Laptop über Kleinanzeige an England verkauft

Supermoto schrieb:
Die Versandbestätigung bzw. den Einlieferbeleg des Speditionsunternehmens.

Die wird doch gar nicht verändert, sondern vielmehr wird hier nur eine Behauptung über einen angeblichen Versand aufgestellt.
 
Zumindest habe ich die Frage so verstanden, dass eine Versandmeldung ge- oder verfälscht werden sollte. Dann wäre es Urkundenfälschung.

Wenn 'lediglich' eine selbst formulierte Mitteilung an den Käufer verfasst wird, dass die Ware verschickt wurde, ist das natürlich keine Urkundenfälschung. Aber ein Betrugsversuch.
 
Verschick Steine.
Er will dich verarschen also verarsche du ihn.

Okay ka ob er dann sein Geld zurückfordert in dem Fall.
ABER weil es eine bekannte Masche ist kannst du bei PayPal Einspruch einlegen und höchstwahrscheinlich Recht bekommen = Laptop + >500 EUR.
 
Kein guter Tipp. Was ist, wenn der Käufer seriös ist und die Zahlung korrekt verlaufen ist? Dann ist der Straftatsbestand des Betruges erfüllt.

Also einfach die Finger davon lassen.
 
Liebe Totengräber, dieser Thread ist etwa 60 Tage alt.
Circa so alt wie eine neue wichtige Erkenntnis des Thread-Erstellers.
 
Genau die :)

mfg,
Max
 
Supermoto schrieb:
Kein guter Tipp. Was ist, wenn der Käufer seriös ist und die Zahlung korrekt verlaufen ist? Dann ist der Straftatsbestand des Betruges erfüllt.

Vermutlich ist er das nicht, vielleicht solltest du diesbezüglich noch einmal wiederholen, wann Vorsatz bzgl. aller Tatbestandsmerkmale vorliegen muss.
Ergänzung ()

Supermoto schrieb:
Zumindest habe ich die Frage so verstanden, dass eine Versandmeldung ge- oder verfälscht werden sollte. Dann wäre es Urkundenfälschung.

Wie soll denn hier eine verkörperte Versandbestätigung gefälscht und dann an den Käufer gesendet werden?

Dir ist der strafrechtliche Urkundsbegriff klar?
 
Die nachweisbare Absicht bzw. der Vorsatz, sich in einem Rechtsgeschäft einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, genügt als Tatbestandsmerkmal eines Betrugsversuches. Dieser ist bereits strafbar.

Wird die Tat umgesetzt, handelt es sich um den vollendeten Straftatbestand Betrug.

Siehe §263 StGB:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das Fälschen der Original-Versandbestätigung eines Speditionsunternehmens (z.B. per Email) ist durch Weiterleiten oder Kopieren und Manipulation des Inhaltes leicht möglich. Diese Versandbestätigung gilt im Sinne des Gesetzes als Urkunde, die geeignet ist, im Rechtsverkehr die Echtheit einer Anspruchsgrundlage zu beweisen.

So wird die Urkunde in der Regel als „verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt", definiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
du hast 10€ übrig?
die nehm ich gerne.
Wie kommst du auf 10 EUR jetzt?

florian. schrieb:
Leute, versucht doch nicht Betrüger zu betrügen, das bringt einfach nichts.
Kontakt abbrechen und fertig.
Habe mal mit nem Kumpel Blauäugig 800 EUR (nur mein Anteil) verloren durch so einen Betrüger.
Das nächste Mal will man Rache^^

Ich hatte meine! :evillol:
Mehr will und kann ich nicht dazu sagen.
 
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