News Mehrzahl der Online-Shops schließt Hochretournierer aus

Daaron schrieb:
EU-Bürger, dementsprechend steht dir Freizügigkeit zur Verfügung. Deutsches Recht ist keine Frage der Nationalität sondern des Aufenthaltsortes.
Und die EU-"Gesetze" kannst du alle in die Tonne treten. Das sind alles nur Richtlinien, die jeweils in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das letzte Wort hat immer noch der Nationalstaat, wir sind nicht die USA.

Tja, und trotzdem bringt dir ein nationales Gesetz in dem Fall einfach mal nichts, außer weitere Rechtsunsicherheit und Probleme auf beiden Seiten. Oder willst du jetzt sagen, dass man sich an jenes Recht halten muss in dem der Verkäufer sitzt? Wäre mir auch neu, es zählt dann nämlich das Recht des Käufers. Wäre mir dann auch Recht, dann ändert sich für mich wenigstens nichts, falls du deine Verkürzung irgendwie einführen kannst :D

Daaron schrieb:
Tatsächlich nehm ich im Büro quasi täglich Warenlieferungen entgegen... und wenn der Fahrer nicht schon weiß, wer ich bin fragt er immer nach den Namen, den er dann auch fein säuberlich eintippt.

Ja, aber die Unterschrift ist trotzdem anders als auf Papier, da kann dein Name noch so fein säuberlich eingetippt werden -.- (das kann er auch ohne dich)


Daaron schrieb:
nu musst du mir erklären, wieso du die Hose nicht an einem Tag anprobieren konntest....

Weil ich unplanmäßig länger auf Außendienst bin, Ski Urlaub und das Paket kam leider nicht einen Tag vor Abreise sondern eine Stunde davor, Außerirdische haben mich entführt, ich hatte keine Zeit?
So eine Forderung (also 1 Tag) ist doch lächerlich, das müsste dir doch mittlerweile aufgefallen sein.
 
Wäre es für den Händler juristisch legal, dem Kunden bei Mehrfachauswahl aus der gleichen Problemproduktkategorie nicht einfach ein paar Checkboxen vorzulegen?
Sie haben 5 Core i x in ihrem Warenkorb.
[] Missverständnis :D
[] ich will testen / vergleichen (Kunde erhält Versandrückläufer)
[] zum Verschenken (Kunde erhält die CPUs mit aufpreispflichtiger Geschenkverpackung und Grußkarten)
[] freies Feld für andere Begründungen (Händler behält sich vor, nicht zu versenden)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da würde keiner bestellen, so einfach ist das... Der Anbieter hätte erheblichen Programmieraufwand, den er dann dem Kunden weitergeben müsste. Der Kunde will aber am liebsten gar nichts anklicken. Du glaubst gar nicht, wie beliebt z.B. PayPal Expresskauf-Knöpfe sind. Du gehst auf die Produktseite, klickst evtl. noch Varianten an, klickst auf den PP-Button und brauchst keinen Warenkorb, keine Lieferadresse, keine Anmeldung. Alles wird direkt aus deinem PP-Konto ausgefüllt, man kann höchstens noch korrigieren.

Schon ein One-Page-Checkout per AJAX kann den Umsatz gegenüber "alten" Systemen mit mehreren Seitenwechseln deutlich steigern, so 150% mehr sind durchaus drin...

Prinzip: "Shut up and take my money!"
 
Die 14 Tage Frist ist schon in Ordnung so. Darunter macht es keinen Sinn. Viele sind ja arbeiten. Ich kann bspw nur Samstags zur Post, weil die ja bereits Nachmittags zu macht. Wenn das Paket Aber Samstags kommt, dann wäre eine 5 Tagesfrist abgelaufen.
Ich könnte dann nicht mehr online bestellen, das Risiko wäre mir zu hoch.
 
Retouren: gehasst, verdammt und vergöttert:D

Meiner Meinung nach sollte auch sämtliche Versandkosten vom Kunden getragen werden; das wäre Fair, Fair gegenüber dem Händler der Preise anbietet die teilweise deutlich günstiger sind als in jedem Markt um die Ecke.

Ich hab hier auf den ersten Seiten etwas von einer 5% Marge gelesen was bei IT Produkten utopisch hoch ist; du kannst froh sein wenn du die 1 % Marge hinbekommst. Es gibt Produkte von bekannten Herstellern die werden zum EK verkauft; teilweise unter EK - nein man verdient nichts an dem Produkt. Man lässt sich von Herstellern mit Verträgen knebeln das ein gewissen Jahresumsatz erreicht werden muss; sofern man das schafft gibt's einen Boni von 2-3%. Also verscheuert man die Produkte 1 Jahr lang zum EK oder darunter nur um die Verträge zu erfüllen und die 2-3% einzustreichen.... Paradox aber ist so.

Schwarze Schafe gibt es überall. Könnte schon einen Roman schreiben aber das lass ich lieber. Fakt ist, es wird gelogen, betrogen um seines eigenen Vorteils Willen. Was ich schon alles erlebt habe; Kunde meinte doch tatsächlich, das wenn er Zubehör einbehält das ein Händler sowas in seinem Preiskalkulation mit einbeziehen muss... :evillol:

Persönlich schicke ich eigentlich nichts zurück da ich immer genau weis was ich haben möchte und mir tut es auch nicht weh ein paar EUR für ein Paket zu berappen. Das ist noch immer besser als am Samstag 60km zum nächsten Elektromarkt zu düsen, Zeit und Stress auszuhalten um mehr zu bezahlen als ein paar EUR das Paket bei der Post abzugeben ;)

Was Fristen angeht: die 14 Tage sind eindeutig zu lange - 7 Tage reichen absolut. In diesem Zeitraum sollte man wissen ob die Gerätschaft passt oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
DrToxic schrieb:
*Ich schreibe mit Absicht nicht "Nachteile", weil eine geöffnete Packung dem Gerät keinen Abbruch tut. Nicht grundlos ist es gesetzlich geregelt, dass reines Auspacken und gebrauchen zwei unterschiedliche paar Schuhe sind.
,

wo ist dann in deinen Augen bittschön der Gefahrenübergang; bzw. wo willst du noch abgrenzen, wer den Schaden verbockt hat?
Gut, wenn die Ware von einem support überprüft wird + Garantie verbleibt...hat man weniger ein Problem.
Ich kauf problemlos refurb-Ware, wenn alles i.O. ist und man einen Rabatt erhält.

Es gibt aber genug Leute, die die Hartware massakrieren - das ganze Zeug in den Karton stopfen und sich das Geld retoure überweisen lassen;
oft sogar per paypal-Zwangsknebel.

Kein Wunder, wenn sich die ganzen Grosslieferanten quer stellen und letztendlich bocken. Manche reizen halt die Lücke so lang aus, bis
die Disponenten den Hahn zu drehen.
Dann ist Aus die Maus!
Es ist schon madig, wie viel Leute in den Rezessionen Waren retoure gehen lassen. Kein Wunder, dass amazon immer 8% extra Zuschläge
auf den Endpreis drauf hauen - Der Kunde badet aus, bzw. zahlt die Zeche


Daaron schrieb:
Genau deshalb zählt auch der Zeitpunkt des ERHALTS der Ware.
Eine viel kürzere, radikalere Rückgabefrist wäre löblich.

nein, eine kürzere Rückgabefrist wäre logistisch schon mau, wg. Überschneidungen/Doppellieferungen.
Nicht Jeder hat den ganzen lieben langen Tag Zeit für Hartwaren-amateur-Testerei-Aktionen.
-
Und wenn man einen Urlaub schon in Planung hat, dann bestellt man nicht paar Tage kurz vor knapp. Ganz einfach.




Daaron schrieb:
G
Toll. Auf der einen Seite willst du den Mist nach Monaten gratis zurückschicken, nachdem du ausgiebig "testen" konntest, andererseits stört es dich, wenn das Herstellersiegel gebrochen wurde? Leute wie DU sind doch Schuld an dem Zustand.
Und P.S.: Apple ist was für Hipster und Poser

wer hat denn behauptet, dass man den ganzen Käse erst nach Monaten gratis zurückschicken möchte?
A: Keiner

Ich pers. informiere mich vor jedem Kauf ausreichend und lese Testberichte. Behalte meistens das Bestellte und lasse die Waren nicht wieder zurück gehen. In den letzten > 12 Jahren gingen gerade 5 x Artikel retoure - meistens Fehllieferungen, die erst gar nicht bestellt wurden.
-Dass ich pers. das System ausnutze...kann man mir nicht vor werfen - da gibt es ganz Andere, die regelmässig
Testkäufe starten und dann die ganze Ladung wieder zurück schicken ( siehe amazon Rezessionen usw. )


Habe den Hartwarenkram früher online bestellt. Heute kauft man die Komponenten, wenn es nicht gerade eilt, hauptsächlich im lokalen Laden vor Ort. Da hat man auch einen Ansprechpartner, wg. Garantie usw.
und kann kurz was fragen.

ps.
apple für Hipster + Poser?
osx, macbookpro, macmini, airportextreme, iphone5c, icloud, ccc sind ganz brauchbare Produkte.
Bezügl. Umtausch, Rückgabe hatte man in der Vergangenheit m. apple aber nie groß Probleme.
Garantiefälle wurden auch hurtig erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
10hmbAir13 schrieb:
Ich kauf problemlos refurb-Ware, wenn alles i.O. ist und man einen Rabatt erhält.
Ich hab mal etwas fett markiert. Evlt. begreifst du daran selbst, wieso du und deinesgleichen eigentlich eins mit der Peitsche verdienen...

Kein Wunder, dass amazon immer 8% extra Zuschläge auf den Endpreis drauf hauen - Der Kunde badet aus, bzw. zahlt die Zeche
So... bring das mal in Einklang mit deiner obigen Aussage... Dämmerts?

Ja, durch Kunden WIE DICH, die für geprüfte Ware TROTZDEM noch Abschläge verlangen, müssen die Händler die Preise für ALLE Kunden erhöhe. Du, mit deiner Einstellung, bist genauso Schuld an dem was passiert, wie die Massen-Retournierer.
 
Seh ich aber genauso. Wenn ich für Geldmenge X entweder Neuware oder "geprüfte" Retour-/Gebrauchtware kriege - dann nehm ich Neu. Ende aus. Wer weiß, wie das geprüft wurde - Graka "optisch ok", "hat beim Einbau das Board nicht in Rauch aufgehen lassen", "Lüfter läuft an", "Bild kommt über Anschluss X", "3DMark-Stable"? *

Gibts das geprüfte, hoffentlich genauso gut funktionierende Gerät für weniger, dann kann man überlegen. Aber so hab ich auch keine Lust auf verdeckte Fehler, die mir dann nach ner Woche auffallen, die dem Vorbesitzer auch nach ner Woche aufgefallen sind, aber die beim Händler in ner 3-Minuten-Testaktion nicht nachweisbar sind.


*Bei HDDs ists noch schlimmer, denn die sind einerseits schon unter unbekannten Umständen belastet worden, und möglicherweise in Amazon-Bücherkartons zweimal zusätzlich durch die Schlaglöcher der Republik gedonnert. Factory Refurb geht ohne satten Nachlass gar nicht, auch (oder grade?) nicht in RAID-Verbünden. Und mag sie noch so ok sein...
 
Daaron schrieb:
Ich hab mal etwas fett markiert. Evlt. begreifst du daran selbst, wieso du und deinesgleichen eigentlich eins mit der Peitsche verdienen...

ach tatsächlich?
Der Disponent zieht dem Retour-Konsumenten eine Wertminderung ab und will dann für nicht gelabelte Ware das gleiche Geld haben?
Macht nicht mal ein professioneller Autoverkäufer so, weil ein Wagen mit Tageszulassung kein Neuwagen mehr ist.

Ich für mich kaufe nur Produkte, die tatsächlich benötigt werden. Für 10 x schicken lassen, dann Verpackungsorgien f. Retouresendungen hat
man keine Zeit.

Bei apple kaufe ich vorwiegend refurb-Ware oder edu; nie Neuware.
Dass der Konzern paar Prozente auf die Rückläufer gibt...ist doch i.O.?



Daaron schrieb:
Ic
So... bring das mal in Einklang mit deiner obigen Aussage... Dämmerts?
Ja, durch Kunden WIE DICH, die für geprüfte Ware TROTZDEM noch Abschläge verlangen, müssen die Händler die Preise für ALLE Kunden erhöhe. Du, mit deiner Einstellung, bist genauso Schuld an dem was passiert, wie die Massen-Retournierer.

Völlig falsch. Lese er doch bitte mal den Eingangspost. Dort beschweren sich die Disponenten über die unproduktiven Posten, welche aus Retoure-Sendungen erst entstehen.
Wenn Einer eine gelabelte Verpackung wg. einem Fehlkauf retourniert, sagt ja Keiner was. Da macht es die Masse.
Wenn allerdings Tausende sich 10 x Handtelefone bestellen, diese mit ihren Fett-Fingern betatschen, einpacken und wieder zurück schicken,
dann kann man doch nicht mehr von Neugeräten sprechen - analog ist ein Abschlag ganz akzeptabel.

Solche Kunden würde ich auch sperren, weil kein reales Kaufinteresse besteht - oder schadenersatzpflichtig machen, bzw. Abzug wg. Wertminderung.

Es ist doch nicht i.O., wenn Hinz und Kunz dutzende Handetelefone bestellen und diese dann retoure gehen lassen, nur weil Dieses und Jenes nicht passt?

Wofür gibt es dann die ganzen Testberichte, zb. hier, youtube, Fachblätter, usw. ?
 
Zuletzt bearbeitet:
10hmbAir13 schrieb:
ach tatsächlich?
Der Disponent zieht dem Retour-Konsumenten eine Wertminderung ab und will dann für nicht gelabelte Ware das gleiche Geld haben?
Macht nicht mal ein professioneller Autoverkäufer so, weil ein Wagen mit Tageszulassung kein Neuwagen mehr ist.

Beachte mal: AG Rotenburg, Urteil vom 26.11.2007, Az. 5 C 350/07 ;)
 
Wenn allerdings Tausende sich 10 x Handtelefone bestellen, diese mit ihren Fett-Fingern betatschen, einpacken und wieder zurück schicken,
dann kann man doch nicht mehr von Neugeräten sprechen - analog ist ein Abschlag ganz akzeptabel.
Wüsste nicht das Fettfinger eine Wertminderung wären. Einmal mit nem Tuch drüber wischen und weg.
Folien, Siegel, usw sind Centartikel. Da lohnt es sich nicht was abzuziehen.
 
Das Problem ist nicht die Rückgabefrist sondern wie der Kunde mit den Produkt umgeht. Ein rücksichtsloser Kunde wird in zwei Tagen mehr Gebrauchsspuren (Schaden) hinterlassen als ein ehrlicher Kunde in zwei Wochen. Wenn mir ein Produkt nicht zusagt weiß ich das auch in spätestens 2-3 Tagen und dann wandert es sofort wieder in den Karton, auch wenn ich erst 5 Tage später die Zeit habe es zu versenden, wobei die Produkte die ich wegen Nichtgefallens zurückgesendet habe an einer Hand abzählen kann.

Bei jeder Wertminderung die über das Maß des reinen Auspackens und Prüfen der Ware hinausgeht gehört der Kunde zur Kasse gebeten. Elektronische Komponenten wie Prozessoren, Ram, Grafikkarten usw. bei denen es schwierig ist nachzuweisen ob nicht eventuell durch unsachgemäßen Einbau oder Betrieb ein Schaden entstanden ist sollten gar nicht oder nur unter strengen Richtlinien zurückgenommen werden. Das sind alles Produkte die jemand nicht testen muss, denn diese haben ganz konkrete Leistungswerte die man jederzeit vorher recherchieren kann.
Anders ist es z.B. bei Monitoren, die Bildqualität empfindet jeder anders, aber bei sorgfältigen Umgang entsteht hier keine Wertminderung und wer das nicht kann soll eine Wertminderung zahlen.

Ich habe kein Problem damit wenn die Versandkosten beim Umtausch allein der Kunde tragen muss denn bei mir kommt das nur in sehr seltenen Fällen vor. Wenn dafür die Preise entsprechend günstiger werden ist das für mich sogar ein Vorteil. Im Garantiefall sollte dies natürlich zu Lasten des Herstellers gehen. Auf jeden Fall gehören Richtlinien her die in erster Linie die Schmarotzer des Systems treffen und wenn Hochretournierer ausgeschlossen werden trifft es genau diejenigen.
 
DaBzzz schrieb:
Seh ich aber genauso. Wenn ich für Geldmenge X entweder Neuware oder "geprüfte" Retour-/Gebrauchtware kriege - dann nehm ich Neu. Ende aus. Wer weiß, wie das geprüft wurde - Graka "optisch ok", "hat beim Einbau das Board nicht in Rauch aufgehen lassen", "Lüfter läuft an", "Bild kommt über Anschluss X", "3DMark-Stable"? *
Und wer prüft die original ab Werk eingeschweißte Neuware? Hast du z.B. noch nie einen RAM-Riegel aus der originalen und nicht zerstörungsfrei zu öffnenden Packung entnommen und dann festgestellt: Hey, nach dem Einbau wird das OS instabil, lass ma Memtest laufen... blink-blink-blink... Also ich hatte sowas dieses Jahr erst.

Soviel zu "Neuware". Vom Interessenten zurückgegeben und vom Verkäufer geprüft ist da auch nicht sicherer oder unsicherer als ein 100% Neukauf.

*Bei HDDs ists noch schlimmer, ... Factory Refurb geht ohne satten Nachlass gar nicht, auch (oder grade?) nicht in RAID-Verbünden. Und mag sie noch so ok sein...
Gewährleistungsfrist, offensichtliche Sachmängel,...
Festplatten sterben entweder nach 30 Tagen oder 10 Jahren. Im ersten Fall greift sofort die Garantiezeit des Herstellers, ansonsten greift die Schrottpresse, so oder so.

Wein dein "Refurb" also einen Vordefekt hatte, dann wird sie innerhalb der Garantiefrist die Hufe noch nehmen -> Ausbauen, zum Händler damit, andere einbauen, RAID syncen lassen, fertig.

Außerdem: Von was für einem RAID reden wir hier, was für Festplatten, was für ein Einsatzgebiet? Die allerbilligste WD in deiner Heim-NAS? Tja, das ist ne ganz andere Geschichte, wenn du n professionell n großen Server betreibst... da baust du aber auch so oder so keine "Retourkutsche"-Ware ein, sondern schöne 10k Umin SAS... geliefert ganz sicher nicht von Amazon via Herpes Logistik in ner Büchertüte.
Zumal bei B2B eh gänzlich andere Regeln hinsichtlich der Fernabgabe gelten.

10hmbAir13 schrieb:
Der Disponent zieht dem Retour-Konsumenten eine Wertminderung ab und will dann für nicht gelabelte Ware das gleiche Geld haben?
Der HÄNDLER (nicht Disponent) behält sich eine Wertminderung ein, wenn eine vor liegt. Dann verkauft er das Produkt aber auch nicht als Neuware.
Wenn du das Smartphone einen Tag lang auf der Baustelle herumschleppst, um es einem Härtetest zu unterziehen, und es im Verlauf Kratzer im Gehäuse erhält, dann zahlst DU für die Schäden.... und der nächste Kunde kriegts reduziert.

Solange wie DU als "Tester" den Vollpreis zurück bekommst (und das ist quasi immer der Fall, außer es entstehen deutliche Schäden), muss auch der nächste Kunde (oder eher "Tester") den Vollpreis zahlen. So einfach ist das.

Solche Kunden würde ich auch sperren, weil kein reales Kaufinteresse besteht - oder schadenersatzpflichtig machen, bzw. Abzug wg. Wertminderung.
Auf der einen Seite willst du diese "Tester" durch Sperren strafen, andererseits schmarotzt du an deren Missetaten mit, indem du schön die Refurbish-Ramschkiste ausräumst.... Applaus, Applaus, Applaus
 
mediafrost schrieb:
Beachte mal: AG Rotenburg, Urteil vom 26.11.2007, Az. 5 C 350/07 ;)

all-right...

bin dennoch der Meinung, dass ein Konsument, welcher mit der Retoureware nicht pfleglich umgeht...schadensersatzpflichtig gemacht werden
sollte.
Wenn Ware allerdings zerkratzt oder sonst beschädigt wird, ist auch diese keine Neuware mehr und man hat die Option auf
Nachbesserung, evtl. Preisnachlass oder Rücktritt, da nicht offeriert wurde, dass Ware defekt wenn als Neuware deklariert.

mainboard, Grafikkarten, cpu, Festplatten, Markenram kauft man in der Regel neu. Und wenn neu gekauft
wird, dann sollte die Ware schon neu und nicht von einem Murkser bereits übertaktet worden sein
 
10hmbAir13 schrieb:
bin dennoch der Meinung, dass ein Konsument, welcher mit der Retoureware nicht pfleglich umgeht...schadensersatzpflichtig gemacht werden
sollte.
Wird er auch. Schalte das Handy ein, gib ein paar Daten ein, um zu sehen wie du mit der Menüführung klar kommst, lass den Akku 1x entladen um die Nutzungsdauer zu prüfen... alles noch im Rahmen von Neuware.
Schlepp das Handy auf ne Party und mach einen Kratzer in den Alu Unibody -> Schadensersatz wird fällig

Wenn Ware allerdings zerkratzt oder sonst beschädigt wird, ist auch diese keine Neuware mehr...
...und hier kauft der Kunde dann eben den reduzierten Preis. Ist wie das "Vorführgerät" im Mediamarkt, dass eben schon ne kleine Staub-Patina hat, dafür n Hunni weniger kostet.
Der gesetzlichen Gewährleistungsfrist tut das aber keinen Abbruch. Es ist ein Sachmangel, der neue Käufer erhält eine Minderung, fertig.

mainboard, Grafikkarten, cpu, Festplatten, Markenram kauft man in der Regel neu. Und wenn neu gekauft wird, dann sollte die Ware schon neu und nicht von einem Murkser bereits übertaktet worden sein
...und wie willst du das testen?
Du willst also eine CPU nur auf Verdacht 10-20% billiger als "möglicherweise vermurkst" verkaufen? Das ist doch ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bei Hardware hast du keine 100%-Margen wie bei Textilien... Nur die allergrößten Händler können so eine Mauschelei unter dem Deckmantel der Mischkalkulation noch tragen. Kleine Händler gehen bei solchen Aktionen ratzfatz in die Binsen.
 
Es ist einfach Fakt das Hardware teuer ist und schnell veraltet.
Wenn man sich also für viel Geld was gutes neues zusammen baut und dann ist die Hälfte davon gebraucht. Oder sogar Teile defekt, ist das als ehrlicher Käufer mehr wie ärgerlich!
Da ist somit jedes Mittel recht um solche Leute die das Retourensystem ausnutzen daran zu hindern bzw. es so unangenehm wie möglich zu machen!

Der ehrliche Käufer wird dabei aber mitbestraft, was ebenfalls ärgerlich ist. Aber immer noch besser wie gar nichts zu unternehmen.
 
Daaron schrieb:
Der HÄNDLER (nicht Disponent) behält sich eine Wertminderung ein, wenn eine vor liegt. Dann verkauft er das Produkt aber auch nicht als Neuware.
wird aber oft als Neuware gekennzeichnet und als Neuware verkauft,
obwohl Retoure-Ware


Daaron schrieb:
muss auch der nächste Kunde den Vollpreis zahlen. So einfach ist das.

Wenn der Verkäufer Neuware offeriert, der Artikel aber schon mal benutzt wurde, hat der Verkäufer dennoch ein Problem, wenn ein versteckter
Mangel besteht ( rom-flash, Manipulation, Übertaktungsschäden usw. )
Wie will der Händler da noch abgrenzen, wer tatsächlich der Verursacher ist? ( Produzent, 1. Testkäufer, 2. Testkäufer usw. )


Daaron schrieb:
Auf der einen Seite willst du diese "Tester" durch Sperren strafen, andererseits schmarotzt du an deren Missetaten mit, indem du schön die Refurbish-Ramschkiste ausräumst.... Applaus, Applaus, Applaus

kaufe für den pc-Bereich nur Neuware. Habe noch nie eine PC-Komponente retoure schicken lassen, weil diese mir nicht gefällt(welch Argumentation)
Man informiert sich halt vor her ausreichend.

In den Staaten ist die Rechtslage wohl eine Andere. Dort dürfen retoure-Waren offensichtlich nicht als Neuware verkauft werden. Daher Abzug,
bzw. spezielle Offerte als refurb-Ware.

Prinzipiell bezahlt man den extra-Service-Kostenposten bei apple per Umlage/Zuschlag gleich mit, auch via Neugeräte.
Dort herrscht halt Monokultur :D
 
Daaron schrieb:
Und wer prüft die original ab Werk eingeschweißte Neuware? Hast du z.B. noch nie einen RAM-Riegel aus der originalen und nicht zerstörungsfrei zu öffnenden Packung entnommen und dann festgestellt: Hey, nach dem Einbau wird das OS instabil, lass ma Memtest laufen... blink-blink-blink... Also ich hatte sowas dieses Jahr erst.

Der Hersteller prüft das. Mit Gerätschaften, die genau dafür entwickelt und hergestellt wurden. Nahezu vollautomatisch und wesentlich länger/intensiver, als ein Händler das könnte. Klar, DOA gibts immer mal, bei RAM hatt ich aber noch keinen (der nicht offensichtlich war, durch Katastrophalversand z.B.). DOA kanns aber auch bei händlergeprüfter Ware geben, wenngleich das Teil ja schon an zwei Orten lief. Ich würd das als minimalen Pluspunkt werten.

Daaron schrieb:
Festplatten sterben entweder nach 30 Tagen oder 10 Jahren. Im ersten Fall greift sofort die Garantiezeit des Herstellers, ansonsten greift die Schrottpresse, so oder so.
Hersteller-Refurbished sind ja schonmal verreckt. Und man weiß natürlich nicht, obs nun das Innenleben war, die Elektronik, oder funktionierende Ware, die unnötig zum Hersteller geschickt wurde. Nebenbei hat Refurb sehr oft nicht die Garantiedauer eines normalen bulk- oder retailverpackten Geräts. Sprengt zwar hier den Rahmen, ist aber auch ein Problem. Das fürs gleiche Geld anzubieten endet zumindest bei mir in 100% Rücksendung. Viele wissens nicht, mit denen kann mans ja machen.

Daaron schrieb:
Tja, das ist ne ganz andere Geschichte, wenn du n professionell n großen Server betreibst... da baust du aber auch so oder so keine "Retourkutsche"-Ware ein, sondern schöne 10k Umin SAS... geliefert ganz sicher nicht von Amazon via Herpes Logistik in ner Büchertüte.

Lustig, jetzt widersprichst du dir. Grade hieß es noch, geprüfte Retourware === Neuware, auch preislich. Aber für den "professionellen" (?) Einsatz solls doch bitte neu sein...?
Kann dir grade nur zwei Beispiele für Platten oberhalb des Grabbeltischsektors nennen, die man beim Versand verhunzt hat. Liegt aber auch dran, dass im Luxx in diesem Thread zu größten Anteilen eben typische Consumerplatten gekauft und auf Herz, Nieren und Garantie geprüft werden. SAS- oder überteuerte SATA-Platten sind da recht selten, und noch seltener sind damit auch Versandschäden durch Versandfachkräfte.

Daaron schrieb:
Außerdem: Von was für einem RAID reden wir hier, was für Festplatten, was für ein Einsatzgebiet? Die allerbilligste WD in deiner Heim-NAS?
Ziemlich OT, aber bei mir 8x das billigste was halt ging und nicht von WD stammt, je 2TB, an nem IBM BR10i und betrieben als RAIDZ2 unter Solaris. Zur Daten-Endlagerung.
 
Daaron schrieb:
EU-Bürger, dementsprechend steht dir Freizügigkeit zur Verfügung. Deutsches Recht ist keine Frage der Nationalität sondern des Aufenthaltsortes.
Und die EU-"Gesetze" kannst du alle in die Tonne treten. Das sind alles nur Richtlinien, die jeweils in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das letzte Wort hat immer noch der Nationalstaat, wir sind nicht die USA...

falsch, es sind eben nicht alle nur Richtlinien ;)
 
WhiteShark schrieb:
Da gibt es nur ein Problem, nämlich den Kindle. Der funktioniert nur mit dem Amazon-Store und ist nach Kontosperrung quasi wertlos, da man keine neuen Bücher kaufen kann. Ich würde in dem Falle den Kindle zurückschicken und den vollen Preis für alle gekauften Bücher und den Kindle zurückverlangen.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis Amazon da Probleme bekommt.
Da das Fernabsatzrecht für Downloads nicht greift, wäre eine Beschränkung des Kundenkontos auf Downloadprodukte eine mögliche Lösung dieses Problems.

Die Kosten für den Versand vom Händler zum Kunden muss bei Retouren auch künftig der Händler tragen. Das war vor relativ kurzer Zeit noch nicht eindeutig geregelt.
 
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