Lässt sich der RAM mit gutem Gewissen verkaufen?

barmbekersurfer

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Moin liebe Gemeinde,

ich habe vor einigen Monaten zum ersten Mal einen Desktop-PC selbst zusammengebaut.

Während der Computer zunächst fehlerfrei lief, kamen nach einiger Zeit die ersten Bluescreens unter Windows. Einige Tage danach ging gar nichts mehr.

Da ich alle Einzelteile bei zwei Fachhändlern hier in der Stadt gekauft hatte, ging ich zunächst mit dem gesamten PC zum ersten Händler. Dort wurde mir gesagt, dass der Arbeitsspeicher defekt sei und ich erhielt Ersatz, den ich allerdings bezahlen musste, da der RAM vom anderen Händler stammte.

Also bin ich mit dem angeblich defekten RAM zum zweiten Händler gegangen, um zu reklamieren. Dort überraschte man mich mit der Aussage, dass es in einem Test-PC-System (Intel) keine Probleme gebe. Ein anschließender Test mit "Memtest86 v4.3.7" soll ergeben haben, dass der RAM fehlerfrei sein müsste. Das wurde mir schriftlich ausgehändigt.

Nun habe ich hier zwei 8 GB Riegel von G.Skill, Modell Aegis DDR4-3000 DIMM CL16, liegen, die ich nicht gebrauchen kann. Lässt sich der RAM mit gutem Gewissen verkaufen oder sollte ich das lieber nicht tun?

Meine System-Komponenten:
ASRock B450M Pro4
AMD Ryzen 2400G

Ich habe leider keine Möglichkeit, den RAM privat in einem anderen PC zu überprüfen. Übertragbare Garantie vom Händler wäre noch vorhanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gskill gibt 10y Garantie, man testet Speicher heutzutage nur noch mit Passmark Memtest...
 
Das Blöde ist halt, dass mich der Fachhändler komplett abblitzen lässt. Ich habe keine Chance, neue Riegel zu bekommen.
 
barmbekersurfer schrieb:
Ein anschließender Test mit "Memtest86 v4.3.7 soll ergeben haben, dass der RAM fehlerfrei sein müsste. Das wurde mir schriftlich ausgehändigt.

ebay Kleinanzeigen ...in der Nähe halt verkaufen ... hast ja nen Zettel der Sagt der RAM ist ok ... und wenn Reklamation dann soll der neue Besitzer sich mit dem Händler rumschlagen.

Und danach sich überlegen ob man da noch einmal einkaufen geht.

Naja die stellen dir einen Zettel aus über einen Test der wie lange dauert ? Ein paar Stunden wenn man es richtig macht... keinen Screenshot Bild ?

Wäre das ein Online Kauf hättest es sogar ohne Probleme so zurückschicken können.
 
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Und warum nicht einfach die Riegel selbst benutzen, wenn sie doch i.O. sind und schon da und bezahlt?
32 Gbyte RAM sind ja nicht zu verachten.

yxman schrieb:
man testet Speicher heutzutage nur noch mit Passmark Memtest...

Hat der Haendler doch. ;)

BFF
 
BFF schrieb:
Und warum nicht einfach die Riegel selbst benutzen, wenn sie doch i.O. sind und schon da und bezahlt?
32 Gbyte RAM sind ja nicht zu verachten.

BFF
Weil sie mit seinem Board nicht laufen? o.O
 
Sie laufen nicht mehr @barmbekersurfer wie Du selbst schreibst.

Und das kommt eigentlich nicht einfach so von allein.
Von Anfang an nicht gehen, verstehe ich.

BFF
 
auch nicht einzeln ? Nach einem BIOS reset auf Standard werte ?

Wenn dem so ist würde ich noch mal zum Händler gehen und dann sollen sie es dir Live beweisen.

Ein Zettel ist nichts wert wenn es nur deren Arsch rettet.
 
Mit dem Hinweis, dass die Riegel auf meinem AMD-System nicht laufen? Selbst, wenn das abschreckt?
 
Memtest ist so ne Sache. Gibt Fehler die erst nach 2-4 Stunden Laufzeit auftreten.
 
Ich habe schon mit diversen Boards Probleme mit AMD und Aegis gehabt, diese nehme ich nur noch für Intel Systeme, daher glaube auch ich nicht an einen Defekt, wenn Du Sie mit der Rechnung des Händlers abgibst, machst Du nichts falsch, sollte tatsächlich etwas nicht in Ordnung sein, kann sich der Käufer ja an den Händler wenden.
 
Die 3000er Aegis haben bei uns auch mal für Probleme gesorgt (Kompatibilität) waren aber in der Tat absolut in Ordnung.
Verkauf sie bei eBay oder Kleinanzeigen, weise aber fairerweise darauf hin das sie AMD Zickig sind/sein können ;)
Karma und so, du verstehst? :)

Ach und von wegen "der Käufer kann sich an den Händler wenden" Das ist falsch!
Du verkaufst keinen Garantieanspruch beim privaten weiter veräußern ;)

AUSZUG:
Sind Gewährleistungsansprüche übertragbar?
Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht. Sie "können"die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Sie diese auf Ihren Käufer mittels einer Abtretung übertragen. Der VK muss das aber nicht akzeptieren.
 
Hast dein UEFI aktualisiert?
 
@Captain Flint : Im Prinzip richtig, da der Kaufvertrag (also die Rechnung) in der Regel nicht auf einen bestimmten Namen ausgestellt wird, ist das hier nicht relevant, zudem wird jeder seriöse Händler dennoch Gewährleistungsansprüche akzeptieren (ich bin selber Händler und selbst bei namentlich ausgestellter Rechnung wickle ich auch für eine andere Person ab).
 
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@leckerbier1
UEFI-Version 3.5. Höher wird ja nur für Ryzen 3000 empfohlen.

@Captain Flint @Questionmark
Oh, das wusste ich nicht mit dem (nicht) übertragbaren Kaufvertrag. Vielen Dank!

Ich werde eine ebay-Kleinanzeige aufgeben mit dem Hinweis: "Für Intel-Systeme, auf AMD-Plattformen kann es zu Kompatibilitätsproblemen kommen."
 
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für mich ist das echt das erste Mal, das ich von soetwas lese. Gibt es denn noch andere Hersteller bzw. Riegel, die mit AMD oder vielleicht auch im Gegensatz, mt Intel nicht so richtig kompatibel sind?

Ich werde das beim nächsten Kauf dann berücksichtigen. Ich hatte bisher nur Riegel von Samsung oder Kingston.
 
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