Mehr als 12 Stunden am Tag arbeiten möglich?

Anub1s

Lieutenant
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Aug. 2006
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Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich muss nächsten Sonntag aus aktuellem Anlass in zwei Schichten (früh morgens und spät abends) jeweils ~7h arbeiten. Da ich mal irgendwo meine gelesen zu haben, dass die Höchstarbeitszeit 10 Stunden täglich beträgt, wollte ich fragen, ob dies überhaupt möglich ist.
Wir haben auf der Arbeit ein Überstundenkonto, auf das die Zeiten automatisch gezählt werden.
Meine Frage ist nicht, ob ich dagegen vorgehen kann, ich habe auch nichts gegen die Überstunden. Ich wollte mich nur erkundigen ob das rechtlich gesehen so machbar ist. Was ich halt nicht will ist, dass ich die 14 Stunden arbeite aber nachher nur 10 Stunden auf mein Zeitkonto bekomme, weil gar nicht mehr geht. So lange ich die Zeit gutgeschrieben bekomme ist mir das mit den Zeiten recht.


MfG Anub1s
 
Bürotätigkeit
 
Es gib in bestimmten Branchen (glaube Chemieindustrie o.Ä.) wohl auch 12 Stundenschichten.

Ich selbst habe in der Lebensmittelindustrie auch immer wieder mal 12 oder der Rekord 16 Stunden gearbeitet und das als Azubi.

Klar kann man sich da auf Gesetze berufen usw. Aber das ist nicht immer so einfach, und hat mich im Endeffekt die übernahme gekostet
 
Du kannst wenn du willst auch 24 Stunden arbeiten. Ich glaube jeder war schon mal in der Situation wo er mehr gearbeitet hat als zulässig (in den meisten Fällen 10 Stunden max.). Das der Stempelautomat nach 10 Stunden dich automatisch ausstempelt ist denkbar aber nicht zwingend.

Kannst halt eben das einfach überprüfen, schaust dir deinen aktuellen Stand vorher an und nach dem Arbeitstag den Stand, sollte er nicht stimmen, sprichst du den Vorgesetzten an. Andernfalls ist es okay.

Die Frage sonst kann dir nur dein Unternehmen beantworten, da wir das Gerät nicht kennen und wie es eingestellt ist.
 
Im Wach und Sicherheitsgewerbe - genauer im Gebäudeschutz sind 12h Schichten sogar üblich. Das wird nur deswegen geduldet, weil die tatsächliche arbeitszeit unter deutlich unter 10h liegt.
10h sind normalerweise inkl Pausen das maximum, was regelmäßig täglich gearbeitet werden darf. Liegt die Arbeitszeit deutlich darüber hat der AN Anspruch auf 24h Freizeit danach.

Sicherer würdest du über den Betriebsrat fahren, ehe du nen Anwalt über die Rechtsschutz aktivierst. ;) Wenn du den Weg gehen würdest, könnte die Arbeitszeitklage direkt in eine Kündigungsschutzklage übergehen und das willst du wohl nicht, nehme ich an.
 
Zeitkonto, klingt für mich nach Zeitarbeit.
Nach meinem Wissen ist in der Zeitarbeitsbranche nicht mehr wie 10H am Tag erlaubt.
Habe auch mal bei einer gearbeitet, und alles was über 10H ging(Baubranche meist 14h am Tag), durfte nicht mehr auf dem Stundenzettel erscheinen. Musste der Vorarbeiter separat absegnen.
 
Hab da auch mal was davon gehört, dass zwischen zwei Arbeitstage eine Ruhephase liegen muss.

Kann mich noch dunkel daran erinnern, dass es so ca. 11 Stunden waren.

Ich würde einfach mal bei der Personalabteilung nachfragen, ob man da mit der Stundenabrechnung ein Problem bekommt.
 
Ja kann ich bestätigen. Zwischen "gehen" und "kommen" müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen. Aber da kann ich auch nur für den Einzelhandel und der Metallindustrie sprechen. Wie es in anderen Branchen aussieht kann ich dir nicht sagen. Außerdem kann es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
 
es ist doch ganz einfach, Frag bei deinem Chef oder direkt im Personalbüro nach wie das ganze gehandhabt wird.

rein rechtlich wird es wohl nicht in Ordnung sein.
aber wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.
 
Als ich letztes Jahr im Krankenhaus für eine OP war, sollte ich nachmittags um 5 Uhr untersucht werden und die OP sollte am nächsten Morgen um 9 Uhr sein.
Als ich bei der Untersuchung war, fragte ich den Arzt ob er wüßte, wer mich operieren würde - er sagte ja, er würde das tun!
Als wir mit der Untersuchung fertig waren, sagte ich er solle die Nacht gut schlafen damit er fit ist - er entgegnete mir, das würde noch etwas dauern, da seine Schicht erst morgen mittag aufhört (20 Stunden am Stück).

Gut, ist jetzt nicht Dein Job, aber es gibt Berufssparten, die arbeiten halt länger. Anderes Beispiel wäre auf Bohrinseln - 16 Tage zu je 12 Stunden, dann Urlaub.

Konkret, ich bin auch Bürohengst, auf Messen arbeite ich auch gern mal 16 Stunden am Stück und 3-4 Tage hintereinander.
 
Gut, scheinbar scheint das also nicht prinzipiell ausgeschlossen zu sein. Ich denk mal dann wird das schon so seine Richtigkeit haben ... wie gesagt, ich bin eigentlich froh über die Überstunden, insofern werde ich mich natürlich nicht beschweren gehen.

Vielen Dank für alle Antworten.
 
Grds. findet die Arbeitszeit ihre Grenzen von am Tag maximal 8 Stunden a 6 Tage die Woche = 48 Stunden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man 6 Tage arbeitet oder nur 4. Es bleiben die 48 Stunden.
Die Zeit kann in in bestimmten Fällen auf 10 Stunden erhöht werden, muss dann aber wohl im Gegenzug irgendwann kompensiert werden.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
 
Wie mein Vorschreiber schon anmerkte, ist laut Arbeitszeitgesetz grundsätzlich eine Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden (netto, also Pausen oder ggf. Reisezeiten abgezogen) an einem Tag unzulässig.

Für bestimmte Berufe oder Branchen gibt es Ausnahmen.

Wenn es ein normaler Bürojob ist, ist es nicht zulässig.

Falls Ihr einen Betriebsrat habt, dürftest Du auch von dort dezent einen auf den Deckel kriegen, falls das bemerkt wird.
 
Das Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist der Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Die Inhalte sind daher:
* Die täglichen Höchstarbeitszeiten sind auf durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag und maximal 10 Stunden pro Tag festgelegt. Als Werktag gilt auch der Samstag
* Die Ruhezeit nach dem Feierabend dient der Erholung und Entspannung und beträgt mindestens 11 Stunden
* Eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden ist möglich in Krankenhäusern, im Pflegebereich, im Gaststätten- und Beherbungsgewerbe, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk, in der Landwirtschaft und bei der Tierhaltung
* Die verkürzte Ruhezeit ist innerhalb von 4 Wochen auszugleichen durch Tage mit mindestens 12 Stunden Ruhezeit
* Bezüglich der Ruhezeiten gelten bei Ärzten und Pflegepersonal in Krankenhäusern bei Rufbereitschaft weitere Ausnahmen
* Die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf im Durchschnitt von 6 Monaten nicht überschritten werden
* Spätestens nach 6 Stunden durchgängigem Arbeiten muss eine Ruhepause eingelegt werden. Bei 6-9 Stunden Arbeit beträgt diese 30 Minuten, bei längerer Arbeit 45 Minuten. Die genaue Pausenregelung bestimmt der Arbeitgeber, wobei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat
* Die Arbeitszeit kann flexibel oder als Gleitzeit gestaltet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass inerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden pro Tag erfolgt
* Bei Nachtarbeit sind arbeitsmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Bei gesundheitlicher Gefährdung oder Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder schwerpflegebedürftigen Angehörigen ist eine Versetzung vorzunehmen
* Sonn- und Feiertage sind arbeitsfrei zu halten, außer sie kann nicht an Werktagen erledigt werden (Feuerwehr, ärztlicher Notdienst, Gastgewerbe)
* Bei einer Verlängerung der Arbeitszeit über 12 Stunden, ist auf eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu achten
* Zur Regelung der Arbeitszeit gehören auch die Themen Arbeitspause, Mehrarbeit oder Überstunden, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Schichtarbeit, Sonntag- und Feiertagsarbeit

Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitszeit_0026.html
 
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