Kündigung trotz unbefristeten AV gerecht ?

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gidra

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Hallo,

Bin seit ca. 20 Monaten bei einem Zeitunternehmen als Arbeitnehmer (AN) beschäftigt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (AV). Dieser Job wurde mir von der ARGE vermittelt worden, mit angemessener Bezahlung. Heute (02.04.2008 ) habe ich aus meinem Briefkasten einen Brief von meiner Zeitarbeitsunternehmen erhalten. Der Briefumschlag ist blank. Der Inhalt war eine Kündigung ohne Angaben von Gründen zum 30.04.2008. Unterschireben am 31.03.2008.

[Die Firma wo ich die 20 Monate eingesetzt war hat mich nicht mehr "gebraucht". Die Abmeldung, wie sollte es anders sein, ging an den 2 Tagen als ich krank war (18-19.03.2008 ). Daraufhin ( 20.03.08 ) wurde mir versichert, dass man mich wo anders einsetzen müsse und ich warten soll bis man was passendes für mich gefunden hat. Nach einer Woche erhielt ich halt die Kündigung]


Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten ? Ist die Kündigung überhaupt rechtens ?
 
Schau in Deinen Arbeitsvertrag. Dort sollte eine Kündigungsfrist angegeben sein. Falls nicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsr...l/gesetzliche_kuendigungsfristen.php?navid=10

Eine Kündigung ist empfangsbedürftig. Es gilt also nicht das Datum der Versendung, sondern das Datum des Empfangs. http://www.l-gav.ch/deutsch/comment/art6.htm

Eine Kündigung kann angefochten werden. http://blog.juracity.de/2006-11-02/...n-der-wartezeit-nach-1-kschg-zu-beachten.html

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann sich der Gang zum Anwalt lohnen. Aber grundsätzlich ist es natürlich möglich, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Mitunter muss jedoch eine Sozialauswahl getroffen werden. Das hängt aber von den Begleitumständen ab.
 
Auch einen unbefristeten Arbeitsvertarg kann man fristgerecht kündigen, ansonsten würde man ja keinen AN mehr kündigen können. Wie lange die Kündigungsfrist ist und ob die Kündigung als normaler Brief ausreicht (Einschreiben) solltest Du mal beim Arbeitsgericht (Auskunft ist kostenlos) oder bei der ARGE (sie haben ja den Job vermittelt und werden sich da auch drum kümmern, weil sonst sie wieder zahlen müssten) prüfen lassen.
Diese Vorgehensweise ist bei Zeitfirmen Gang und Gebe.

Rechtsschutzversicherung:
Die meisten zahlen nicht bei Arbeitsvertragsrecht, ausser man hat das mitversichert.
 
Normalerweise macht du mit denen (Zeitarbeitsfirmen) einen Vertrag, der solange gilt, wie sie dich einsetzen können.
Haben sie keine "Verwendung" mehr für dich, ist die Grundlage nicht mehr erfüllt, und die können dich kündigen.
 
Die Kündigung ist m.E. rechtmäßig. Die Zustellung schriftlich per Post in den Briefkasten ist i.O. §623BGB
Auch die Kündigungsfrist ist angemessen, siehe §622BGB (soweit nicht weiter vereinbart)
 
Ist etwas schwierig da man mich nicht mehr bei einer Firma wo ich zuletzt eigestezt war brauchte bzw. haben wollte. Aber wenn ein Unternehmen über 200 Leute beschäftigt, können die mich doch nicht einfach so raustun mit der Begründung dass ausgerechnet ich aus über 200 Beschäftigten der schlechteste wäre. Das ist natürlich für Aussenstehenden schiwerig zu beurteilen. Doch wenn die Absatzzahlen steigen oder zumindest nicht drastisch sinken, dürfen die Arbeitgeber doch nicht wegen der Auftragslage kündigen ?
 
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob und wie viel Gewinn das Unternehmen macht. Denn ob das viel, zu viel oder zu wenig ist, darüber entscheidet kein Richter. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, er habe keine Verwendung mehr für Dich oder er müsse Geld einsparen, dann rechtfertigt das eine Kündigung. Die Frage ist nur, wen er kündigt (Sozialauswahl). Da sieht es für den langjährig beschäftigten Familienvater besser aus als für den Single, der noch nicht so lange dabei ist.

Ich würde eher auf die Kündigungsfrist achten. Das kann nämlich knapp werden, je nachdem, was genau vereinbart ist.. Vom 02. bis zum 30. sind es nämlich nur 28 Tage. Das ist kein ganzer Monat. Du sollest auch schauen, ob Dir z. B. nur zum Monatsende gekündigt werden kann. Aber das kann ich nicht riechen. Dafür musst Du in Deinen Vertrag schauen.
 
Du feierst krank, das macht Dich schon zu einem schlechteren Arbeitnehmer als die Anderen, die nicht krank werden. Wenn dann noch eine negative Bewertung der Firma hinzukommt, bei der Du eingesetzt warst, geht das ganz schnell mit der Kündigung.

Wenn wir sie wieder anderweitig einsetzen können, werden wir uns melden, ist ein Standardspruch der Zeitfirmen. Einer meiner Söhne ist lange Zeit bei solchen Unternehmen tätig gewesen, vermittelt durch die Arge. Da wird es immer schwierig, etwas Vorteilhaftes für sich zu erreichen.
 
Woraus schliesst Du das?

Du feierst krank, das macht Dich schon zu einem schlechteren Arbeitnehmer als die Anderen, die nicht krank werden. Wenn dann noch eine negative Bewertung der Firma hinzukommt, bei der Du eingesetzt warst, geht das ganz schnell mit der Kündigung.
Du warst krank und die Firma, bei der Du eingesetzt wurdest will Dich nicht mehr, also eine personenbedingte Kündigung.
Beispiele sind langandauernde Krankheit, häufige Kurzerkrankungen, Entzug des Führerscheins bei Kraftfahrern.
Das sind nur Beispiele, deshalb solltest Du mit der Kündigung schnellstens zur ARGE gehen, die bekommen wohl Auskunft warum gekündigt wurde, wenn kein Grund drin steht.
Eine Begründung der Kündigung ist in aller Regel entbehrlich; im Einzelfall können Besonderheiten gelten (z. B. Kündigung einer Schwangeren oder eines Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das erhoffst du dir, inwieweit das rechtens ist oder nicht liegt nicht an mir.
Keshkau hat zu dem Kündigungsgrund alles Weitere gesagt.
War der Brief am 31.03 schon im Briefkasten bzw am 1.04.?
Ansonsten denke ich, du kannst gegen die Kündigung nichts unternehmen.
 
Vielleicht war das Brief schon am 1 da

ps: wenn das Brief ohne Poststempel ist, ist es doch irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Entscheidend ist, wann der Brief eingeworfen wurde. Dies muss zu den geschäftsüblichen Zeiten erfolgen, d.h. eine Zustellung am 01.04. um 21 Uhr würde wie eine Zustellung am 02.04. gewertet werden. Hier wäre evtl. noch ein Widerspruch möglich, wobei ich nichts garantiere bzw. keine weiteren Infos zu der genauen Wertung der Fristen habe...
 
Letzter Versuch! Wenn für Dich vier Wochen gelten, dann genügt es, wenn die Kündigung am 02. April eingetroffen ist. Weiterhin muss stets der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung nachweisen. Deshalb überreicht man die Kündigung meist persönlich und lässt sich den Empfang bestätigen oder man schickt sie per Einschreiben mit Rückschein.

Wenn die Kündigung fristgerecht ist, bedarf es im Normalfall keiner Begründung. Wenn Du der Meinung bist, die Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, kannst Du dagegen vorgehen. Dann sieht man sich vielelicht vor dem Arbeitsgericht wieder. Dort trägt aber jede Partei selbst ihre Kosten!

Vielleicht kann man auch mit dem Arbeitgeber reden und nach einer Abfindung oder so fragen. Fragen kostet nichts.

Entscheidend ist, wann der Brief eingeworfen wurde.
Grober Unfug. Siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, aus beweistechnischen Gründen mag das Einschreiben mit Rückschein natürlich sinnvoll sein, vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
Also wenn er seinen Job unbedingt behalten will, dann kann er natürlich probieren hier rechtlich gegen vorzugehen.
Entscheidend ist wann der Brief zugegangen ist (rechtlich besser) §130 I BGB
 
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werkam schrieb:
Woraus schliesst Du das?


Du warst krank und die Firma, bei der Du eingesetzt wurdest will Dich nicht mehr, also eine personenbedingte Kündigung.

falsch,
eine personenbedingter Kündigungsgrund setzt voraus:.

- nicht willensgesteuert
- von dauer

dies ist bei einer krankheit(erkältung) nicht der fall da sie in der Regel nicht von dauer ist
(als Kündigungsgrund ist grundsätzlich nu bei häufigen Erkrankungen oder auf absehbar lange zeiten erkrankungen möglich)
bsp:o
- Drogenkonsum, Sucht
- körperliche Verletzung
- dauerhafter Erkrankung (Schizophrenie)
auch gibt es noch einige weitere voraussetzungen.
und viele sonderbestimmungen

mfg
 
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Wenn ich mir die Antworten und die verschiedenen Meinungen so anschaue, frage ich mich, ob Du wirklich das richtige Forum gewählt hast, um diese Frage zu beantworten. :D

Ich versuche es mal zu ordnen:
Wenn Du 20 Monate beschäftigt warst, hast Du eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder 15. des Monats. Die drei Tarifverträge in der Zeitarbeit berufen sich auch auf diese Kündgungsfrist.
Wie oben schon richtig erwähnt ist für den Beginn der Kündigungsfrist entscheidend wann Du die Kündigung empfangen hast. War dies nach dem 31.03. kann man Dich erst wieder zum 15.04. kündigen.

Man kann Dich weder personenbedingt noch verhaltensbedingt kündigen, da dafür verschiedne Vorarbeiten notwendig sind. Darauf gehe ich hier mal nicht ein.
Es bleibt also nur noch eine betriebsbedingte Kündigung übrig, für die eine Sozialauswahl zwingend notwendig ist.
Defacto ist diese in einem Zeitarbeitsunternehmen nicht möglich, da Du nicht in jedes Unternehmen geschickt werden kannst. Ich mag jetzt nicht bewerten wie gerechtfertigt die Kündigung war, sie rückgängig machen kannst Du jedoch nicht.

Eine Sachen kannst Du allerdings machen:
Zuallererst eine Kündgungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Das kann man persönlich und kostenlos. Das musst Du innerhalb von drei Wochen machen!
Zum einen widersprichst Du der Kündigung, zum anderen dem Kündgungstermin, das die Frist nicht eingehalten wurde.
Dein Arbeitgeber muss dann vor Gericht begründen warum er Dich gekündigt hat.

Das Ergebnis wird sein, dass Du bis zum Abschluss des Verfahrens Deinen Lohn weiterbekommst und das Du eine Abfindung erhalten wirst, die wohl bei ca. einem Drittel Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist. Deinen Job bekommst Du aber sicher nicht wieder.

Das musst Du entscheiden, ob sich das für Dich lohnt.
 
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