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keshkau schrieb:Dann sag ihm aber auch, dass die Gerichtskosten die Abfindung locker auffressen können.
Nicht unbedingt. Wenn ich das richtig gelesen habe kommt er von der ARGE. War also ALG II-Empfänger und ist eventuell sogar Aufstocker, d. h. bekommt zusätzlich zum Lohn noch staatliche Leistungen. Ist dies der Fall kann er einen Antrag auf Befreiung der Gerichtskosten stellen. Da kann einen die ARGE aber sicher besser beraten.
Oft reicht es aber auch schon Klage (ist kostenlos) einzureichen. Bei der anstehenden kostenlosen Güteverhandlung wird der Arbeitgeber sicher schon ein Kompromissangebot in der Tasche haben.