Mal ne rechtliche Frage zu WLAN

FRIDAY

Lieutenant
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Sep. 2001
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581
Hi,

man stelle sich vor, dass man einen Volumentarif benutzt und bei der nächsten
Rechnung feststellen muss, dass man einiges Nachzahlen darf, da etwas zu viel
Traffic verursacht wurde.

Des weiteren stelle man sich vor, dass der WLAN-Router, über den sich eingewählt
wird, im Originalzustand belassen wurde (sprich Firewall, sonstige
"Sicherheitsmaßnahmen" deaktiviert, auch das restliche LAN Sicherheitstechnisch
komplett "nackt" ist).

Nun könnte es ja sein, dass große Teile des Traffics durch fremde Personen
verursacht wurde, die sich illegal Zugriff zum WLAN verschafft haben.

Gibts es für den oben geschilderten Fall eigentlich bereits aussagekräftige
Gerichtsurteile, inwiefern der, den Router zu Verfügung stellende, Provider
für diese Kosten aufkommen muss, wenn eben die Sicherheitsmaßnahmen
des Routers im Auslieferungszustand nicht aktiviert waren, und aufgrund dessen
es fremden Personen möglich war auf fremde Kosten zu surfen?

Ich persönlich gehe ja vom Standpunkt aus "Unwissen schützt vor Strafe nicht",
aber wie sehen dies deutsche Gerichte?
 
Hallo,

ja sowas gibt es in der Tat schon. Die aktuelle Rechtslage dahingehend sieht so aus das der Betreiber eines WLAN´s (in dem Sinne eines Hotspots) für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Egal ob sie durch sein eigenen Traffic oder durch anderweitige Benutzung entstanden sind. Derzeit ist die Nutzung von offenen WLAN - Accesspoints auch kein strafrechtliches vergehen. Weitere Informationen wurden kürzlich in der CT erklärt. Wenn du lieb fragst scanne ich dir das sicherlich :)
 
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man sich vor den Kosten drücken kann, da man allgemein verantwortlich ist, sein Eigentum zu schützen, da es auch verpflichtet.
Man muss sein Haus abschließen, wenn die Tür offen steht und jemand reingeht und sich was nimmt, ist das glaubig kein Diebstahl, jedenfalls was ganz anderes als wenn die Tür zu war und aufgebrochen werden musste. Oder EC Karten, ich bin dafür verantwortlich, dass niemand in der Lage ist meinen Pin zu kennen. Ich muss bei Missbrauch beweissen, niemand kannte meinen Pin ( sehr schwer zu machen ).
Denke so müsste das doch auch mit dem Router sein, wenn ich die "Tür nicht abgeschlossen habe" bin ich selbst dran schuld.
 
ja sowas gibt es in der Tat schon. Die aktuelle Rechtslage dahingehend sieht so aus das der Betreiber eines WLAN´s (in dem Sinne eines Hotspots) für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Egal ob sie durch sein eigenen Traffic oder durch anderweitige Benutzung entstanden sind. Derzeit ist die Nutzung von offenen WLAN - Accesspoints auch kein strafrechtliches vergehen. Weitere Informationen wurden kürzlich in der CT erklärt. Wenn du lieb fragst scanne ich dir das sicherlich

Hab ich mir fast gedacht.
Wenn du mir die Ausgabe verräts kann ich mal schaun ob ich die betreffende
Ausgabe der ct hier hab (denk ich aber nicht, sonst hätte ichs ja gewusst ;)).

Ansonsten wäre es echt Nett wenn du mir da weiterhefen würdest.
Bitte, bitte, bitte *unschuldsunddackelblickgleichzeitigaufsetzt*.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man sich vor den Kosten drücken kann, da man allgemein verantwortlich ist, sein Eigentum zu schützen, da es auch verpflichtet.

Sehe ich eben genauso.

P.S. hab kein WLAN (aber ein Bekannter eben schon :p )
 
c´t #13 vom 14.06.04
 
Ok mach das, hätte es eh erst morgen gescannt :)
 
Meine Wissens nach verhält es sich wie folgt:
Das "Eindringen" in ein fremdes WLAN stellt nur dann eine Straftat dar, wenn man dabei Verschlüsselungsmechanismen umgehen muss.

Heißt im Klartext: wenn das WLAN nicht gesichert ist und man praktisch nur sein Notebook einschalten muss um online zu sein, dann tut man auch nichts Verbotenes, wenn man auf "fremde Kosten surft".
Sobald das WLAN aber mit WEP Schlüssel oder MAC Filter geschützt wird und man sowas umgeht, stellt es einen Straftatbestand dar und man kann dafür belangt werden.
 
Und wie bitte möchtest Du feststellen, wer auf Deine Kosten gesurft hat? Zahlen wirst Du die Sache auf jeden Fall müssen, da kommst Du nicht drumrum. Du kannst ja anschließend Anzeige gegen Unbekannt machen und wenn der Übeltäter dann wirklich (was ich nicht glaube) gefunden wird, versuchen die Kosten erstattet zu bekommen. Wird aber schwer werden.
 
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