Merle
Fleet Admiral
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- März 2009
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- 11.624
Damit hätte er eine eigene IP, ja. Aber dieses DSL by Call nutzt die DSL Frequenzbänder.
Damit - wenn er keinen eigenen Anschluss hätte - könnte die Vermieterin für die Dauer seiner "by Call" Einwahl DSL nicht nutzen. Und er müsste ihren Anschluss belasten (da es auf ihrer Rechnung landet). Damit ist sie wieder Anschlussinhaber (und die IP wird ihr zugeordnet).
Damit - wenn er keinen eigenen Anschluss hätte - könnte die Vermieterin für die Dauer seiner "by Call" Einwahl DSL nicht nutzen. Und er müsste ihren Anschluss belasten (da es auf ihrer Rechnung landet). Damit ist sie wieder Anschlussinhaber (und die IP wird ihr zugeordnet).