News Massenabmahnungen laut Landgericht prinzipiell zulässig

Warum darf sich eigentlich irgendeine Firma die dort mangelnde Umsetzung eines Gesetzes abmahnt, auch die Mahngebühren einstreichen? Wenn schon, dann müssten solche Strafzahlungen doch an die BRD gehen und somit dem Steuerzahler zugute kommen.

Wenn ich irgendwo was klaue, erwischt werde und von einem Gericht zu 100 Tagessätzen a 10€ verdonnert werde, dann habe ich die 1000€ doch auch ans Land zu zahlen und nicht an den Laden in dem ich geklaut habe.
 
Luxuspur schrieb:
sagt wer? du?

Bei Abmahnungen gegen Privat, Abmahnung wegen Trivialpatente etc. geb ich dir vollkommen recht, aber nicht bei Verstössen von Firmen gegen geltendes Recht!

zudem wurde zum Aufspüren der fehlerhaften Impressen eine Software verwendet, welche die abgemahnten Facebook-Seiten binnen eines Tages ermittelt haben soll.
das nenne ich schnell und mühelos.

und weil es so schnell und mühelos geht, sei es ein beweis gegen abmahnungsmißbrauch, so der richter.
das ist völlig absurd.
 
@ Luxuspur

Man müsste erst mal wissen worum es genau geht. Im Text steht,

„bei der Firmen Abmahnungen erhielten, weil sie keine korrekten Impressen auf ihrer Facebook-Seite hatten“

Das heißt sie haben ein Impressum. Facebook wird meisten über mobile Geräte aufgerufen. Facebook hat bis heute noch keine richtige Grundlage geschaffen, ein ordentliches Impressum auf mobilen Geräten anzeigen zu lassen. Das kann also eigentlich nicht den Firmen angelastet werden, wenn man nach deutschem Gesetzt mehr als 2 Klicks braucht, um das Impressum der Firma zu finden.

Dies ist immer noch eine absolute Grauzone und muss erst mal durch ein gerichtliches Grundsatzurteil geklärt werden. Dazu muss sich aber erst mal jemand finden, der diesen langen richterlichen Weg beschreiten will. Das sind dann für diesen Kläger enorme Kosten.
Ich denke auch, deshalb wehren sich die Verklagten dagegen. Siehe noch Zitat!

„Das ist insbesondere ärgerlich, weil bis dato noch nicht abschließend geklärt ist, ob etwa der Info-Bereich auf einer Facebook-Seite als Ort für das Impressum ausreicht“
 
Dem Abmahner muss dazu nachgewiesen werden, dass er einen hohen Zeitaufwand für das Aufspüren von Rechtsverstößen in Kauf nimmt und vor allem finanzielle Interessen verfolgt – also letztlich nicht an einem fairen Wettbewerb interessiert ist, sondern die Abmahnungen als Erwerbsquelle nutzt.

ein Blick des senilen Richters auf die Website dieser Firma und es währe klar gewesen was das für ein Verein ist.

http://www.revolutive-systems.com/impressum/


die verdienen ausschließlich mit Abmahnungen ihr Geld............


http://www.revolutive-systems.com/news/


Das setzt dem Ganzen noch die Krone auf, als ob da da Mitbewerber abgemahnt hätten.........
 
Zuletzt bearbeitet:
@Morrich siehe Altersnachweis bei Zigaretten und Alc, da gibt es auch Vereine welche die Kontrollen übernehmen und Kohle einsacken von denn Reichen 400€ Jobbern an der Kasse und Kiosk & Co Besitzern.

Da gibt es auch schöne Fälle von Gefälschten Ausweisen von Jugendlichen Testkunden usw. Quelle ist ein Kiosk Besitzer

Beim Lotto Spiel das gleiche, aber keine Ahnung ob da auch jeder eingetragenen Hans die Kontrollen machen darf.

das sind die netten Nebeneffekte vom Outsourcing
 
Zuletzt bearbeitet:
Also zuerst leben wir in einem Land, dessen Gesetzgebung durch Lobbyismus ersetzt wurde. Grundsätzlich sollte das bereits alles sagen :rolleyes:
Das wir dann noch Juristen, Rechtsanwälte aber vorab Richter im Staatsdienst haben, denen alles am Arsch vorbeigeht, solange ihre Gehälter, Diäten und, ganz wichtig, ihre Pensionen stimmen...

...was erwartet man da noch?!

Das ist so, das bleibt so und da wird sich nie was dran ändern. Jedenfalls nicht in Deutschland!
 
Der Richter ist doch ernsthaft mitm Klammerbeutel gepudert. Der ist mindestens genau so bescheuert wie der Depp, der vor ner Weile die Newsletter-Optin-Geschichte rausgehauen hat.
Also wenn diese Abzocker-Firma pro Abmahnung einige Stunden Recherche benötigt hätte, dann wäre es ein Missbrauch des Abmahngesetzes. Wenn die hingegen einen Crawler einsetzen, den sie evtl. extra zu dem Zweck noch selbst geschrieben haben, dann ist das KEIN Missbrauch, weil es ja "nicht schwer" ist? Glaubt hier wirklich jemand, dass die von 180 Firmen in ihrem Wettbewerb bedroht wurden, noch dazu durch die Facebook-Auftritte dieser 180 Firmen? Die fühlen sich wohl auch von Tommys Currybude an der Ecke im Wettbewerb bedroht, denn da sind mehr ehrliche Kunden als bei denen.
 
Diese ganze Impressums Pflicht ist bullshit. Auf wen etwas registriert ist bekommt man auch ohne raus, den Rest sollen die Richter klären. Oder soll ich jetzt auch Namenschilder in den PKW tackern um gezielt rausgepicktes Opfer eines Irren zu werden?

Meine Webseite z.B. habe ich wegen dem Impressum offline genommen, viel zu gefährlich.
Und was Hobbys mit Konkurrenz etc. zu tun haben entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
Als ob denic.de nicht übel genug wäre.
 
Luxuspur schrieb:
hier geht es ja gegen Verstösse von Firmen gegen die Impressumspflicht ... die dem Verbraucherschutz dient! ... man sollte schon Unterscheiden ... zwischen Privat und geschäftlich!

Nein da bist du falsch informiert. Auch eine private Seite braucht in den meisten Fällen ein Impressum.

Wer sich darüber genauer informieren will sollte sich diese Webseite mal anschauen:
http://www.homepage-impressum.de/

Zusammengefasst:
Sobald man eine Webseite geschäftsmaßig (geschäftsmäßig im Sinne von Dauer und Kontinuität, nicht im Sinne von Geld verdienen ) hat oder andere Geld mit der selben Sache verdienen muss man sich an die Impressumspflicht halten.



Übrigens hoffe ich das die geschädigten Revision einlegen.
Ein Landrichter (die meist Anfänger sind oder in seltenen Fällen zu doof sind um befördert zu werden) hat in der Regel gar keine Kompetenz für solche spezielle Sachen. (vor allem die in Hamburg:D)
Da muss ein einziger einsamer Richter über so ein komplexes Thema entscheiden.

Beim OLG oder BGH entscheidet da eine ganze Expertengruppe und es wird einfach mehr Manpower aufgebracht um den Fall zu untersuchen.
Deswegen landet eigentlich auch jeder größere Internet-Fall beim OLG.


Ergänzung: Ihr habt in der News das wichtigste vergessen, deswegen zitiere ich mal den Spiegel:
Die abgemahnte Facebook-Seite hat das Gericht beim Termin allerdings nicht gesehen. Im Urteil heißt es dazu lapidar: "Ein im Termin versuchter Augenschein auf der Facebook-Seite konnte mangels Zugriff auf diese Seite von dem amtlichen PC aus nicht durchgeführt werden."
Facebook war im Amt gesperrt, deswegen konnte man die Seiten nicht angucken. :schluck:
 
Zudem urteilten die Regensburger Richter, dass eine große und binnen kurzer Zeit verschickte Anzahl von Abmahnungen zwar ein Indiz für einen Abmahnungsmissbrauch sind, alleine aber nicht ausreichen. Dem Abmahner muss dazu nachgewiesen werden, dass er einen hohen Zeitaufwand für das Aufspüren von Rechtsverstößen in Kauf nimmt und vor allem finanzielle Interessen verfolgt – also letztlich nicht an einem fairen Wettbewerb interessiert ist, sondern die Abmahnungen als Erwerbsquelle nutzt.

Ganz erlich , das riecht nach Vetternwirtschaft zwischen Gerichten und Anwaltskanzleien , Betroffene sollten zur nächsten Instanz gehen.
 
Voyager10 schrieb:
Ganz erlich , das riecht nach Vetternwirtschaft zwischen Gerichten und Anwaltskanzleien , Betroffene sollten zur nächsten Instanz gehen.

nimm das rudel von juristen im bundestag noch dazu, dann passt es.

eine krähe hackt der anderen kein auge aus.
 
Prom07 schrieb:
Langsam wird es witzlos, wie hier die ganze Zeit über gegen Juristen geschrieben wird, als ob Juristen, Anwälte und Staatsanwälte die Zecken am Leib dieses Staates wären.
Vielleicht solltet ihr die Begründung mal lesen bevor hier von Schandurteilen gesprochen wird.

Die einen Rauben halt mit dem Schwert die Menschen aus und die anderen mit einer Feder.
 
Oder um es mit den Worten von Al Bundy zu sagen:
Regel 3: Es ist o.k., wenn man alle bösen Menschen durch einen Riesen-Fleischwolf dreht
Regel 4: Anwälte: siehe Regel 3


Dieses gesamte Abmahn-Pack sollte, zusammen mit gewissenlosen Richtern, die den Mist auch noch durchwinken, direkt nach Sibirien abgeschoben werden. Die tun allesamt niemandem was Gutes, außer sich selbst.
 
Die Argumentation mit dem Aufwand ist ja der Hammer! Wenn man enormen Zeitaufwand betreibt, um Versäumnisse von Firmen aufzudecken, dann wäre es massive Abzocke. Wenn man allerdings im Handumdrehen eine Software diese Aufgabe erledigen lässt und somit Massen solcher Fälle aufdeckt (ohne Differenzierung und völlig automatisiert), dann handelt es sich nicht um rechtswidrige Massenabmahnungen.

Das wird in der nächsten Instanz hoffentlich kassiert. Peinlich, peinlich. :freaky:
 
Hellsfoul schrieb:
Wahnsinn und wieder bestätigt sich, dass man jedes Gesetz in absurde Richtungen interpretieren kann. Ich zweifle schon lange an den Fähigkeiten der Richter. Ein Mensch mit gesundem Verstand würde bessere Urteile fällen. Finde es außerdem bescheuert, dass so eine Starfe der Abmahner bekommt. Wenn ich einen Falschparker anschwärze, bekomm ich ja auch nicht dessen Knölchengebühren...

man könnte es auch Beihilfe nennen ,
denn fast auf jeder Web Seite wird man heute aggressiv dazu aufgefordert FB einzurichten ,
denn die Links sind oft gesperrt von den Seiten so das man sich da extra anmelden muß und wartet dann
das der User Fehler macht um dann teuer Kostenpflichtig Abmahnung kann Abzocke mit Staatlicher Unterstützung nenne ich das !
das Alles im Namen des Volkes ?
Es sind ja bald Bundestags Wahlen
 
Zuletzt bearbeitet:
Prom07 schrieb:
Langsam wird es witzlos, wie hier die ganze Zeit über gegen Juristen geschrieben wird, als ob Juristen, Anwälte und Staatsanwälte die Zecken am Leib dieses Staates wären.
...

Ziemlich genau getroffen, zu 90% hast du Recht. Der Verteidiger des armen, zu unrecht angeklagten Menschen ist zwar überall in der Glotze, in der Realität ist das aber sehr selten.
 
am3000 schrieb:
denn fast auf jeder Web Seite wird man heute aggressiv dazu aufgefordert FB einzurichten ,
denn die Links sind oft gesperrt von den Seiten so das man sich da extra anmelden muß und wartet dann
das der User Fehler macht um dann teuer Kostenpflichtig Abmahnung kann
Komm mal runter, setz dich mal bequem auf die Couch und nimm dir n Duden zur Hand. Schadet dir nicht.
Hier wurden keine Privatleute abgemahnt. Es wurden Firmen abgemahnt... und zwar scharenweise und völlig unnötig. Es wird auch niemand gezwungen, Facebook zu nutzen... außer Firmen, die auf dieses Marketing-Instrument verzichten wollen und einfach keinen Umsatz mögen. Und nein, einem User passiert gar nix, wenn er bei einer Firma auf "like" drückt. Oh, außer es ist natürlich eine Firma wie Thor Steinar. Jemand, der da auf Like drückt, würde bei mir keinen Job bekommen...

Es sind ja bald Bundestags Wahlen
Ändert genau was an total hirnbefreiten Richtern? Ok, diesmal war es das LG Regensburg, sonst ist Hamburg immer zuständig für solche total realitätsfernen und beknackten Pro-Abmahnwahn-Entscheidungen. Gegen welche Partei willst du also ziehen?
 
"Abmahnwesen" ab diesem Wort habe ich aufgehört zu lesen. Die Erste Abmahnug sollte nur die Umkosten der Mahnung abdecken und schon wäre dieser Sumpf der legalen Schutzgelderpressung ausgetrocknet.
 

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