Linksverkehr Autos und die Versicherung

S4ndM4N

Lieutenant
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Juni 2007
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Moin moin CBler,
ich habe eine kurze Frage. Undzwar zahlt denn die Versicherung ,wenn ich ein Unfall (oder ähnliches) mit einem Auto verursache,das für den Linksverkehr gedacht ist?

mfG
 
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches vorschriebe, dass Autos links oder rechts gesteuert werden müssen; es ist nur vorgeschrieben, dass Autos rechts fahren müssen, demgemäß ist das Steuer auf der linken Seite am optimalsten angebracht und es werden deshalb logischer Weise bei uns im Rechtsverkehr auch praktisch ausschließlich links gesteuerte Autos benutzt !

Bei Deiner Frage gehe ich nun einmal davon aus, dass Du die Haftpflichtversicherung meinst, und nicht die Kaskoversicherung ! Bei der Haftpflichtversicherung ist es grundsätzlich so, dass diese ohne Ausnahme immer zahlen muss; sie hat nur gegen den Unfallverursacher einen Schadenersatzanspruch, wenn dieser grob fahrlässig handelt; dies gilt aber nicht nur für den Fall, den Du da jetzt ansprichst!

Wenn Du nun Rechtsvekehr mit einem rechts gesteuerten Auto fährst, muß die Versicherung also auch vollunfänglich haften, es sei denn, Du hast Dir etwas grob fahrlässig zu Schulden kommen lassen ! Bei einem im Rechtsverkehr gesteuertes Auto, das eigentlich für den Linksverkehr gebaut ist, könnte es allenfalls sein, dass Du in gewissen Situationen entsprechend umsichtiger sein musst als mit einem linksgesteuerten Fahrzeug; etwa beim Ausscheren zum Überholen, wirst Du sicherlich einen größeren Abstand zum zu Überholenden einhalten müssen, weil Du ja einen schlechteren Blickwinkel für den Gegenverkehr hast !

Aber vom Prinzip her ist das keine andere Einschränkung, als wenn ein Auto mit wenig PS beim Überholen natürlich auch einen längeren Überholweg beachten muss als ein PS-starker Wagen !

Wenn Du solche Dinge beachtest, hast Du versicherungsrechtlich keine Nachteile !
 
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