Kündigung : Nun kein Arbeitslosengeld oder Kürzung?

batekha

Cadet 4th Year
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Mai 2010
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Hallo wurde aus betrieblichen Gründen zum 30.11. gekündigt.

Bekomme aber erst mein Geld am 20.12

Wenn ich jetzt wieder die Wohnung meiner Eltern als Wohnsitz angebe, die Sozialleistungen beziehen und ich meinen Lohn am 20.12. bekomme, wird das dann angerechnet oder zählt das zum Monat 11.November? Sprich abzugsfrei


MfG
 
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Was will er den bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte? (Heute Deutsche Rentenversicherung Bund)

Bei der Bundesagentur für Arbeit hat er auch nichts verloren, sondern bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

Da du dich eh melden musst und einen Antrag stellst, wirst du das mit den Eltern angeben müssen. Alles weitere wird sichd ann ergeben.
 
Kann ja ma passieren.

Melden muss er sich ja ohnehin. Je nach dem wie alt er ist und wie er es sich erlauben kann, kann er auch keine Leistungen beziehen, sofern dann eine Familenversicherung greift.
 
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