Markenrecht / Weiterverarbeitung

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Stubing

Cadet 4th Year
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Hallo an alle,

ein Kollege und ich sind auf den Dreh gekommen einen Handel mit einer kleinen Werkstatt (eigentlich sinds nur ein paar Handgriffe) zu eröffnen. Dazu haben sich einige grundlegende Fragen gestellt, die sich mit Google nicht wirklich beanworten ließen. Foren-Sufu ergab auch keinen Treffer.

Folgender Sachverhalt:
Gegenstand A (von Firma A) und 2x Gegenstand B (von Firma B) wird von uns verarbeitet. Daraus ergibt sich Gegenstand C. Es handelt sich um elektronische Teile.

1. Frage:
Darf man nach deutschem Recht den Gegenstand C ohne Einwilligungen der Firmen A+B verkaufen? (Ich glaube ja, aber sicher bin ich nicht. Mögliche aufgedruckte Firmennamen/Logos werden nicht entfernt)

2. Frage:
Darf man mit den Firmen A+B auf Gegenstand C, ohne deren Einwilligung, werben? ( z.B. PC von Acer mit Nvidia Grafik und Intel Prozessor)


Danke schonmal für eure Mühen.
 
Ich würde an eurer Stelle einen Anwalt für Markenrecht aufsuchen. Bei solchen Sachen kann es teuer werden wenn zuvor falsche Meinungen eingeholt wurden.

Gruß BRM1
 
Da diese Fragen in Richtung Rechtsberatung gehen, rate ich zum Aufsuchen eines Anwalts.
Der kann euch diese Fragen kompetent beantworten.
Hier darf es nicht gemacht werden.
 
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