Lastschriftverfahren - Frage

chr1zZo

Commodore
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
4.342
Hallo,

ich habe einen Vertrag mit meiner Schule wo ich meinen Techniker mache. Dort wird Monatlich Summe X abgebucht, laut Vertrag. Ab und zu, wird aber ein Monat ausgelassen und dann 2 Monate mit einmal abgebucht. Wieso können die nicht einfach jeden Monat abbuchen?

Ist das überhaupt Rechtens? Laut Vertrag ist ja als Zahlungsinterval "Monatlich" angegeben.
 
Was sagen die denn dazu?
 
Runtergebrochen: Mit deinem Einverständniss zu einem Lastschriftverfahren, ermöglichst du der anderen Partei soviel und so oft Geld abzubuchen wie sie wollen.....

Das du natürlich Einspruchfristen hast, wo du das Geld ohne Angabe von driftigen Grunden zurückholen kannst is was anderes :)

Edit: Die Schule hat einfach nur ne schlampige Buchhaltung und vergisst anscheinend des öfteren jeden Monat einzuziehen. Doch wo ist da dein Problem dabei ausser dass die eben "nicht genau" arbeiten?
 
prinzipjell ist es doch gut wenn du dein geld länger hast ;-)

bekommt man auch mehr zinsen
 
moin,

du hast denen eine monatliche abbuchung zugesichert !?
folglich klärst du das ab bei der zuständigen quelle und wenn die das nicht auf die reihe bringen wiederufst du den bankeinzug und zahlst halt jeden monat bar.

Ne andere Lösung gibts da ja eigentlich nicht ;)

*lol auf nem Girokonto zinsen*
 
Um das mal klar zu stellen... du beschwerst dich, weil du dein Geld länger behalten kannst?

Über all die Dinge, über die man sich in der Welt so beklagen könnte - wäre das wohl nicht einmal meine Liste machen. :D
 
du kannst ja nachfragen ob du einen dauerauftrag zu deiner Schule machen kannst!
Dann geht dein Geld termingerecht ab
 
es ist sicherlich keine ernst zu nehmende aussage von honky tonk.... ich spar mir mal jeglichen weiteren kommentar. auch djnd hat den hintergrund einer termingerechten zahlung wohl nicht verstanden.
nicht jeder hat ein finanzielles polster und in der regel werden girokonten nicht verzinst.
@eagle16: barzahlung hat natürlich vorteile. auf dem weg kann das geld verloren gehen oder gestohlen werden.


grundsätzlich dürfen sie nur so viel abbuchen, wie ihnen auch zusteht. soviel mal zu der annahme, dass du die erlaubnis erteilt hast, dass die schule so viel abbuchen darf, wie sie will.

ich denke es macht kaum sinn bei der schule irgendetwas anzumahnen.

schicke einen brief in dem du die lastschriftvereinbarung widerrufst.
weise darauf hin, dass sie dir mtl. eine rechnung schicken sollen.

überweise das geld manuell, wenn der betrag mtl. gleich ist, mach nen dauerauftrag.

ich würde mich mit denen gar nicht rumstreiten.

mein fazit: solche fragen lieber nicht in diesem forum stellen. die meisten antworten verunsichern nur.
 
Zuletzt bearbeitet:
@diggens du hast es nur neutraler formuliert was sie dürfen. wer entschiedet denn was ihnen zusteht bzw was ins verhältnissmäßig im gegensatz zu? xD
Überspitzt wie ich es eben formuliert habe stimmt es schon... bestes beispiel überhöhte handyrechnungnen per lastschrift von mehreren tausenden von Euro ;)
 
bei kleineren Beträgen spielt das doch eh keine Rolle...
 
es geht nicht um die praxis, sondern um rechtssprechung. sie dürfen nur abbuchen, was ihnen zusteht. tun sie das nicht gibt man die lastschrift zurück und es entstehen lastschriftrückgabegebühren bei dem eigenen geldinstitut und ggf. bei der fremdbank.

sollte als zu viel abgebucht werden (unrechtmäßig) --> eine buchung für 2 monate wäre rechtmäßig<-- dann gehen die kosten zu lasten des unternehmens welches eingezogen hat.

da gibt es keinen interpretationsspielraum.

ich persönlich tendiere nicht dazu lastschriften zurückzugeben, sondern eine korrekturbuchung vornehmen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
BEDINGUNGEN:

Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung.

Das kontoführende Kreditinstitut ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten.

Das kontoführende Kreditinstitut ist berechtigt, den Abbuchungsauftrag überhaupt nicht mehr durchzuführen, wenn keine erforderliche Deckung gegeben war. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger davon verständigt.

Ein Widerruf der Belastung ist ausgeschlossen, wenn
• der genaue Betrag der Lastschrift vom Zahlungspflichtigen autorisiert wurde oder
• dem Zahlungspflichtigen mindestens vier Wochen vor Durchführung die Information über die Last schrift mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurde oder
• wenn der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist.

Einwendungen die sich auf das der Lastschrift zugrundeliegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem (den) Auftraggeber(n) und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln.

Ein Widerruf dieses Auftrages gilt für nach dem Zeitpunkt seines Zugangs bei dem kontoführenden Kreditinstitut einlangende Lastschriften. Der (Die) Zahlungspflichtige(n) hat (haben) den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen.

Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der *** Bank AG“ in der jeweils gültigen Fassung.

Von einer Lastschriftermäßigung einer Bank in Österreich. Nachdem ich ausgehe dass deine Bank und meine Bank dank EU Richtlinien da halbwegs konform gehen kann man überspitzt sagen:
Mit deinem Einverständniss zu einem Lastschriftverfahren, ermöglichst du der anderen Partei soviel und so oft Geld abzubuchen wie sie wollen.....

PS: Ich habe auch gesagt, dass es dafür Sicherheitsmechanismen gibt die den Verbraucher von Unrat und Misbrauch schützen... aber das weißt du ja sowieso als Bankkaufmann ;) Somit bruacht man in 99% der Fälle keine Rechtssprechung sondern nur den Verweis auf die AGB'S und Verbrauchschutz um eine Lastschrift rückgängig zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
bitte entschuldige, dass ich dir erneut widersprechen muss. aber ich sehe schon, du baust mehr auf wikipedia und co. als wirklich ein gesamtverständnis dafür zu entwickeln.

vielleicht solltet ihr in österreich mal euer bildungssystem überdenken.

stell dir einfach vor ein unternehmen bucht 1000 statt 500 euro ab. ist es dann im recht, darf es das dann machen? nein es darf es nicht, aber es kann.

und da besteht der unterschied.

fakt ist jedoch ein unternehmen darf, und das steht auch in den lastschriftbedingungen, so viel geld abbuchen wie es will, wenn es rechtmäßig ist.
ist es das nicht, darf das unternehmen das nicht, kann es aber trotzdem. wenn du mir deine kontonummer gibst, kann ich dir das gerne beweisen.^^

da kann man nix mehr zu sagen...

du arbeitest bestimmt auf der alm....
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit: Hier stand mißt....

Ich glaube in TE seine Frage wurde geklärt, um unnötige Disskusionen zu vermeiden die der Sache nicht dienlich sind mach ich hier Sendepause :)
 
ich habe mit keinem wort gesagt, dass man ein gerichtsverfahren anstrengen soll. deine kunden koennen einem leid tun.
du redest zu deiner gunst am thema vorbei und drehst leuten die worte im mund um.

diese spielchen sind leicht zu durchschauen.

edit: schoen, dass du es selbst merkst.
 
Zuletzt bearbeitet:
diggens schrieb:
nicht jeder hat ein finanzielles polster und in der regel werden girokonten nicht verzinst.
@eagle16: barzahlung hat natürlich vorteile. auf dem weg kann das geld verloren gehen oder gestohlen werden.
Was hat denn das mit finanziellem Polster zu tun? Die Schule bucht das Geld doch mitunter einen Monat SPÄTER ab - wenn es also vorher bezahlt werden konnte, dann auch einen Monat danach. Das Geld ist ja da. Der TE sollte aber davon ausgehen, dass der Betrag noch abfließt und es nicht anderweitig ausgeben.
 
leider ist das geld eben nicht immer da. einige menschen geben das aus, was sie haben, bis das konto leer (lol) ist oder eben fast leer (lol noch mal) und kalkulieren solche dinge nicht mit ein.

aus welchem grund sollte es sonst so viele negative schufaeinträge geben?

ich hoffe ich habe deine ansicht vom leben jetzt nicht ins wanken gebracht, aber für mich ist diese erklärung mehr als plausibel.

der text in den klammern darf vernachlässigt werden ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
diggens schrieb:
aus welchem grund sollte es sonst so viele negative schufaeinträge geben?
Weil es eben genug Leute gibt, die grundsätzlich Geld ausgeben, was sie nicht hatten, haben und auch nie haben werden. Sonst wäre ja auch Peter Zwegat arbeitslos :D.

Den Eindruck hatte ich beim TE nun aber nicht.
 
Zurück
Oben