Machenschaften von Firmen veröffentlichen strafbar ?

Detman

Ensign
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Juni 2003
Beiträge
157
Hallo,

hab mal ne allgemeine Frage zum Internetrecht :

Nehmen wir mal an ich würde in meinem Blog über die Machenschaften einer Hausverwaltung bzw. über deren unredliches Verhalten berichten und dabei auch nur beweisbare Tatsachen schildern.

Mache ich mich strafbar wenn ich so etwas veröffentliche ?
 
IMO ja, weil du Persönlichkeitsrechte verletzt, die auch für Gauner und Ganoven gelten. Anzeige erstatten kannst du, damit sich ein Gericht darum kümmert, das andere wäre Selbstjustiz. Darum werden im TV auch immer Gesichter unkenntlich gemacht bei diesen Leuten.
 
Am besten treibst du irgendeinen Betroffen auf, also jemanden der in einem der Häuser wohnt (möglicherweise sogar Du) und der bringt die Sache mit einem Anwalt vor Gericht.
Alles andere wäre gesetzwidrig und würde imho auch keinem etwas bringen.
 
Okay Leutz,

danke für die Antworten :-)
 
Wenn du direkt beweisbares Material (z.B. PDF-Dokumente ect.) besitzt, dafür gibt es dann die Plattform Wikileaks um solche Dokumente anonym und sicher zu veröffentlichen.
In Wikileaks wurde ja auch der Toll-Collect Vertrag, diverse Parteiendokumente und anderes Zeug veröffentlicht. Wikileaks ist deswegen auch gerne eine Anlaufstelle für Journalisten.

Nur Journalisten hätten das Recht mit einem Artikel und anderem das zu tun was du im Ausgangsthread schilderst.
 
Da ihr ja alle davon ausgeht, dass das Vorhaben des Fragestellers rechtswidrig ist, habt ihr dafür doch bestimmt irgendeine Quelle, am besten einen Paragrafen, oder?
 
Shader schrieb:
Nur Journalisten hätten das Recht mit einem Artikel und anderem das zu tun was du im Ausgangsthread schilderst.

Keine Ahnung worauf du hinaus willst, denn es gibt in Deutschland keine "Lizenz" um Journalist zu sein und auch keine "Berufsausbildung". Grundsätzlich hat jeder das Recht, seine Meinung zu veröffentlichen z.B. in Form einer Zeitschrift.
 
Die im Strafrecht existierenden Grenzen des Rechts auf freie Meinungsäusserung sind in den §§ 185 ff StGB, hier insbesondere in § 186 - Üble Nachrede sowie in § 164 - Falsche Verdächtigung definiert.

Auf die näheren Voraussetzungen dieser Straftatbestände werde ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Nur soviel:
Selbstredend macht sich nicht jeder strafbar, der öffentlich vor üblen Machenschaften von Dritten warnt. Wenn dem so wäre, würden sich Hunderttausende von Abmahnanwälten auf Firmenbewertungen bei Geizhals oder anderen stürzen; auch bei nur leisester Kritik würde einem sofort eine Unterlassungsklage ins Haus stehen.

Mein persönlicher Tip: Auf die eigene Wortwahl streng achten.

Als Fakt sollte man nur darstellen, was sich ohne jeden Restzweifel eindeutig beweisen lässt. Von strafrechtlichen Begriffen (insbes: Betrug, XYZ ist ein Betrüger, ect.) sollte man sich gänzlich fernhalten. Eigene Meinungen sollten sehr deutlich als solche gekennzeichnet sein (ich denke,... ; meiner Meinung nach...). Boykottaufrufe sollte man vermeiden.

MfG,
Dominion.


EDIT:
Um das von Spraadhans völlig zu Recht ins Feld geführte Argument nochmals aufzugreifen:
Welche Rechtsnorm soll das Vorhaben des Threadstellers verbieten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wollte schon fast das Handtuch werfen nach den ersten beiden Antworten...aber nu nich mehr :-)

Werde mich also dran setzen und meine Geschichte erzählen.

DANKE @all
 
Nossi schrieb:
Keine Ahnung worauf du hinaus willst, denn es gibt in Deutschland keine "Lizenz" um Journalist zu sein und auch keine "Berufsausbildung". Grundsätzlich hat jeder das Recht, seine Meinung zu veröffentlichen z.B. in Form einer Zeitschrift.

Seine Meinung definitiv ja - aber nicht die Veröffentlichung von Tatsachen (durch z.B. Recherche oder zugespielten Dokumenten) zuungünsten von Unternehmen, Parteien, Abgeordneten oder Politikern. Ich weiß zumindest dass es in Deutschland Gesetze für Journalisten gibt die ihnen mehr Freiheiten und Schutz zustellt, damit sie wahrhaftige Tatsachen wie sie sich abspielen auch ohne mit einem Anschlag konfrontiert zu werden, auch veröffentlichen können.
Was für einen anerkannten Journalismus notwendig ist, weiß ich nicht - die Medien verlangen für Journalistenarbeit aber zumindest eine entsprechende berufliche Qualifikation und Know-How.
Ein Blog der nur Meinungen berichtet (was die Masse der Blogs ausmacht) ist keine journalistische Arbeit und genießen auch nicht den entsprechenden Schutz. Deswegen kamen einige Blogger schon in die Kneifzange. Nur wenige Blogger leisten so etwas wie anerkannte Journalistenarbeit, z.B. netzpolitik.org oder fefe. Dahinter stehen hat aber auch Menschen die haben das Know-How haben und wissen was Sie tun und sind vll. noch obendrauf in einem bestimmten Verein tätig. fefe z.B. im Chaos Computer Club oder arbeiten im Auftrag des Vereins und haben deswegen so etwas wie einen "Presseausweis" - also ein Aushängeschild das sagt "ich bin Journalist".
 
Zuletzt bearbeitet:
@Shader:

Was du schreibst, ist Quark. Solange ich nicht die von dominion angesprochenen Strafgesetze oder andere Rechte Dritter verletze, kann ich als Privatmann schreiben, was ich mag.
Die Meinungs(äußerungs-)freiheit ist kein Privileg der Presse.
 
Hab ich doch gesagt, jeder kann nach seinen Gutdünken seine Meinung verbreiten - aber nicht direkt Tatsachen, Dokumente von Unternehmen oder Personen (z.B. einen Abgeordneten) oder dergleichen veröffentlichen - ansonsten bräuchte es kein abgesichertes und anonymes Wikileaks um Dokumente (z.B. den Toll Collect Vertrag) einsehen zu können wenn jeder das könnte.

Ok, jeder kann sich als Journalist bezeichnen, die "Pressefreiheit" steht auch jedem zu aber kann sich jede Person im Falle der Anklage auf das Zeugnisverweigerungsrecht und Quellenschutz berufen?
Ich sage mal nein.
 
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