Mainbord gefunden- was mache ich damit?

Schön, dass die meisten von euch so ehrlich sind. Dann ist es mit der Jugend von heute ja doch nicht so schlimm wie alle sagen.:)

Wenn ich das juristische Geschriebsel richtig interpretiere, muss ich es in der Tat nicht zurückgeben, weil ich es weder gestohlen noch gekauft habe. Pech für den Händler, aber der würde es noch nicht einmal merken, da das Teil ja auf keiner Rechnung aufgeführt ist.

Trotzdem, auch ich bin gut erzogen und werde denen mal eine Mail schicken. Bei einer 8800er Grafikkarte würde ich wohl schwach werden, aber ein Nforce4 Board für AMDs ist mir geschenkt noch zu teuer. ;)
 
Ok, dass es ein "billiges" ist, hab ich doch ein wenig überlesen ^^
Aber dennoch dürfte der Händler höhere Kosten für so ein Board haben, den Großteil verdient ja nicht der Händler....

und gerade wenn es so ein billiges (nutzloses) Board ist, würde ich es zurückschicken...
 
Allein das Du die Frage hier stellst, lässt mich hoffen, dass Du auf Engel links und nicht auf teufel rechts hörst. Unabhängig von Recht und Unrecht muss Dein Gewissen entscheiden, was Du tust.
 
Es gibt doch Betrüger, die einem unaufgefordert Waren zuschicken und nach zwei Wochen, wenn die 14 Tage Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz vorüber sind, die Rechnung schicken. Soweit ich weiß, muss man in so einem Fall weder die Rechnung bezahlen, noch die Waren zurückgeben.
Bin mir aber nicht sicher.

Da der Händler das Board aber wohl aus Versehen versendet hat, würde ich an deiner Stelle ethnisch korrekt handeln und per mail/Telefon Kontakt zum Händler aufnehmen. Denn sollte der Händler irgendwann (z. B. nächste Inventur) herausfinden, dass du es fälschlicherweise erhalten hast, wird er es nicht unbedingt zurückfordern, aber eventuell zum Beispiel einen Eintrag in der Kundenkartei machen, dass du es einfach behalten hast. Könnte sich negativ auf seine Kulanz bei späteren Reklamationen deinerseits auswirken.
Naja, ist nur eine Theorie^^


Aber sei so klug und fair, und nehme Kontakt zum Händler auf. Hast doch sowieso keine Verwendung für das Teil (und selbst wenn wäre ich fair;))
 
nem geschenkten gaul guckt man nich ins maul... meine meinung dazu. ebay und wech!
 
Also entweder Rechnung bezahlen oder Ware zurückschicken, aber Rechnung nicht bezahlen aber Ware behalten wird kaum möglich sein...

Edit:Towatai: Dass es kein Geschenk ist, ist dir schon klar?
 
Zuletzt bearbeitet:
was ich mal zu dem thema gelernt habe...
andere fall aber ähnlich...

es gibt verlage die unaufgefordert bücher zuschicken...allerdings mit rechnung usw...das kann man als angebot verstehen. zaht man nicht so nimmt man es auch nicht an...wenn nun der versender bzw eigentümer das ganze zurückfordert und dir zb zeit verloren geht: verpacken, weg zur post und zurück so kannst du es denen in einem netten schreiben in rechnung stellen. stundensatz zb 50eur...
du erklärst dass du selbstverständlich bereit bist die ware zurückzusenden. die für dich dabei anfallenden kosten müssen aber erst beglichen werden. (und dann eben per stundensatz abrechnen). fertig
 
Tachchen.

Sei so gut und kontaktiere deinen Händler. Er wird es dir sicherlich danken. Der tatsächliche Eigentümer natürlich ebenso, da du beide u.U. vor einem drohenden Rechtsstreit bewahrst, der nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv verlaufen kann.

Und vergegenwärtige dir Folgendes:

Ist es erst einmal soweit, wird es ein Leichtes für den Händler sein, herauszufinden wo denn nun fälschlicherweise das MB hingeliefert worden sein könnte. Und das nicht erst bei der nächsten Inventur. Die archivieren doch ihren Warenausgang.

Und dann sitzt du da mit einem popligen MB, das du nicht einmal gebrauchen oder lohnend verkaufen kannst.
Da hilft leugnen dann natürlich auch nicht mehr.

Also, je schneller du dich meldest, desto besser ist es für alle.


Grüße

Nostuga
 
ist von ALternate, stimmts ?!
Irgendwie kommt das öfter vor bei denen !
und merken tun die es nicht, glaub mir !
 
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