CPU über Kleinanzeigen verkauft. Wie Reagieren?

Ich bin mit so "Kunden" immer gut gefahren mit einem Gutachter zu drohen. Dieser stellt dann die Ursache und den Schaden fest, die Kosten trägt dann natürlich der Verursacher. Inklusive Folgekosten.

Weiß ich jetzt nicht ob das bei einem CPU auch so einfach geht aber das reine Drohen war schon immer ganz witzig, danach meist nie wieder was gehört.
 
Ich würde mal sagen es kommt alles auf die Sichtweise drauf an.
Was wenn der Käufer hier einen Thread aufmacht und schreibt:
Ich habe eine CPU über Kleinanzeigen gekauft, die Übergabe fand aber auf Wunsch des Verkäufers auf einem Parkplatz statt, so dass lediglich eine Sichtprüfung möglich war.
Es war aber ein gutes Angebot und der Verkäufer hat mir die einwandfreie Funktion versichert
Die CPU war ein Geschenk für meinen Sohn, der erst vier Wochen später Geburtstag hatte, ich wollte aber das Geschenk frühzeitig besorgen.
Und jetzt habe ich festgestellt, dass die CPU nicht mehr funktioniert.
Ich habe den Verkäufer kontaktiert, aber er antwortet nicht mehr.

Gleicher Sachverhalt, aber andere Sichtweise.
Ich weiß genau wie da die Reaktionen hier ausfallen würden, pro Käufer und anti Verkäufer.
Ist am Ende halt alles sehr subjektiv.

Und was wäre gewesen, wenn der Käufer gleich am nächsten Tag gesagt hätte, CPU funktioniert nicht?
Der Verkäufer hätte dann trotzdem geantwortet, dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe intakt war.
Ich glaube nicht, dass das Geschäft dann rückgängig gemacht worden wäre, oder?
 
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Jiller192 schrieb:
Gar nicht antworten?
Du könntest die Angelegenheit in der Tat aussitzen.

Bei einem Privatverkauf über Kleinanzeigen gelten die Vorschriften des § 446 BGB, wonach die Gefahr mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer übergegangen ist.

Die Beweislast für einen Defekt der CPU liegt bei dem Käufer.

Er müsste nachweisen, dass der von ihm behauptete Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, was in diesem Fall schwierig sein wird, wenn Du die CPU vorher zur eigenen Nutzung betrieben hast und sie funktionierte.

Du könntest dem Käufer, wenn Du magst, antworten und diesem mitteilen, dass Du die von ihm erworbene CPU nicht zurücknehmen wirst.
 
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@c-mate

Ich jedenfalls nehme jedes Mal die Sicht des TE-Stellers, sofern nicht offensichtlich abstrus oder illegal, ein und berichte aus meiner Sicht, wie ich handle. Natürlich sind das dann andere Erfahrungen, als ich mit einem Käufer teilen würde - aber der hat hier halt nicht nach Erfahrungen gefragt!

Dafür gibt's ja andere User (wechselnd), welche das Problem immer beim TE suchen und sehen. :D

Aber auch in dem Fall wäre mein Rat, Nebelkerzen zu werfen - Beweisen muss ich ja erst vor Gericht.
 
Um welchen Ryzen ging es denn eigentlich? nur mal so Interessehalber
Ne da musst du hart bleiben, vorausgesetzt die CPU hat wirklich ordentlich funktioniert.

Wenn ich was verkaufe wird alles fotografiert und bei Hardware in laufenden Zustand gescreenshotet. Damit es da überhaupt keine Angriffspunkte gibt. Hatte ich zuletzt auch, einen Kühler+Lüfter in OVP versendet, dann schrieb er mir das er die Pipes verbogen seien, obwohl er augenscheinlich schon an der mittleren Schraube rungeschraubt hatte. Zack Fotos vorm Versand geschickt und ihm gesagt, dass ich nichts dafür kann. Dann war auch gut und habe ihm aus Kulanz noch ein Intel-Bracket hinschicken lassen, da er wohl keins hatte und er war zufrieden.
 
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Mal ehrlich er hat es erst in 4Wochen geschafft das zu testen, allein da würde ich mich schon verarscht vor kommen.

Und das man nichtmal ne stunde zeit findet sorry das können die Leute den Osterhasen erzählen.

Ich würde da genau garnix mehr machen.

Wenn ich was über Ebay vk, dann schreib ich den Käufer immer direkt er soll es ab erhalt testen und wenn was sein sollte mir schreiben, 24H geb ich den meisten Leuten.

Danach hab ich damit nix mehr zu tuen.

4 Wochen lol wo kommen wir dahin.
 
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Confused Johnny schrieb:
Wenn ich was verkaufe wird alles fotografiert und bei Hardware in laufenden Zustand gescreenshotet. Damit es da überhaupt keine Angriffspunkte gibt.
Eine sehr gute Idee! Werde ich mir gut merken.
 
Blood011 schrieb:
Wenn ich was über Ebay vk, dann schreib ich den Käufer immer direkt er soll es ab erhalt testen und wenn was sein sollte mir schreiben, 24H geb ich den meisten Leuten.

Danach hab ich damit nix mehr zu tuen.

Deine Meinung. eBay sagt: Juckt mich nicht was Du willst! Du hast die AGB's akzeptiert. Also Deal with it! Käufer beschwert sich innerhalb der ersten 30 Tage vom eBay Käuferschutz dass der Artikel nicht funktioniert. Also bekommt er ein kostenloses Rücksendeetikett von Dir und außerdem wird der Betrag erstattet und von Deinem Girokontto abgezogen sofern er schon ausgezahlt wurde. Wurde er einbehalten wird er gar nicht erst an Dich ausgezahlt. Machst Du das nicht freiwillig sorgt eBay dafür + Mängeleintrag ins eBay Konto.

Bezahlt der Käufer mit PayPal hast Du sogar 180 Tage damit was zu tun denn solange geht der PayPal Käuferschutz!

Da ist es völlig wumpe was Du dem Käufer schreibst da er 30 Tage eBay Käuferschutz und danach weitere 150 Tage PayPal Käuferschutz hat soffern er damit bezahlt hat.
 
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Was kommt ihr immer mit Ebay? Kleinanzeige hat mit Ebay seit 2020 nichts mehr am Hut.
 
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Ich rede natürlich von kleinanzeigen, sorry jahre hieß es ebay kleinanzeigen das ist noch so in mir drinne.

Und da gilt das was ich als verkäufer schreibe^^.
 
Ich verstehe die Diskussion nicht.
Bei Kleinanzeigen Frage ich noch, was man (bei Hardware) laufen lassen soll und das ich JETZT einpacke.
Und ob das jetzt so klar geht.
In der Auktion vernünftig den Haftungsausschluss formuliert, da gibt es ja nun genaue Hinweise, wie das auszusehen hat. Ausgerechnet AMD CPU kann man Restgarantie easy online prüfen.
Was ich ausgesprochen doof finde, ist das Ghosten nach Deal. Jedenfalls klingt das so.
Einigermaßen erwachsene Leute müssen doch noch vernünftig kommunizieren können?
Klar bin ich als VK raus aus der Nummer. Aber wenn, dann doch bitte anständig.
 
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Die Übergabe fand persönlich statt und diese war nicht sehr positiv wie bereits beschrieben. Hinzu kommt 4 Wochen nichts gehört und dann sich mit einem halbsatz melden. Man hat ein entsprechendes bauchgefühl.
 
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Was war denn dein genauer Wortlaut. Also gar nicht reagieren find ich auch nicht gut. Wenn die cpj wirklich in Ordnung war würde ich antworten das es ein privat kauf ohne rücknhame war. Mehr nicht, bietet sonst alles nur Angriffsfläche. Rechnung weiterleiten und Rest Garantie würde ich auch vergessen. Die gilt nur dem erst Käufer und du wirst bestimmt kein Schriftstück vom Händler haben das du Garantie Ansprüche weitergeben darfst. Intel AMD schließen gebrauchte Ware direkt aus, da musst du als erstkäufee den Nachweis bringen
 
Ohne das alles zu lesen: In AT ist ein Privatverkauf ohne jede Verpflichtung zu irgendwas, egal wie viel Zeit verging, egal welche Plattform, egal welche Bedingungen die dort haben usw.
Und wenn ein privat verkauftes 100k Auto eine Stunde nach Übergabe und Bezahlung explodiert, ist der Verkäufer ohne jede Haftung. Selbst wenn der Verkäufer davon wusste, dass die Karre bald schneller verbrennt als im 4 Takt ...
 
Jiller192 schrieb:
Vielleicht braucht der Käufer einfach nur ein BIOS Update damit die CPU funktioniert. 🤔
 
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@PCTüftler Du hast es erfasst: Die Bandbreite kann riesig sein von Unfähigkeit bis kriminelle Energie. Wäre nicht der erste Käufer, der Bauteile einkauft, die gar nicht in die Konfig passen.
 
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Jiller192 schrieb:
Die Übergabe fand persönlich statt und diese war nicht sehr positiv wie bereits beschrieben. Hinzu kommt 4 Wochen nichts gehört und dann sich mit einem halbsatz melden. Man hat ein entsprechendes bauchgefühl.

Dein Bauchgefühl scheint durchaus richtig zu sein, da will wahrscheinlich (!) jemand nachträglich noch den Preis drücken. Ist beim Kfz-(Ver-)Kauf fast schon üblich, dass sich der Käufer meldet und angibt, Kumpel hat Öl im Wasser gefunden und er wäre rechtsschutzversichert...

Trotzdem bleibt das Risiko der nicht ausgeschlossenen Sachmangelhaftung. Die gilt immerhin 2 Jahre (!)

Auf der Webseite des Bundesjustizministeriums (https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/onlinekauf/onlinekauf_node.html) findet sich unter der Überschrift "Beweislast und Verjährung":

Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht für Käuferinnen und Käufer natürlich nur, wenn sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war, das heißt der Käufer oder die Käuferin muss das nicht beweisen. Zwölf Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss die Verkäuferin oder der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht zutrifft.

Da sind die 30 Tage "gar nix".


 
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