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Kündigung des Mobilfunkvertrages (ersten Monat zahlen? Handy behalten?)
- Ersteller EKD
- Erstellt am
xxMuahdibxx schrieb:Weil der Tarif speziell sehr hoch ist geht das schon denn die Verbraucherzentrale tut auch was für dich man könnte schon von Betrug ausgehen und nicht von einer Kompetenten Beratung
Häh? Mein Tarif kostet 130€/Monat. So etwas ist ganz normal. Kann bei Telekom und Vodafone auch Verträge für 200€/Monat abschliessen.
Was den Widerruf betrifft: Wenn du nachweisen kannst, dass dein "Onkel" nicht geschäftsfähig ist (was er ja anscheinend wirklich nicht ist), dann hast du eventuell eine Chance:
Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 BGB.
Soweit noch kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, wird dieser als Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt § 1896 BGB.
Als Zustände krankhafter Störung der Geistestätigkeit gelten unter anderem:
Demenz (z. B. Alzheimersche Krankheit, vaskuläre Demenz oder senile Demenz)
Geistige Behinderung
Wahn und Halluzinationen, die etwa bei der Schizophrenie und weiteren psychotischen Erkrankungen auftreten
Alkoholkrankheit (siehe: Korsakow-Syndrom) oder Drogenmissbrauch, wenn infolge der Sucht bereits schwerwiegende cerebrale Veränderungen eingetreten sind
Affektive Störungen wie Manie und Depression, vor allem bei damit verbundenen Wahngedanken wie etwa Größen- oder Versündigungswahn, aber auch bei ausgeprägtem Schweregrad weiterer Symptome wie etwa Apathie, Euphorie oder Antriebs- und Entscheidungshemmung[2]
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Davias schrieb:... Vertrag ... in der Filiale ... unterschrieben...
...ich druck ihm den ausgefüllten Widerruf von aboalarm aus und dann geht der Brief per Einschreiben raus (ein Versuch auf Kulanz kann nicht schaden, andere Optionen haben wir nicht). Ich denke mal nicht, dass sich ein Besuch in der Filiale lohnt, um das ganze auszudiskutieren?
.
Die Lage ist so, dass ein im Laden geschlossener Vertrag nur dann widerrufen werden kann, wenn mit der Vertragsleistung noch nicht begonnen wurde. Hier hätte das nur der Fall sein können, wenn der Vertragsbeginn in der Zukunft liegt und es keinen Verzicht auf den Widerruf gibt.
Hier kann man nur auf Kulanz hoffen. Je nach Formulierung des persönlichen Sachverhalts halte ich einen glücklichen Ausgang durchaus für möglich, auch wenn nur geringe Chancen bestehen.
Insofern würde ich das vorformulierte Schreiben nur als Teilvorlage nutzen. Übrigens: der Versand von Einschreiben ist rechtlich absolut irrelevant. Du kannst NICHT beweisen, was im Umschlag drin war. Jedes Gericht würde den Einschreibebeleg als Beweismittel ablehnen.
Im Verlauf des Threats hieß es, der Vertrag wurde noch nicht genutzt, weil noch nicht telefoniert wurde. Die Nutzung des Vertragsgegenstands beginnt genau genommen mit dem Einlegen der SIM-Karte in ein Telefon. Dann noch Einschalten und PIN-Eingabe zum Einloggen ins Mobilnetz ist die Angelegenheit AKTIV im System, egal ob man anruft,angerufen wird oder auch nicht.
Mein Vorschlag: Online-Account von Vodafone nutzen. Mit den Vertragsdaten ist das schnell erledigt. Darüber das Kontaktformular nutzen. Ich würde die erstmal anschreiben, die ganze Situation aufdröseln und darauf hinweisen, dass da ein unwissender und überforderter Kunde ist, der nicht so recht begriffen hat, was da eigentlich genau auf ihn zukommt. Wichtig ist, einen vernünftigen Tonfall zu bewahren, nichts zu unterstellen und um die Möglichkeit des sofortigen Vertragsendes zu bitten. Verlangen kann man es nur, wenn arglistige Täuschung des Verkäufers vorliegt, was zu beweisen wäre. Lieber sich selbst als schusselig hinstellen statt den Lauten zu geben, das kommt nie gut an. Und wenn man Erfolg hat, ist es doch egal, was die von einem denken.
Ich musste selbst erst vor Kurzem für eine 79-jährige bei Vodafone die Kohlen aus dem Feuer holen. Da gab es diverse Probleme, die ich erst bei dem Verkäufer vermutete, sich aber abschließend nach einem Brief von Vodafone als Panne an Panne seitens der betagten Frau herausstellte. Vodafone hat sich da kulant gezeigt und sie aus dem geschlossenen Vertrag gelassen.
Neben dem Kontaktformular nutze dann auch den Postweg. Einschreiben, egal, welche Form, ist Blödsinn. Wie gesagt es bringt nix. Anwälte schicken Post auch nicht per Einschreiben, warum wohl? Wenn es Euch um die Gewissheit der Ablieferung der Nachricht geht, ist das Kontaktformular perfekt. Die antworten auch recht zügig. Und für den Postweg kann man, wenn es einem denn so wichtig ist, die Versandform Prio-Brief wählen. Ist noch recht neu, daher vielen noch unbekannt. Kostet 90 ct. mehr, man hat eine Sendungsnummer mit Tracking.
Aber das Smartphone muss dann auch abgeschaltet bleiben. Sollte Vodafone Eurem Anliegen zustimmen, muss natürlich für den Vertragszeitraum gezahlt werden, also bis sie sagen, dass sie mitspielen. Wenn nicht, sind 24 Monate Trumpf.
Das Gerät hat in vollem mfang zurückgegeben zu werden, evtl. wird man einen Betrag zahlen müssen für Prüfung, Reinigung, Wiederaufbereitung. Aber das wäre auf jeden Fall besser als am Ende auf diesem dicken Vertrag sitzenzubleiben.
Ergänzung ()
Loopman schrieb:Was den Widerruf betrifft: Wenn du nachweisen kannst, dass dein "Onkel" nicht geschäftsfähig ist (was er ja anscheinend wirklich nicht ist), dann hast du eventuell eine Chance:
Ich denke, das kann man komplett vergessen. Der Onkel wird sich das niemals geben, dem nötigen Verfahren wird jede Eitelkeit entgegenstehen. Außer er wäre es wirklich und dann müsste man über ihn hinwegentscheiden, ihn diesem Verfahren aussetzen. Was das für das Verhältnis innerhalb der Familie bedeuten würde, wollen wir uns lieber nicht vorstellen.
Ganz ehrlich, wer einen Tarif für ca. 100€/Monat abschließt, den man eigentlich gar nicht benötigt und auch nicht bezahlen kann und sich dann bei jemandem Hilfe holt, der genau NULL Ahnung hat (und dann noch denkt, man könnte das Endgerät trotz Widerruf behalten), der sollte dringend auf solche Dinge überprüft werden. Das hat nicht mal was damit zu tun, dass man von der Materie einfach nur keine Ahnung hat. Haben alle anderen in meiner Familie auch nicht, und trotzdem würde keiner so einen Stunt hinlegen...
Obwohl ich sowieso die "Onkel"-Geschichte nicht so recht glaube.
Obwohl ich sowieso die "Onkel"-Geschichte nicht so recht glaube.
Cardhu
Fleet Admiral
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Warst du echt dabei? Weißt du was ihm alles erzählt wurde? Ob das alles mit dem Vertrag übereinstimmt? Also das würd ich auch gerne können!JaredFogle schrieb:Warum verbraucherzentrale? Die Filiale/der Anbieter hat deinem Onkel ein Angebot gemacht, welches er, warum auch immer, angenommen hat
Warum auch immer ist ein sehr wichtiger Punkt.
Ergänzung ()
lol was?Loopman schrieb:Was den Widerruf betrifft: Wenn du nachweisen kannst, dass dein "Onkel" nicht geschäftsfähig ist (was er ja anscheinend wirklich nicht ist), dann hast du eventuell eine Chance:
Woher hast du denn diese Erkenntnis?
Wird ja richtig spannend hier um die Uhrzeit
edit: Sehe, dass du das beantwortet hast während ich das hier geschrieben hatte.
Du hast scheinbar noch nicht viele Menschen kennen gelernt, die solche Verträge abschließen oder Dinge kaufen, wo sie denken, sie würden das benötigen. Mit einer Umschmeichelung seitens des Verkäufers und der Erklärung, dass der Kunde das definitiv bräuchte, passiert sowas regelmäßig. Solche Kunden haben absolut keine Ahnung von der ganzen Materie und sind etwas arg gutgläubig gegenüber Verkäufern.
Dass man diesen Menschen dann quasi entmündigen und als nicht geschäftsfähig abstempeln soll, ist aber schon sehr starkes cb-Niveau. Und da man für eine weitere Ausführung dazu eine Verwarnung bekommen würde, muss ich weitere Kommentare dazu leider offen lassen
Zuletzt bearbeitet:
Cardhu
Fleet Admiral
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Ändert nichts daran, dass du nicht dabei warst. Mit deinem Einwand wird deine vorherige Aussage nicht richtiger.
Und ob da ggf noch ein anderer (ehrlicherer) Verkäufer war? Ein anderer Käufer? Vllt seine Frau? Vllt ein Bekannter? Dazu hab ich jetzt erstmal nichts gelesen (vllt hab ich es auch überlesen).
Grundlegend muss man erstmal prüfen was er überhaupt für einen Vertrag hat. Und ein Besuch in einer Verbraucherschutzzentrale ist für solch 2 völlig ahnungslose Menschen sicher nicht der schlechteste Weg. Und wenn er einen Vertrag für 100€ bekommen hat, wenn er nur telefonieren will und das vor Gericht auch sehr glaubhaft rüberbringen kann, was vermutlich der Fall sein dürfte, wenn es der Wahrheit entspricht, dann würde es vor Gericht auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit durchgehen. Und bevor es wirklich vor Gericht landet, wird Vodafone "aus Kulanz" einlenken. Denn die wissen selbst wie sie und ihre Subdienstleister arbeiten.
Es ewig aufschieben oder irgendwelche bekloppten Schreiben rausschicken von denen man keine Ahnung hat, ist natürlich wenig geistreich.
Es gibt einfach Kunden, die wissen, dass sie keine Ahnung haben und sich voll auf den Verkäufer verlassen müssen. Sie selbst verstehen nicht viel von der Materie, können sich auch nicht groß im Internet (falls überhaupt vorhanden) darüber informieren und haben oftmals auch keinen, der ihnen helfen kann oder wollen andere damit nicht zur Last fallen. Wenn so jemand dann nen Vollassi erwischt, dann gute Nacht.
Gibt natürlich auch Leute, die wollen das teuerste, weil sie denken, sie würden sich damit etwas gutes tun. Da kann man dann sagen, dass es völlig sinnfrei ist, aber sie wollen es dennoch. Bei so Leuten ist das ok, wenn sie etwas völlig überteuertes kaufen, weil sie wollen es eben. Hatte mal ne Kundin, die hat sich ein 2k€ MacBook zum E-Mail-Lesen gekauft, das sie nur alle 1-2 Wochen nur dafür benutzt. Und das war zu Zeiten, wo es noch keine Retinas und Touchbars gab. Sprich da gab es sogar deutlich günstigere MacBooks. Wollte sich nicht überzeugen lassen. Ist dann so.
Und ob da ggf noch ein anderer (ehrlicherer) Verkäufer war? Ein anderer Käufer? Vllt seine Frau? Vllt ein Bekannter? Dazu hab ich jetzt erstmal nichts gelesen (vllt hab ich es auch überlesen).
Grundlegend muss man erstmal prüfen was er überhaupt für einen Vertrag hat. Und ein Besuch in einer Verbraucherschutzzentrale ist für solch 2 völlig ahnungslose Menschen sicher nicht der schlechteste Weg. Und wenn er einen Vertrag für 100€ bekommen hat, wenn er nur telefonieren will und das vor Gericht auch sehr glaubhaft rüberbringen kann, was vermutlich der Fall sein dürfte, wenn es der Wahrheit entspricht, dann würde es vor Gericht auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit durchgehen. Und bevor es wirklich vor Gericht landet, wird Vodafone "aus Kulanz" einlenken. Denn die wissen selbst wie sie und ihre Subdienstleister arbeiten.
Es ewig aufschieben oder irgendwelche bekloppten Schreiben rausschicken von denen man keine Ahnung hat, ist natürlich wenig geistreich.
Ergänzung ()
Joar, das kann ich schon verstehen.Loopman schrieb:Das löst bei mir nur Kopfschütteln aus.
Es gibt einfach Kunden, die wissen, dass sie keine Ahnung haben und sich voll auf den Verkäufer verlassen müssen. Sie selbst verstehen nicht viel von der Materie, können sich auch nicht groß im Internet (falls überhaupt vorhanden) darüber informieren und haben oftmals auch keinen, der ihnen helfen kann oder wollen andere damit nicht zur Last fallen. Wenn so jemand dann nen Vollassi erwischt, dann gute Nacht.
Gibt natürlich auch Leute, die wollen das teuerste, weil sie denken, sie würden sich damit etwas gutes tun. Da kann man dann sagen, dass es völlig sinnfrei ist, aber sie wollen es dennoch. Bei so Leuten ist das ok, wenn sie etwas völlig überteuertes kaufen, weil sie wollen es eben. Hatte mal ne Kundin, die hat sich ein 2k€ MacBook zum E-Mail-Lesen gekauft, das sie nur alle 1-2 Wochen nur dafür benutzt. Und das war zu Zeiten, wo es noch keine Retinas und Touchbars gab. Sprich da gab es sogar deutlich günstigere MacBooks. Wollte sich nicht überzeugen lassen. Ist dann so.
W
Was_denn
Gast
Der Laden ist ein Franchise-Unternehmen was im Namen von Vodafone handelt . Solange dein Onkel geschäftstüchtig ist wird er aus dem Vertrag nicht rauskommen .
@ Davias , deine Fragestellung lässt vermuten das du auch nicht sehr firm bist was Geschäfte angeht .
Dieser Seite nach ist der Preis real : https://www.teltarif.de/a/vodafone/red-xxl.html
Was du versuchen könntest das ihr die Provision bezahlt und das hoffentlich ungenutzte Handy zurück gebt und den Vertrag umwandelt in den niedrigsten Tarif .
@ Davias , deine Fragestellung lässt vermuten das du auch nicht sehr firm bist was Geschäfte angeht .
Dieser Seite nach ist der Preis real : https://www.teltarif.de/a/vodafone/red-xxl.html
Was du versuchen könntest das ihr die Provision bezahlt und das hoffentlich ungenutzte Handy zurück gebt und den Vertrag umwandelt in den niedrigsten Tarif .
- Registriert
- Okt. 2015
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- 1.276
Mein Onkel ist jetzt hier.
Der Tarif der Vodafone-Karte heißt "Vodafone Young L mit Premium Smartphone". Das Smartphone selbst ist ein Galaxy S8. Hausanschrift ist die Vodafone Kabel Deutschland GmbH in Unterföhring, abgeschlossen wurde der Vertrag in einer Filiale von Vodafone in Schleswig.
Einmaliger Anschlusspreis 39,99 €
Basispreis pro Monat 62,99 €
Smartphone-Versicherung 9,99 €
Abzahlung des Smartphones 25 € pro Monat
Meine Mutter wird sich nächste Woche mit der Filiale auseinandersetzen, in welcher der Vertrag geschlossen wurde. Von finanziellen Schwierigkeiten bis Geschäftsunfähigkeit bis Verbraucherzentrale bis Anwalt & Gericht werden wir hier versuchen, was eben möglich ist. Den Widerruf von aboalarm drucke ich ihm gerade aus, den nimmt er dann mit zur Filiale in Schleswig.
Der Tarif der Vodafone-Karte heißt "Vodafone Young L mit Premium Smartphone". Das Smartphone selbst ist ein Galaxy S8. Hausanschrift ist die Vodafone Kabel Deutschland GmbH in Unterföhring, abgeschlossen wurde der Vertrag in einer Filiale von Vodafone in Schleswig.
Einmaliger Anschlusspreis 39,99 €
Basispreis pro Monat 62,99 €
Smartphone-Versicherung 9,99 €
Abzahlung des Smartphones 25 € pro Monat
Meine Mutter wird sich nächste Woche mit der Filiale auseinandersetzen, in welcher der Vertrag geschlossen wurde. Von finanziellen Schwierigkeiten bis Geschäftsunfähigkeit bis Verbraucherzentrale bis Anwalt & Gericht werden wir hier versuchen, was eben möglich ist. Den Widerruf von aboalarm drucke ich ihm gerade aus, den nimmt er dann mit zur Filiale in Schleswig.
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Der Sohn meines Onkels ist 13 Jahre alt, für ihn war der Vertrag gedacht. Mein Onkel selbst hat nicht richtig drüber nachgedacht und auch nicht die Erfahrung mit solchen Dingen, als er den Vertrag abgeschlossen hatte. Geärgert habe ich mich, als er sagte dass bei ihm zuhause bereits alles angeschlossen ist und auch das Smartphone benutzt genutzt wurde. Deswegen wird meine Mutter sich mit meinem Onkel am Dienstag in die Filiale begeben und versuchen, das ganze rückgängig zu machen bzw. wenigstens in eine niedrigere Tarifklasse zu wechseln.
Ich selbst habe mich als Prepaid-Nutzer noch nie mit Handyverträgen auseinandergesetzt, deswegen fragte ich hier. Ich bin dafür schon ein bisschen älter als 13
Ich selbst habe mich als Prepaid-Nutzer noch nie mit Handyverträgen auseinandergesetzt, deswegen fragte ich hier. Ich bin dafür schon ein bisschen älter als 13
xxMuahdibxx
Fleet Admiral
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Davias schrieb:Einmaliger Anschlusspreis 39,99 €
Basispreis pro Monat 62,99 €
Smartphone-Versicherung 9,99 €
Abzahlung des Smartphones 25 € pro Monat
Naja wir sind dann bei 73 € pro Monat da die 25 € pro Monat für das Smartphone schon beim Basispreis eingerechnet wurden.
https://www.vodafone.de/privat/tarife/vodafone-young-l.html
und dann zeig deinem Onkel mal die Seite das er da sogar 13*12€ gespart hätte und auch vom Vertrag zurücktreten könnte.
Radde
Commodore
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- Apr. 2008
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Vielleicht kann man auf Kulanz hoffen, wenn man eine Argumentation aufbaut, dass sich der Sohnemann bzw. der Onkel einen solchen Vertrag nicht leisten können. Das würde für Vodafone nämlich bedeuten, dass sie früher oder später ihr Geld einklagen müssen. Darauf haben sie evtl keine Lust...
Cardhu
Fleet Admiral
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- Mai 2013
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- 18.325
Wenn es auf deinen Onkel läuft und der über 27 ist, hätte er den Vertrag garnicht abschließen dürfen. Darauf sollte deine Argumentation aufbauen.Kunden ab 18 bis einschließlich 27 Jahre können zwischen den Vodafone Young-Tarifen S, M, L, XL wählen. Alle Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Nicht darauf, dass ihr kein Geld habt und/oder euren Onkel als unfähig hinstellt
xxMuahdibxx
Fleet Admiral
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das letzte ist der Faden den man nutzen sollte.