LG G5 defekt aus Werkstatt erhalten

Floppy5885

Lt. Commander
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Hi ich hab da mal ne rechtliche Frage

Ich habe mir im Mai ein LG G5 gekauft. Vor ein paar Wochen hatte es kein GPS Empfang mehr und die Tastatur hat sich ständig eingebrannt is Display.
Also ab zum "Laden mit dem Ring" und das Gerät eingeschickt. Repariert wurde das Display bzw getauscht und das GPS Modul. Leider haben die beim Zusammmenbau des Gerätes Fingerabdrücke von innen auf dem Kameraglas hinterlassen und GPS funktionierte immer noch nicht bzw nur sporadisch.
Der Sensor der Kamera konnte nicht mehr scharf stellen. Also das Gerät wieder eingeschickt. Das gerät kam jetzt nach zwei einhalb Wochen zurück. In der Beschreibung der Werkstatt stand bloß; Softwareupdate durchgeführt, keine Fehler gefunden. Die Fingerabdrücke sind immer noch hinter dem Glas der Kamera
Was kann ich da rein rechtlich machen? Es kann ja nicht sein, dass die einfach behaupten es wäre kein Fehler da.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

MFG Daniel
 
Ein drittes Mal Einschicken, danach hast du das Recht den vollen Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen.
 
Lief das über Garantie oder Gewährleistung? Während des letztgenannten obliegt es dem Kunden ob repariert oder getauscht wird außer es wäre für den Händler mit erheblichem Mehraufwand verbunden zu tauschen. Noch ist das Gerät junger als 6 Monate und somit setzt die Beweislastumkehr noch nicht ein. Also auf Gewährleistung berufen und neues Gerät fordern
 
Danke :)
muss denn nicht immer der gleiche Fehler gefunden werden?? so sagte mir man das nämlich... So bringts ja nichts wenn ich es einschicke.
Da die ja schrieben das eben kein Fehler gefunden wurde ist es schwer für mich zu beweisen das einer da ist.
 
Erlaubt § 439 I BGB nicht dem Kunden zu entscheiden, ob er irgendeine seltsame Reparatur möchte, oder lieber gleich ein (neues/refurbished) Gerät?
 
Ja @Idon bei der Gewährleistung hat der Verbraucher die Wahl zwischen einem Austausch und einer Nachbesserung (ausser es ist unverhältnismäßig nur bei großen Sachen Küchen, Autos Möbel da wird nachgebessert). Bei der Garantie entscheidet der Hersteller was passiert (Garantie = eine freiwillige Leistung des Herstellers, da gelten die Garantiebedingungen). Aber auch bei einer Nachbesserung auf Garantie darf der Verbraucher keinen Nachteil haben das heißt die Mängel müssen beseitigt werden (außer Gebrauchsspuren).
Wird mit der Gewährleistung zwei mal erfolglos Nachgebessert kann man fristlos vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall muß der TO nur die Gewährleistung in Anspruchnehmen, besser gesagt auf einen Austausch laut der Gewährleistung bestehen (wir befinden uns noch in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung), eine weitere Nachbesserung kategorisch ablehnen, schriftlich und Eingeschrieben weiters sollte man eine Frist setzen, 2 Wochen wäre angemessen das Datum ausrechnen.
Sollte der Händler diese Frist nicht einhalten oder einen Austausch veweigern kann man fristlos vom Vertrag zurücktreten.
 
Awa, das verstößt gegen die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Das muss man richtlinienkonform auslegen. Nutzungen sind nicht zurückzugewähren (EuGH, 17.04.2008 - C-404/06).

edit: gilt natürlich nur für die Nacherfüllung. Bei normalem Rücktritt sind Nutzungen zurückzugewähren.
 
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