chriwi_osna
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
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Hallo in die Runde,
da ich glaube, dass hier einige mit gehobenen Statistikkenntnissen oder einfach nur - Logikverständnis - vorhanden sind, habe ich eine etwas andere Frage:
Nun die Frage: muss die E-Auto- Partei die kompletten 500 kWh vergüten, oder nur die Hälfte, da sie ja abschlägig schon den Strom verbraucht. Und wie würde sich das bei der Jahresabrechnung verrechnen lassen?
Ich hoffe, Ihr haltet mich nicht komplett bekloppt. Ich stehe auf dem Schlauch.
Danke und viele Grüße
ChriWi
da ich glaube, dass hier einige mit gehobenen Statistikkenntnissen oder einfach nur - Logikverständnis - vorhanden sind, habe ich eine etwas andere Frage:
- angenommen, in einem Haus wohnen zwei Parteien, die sich einen Stromanschluss teilen
- die eine Partei verbraucht mit einem E-Auto Strom dieses Anschlusses
- beide Parteien zahlen grundsätzlich den gleichen Abschlag
- in einem Beispielmonat sind 500 kWh Autostrom zusammengekommen
- die Partei, die den Autostrom nicht verbraucht, möchte diese 500 kWh Strom pauschal sofort gutgeschrieben haben (500 kWh * Preis /kWh) mit der Begründung, dass diese 500 kWh Autostrom ausschließlich von der anderen Partei erzeugt wurden und ohne diese nicht angefallen wären
Nun die Frage: muss die E-Auto- Partei die kompletten 500 kWh vergüten, oder nur die Hälfte, da sie ja abschlägig schon den Strom verbraucht. Und wie würde sich das bei der Jahresabrechnung verrechnen lassen?
Ich hoffe, Ihr haltet mich nicht komplett bekloppt. Ich stehe auf dem Schlauch.
Danke und viele Grüße
ChriWi