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Ich habe einen Laptop geschenkt bekommen und da ist Windows 10 drauf.
Da das ja im Oktober ausläuft, wollte ich da Linux Mint installieren.
Ich hätte aber noch den Key.
Kann ich diesen auf einem anderen PC weiternutzen?
Ich würde auch gerne 11 drauf installieren, aber es ist nur ein 4 Kerner mit 1,7 Ghz, ein i7.
Kommt vermutlich auf die Windows Lizenz an die damit verbunden ist. Bei Win 10 wäre meine Vermutung dass die Lizenz im Bios hinterlegt ist und sie nur auf diesem Motherboard funktioniert. Wenn jemand mal 100+€ für eine vollwertige Win10 Lizenz gezahlt hat, dann sollte das Funktionieren mit dem übertragen.
1 Ghz oder schneller, mit 2 oder mehr Kernen; der Prozessor muss zudem in unserer Liste der zugelassenen CPUs enthalten sein. Der Prozessor Ihres PCs ist ein entscheidender Faktor für die Ausführung von Windows 11. Die Taktfrequenz (die Anforderung von 1 GHz oder schneller) und die Anzahl der Kerne (2 oder mehr) sind dem Prozessordesign bei der Herstellung eigen und gelten nicht als aufrüstbare Komponenten.
Einmalig 30 € für ein (weiteres) Jahr Windows 10 würde theoretisch ja auch gehen. Muss man aber auch mögen; manche mögen das aber eher als "mit den persönlichen Daten zu bezahlen" (ohne Wertung, 'Diskussion' und (fehlende) Sinnhaftigkeit darüber).
Im Prinzip ja.
Kannst die Software aber frei runterladen bei MS und auf dem Geraet oder Geraeten Deiner Wahl installieren. Die Software funktioniert sogar. Wird halt nur nicht aktiviert und damit gehen halt nur ein paar persoenliche Anpassungen nicht.
Ich bin mir sicher, das dies Verfahren (Abschaltung Aktivierung alter Key) sehr wohl vorher von MS abgeklopft wurde.
Ja. Der EuGH hat mit Urteil vom 03. Juli 2012, Az. C-128/11, entschieden, dass das Verbot, Software auf anderen Geräten, als dem ursprünglich vorgesehenen Gerät, zu nutzen, gegen die EU-Richtlinien über den Schutz von Urheberrechten verstößt, wenn der Nutzer die Software rechtmäßig erworben hat.
Rein praktisch kannst Du einen Key, wenn er fix im Gerät im BIOS von Notebooks hinterlegt ist, nicht mehr nochmal verwenden oder übertragen. Das Urteil, wenn Du es mal genauer liest, dreht sich eher um den Verkauf von OEM Lizenzen. Ja, Du darfst eine nicht gebrauchte OEM Lizenz ohne Hardwarebindung verkaufen, darum geht es primär auch im Urteil. Du darfst aber eine bereits benutzte Lizenz NICHT wiederverwenden bzw. auf neue Geräte übertragen. https://www.heise.de/tipps-tricks/Was-bedeutet-OEM-4550295.html
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Froki schrieb:
Ja. Der EuGH hat mit Urteil vom 03. Juli 2012, Az. C-128/11, entschieden, dass das Verbot, Software auf anderen Geräten, als dem ursprünglich vorgesehenen Gerät, zu nutzen, gegen die EU-Richtlinien über den Schutz von Urheberrechten verstößt, wenn der Nutzer die Software rechtmäßig erworben hat.
Du hast das Urteil dann wohl auch nicht mal richtig durchgelesen, oder?
Nochmals klar und deutlich: OEM Lizenz gebunden an ein Gerät, wenn es so erworben wurde, nicht übertragbar. Nur Retail-Lizenzen sind übertragbar.
Jetzt bitte sich nicht bei mir beschweren, daß ist nun mal die aktuelle und faktische Rechtslage im Lizenzrecht. Da kann sich jeder per Google gerne selbst auf einen aktuellen Stand bringen.
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tollertyp schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich einen Lenovo-Windows-11-OEM-Key auf einem Nicht-Lenovo-Gerät aktiviert bekommen habe.
Schon benutzt oder nicht? Lizenz separat erworben? Ganz sicher, daß es nicht so ein Windows 11 genereller Hersteller Key war, der manchmal vergeben wird, und sich von der Lizenznummer per Kleber auf dem Rechner unterschied (gibts die überhaupt noch). Ich hatte das bei Asus wie Acer Notebooks bemerkt, daß diese sich unterschieden.
@nutrix: Die im UEFI meines Laptops hinterlegte Windows-11-Home-Lizenz (Key aus UEFI ausgelesen). War es bereits aktiviert? Keine Ahnung, vermutlich, ist nun einige Jahre her, ich gehe davon aus, dass ich den Laptop erst mal mit dem installieren Betriebssystem gestartet und kurz genutzt hatte, bevor ich dann mit eigener Windows 11 Pro Lizenz (okay, das gute alte Windows 7 Upgrade :-) ) neu installierte.