Mainbord gefunden- was mache ich damit?

Garnix machen ist strafbar! Ist vergleichbar mit einer Gutschrift aufs Konto von jemanden denn ich nicht kenne. Bsp: Habe 100000€ von Heute auf Morgen mehr auf mein Konto. Hmm nichts machen ist definitiv strafbar!!! Mann ist verpflichtet sich zu melden und auf den Mißstand aufmerksam zu machen. Ich würde wenigstens mal Anrufen und fragen wies weiter geht, mann kann ja noch etwas handeln. ;)
 
Auch wenns strafbar ist... Nicht alle Gesetze sind immer sinnvoll, aber dass muss er selber bewerten.
Ich würde es behalten. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass es herrauskommt, ist sehr gering und falls man doch mal eine Mail bekommt, inder gefragt wird, ob man ein Mainboard bekommen hat, kann man es einfach verneinen und gut is.
Denn für die 20€, die das Board Wert ist, werden die sich keine große Mühe machen, um das Mainboard wieder zu beschaffen, sondern ganz einfach ein anderes Board für den entsprechenden Kunden verschicken.
Is genauso, als wenn man ein benutztes Taschentuch gefunden hat und beim Fundbüro abgibt. Denn für den Großhändler ist so ein Mainboard genauso viel wert, wie für uns so ein Taschentuch!
 
Also hier zu argumentieren, dass alles schon in Ordnung ist, solange man sich nicht erwischen lässt, halte ich doch für sehr gewagt.

Hier scheint es sich einfach um einen Irrtum zu handeln, deshalb dürftest Du rein rechtlich nicht einmal Eigentümer der Ware sein, sondern nur Besitzer.

Also ich würde einfach beim Händler anrufen und den Sachverhalt darlegen und dann mal schauen was er sagt. Sollst Du die Sache zurückschicken, dann lass Dir einfach Porto, Verpackung und Telefonkosten für den Anruf erstatten. Im Übrigen sollte man sich in solchen Fällen auch einmal in die Position des Händlers hineinversetzen, der hier ja ganz offensichtlich einen nicht unerheblichen Schaden hat.

MfG Tuem
 
Sorry, ranger, das ist Blödsinn...

Und wie wenn man verneint, und es dann doch irgendwie rauskommt, hat man ganz schnell richtig Ärger am Hals.

Und Leuten empfehlen illegale Handlungen durchzuführen in einem Forum ist auch mehr als grenzwertig...
 
stimmt, die kosten für das telefonat sind sicher exorbitant hoch, deshalb würd ichs auch gleich zurückschicken :rolleyes:
 
Und welche Kosten entstehen beim unfreien Zurückschicken? Sorry, aber wenn du auf der Kostenschiene argumentierst, machst du dich lächerlich...
 
Ich würde auch nachfragen was es damit aufsich hat.
Wenn es denen egal ist und es nicht zurück geschickt haben wollen kannst du es ja behalten.

Ich würde auch wie gesagt einfach mal nachfragen damit du später keinen richtigen ärger bekommen kannst.
 
1668mib schrieb:
Sorry, ranger, das ist Blödsinn...

Und wie wenn man verneint, und es dann doch irgendwie rauskommt, hat man ganz schnell richtig Ärger am Hals.

Und Leuten empfehlen illegale Handlungen durchzuführen in einem Forum ist auch mehr als grenzwertig...

1. Ich weiß nich, warum alle es so schwer finden, meinen Nick richtig zu schreiben. Es heißt "Rager".

2. WARUM ist das Blödsinn? Ich möchte klare Argumente...

3. Wie gesagt, ist die Wahrscheinlichkeit dennoch sehr sehr gering, dass es herrauskomm.

4. Wenn du meinen Beitrag vernünftig durchgelesen hättest, wüsstest du, dass ich hier niemanden irgendetwas empfohlen habe, sondern nur geschilldert habe, wie ICH es machen würde und zusätzlich noch geschrieben habe, dass er es selber bewerten soll, ob er dieses Gesetz für sinnvoll oder nicht sinnvoll hält... Aber dass du nicht richtig lesen kanns, weiß ich ja bereits...
 
du bist also bereit, ne STRAFTAT zu begehen, wenn die wahrscheinlichkeit (wahrscheinlich) sehr gering ist, dass es herauskommt ?
 
Entschuldigung, für den Lesefehler bei deinem Nickname, aber wie ich sehe konntest du dennoch uneingeschränkt den Bezug zu dir herstellen.

Es ist deshalb Blödsinn, weil dein Vergleich unverhältnismäßig ist. Und je nach Mainboard kostet das Ding den Händler mehr als deine 20 Euro - für die ich mal gerne eine Quelle hätte. Du hast nur ne Zahl in den Raum gestellt, und weißt nicht mal um was für ein Mainboard es sich handelt, es gibt Mainboards, die werden für über 200 Euro verkauft, ich denke nicht, dass das den Händler nur 20 Euro kosten wird...

Kannst du bitte die Wahrscheinlichkeit berechnen, mit der es rauskommt? Du kennst nicht mal den Händler, hast keine Ahnung von dessen (fehlerhaftem ;-) ) Logistiksystem, aber denkst dass du die Wahrscheinlichkeit einschätzen kannst, ob es rauskommt?

Wenn du nur von deiner Person redest, finde ich den Wandel von "ich" zu "man" sehr ungewöhnlich, im Gegensatz zu dem was du annimmst, habe ich sehr wohl aufmerksam gelesen.

Und im Gegensatz zu _dir_ habe ich auch mal die AGB durchgelesen und weiß, dass Komplettzitate zu den "verboteten" Dingen hier im Forum gehören...

Edit: Und man muss sehr wohl unterscheiden zwischen den Kosten die für den Hersteller entstehen (gering) und für den Händler (sehr hcoh)
Die Gewinnmargen für Händlern sind nicht immer hoch, da der Preisdruck gewaltig ist...
Man betrachte auch mal die CPU-Preise die Intel angibt bei der Abnahme von 1000 Stück und den Preisen, die man als Endkunde bezahlt, die unterscheiden sich kaum...
 
Zuletzt bearbeitet:
Spätestens bei der Inventur werden DIE merken, dass es an DICH geschickt wurde.
Würde mal per Mail bei denen anfragen (welcher Händler ist das überhaupt?) – auf alle Fälle keine Ausgaben...

Wenn du es behalten kannst (was eher unwarscheinlich ist), kannst ja noch anfragen, ob du ne Rechnung bekommst (wg. der Garantie). :D
 
Eyebecks schrieb:
Hab da was gefunden, was die Rechtslage erläutert.

Rechtslage Nach heutiger Rechtslage (ab 27.6.2000) ist das unaufgeforderte Zusenden von Waren in §241a BGB geregelt. a) Kaufvertrag Auch weiterhin liegt im unaufgefordertem Zusenden ein Angebot auf Vertragsschluß, §145 BGB. Abweichend von der früheren Rechtslage kann jedoch durch das Gebrauchen der Sache keine Annahme erklärt werden, dies ergibt sich aus §241a I BGB, es kann kein Anspruch gegen den Verbraucher begründet werden. Die Annahme kann nur ausdrücklich oder konkludent durch Zahlung erklärt werden (Palandt §241a BGB Rdn. 3). §151 BGB ist im Bereich der unaufgeforderten Warenzusendung überflüssig. Mangels Annahme ist der Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung irrelevant. Zwar schreibt Palandt in §241a BGB, Rdn. 3, daß Zueignungs- und Gebrauchshandlungen abweichend von §151 BGB keine Annahme bedeuten. Mangels einer wirksamen Annahmeerklärung (der Gebrauch stellt nunmehr keine Annahme dar), kommt es auf §151 BGB überhaupt nicht mehr an, ein Abweichen von §151 BGB liegt nicht vor. Dies wird auch dadurch deutlich, daß Palandt in §241a BGB Rdn. 3 im nächsten Satz bestätigt, daß der Vertrag nur durch Annahme oder Zahlung zustande kommt. b) dinglicher Vertrag Für die dingliche Einigung nach §929 BGB gilt §241a BGB nicht, §241a BGB ist - trotz aller Kritik der Einordnung - eine rein schuldrechtliche Vorschrift. Es dürfte daher wie schon nach der früheren Rechtslage dabei bleiben, daß das Angebot auf Übereignung nach §158 I BGB aufschiebend bedingt ist auf die Annahme des Kaufvertrags (dh ausdrückliche Annahme oder konkludent durch Zahlung). Anders als bei der früheren Rechtslage - "Käufer" wurde Eigentümer mit Gebrauch der Sache (Annahme konkludent erklärt, dadurch Bedingung für Übereignung eingetreten) - kann der Verbraucher nach der neuen Rechtslage nur dann Eigentümer werden, wenn er die Annahme ausdrücklich oder konkludent durch Zahlung erklärt. Ohne das Gebrauchen der Sache als konkludente Annahme kann die Bedingung der Übereignung nicht eintreten. c) Schadensersatz Vertragliche Ansprüche sind durch §241a I BGB ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche wie Schadens- oder Nutzungsersatzansprüche sind in der Regel durch §241a II BGB ausgeschlossen. Da in der Regel schon kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt, ist der Verbraucher zwar wie früher nichtberechtigter Besitzer (Vindikationslage), der Unternehmer kann die Ersatzansprüche aus §§987ff BGB aber wegen §241a II BGB nicht geltend machen. Die früher vertretene Haftungsmilderung nach §§690, 300 BGB analog ist nicht mehr erforderlich. Daneben kann der Unternehmer auch sonst keine gesetzlichen Ansprüche wie §§985, 812 BGB geltend machen.

Und jetzt auf Deutsch (falls ich alles richtig verstanden habe):
Händler anrufen und auf den Fehler hinweisen. Freewaymarke zuschicken lassen. Evlt. gibt es ein kleines Dankeschön dafür, vielleicht auch nicht. Einfach behalten darfst Du es jedenfalls nicht.


eben nicht !

es entstehen dem versender keinerlei ansprüche gegen den der die sache unaufgefordert erhält.
auch nicht durch ingebrauchnehmen.
aufheben muss er das teil auch nicht.

fertig


mfg
thornhill
 
Und wegen den Telefonkosten: Die können bei einem Telefonat schnell mal in den Eurobereich gehen, wenn es keine normale Festnetznummer sondern eine Service-Nummer ist und dann noch zusätzlich total überlaufen, und man ewig in der Warteschleife hängt...

@thronhill: Komplettzitate bitte unterlassen... (Edit: auch wenn auf das komplette Posting bezug genommen wird und das so relevant ist, macht es ein Komplettzitat nicht sinnvoller...)

Edit:
Außerdem gibt es keinen Kaufvertrag oder ähnliches, das Ding ist zwar nun beim Kunde, aber dem gehört es noch lange nicht.
Ich kann auch bei dir mein Auto abstellen, deshalb gehört es dir noch lange nicht...
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler korrigiert)
es ist hier in diesem fall ja wichtig den kompletten auszug zu zitieren um das verständnis zu bewahren, daher das vollzitat :)




mfg
thornhill
 
die ganze diskussion hier ob behalten oder abwarten u.s.w. finde ich ganz schön daneben.

es gibt nur eine antwort, per anruf oder mail beim händler melden und mit den das weiter vorgehen besprechen.
 
Und im Grunde macht mach sich doch sogar durch den Weiterverkauf nochmals strafbar und der Käufer doch auch?
 
richtig jodd :daumen:

der gesunde menschenverstand sagt einem das das der einzig richtige weg ist...
 
@ jodd das ist die einzig vernünfteige Lösung. Und so schwer kann ne Mail schreiben auch nicht sein. Was würdet ihr machen wenn ihr ein Paket falsch versendet habt? Hoffen auf die Ehrlichkeit des Empfängers oder? Ehrlichkeit währt am längsten. Und unter umständen zahlt das sich in ein Dankeschön auch auß, wenn nicht wars halt ne gute Tat.
 
@1668mib:

Entschuldigung angenommen ;)

Ich komme deswegen auf 20€:
dahum schrieb:
Ist zwar nur ein billiges AMD Mainboard[...]

Ob 20€, 30€ oder 50€ Son großer Unterschied is da nicht. Wenns en billiges ist, werdens sicherlich nicht 200€ sein. -.-

Man kann solche Wahrscheinlichkeiten nicht berechnen, aber man kann sie abschätzen und für MICH ist die Wahrscheinlichkeit nunmal gering, was du glaubst oder meinst ist was anderes... Und es ist ein, wie dahum sahte, sehr bekannter Händler, was heißt, dass es ihn nicht sooo sehr stören wird, wie einem Kleinhändler...

Das mit dem von "ich" zu "man" kann passieren, ja! Wenigstens hab ich im Nachhinein noch gesagt, dass das keine Empfehlung sein soll sondern vll nur eine "Inspiration" für ihn. Was er letztendlich tut, is ne andre Sache. Und wenn du diese "Inspiration" nicht gut findest, sowie einige andere auch, dann habe ich das bereits vestanden.

Und danke, dass du mich auf die Regel mit den kompletten Zitaten aufmerksam gemacht hast... Aber du wirst schon wissen, wie ich das sehe...
 
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