News Massenabmahnungen laut Landgericht prinzipiell zulässig

Das ist ja sozusagen eine Einladung, den Abmahnmissbrauch zuautomatisieren. Eine Software, die gleichzeitig "Mahnbare" Inhalte sammelt, die Betreiberder betreffenden Seiten in einer Datenbank ablegt und diese mit einem Textverarbeitungsmakro zu Serienbriefen verwurstet.
Und die zeitersparnis schlägt sich dann auf dem Kontoo des Mahners nieder. Minimaler Zeitaufwand für maximalen Gewinn. Das nennt man Optimierung.

Die Ermittlung der "Mahnbedürftigen" per Software ist kein Beweis gegen Missbrauch, aber als Begründung in diesem Urteil ist es allemal eine Einladung.
Mahnwelle 2.0 ... Also immer fein Impressum und sonst keine Inhalte auf FB (könnten ja illegal sein). Das passt wunderbar in mein Bild von social Networking ... Hohl³.
 
mit dem Impressum ist ja in so fern Richtig wenn es kommerzielle Firmen oder Vereine sind,
so wie es im Internet bei Web Seiten auch ist , aber nicht bei Privat Personen ,
ich habe aber schon mal davon gehört das auch Privat Personen Ab Gemahnt wurden
und habe im Internet so etwas 20zig Web. Seiten mal entdeckt die kommerziell sind ihren Sitz in der EU haben und wo ein Impressum ganz fehlt , komischer weise werden die nie Ab gemahnt , offenbar weis man da die gute Anwälte haben und eine Privat Person nicht und nicht so Rechtskundig ist und erst mal mal Zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@am3000
1.) Bitte, bitte, bitte bemühe dich um eine leidlich lesbare Sprache. Idealerweise Deutsch. Einfach mal n paar Wochen Abendschule sollten schon eine deutliche Verbesserung liefern.
2.) Sitz in der EU ist egal. Das Telemediengesetz (also das, was die Impressumspflicht regelt) ist Bundesrecht, kein EU-Recht und erst recht kein "Weltrecht". Relevant ist übrigens nicht nur der Sitz der Seiten sondern auch das Zielgebiet. Eine in den Staaten gehostete Seite einer US-Firma, die aber deutsche Inhalte anbietet und sich offensichtlich an Deutsche richtet, unterliegt dem Telemediengesetz. Eine in Deutschland gehostete Seite in Hebräisch, die sich auf Anwender in Israel spezialisiert, ist hingegen keine Beute fürs Telemediengesetz.
3.) "Privatpersonen" gibt es nicht. ALLE sind impressumspflichtig, wenn sie Inhalte langfristig und öffentlich anbieten. Privat sind Webseiten nur, wenn sie zum Deep Web gehören.
 
heute braucht man nicht nur gute Anti Virensoft für das Web,
auch eine Rechtsschutz Versicherung,
der Staat verdient hierbei gut mit Mwst. bei 1000 € bis 10000 € lohnt das schon
 
das Problem ist nicht die Justiz; das Hauptproblem sind die zahlreichen arbeitslosen Advokaten, welche ihre Vormittage in Cafehäusern verbringen
und an Nachmittagen stupide Internetzbetreiber anzeigen,
weil diese sonst keine Arbeit und kein Einkommen hätten. Der Puff muss ja schließlich auch bezahlt werden.

Hier läuft auch so ein dämlicher Mongo herum, welcher Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz in der Innenstadt(Austria) zur Anzeige bringt. Kostet dann
dem Falschparker f. 20 Minuten gute > 650 euro ( incl. Advokaten, Strafe, Auslagen ) Ach ja, der Bruder des Anzeigers ist so ein arbeitsloser Advokat,
der sich paar Piepen dazu verdient ( Marktlücke, m. Vollbeschäftigungsgarantie )

und der Staat schaut noch zu, weil sonst wäre ja noch ein Harz4-Kandidat mehr in der Statistik
 
Kriminalität wird in Deutschland immer einfacher.
 
ihr reg euch zu Unrecht auf ,
das mit dem Impressum ist Richtig und auch ein Schutz für den Verbraucher.

weil das gilt ja nur
"für Vereine und Firmen Komerzelle Web. Seiten " und "NICHT für Privat Personen"

die Impressum Pflicht gilt auch genau so für normale
Web Seiten im Internet seit 2000

"für Vereine und Firmen Komerzelle Web. Seiten " und "NICHT für Privat Personen"

das ist ja vom Prinzip her genau das gleiche .

was anderes ist die Private Abzocke wo man nur darauf wartet das der Private User im Profile Fehler macht und fremde Links und Bilder rein stellt was nicht jeder gleich weiß , da wird dann gleich ab kassiert ohne Vorwarnung .
 
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Das eigentlich schockierende ist meiner Meinung nach nicht eine ohnehin kaum zu klärende unterscheidung von kommerziellen und nichtkommerziellen I-net-Nutzern. Das Problem ist der geistige Gewaltakt, mit dem das Gericht in diesem Fall eine Automatisierung zu einem Arguiment GEGEN Missbrauch wendet. Das ist meiner Meinung nach mehr als bedenklich, und gleicht einem Aufruf zu automatisiertem Abmahn-Missbrauch.

Ein Richter sollte etwas mehr Weitsicht beweisen.
 
bei Mißbrauch würde ich einfach den Richter mit Anzeigen und die Behörde Verklagen
wegen Beihilfe zu einer Straftat Beihilfe so wie Rechtsbeugung Unrechtmäßigen Bereicherung , wenn ich z.b. eine Private Seite habe und meine Daten an 3. weiter geben werden noch einen drauf setzten wegen Mißbrauch des Datenschutz Gesetz ,
Wir sind das Volk man muß sich ja nicht alles bieten lassen schließlich bezahlen wir alle Stauern
 
Unrechtmäßige Bereicherung gegen den Richter? Ich sag ja nichts, aber das ist doch wohl nun wirklich ziemlicher Nonsens - Man kann das Urteil anfechten, aber man kann doch nicht nen Richter als Privatperson verklagen weil der ein Urteil in seiner Funktion als Richter gefällt hat was einem auf den Senkel geht. Wo kämen wir denn da hin?

Ich frage mich, was hier einige Leute für nen Rechtsempfinden haben.
 

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