Mahnungen, Gerichtsdrohung

move123

Banned
Registriert
Nov. 2008
Beiträge
536
Hallo ich möchte mir ein paar Einschätzungen einholen,

ich habe mir vor rund 5 Wochen einen Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt erstellen lassen, weil ich mein Auto beschädigt habe. Wieso und was genau da passierte ist an dieser Stelle egal :freak:

Dieser Kostenvoranschlag belief sich auf rund 400,- brutto und wurde mir einen Tag später am TELEFON mündlich mitgeteilt.

1 Woche später bekomme ich einen Anruf, dass mein bestelltes Ersatzteil da wäre und ich nur mein Auto vorbei bringen müsse, damit der KFZ Meister das austauschen/einbauen kann.

Ich habe dann gesagt ich habe nichts bestellt... (Dann gab's fast streit am Telefon...)

Ich erhielt heute die 2. Mahnung und mir wurde mitgeteilt, dass er vor Gericht gehen will wenn ich die Forderung nicht tilge.

Ich habe weder eine Auftragsbestätigung unterzeichnet, noch habe ich das mündlich bestellt.
Er hat sich lediglich meinen Fahrzeugschein kopiert als ich Vorort war um mir einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Brennt der?
Ist das nur heiße Luft oder muss ich zum Anwalt gehen?

Danke!
 
Es ging immer nur um einen Kostenvoranschlag.

Gesprochen haben immer nur ich und der Inhaber (= einer der Meister) der KFZ Werkstatt.

Keine anderen Personen waren anwesend.
 
Dann dürfte es schwer werden, einen Vertrag zu beweisen.

Der Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
 
Einen Kostenvoranschlag muss man doch i.d.R. bezahlen? Meist wird er bei einer durchgeführten Reparatur dann gutgeschrieben.
 
632 Abs. 3 BGB.

Bezahlt werden muss der Kostenvoranschlag nur, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass eine Vergütung vereinbart wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja mein ich doch. Das unterschreibt man doch normalerweise bei der Beauftragung des Kostenvoranschlags. So kenn ich das jedenfalls noch aus der Zeit als ich ein Auto hatte.
 
Mahnungen in einem Schreiben des Betriebs? Oder einen Bescheid eines Mahngerichts? Gegen letzteren musst Du was unternehmen - wie, wo und was steht dann in einer Rechtsmittelbelehrung, das geht auch ohne Anwalt.

Andrerseits kann ein knackiger Brief einer Kanzlei manch übermütige Mitmenschen schon in ihre Schranken weisen...
 
Am Ende vom Tag stellt sich natürlich die Frage, ob die Werkstatt wirklich klagen wird. Denn dann müssten die nachweisen können, dass es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, was in anbetracht der Situation doch ziemlich schwierig werden sollte.

Ich würde da jetzt nicht groß reagieren und mir auch keinen Anwalt nehmen. DAs wären ja erstmal nur unnötige Kosten.
Solange es keinen offiziellen Mahnbeschied gibt, kannst du hier noch ganz entspannt sein.

Manchmal hiflt es auch der Kfz Werkstatt genau das zu sagen, dann hören die evtl. auch auf die zu belästigen.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es letzenendes zur Klage kommt- Die Durchschnittliche Werkstatt sollte schon über einen juristischen Berater verfügen, auch wenn es nur der Freund des Schwagers des Sohnes eines der Mitarbeiter ist. Dieser wird die Inhaber schon über die Risiken des Scheiterns aufklären (Die ja ohne Beweise eines gültigen Vertragsabschlusses unsagbar hoch sind!) und diese werden somit die auf die Klage verzichten. Denn auch wenn Kaufverträge hier der Formfreiheit unterliegen (auch mündlich abschließbar sind), enden solche Diskusionen i.d.R. in ohne Beweise in Zweifel für den Angeklagten.

Also selber Rat wie oben: Nichts unternehmen, ggf. ein (möglichst freundlicher, es muss ja nichts provoziert werden) Brief mit der Erläuterung der Sachlage mit Hauptbezug auf das nicht-abgemachte Bestellen des Ersatzteils. Vieleicht auch einfach höflich hinzufügen, ob sie das Ersatzteil nicht umtauschen(zurücksenden) können. Enden würde ich jedoch (bei aller Freundlichkeit) mit einer klaren Stellungname deinerseits, dass von dir keine weitere Zahlung erfolgen wird und auch ohne eine rechtliche Klage keine anderen Schritte von deiner Seite mehr ausgehen werden.

VG
 
PassT schrieb:
Denn auch wenn Kaufverträge hier der Formfreiheit unterliegen (auch mündlich abschließbar sind), enden solche Diskusionen i.d.R. in ohne Beweise in Zweifel für den Angeklagten.

Unabhängig vom konkreten Fall: im Zivilrecht gibt es weder einen Angeklagten, noch gibt es dort den in dubio - Grundsatz... ;)
 
Da wirst du Recht haben :D Ging einfach ums Prinzip eines solchen Vorganges. Ich bin auch juristisch absolut nicht versiert, habe jedoch über meine Schwester (Promovierte Juristin) von so einigen Fällen (Ich weiß nicht einmal ob das zwingend nur zivilrechtliche Angelegenheiten waren, ich könnte das nicht einmal genau abgrenzen), berichtet bekommen und einfach so eine Einschätzung dazu gegeben. Ich wollte nicht wie ein großer Jurist daherreden, entschuldigung :freak:

VG
 
Bei einem Zivilprozess kommt es am Ende nämlich darauf an, wem der Richter mehr glaubt. Wenn du schon die 10 Klage von einer Kfz Werkstatt wegen so einem Fall hattest, dann kann es durchaus auch passieren, dass der Richter gegen dich entscheidet auch wenn es keinerlei schriftliche Beweise gibt ^^
 
Der Kostenvoranschlag wurde in Auftrag geben oder hast Du der Werkstatt Bilder von Deinem Auto über Deinen Schaden zugeschickt? Ne, vermutlich Dein Auto vorbei gebracht. Hierbei ist es wohl absolut unerheblich, ob Dir die Kosten per Telefon mitgeteilt wurden. Die Werkstatt wird Dir sicher auch gerne die Zahlungsaufforderung schriftlich zustellen, falls nicht zwischenzeitlich geschehen.

Gab es nicht auch im Vertragsbereich das aktive Handeln?

1 Woche später bekomme ich einen Anruf, dass mein bestelltes Ersatzteil da wäre und ich nur mein Auto vorbei bringen müsse, damit der KFZ Meister das austauschen/einbauen kann.

Über diese Thema könnte man sich allerdings Streiten. Hierbei handelt es sich um einen weiteren Auftrag.

Andrerseits kann ein knackiger Brief einer Kanzlei manch übermütige Mitmenschen schon in ihre Schranken weisen...

Hui, ein Schreiben von einem Rechtsanwalt ist wie Schall und Rauch...

Fakt ist einfach, die Welt ist nicht umsonst. Ich wünsche Dir zumindest viel Glück, dass Du aus der Nummer gut raus kommst.

P.S. Meinen Fernseher habe ich durch aktives Handeln gekauft. Ich habe zwar einen Beleg über die Rechnung, aber keinen Vertrag unterschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben