Das wird sich auch nicht ändern. Das will keiner.
Nen Beispiel.
Meine Stadt hat mal die Zweitwohnsteuer-Satzung vereinfacht. Da stand einfach drin, „wer eine 2. Wohnung hat muss 12% Steuern der Nettokaltmiete zahlen“ Natürlich gab es auch Ausnahmen.
Und glaubt mir: der Shitstorm war gigantisch. „Die Stadt sei zu dumm eine Satzung zu erlassen. Sind da nur Dummies oder was?“
Jetzt steht da folgendes drin:
- Die Steuer beträgt 12 vom Hundert der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ist auf volle Deutsche Mark abzurunden. Ergibt sich ein nicht durch 12 teilbarer Betrag, so ist die Steuer auf den nächstniedrigen durch 12 teilbaren Betrag abzurunden.Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Nachzahlungen werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Besteht eine Steuerpflicht nicht während des gesamten Jahres, wird die Steuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils in Höhe eines Teilbetrages fällig, der sich bei der Division der auf den Besteuerungszeitraum entfallenden Steuer durch die Zahl der Monate, in denen die Steuerpflicht bestand, und einer anschließenden Multiplikation mit der Anzahl der Monate, in denen die Steuerpflicht im jeweiligen
Quartal bestand, ergibt.
Es ist so geschrieben, dass es kein Idiot versteht. Das soll auch keiner verstehen. Ich hatte gedacht es wird einfach auf ne 12 teilbare Zahl abgerundet. Damit man eine glatte Zahl pro Monat hat.
NEIN
Das heißt haste 350€ Kaltmiete wird das aufs Quartal gerechnet (1050€). Dann 12%. Sind 126€. Die 126€ sind 246,33 DM. Abgerundet auf dem 12er Teiler. Also 240DM pro Quartal. Sind dann 80DM pro Monat. Also 40,92€.
Statt Normalerweise 350€ /100 x 12 = 42,00 €
Fängst du mitten im Jahr an, dann wird richtig weird.
Ist nur mal ein Beispiel. Das zieht sich überall in den Verwaltungen und Ämtern so durch. Will man was vereinfachen, gibts ein Shitstorm.
Anderes Beispiel ist die Satzung für Straßenreinigung. Da wird ein Kopf gemacht, und gemessen bis zum Abwinken. Das Steueramt hat ja kein Zugriff aufs Katasteramt.
Man könnte ja auch nach Geundstücksfläche berechnen. Könnte.