er also auf Kulanz hoffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wann kann ich meinen Mobilfunkvertrag widerrufen?

Um einen Mobilfunkvertrag widerrufen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im § 355 BGB und im § 312 d BGB geregelt. Mit einfachen Worten zusammengefasst, müssen folgende Bedingungen zutreffen:

Du bist ein Verbraucher und handelst nicht im Namen eines Unternehmens.
Du hast den Mobilfunkvertrag im Internet, am Telefon, per Post, per Fax, in der Öffentlichkeit, in deiner Wohnung oder an der Haustür abgeschlossen. Achtung: Beim Abschluss in den Geschäftsräumen deines Anbieters (z.B. in einer Filiale) ist der Widerruf nicht möglich!

Es ist ein häufiger Irrglaube, dass ein Mobilfunkvertrag nicht widerrufen werden kann, wenn er schon genutzt wurde. Das Einlegen der SIM-Karte bringt das Widerrufsrecht nicht zum Erlöschen. Selbst wenn du mit deinem neuen Vertrag bereits telefoniert hast, kannst du dich aus dem Vertragsverhältnis immer noch lösen. Allerdings müsstest du dann im Falle eines Widerrufs, die verbrauchten Leistungen anteilig bezahlen.

https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/mobilfunkvertrag-widerrufen/

Bei 97€ pro Monat würd ich aber eher mal zur Verbraucherzentrale gehen und schauen ob die was drehen können ... das grenzt ja schon an Wucher.
 
Wobei ich sagen muss dass es bei so teuren Verträgen schwer ist. Die bekommen immerhin fett Provision dafür
 
Hehe, das ließt sich wie eine Hausaufgabe...
Sry aber bei allen neuen Verträgen besteht eine Informationspflicht, wo dick und groß geschrieben steht was der vertrag enmalig und monatlich kostet.
Dann Vergiss mal nicht zu kündigen, dann läuft der Vertrag nochmal 24 Monate.
Und überhaupt 90€ wtf ?
Bist du ein Troll ??
 
Was ist das für ein Anbieter und für 97€ ist das ja schon der Top Tarif mit Smartphone?
 
"Hoffen" kann man ja immer auf Kulanz, aber als Mobilfunkanbieter würde ich den Teufel tun und ihn auf gar keinen Fall aus einem 2.400€-Vertrag rauslassen. :king:
 
Davias schrieb:
Kann er außerordentlich kündigen bspw. innerhalb von 2 Wochen?
Aber natürlich - sofern er einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat..
Nach deinem bisherigem Geschriebenen liegt das aber nciht vor.
Man könnte den Vertrag je nach Gespräch anfechten. Da hier keiner bei dem Gespräch dabei war und hier auch keine Rechtsberatung stattfinden sollte, solltest du dich selbst informieren oder er ggfs seine Rechtsschutzversicherung mal drauf ansprechen.

Und jetzt mal im Ernst: Wenn man ein Handy behalten könnte indem man einen Vertrag widerruft, würde das dann nicht jeder machen?!
 
Schwierig schwierig, er hat den Vertrag anscheinend in der Filiale von Vodafone unterschrieben. Also wird der Widerruf rein vom Gesetz her nicht möglich sein.

Wir werden uns morgen trotzdem treffen, ich druck ihm den ausgefüllten Widerruf von aboalarm aus und dann geht der Brief per Einschreiben raus (ein Versuch auf Kulanz kann nicht schaden, andere Optionen haben wir nicht). Ich denke mal nicht, dass sich ein Besuch in der Filiale lohnt, um das ganze auszudiskutieren?

Das mit der Verbraucherzentrale ziehe ich mal in Betracht, allerdings bringt er morgen die Vertragsunterlagen mit. Dann werde ich mal nachschauen, wo die 97 Euro überhaupt herkommen.

@Cardhu: Stimmt, das mit dem Handy behalten im Falle eines Vertragsabbruchs ist nicht sinnig. Außerordentliche Gründe sind meines Erachtens übrigens nicht vorhanden, um den Vertrag anderweitig zu widerrufen, hier hilft echt nur Kulanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum verbraucherzentrale? Die Filiale/der Anbieter hat deinem Onkel ein Angebot gemacht, welches er, warum auch immer, angenommen hat
 
Das wäre noch ne Option:
Das Vorhandensein der Geschäftsfähigkeit kann in Deutschland in schweren Fällen, in denen Personen "sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden" (§ 104, § 105 BGB), in einem Streitfall gerichtlich als nicht gegeben festgestellt werden. Hierzu muss in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
 
Angenommen es handelt sich um ein iphone X, dann könnte er das je nach Modell für 1000€ verkaufen um die Verluste etwas einzugrenzen...
 
JaredFogle schrieb:
Warum verbraucherzentrale? Die Filiale/der Anbieter hat deinem Onkel ein Angebot gemacht, welches er, warum auch immer, angenommen hat


Weil der Tarif speziell sehr hoch ist geht das schon denn die Verbraucherzentrale tut auch was für dich man könnte schon von Betrug ausgehen und nicht von einer Kompetenten Beratung

Betrugsfälle

Man kann sich aber nicht nur an eine Verbraucherzentrale wenden, wenn man vor dem Kauf einer Ware oder Abschluss eines Vertrages Informationen beziehen will. Stattdessen treten Verbraucherzentralen ebenso im Falle von Betrugsfällen für einen ein.

Sollte man sich demnach als Opfer eines Betruges fühlen, dann kann sich sofort an die Verbraucherzentrale gewandt werden. Deren Wirkungskraft ist dabei immens groß, da leicht auch öffentlich Druck auf diverse Anbieter ausgeübt werden kann. Zudem vereinen Verbraucherzentralen auch die Beschwerden vieler Kunden in Form von Massenklagen, was dem Recht der Konsumenten in den meisten Fällen Geltung verleiht.

http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Gesellschaft/Verbraucherschutz/Artikel/15611.php
 
Wenn man den Red XL/XXL mit Smartphone (IPhone?) abschließt sind das schon an die 100€/Monat.
Würde ich jetzt auch nicht ausgeben wollen aber es wird ja niemand gezwungen, gibt ja noch genug andere günstigere Verträge.
Kannst ja mal fragen nach Widerruf auf Kulanz oder Herabstufung in einen niedrigeren Vertrag, kann mir aber gut vorstellen, dass sie sich quer stellen.
 
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