Logikfrage

chriwi_osna

Cadet 2nd Year
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Dez. 2013
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20
Hallo in die Runde,

da ich glaube, dass hier einige mit gehobenen Statistikkenntnissen oder einfach nur - Logikverständnis - vorhanden sind, habe ich eine etwas andere Frage:

  • angenommen, in einem Haus wohnen zwei Parteien, die sich einen Stromanschluss teilen
  • die eine Partei verbraucht mit einem E-Auto Strom dieses Anschlusses
  • beide Parteien zahlen grundsätzlich den gleichen Abschlag
  • in einem Beispielmonat sind 500 kWh Autostrom zusammengekommen
  • die Partei, die den Autostrom nicht verbraucht, möchte diese 500 kWh Strom pauschal sofort gutgeschrieben haben (500 kWh * Preis /kWh) mit der Begründung, dass diese 500 kWh Autostrom ausschließlich von der anderen Partei erzeugt wurden und ohne diese nicht angefallen wären

Nun die Frage: muss die E-Auto- Partei die kompletten 500 kWh vergüten, oder nur die Hälfte, da sie ja abschlägig schon den Strom verbraucht. Und wie würde sich das bei der Jahresabrechnung verrechnen lassen?

Ich hoffe, Ihr haltet mich nicht komplett bekloppt. Ich stehe auf dem Schlauch.

Danke und viele Grüße
ChriWi
 
chriwi_osna schrieb:
angenommen, in einem Haus wohnen zwei Parteien, die sich einen Stromanschluss teilen
Finde den Fehler

500 kWh *0,33€ Arbeitspreis (einfach geraten) macht 165€ "Autostrom" im Monat - wie hoch ist denn der Abschlag 2x 125€ - dann lass die Partei mit dem so hohen Verbrauch den kompletten Abschlag zahlen....

Achtung - ab 10.000 KWh/a ist man eigenlich nicht mehr zwingend ein SLP Kunde - da können regeln für Sondervertragskunden gelten
Ergänzung ()

Hinweis: ss kann mehr als einen Zähler am Netzanschluss geben (Stichwort komplexe Lieferstelle) - oder mann lässt einen passenden Unterzähler (nicht von Pollin) setzen....

Einer wollte scheinbar sparen - der andere findet das Doof
 
eigenen Zähler anbringen und die Sache ist geklärt.

chriwi_osna schrieb:
Nun die Frage: muss die E-Auto- Partei die kompletten 500 kWh vergüten, oder nur die Hälfte, da sie ja abschlägig schon den Strom verbraucht.
Beides ist richtig, kommt halt drauf an, wie man rechnet.
Angenommen, aktuell werden 100€ Abschlag jeh Partei Bezahlt.
Durch das Auto erhöht sich der Abschlag auf 150€ jeh Partei
Dadurch zahlt jeder 50% der Auto kosten.
Entsprechend muss die eine Partei der anderen Partei die 50% erstatten.
 
Hallo nochmal,
also gemessen werden kann das gut, da eine PV Anlage mit Energiemanagement vorhanden ist, die Haushaltsverbrauch und Ladesäulenverbrauch getrennt darstellen kann. Die beispielhaften 500 kWh für das Auto sind plausibel.

LG
 
Wenn man den Verbrauch schon so trennen kann, sollte man für die Ladesäule eine separate Rechnung machen.
Ansonsten passt es auch pauschal mit 50% der Kosten für die Ladesäule.
 
Moin,

danke erstmal für Eure schnellen Antworten. Mal sehen, was draus gemacht wird.
LG ChriWi
 
chriwi_osna schrieb:
da eine PV Anlage mit Energiemanagement v
.. ich mal verärgert ist das so schwer - Fragen mit bischen mehr Sorgfalt zu stellen - für den PV und ein E-Auto reichts ja auch?

Du bist seit 2013 im Forum dabei stellst ne Frage und ziehst dir später dan die PV-Anlage aus dem Allerwertesten - das ist ein viel komplexeres Szenario (als in der Waschküche gibts unterzähler....)
- was denkste warum es dafür den Begriff "komplexe Lieferstelle" gibt?

Da kann alles mögliche an Einspeisung, Ausspeisung, Eigenverbrauch, Eigenvermarktung usw. relevant sein

Ja, ich darf verärgert sein - bin seit > 20 Jahren in der Energiemarktkommunikation GPKE/MABIS/Redispatch .. quasi aktiv

uU für die Mitleser von Interesse https://hager.com/de/wissen/messkonzepte
 
Stress mit dem Papa? Abschlag ist vollkommen irrelevant, wichtig ist, was am Ende bezahlt wird. Der Abschlag ist nur eine Vorrauszahlung.

Wie wollt ihr die Jahres Abrechnung aufteilen, wenn es schon um den Anschlag Streß gibt?

Wenn du nicht so hoch in die Vorleistung gehen willst, dann macht eine zwischen Ablesung und rechnet das aufs Jahr hoch und entsprechend dem jeweiligen Anteil wird dann auch der Abschlag aufgeteilt.
 
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