News Mehrzahl der Online-Shops schließt Hochretournierer aus

Ich glaub viele verwechseln hier Kunden, die mal etwas retournieren und hierfür auch einen Grund haben. Sei es weil der Artikel nicht kompatibel ist bzw. nicht passt oder sich die finanzielle Lage privat verändert hat.

Ich arbeite auch bei einem größeren Online Shop und kann Euch sagen, dass es Kunden gibt, die von 20 Bestellungen 19 vollständig völlig grundlos widerrufen und neben dem Rückversand (Widerruf über 40,00 EUR) auch noch den Hinversand verlangen. Ein Wertverlust wird natürlich nicht akzeptiert, auch wenn die Artikel bereits regulär in Verwendung waren und nicht mehr als Neuware verkauft werden können.

Es ist tatsächlich so, dass die Mehrheit der ehrlichen Kunden unter einigen schwarzen Schafen leiden müssen, weil sich die enormen Kosten von Retouren (Hinversand, Rückversand, Wertverlust, Bearbeitungsgebühren, ...) letztendlich auf den Artikelpreis auswirken.
 
-=]ZeroCool[=- schrieb:
Ich hoffe du hast dann auch noch gleich eine neue Anschrift zu bieten :)
@Poolzero

Ob meine Aussage mit einem neuen Login und einer neuen Mailadresse dumm ist wäre deine Meinung...da ein Abgleich mit großer Wahrscheinlichkeit maschinell erfolgt und es auch ein Mehrfamilienhaus / Hochhaus sein könnte fragt sich wie dies abgeklärt werden soll? Nach wie vor bin ich der Meinung, daß bislang nur nach der Mailadresse nicht nach der Anschrift gegangen wird.

Daß wir uns richtig verstehen, daß man zwei Stücke zur Wahl bestellt ist in Ordnung, aber alles drüber halte ich gleichfalls für Abzocke.

Man kann es also nicht generell verurteilen. Bei Kleidungsstücken kann ich seit Jahrzehnten auch mehr zur Wahl mitnehmen, da gibt es zwar keinen Rückversand aber die Kraft im Ladengeschäft hat auch unbezahlte Arbeit bei der Rücknahme damit.
 
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Meiner Meinung nach sollte Trusted Shops hier eine Kundendatenbank anlegen (Nachnahme und Adresse) mit einer Blacklist, die andere Shops unverbindlich benützen können. Es gibt leider einige Patienten, die das Rückgaberecht massiv missbrauchen. Das schädigt den Händler und letztlich alle anderen Kunden, da die Preise erhöht werden müssen.
Ruff_Ryders88 schrieb:
alle reden hier von Grafikkarten und Prozessoren^^ Ihr Nerds, ich glaub das ist ja wohl das geringste Problem. Ich glaube die Thematik hier fällt eher auf den Kleidungsbereich.
Denke ich nicht... Bei Kleidung isses normal sich mehrere Größen zu bestellen und den Rest zu retournieren. In der Regel haben die Händler hier auch gute Deals mit den Versandunternehmen, sodass selbst eine Abholung kostengünstig möglich wäre. Ebenfalls findet bei Kleidung idR keine Wertminderung statt, während man einen versiegelten LCD-TV der mit den ganzen Schutzfolien beklebt ist, nur noch problematisch als neu verkaufen kann (immernoch als neuwertig, aber das is nicht das gleiche). Hier sind auch die Versandkosten erheblich höher als bei zB Kleidung.
i7875K schrieb:
will gar nicht wissen wie viele sich dumm und dämlich verdient haben mit:
1.) Defekte teure hardware günstig ersteigern
2.) "Alt gegen Neu inkl. kostenlose Rücksendung"
3.) Neu für das 5 - 10-Fache weiterverkaufen
Das is Betrug. Die meisten Komponenten haben irgendwo eine Seriennummer. Wenn der Händler nicht komplett verblödet ist, erstattet er Anzeige und der "Kunde" kann zahlen -und zwar Länge mal Breite. In einigen Fällen kann man die Sticker mit der S/N tauschen, aber das geht nur in wenigen Fällen vernünftig (GraKas). Selbst dann bleibt oft noch die Referenz vom PCB (Revision/Jahr/...), die ggf. mit der getauschten Seriennumer nicht zusammenpasst. Da RMA-Fälle dem Kunden zugeordnet werden können, wird das spätestens beim OEM auffallen, dass da was nicht stimmt. Dann wird das Eis allmählich dünn für den Betrüger.

MfG, Thomas
 
Völlig Sinnlos das ganze. Dann ändert man einfach seinen Vornamen und schon ist man eine neue Person. Sollte das nicht klappen dann eben auch einen anderen Nachnahme, dank Paketverfolgung weiß man ja wann der Postbote vor der Türe steht. Ein zusätzliches Namensschild ist schnell angebracht.


Wer kriminelle Energie hat wird alles aushebeln können. Ich mag solche Leute genau so wenig wie Ihr, jedoch auf Ihnen Rum zu hacken ist auch nicht richtig.

Den wir alle hier im Forum sind kein Deut besser. Unser Konsumverhalten immer alles billiger bekommen zu wollen ist deutlich geschäftschädigender als notorische Widerrufe. Die sind nur die Spitze des Eisberges.

Ist es nicht schlimmer in Geschäften vor Ort sich beraten zu lassen, das neueste Handy zu testen um es dann Online zu kaufen? Denkt mal über eure Doppelmoral nach.

Und wenn ihr alle so Gutmenschen seid wie ihr euch hier im Forum alle präsentiert, dann unterstützt die Firmen und sendet die widerrufware auf eigene Kosten zurück. Ich für meinen Teil mache das so.
 
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Ist doch das selbe wie mit den Krankenversicherungen. Da lassen sich alle wegen nem mini schnupfen mit dem Taxi zum Arzt kutschieren, am besten noch 1 Woche frei nehmen, und dann wird sich aber beschwert, wenn die Beiträge für wirklich wichtige Dinge in die höhe schießen.

Das ist aber wohl ein ganz menschliches Problem. Hält man den kleinen Finger hin, gibt es immer welche, die die ganze Hand abreißen.

Ich habe schon viel online bestellt, und es waren auch 2,3 Dinge dabei, die nicht funktioniert haben und 1, welches mir nicht gefallen hat. Das sind aber verhältnismäßig weniger als 5%, und mit ausnahme dieses einen falls war es ja auch "berechtigt", und ich habe einen austauschgegenstand bekommen.
 
Wie immer leiden die anständigen Kunden unter den wenigen "Betrügern" oder "Ausnutzern". ich bestelle sehr viel online, retourniere nur extrem selten und wenn, dann absolut berechtigt und begründet. ich möchte nicht mitbezahlen für jene, die das System ausnutzen.

Reklamationen wegen Mängeln oder Fehllieferungen bleiben ja ohnehin kostenlos. Rücksendungen wegen "ich probiere einfach mal verschiedene Modelle aus" sind schlichtweg nicht in Ordnung und Missbrauch eines tollen Systems, das ehrliche Kunden absichern soll.

Ich finde es daher absolut richtig, dass Hochretournierer gesperrt werden -- vor allem in der Hoffnung, dass dadurch das aktuelle kulante System für die ehrliche Mehrheit erhalten bleiben kann. Es wäre schade, wenn wir alle darunter leiden würden, dass man im seltenen Fall eines Fehlkaufs nicht mehr so einfach retournieren könnte.

Im Spezialfall elektronischer Waren möchte ich insbesondere auch keine Waren haben, die schon andere zuhause hatten. Da weiß man doch nie, wie vorgeschädigt oder missbraucht die Ware schon wurde. Wenn ich Neuware kaufe, möchte ich der erste Nutzer sein.
 
DukePanic schrieb:
Ist es nicht schlimmer in Geschäften vor Ort sich beraten zu lassen, das neueste Handy zu testen um es dann Online zu kaufen? Denkt mal über eure Doppelmoral nach. .

mach ich pers. nie.
Dafür gibt es genug Test-Informationen. Recherchiere pers. sehr lange, bis man letztendlich was bestellt.
Manchmal testet man ein Produkt paar Wochen und verkauft es dann bei ebay ( Lehrgeld bezahlen ) oder man nutzt es bis es
letztendlich nicht mehr reparierbar(=Abfall) ist


DukePanic schrieb:
Und wenn ihr alle so Gutmenschen seid wie ihr euch hier im Forum alle präsentiert, dann unterstützt die Firmen und sendet die widerrufware auf eigene Kosten zurück. Ich für meinen Teil mache das so.

Die Widerrufsendungen werden doch oftmals vom Käufer selber schon finanziert?
Immer mehr Händler verlangen oft doppelte Versandkosten vorab.
Verpackung/Logistik werden auf den Preis aufgeschlagen. Letztendlich zahlt der Kunde immer mit.
 
Ich finde, dass das mit den Versandkosten generell der falsche Ansatz ist. Wie andere bereits sagten, werden 6,90 Euro Versandkosten niemanden davon abhalten, z.B. 5 Grafikkarten zu bestellen und zu übertakten.

Was ich allerdings noch nie verstanden habe, ist, wieso die Rücksendefrist überhaupt 14 Tage(!) beträgt. Im Laden um die Ecke kann ich doch auch nichts 2 Wochen lang ausprobieren.

Deswegen bin ich dafür, bis auf die Rücksendefrist alles zu lassen wie es ist und die Frist auf ein oder zwei Werktage begrenzen (Stichtage sind tatsächlicher Empfang der Lieferung und das Abgabedatum der Retoure bei der Post). Das ist mehr als genug Zeit zum Ausprobieren im eigentlich gewollten Sinne des Fernabsatzgesetzes.

Damit hätte sich dann auch asoziales Verhalten wie Kleidung eine Woche tragen, Fernseher für die WM oder Digicam für den Urlaub schlagartig erledigt.

edit: Allerdings ist mir klar, das sowas momentan nur mit Paketen/Päckchen per DHL möglich ist, Warensendungen, Briefe ohne Einschreiben oder Hermes wären damit raus, da man nicht feststellen kann, wann der Kunde die Ware wirklich erhalten hat. An sich fände ich es aber sowieso nicht verkehrt, wenn das Zustelldatum bei sowas immer erfasst würde.
 
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Gut so!
Ich finde es auch mehr als asozial Sachen zu bestellen, auf einer Feier oder so zu tragen und dann zurückzuschicken. Aber Geiz ist ja bekanntlich geil...

Ich meine, ich bestelle auch viele Sachen und da gehen auch Einige zurück. Letztens brauchte ich ein neues Headset und habe da auch 3 Modelle zur Auswahl bestellt, genauso wie mit meinen Kopfhörern. Da waren die von AKG halt einfach viel zu straff.

Damit muss ein Online Händler mMn. auch klarkommen, im ggs. zum Ladenhändler betreibt er halt keinen Laden, hat keine Ausstellungsstücke etc.. Aber irgendwie muss man so Sachen ja ausprobieren. Klamotten und Schuhe bestelle ich schon gar nicht mehr online, ist mir zu blöd jedes Mal viel zu bestellen und zurückzuschicken. Finde ich im Laden angenehmer, obwohl ich shoppen abgrundtief hasse :D

Allerdings bestelle ich halt nicht 5 mal dieselbe Sache (z.b CPUs) zum rumtesten.
 
Joshua schrieb:
Ist das so? Amazon wird in der CB-News nicht explizit genannt, in der Quelle aber schon:
MidwayCV41 schrieb:
Ich bezog das mit Amazon nicht darauf, dass die keine Kunden sperren sondern auf die kulante Rückgabepraxis dem Kunden gegenüber in Begug auf neue EU-Richtlinien.

Daaron schrieb:
Kommt schlicht und ergreifend auf den Händler an. Die einen sperren, wenn du 80% Rückläufer hast, ...
Was du nicht sagst. Das ist mir klar, dass es da keinen Standard gibt, deshalb sollte da die Information stehen, dass 37% der Händler ab der x. Rücksendung blacklisten, 15% aber der ... usw.
 
DrToxic schrieb:
Deswegen bin ich dafür, bis auf die Rücksendefrist alles zu lassen wie es ist und die Frist auf ein oder zwei Werktage begrenzen (Stichtage sind tatsächlicher Empfang der Lieferung und das Abgabedatum der Retoure bei der Post).

2 Tage scheinen mir pers. etwas zu kurz, da der Empfänger oft die Anlieferzeit nicht planen kann. Kann er erst nach 3 Tagen die Ware/Verpackung überprüfen, wäre die Rückgabefrist abgelaufen?

Finde eher: wenn ein Verpackungs-Label auf gerissen wird, ...dann ist die Ware entwertet/gekauft, bzw. der Händler darf einen Abzug verrechnen b. Rückgabe, als Entschädigung.


DrToxic schrieb:
An sich fände ich es aber sowieso nicht verkehrt, wenn das Zustelldatum bei sowas immer erfasst würde.

Jeder seriöse Händler verschickt in der Regel per tracking/Übergabeschein/-nachweis.
 
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10hmbAir13 schrieb:
2 Tage scheinen mir pers. etwas zu kurz, da der Empfänger oft die Anlieferzeit nicht planen kann. Kann er erst nach 3 Tagen die Ware/Verpackung überprüfen, wäre die Rückgabefrist abgelaufen?

Lesen ist schon echt schwer.

DrToxic schrieb:
Deswegen bin ich dafür, bis auf die Rücksendefrist alles zu lassen wie es ist und die Frist auf ein oder zwei Werktage begrenzen (Stichtage sind tatsächlicher Empfang der Lieferung und das Abgabedatum der Retoure bei der Post).
 
@DrToxic Es gibt sehr wohl gute Gründe für ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Einfach mal belesen. Als guter Tipp: Über den Tellerrand schauen. Du lebst nicht alleine. Die 14 Tage gelten nicht nur beim Online Handel.
Die 14 Tägige Widerrufsfrist gibt es schon länger als den elektronischer Geschäftsverkehr.
Wenn du dich eingelesen hast erkennst du woher die 14 Tage kommen.
Dahinter ist nämlich eine Überlegung. Die so gut das die EU-weit in VRRL übernommen wurde!
 
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trashes schrieb:
@DrToxic Es gibt sehr wohl gute Gründe für ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

Dann erleuchte uns doch, wenn du so gut im Bilde bist?


trashes schrieb:
Die 14 Tage gelten nicht nur beim Online Handel.

Habe ich ja auch nicht gesagt. Fernabsatzverträge != Versandhandel != Onlinehandel. Keine Ahnung, wie du jetzt "nur Online Handel" da rauslesen konntest, wo ich doch explizit das Fernabsatzgesetz erwähnt habe.


trashes schrieb:
Dahinter ist nämlich eine Überlegung. Die so gut das die EU-weit in VRRL übernommen wurde!
Behämmertes Argument. Zum Beispiel die Vorratsdatenspeicherung wurde sicher nicht als EU-Richtlinie verabschiedet, weil die Überlegung dahinter "so gut" war...
Nur weil es jetzt EU-weit so sein soll, heißt das noch lange nicht, dass das ausschließlich gut und sinnvoll ist.
 
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DrToxic schrieb:
Lesen ist schon echt schwer.
Das habe ich mir bei deinem Post auch gedacht.

Das Paket in Empfang nehmen und das Produkt benutzen/testen sind nicht das gleiche.
Bestell mal nen Mediaplayer und ein HDMI Kabel dafür. Kommt das Kabel 3 Tage später als der Player, funktioniert deine Version schon nicht.


Ich finde es gut, dass es die 14 Tage Widerruf gibt, ohne diesen Mechanismus würde man noch mehr minderwertige Ware bekommen als man jetzt schon online bekommt.
Und ich sehe die anfallenden Kosten für den Händler sogar teilweise positiv: Je öfter ein Produkt zurückkommt, desto unattraktiver wird es für den Händler, dann steigt entweder der Preis oder es fliegt aus dem Sortiment.
Der Widerruf ist imho somit zumindest indirekt ein probates Mittel um minderwertige Produkte vom Markt zu drängen.
 
@DrToxic Nur weil du was nicht verstehst heißt das noch lange nicht das es keine Grundlage hat.
DrToxic schrieb:
Habe ich ja auch nicht gesagt. Fernabsatzverträge != Versandhandel != Onlinehandel. Keine Ahnung, wie du jetzt "nur Online Handel" da rauslesen konntest, wo ich doch explizit das Fernabsatzgesetz erwähnt habe.
Falls wir nicht von Sonderfällen reden. BGB § 312b
 
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Blutschlumpf schrieb:
Das Paket in Empfang nehmen und das Produkt benutzen/testen sind nicht das gleiche.
Bestell mal nen Mediaplayer und ein HDMI Kabel dafür. Kommt das Kabel 3 Tage später als der Player, funktioniert deine Version schon nicht.
Warum sollte das Kabel denn später kommen?
Fall1: Kabel und Player vom gleichen Anbieter in zwei Sendungen verschickt, dann regelt man es meinetwegen so, dass die Frist ab vollständigem Erhalt der Lieferung beginnt.
Fall2: bei zwei verschiedenen Händlern bestellt, um 17 Cent zu sparen --> selbst schuld. In einem Ladengeschäft, wo es nur Player, aber keine Kabel gibt, könnte man ihn auch nicht testen und würde dort vermutlich auch gar nicht erst kaufen. Analog gilt das dann für den Versandhandel.

Ganz im Ernst. Dieses Widerrufsrecht wurde bei Fernabsatzverträgen ins Leben gerufen, damit Kunden dort im Gegensatz zum Handel im Geschäft (wo es deshalb logischerweise kein Widerrufsrecht gibt) nicht den Nachteil haben, die Ware nicht so begutachten zu können, wie sie es in einem Ladengeschäft könnten.

Und dafür sind zwei Tage nunmal mehr als ausreichend.

Mir ist klar, dass sich viele an den Luxus gewöhnt haben, auf Fremdkosten zu Hause einfach mal alles ausgiebig testen zu können, aber das war eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers, als dieses Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ins Leben gerufen wurde.
 
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DrToxic schrieb:
Lesen ist schon echt schwer.

ja, deine Argumentation mag ja richtig sein...aber...

wenn deine Tante das Paket an der Haustüre am 6.ten an nimmt, es in die Ecke stellt, du 4 Tage später erst die Möglichkeit zur Überprüfung hast....
wo ist dann bitte die Schnittstelle lt. Protokoll? Es gilt der 6.-te, lt. Signature-Übergabeschein/Protokoll und nicht der 10.-te...daher problematisch?

ps. das Zeitfenster ist daher zu kurz
 
10hmbAir13 schrieb:
wenn deine Tante das Paket an der Haustüre am 6.ten an nimmt, es in die Ecke stellt, du 4 Tage später erst die Möglichkeit zur Überprüfung hast....
Wieso soll man das denn bitte vier Tage lang nicht testen können?

Wenn man jetzt anfängt, so zu argumentieren, kann man die Frist gleich abschaffen. "Was ist denn, wenn man was bestellt, aber dann 2 Monate im Urlaub/Krankenhaus ist und danach erst testen kann? 14 Tage sind zu kurz!!"

Ich verstehe schon, was du sagen willst. Aber wenn dir 2 Tage zu kurz sind, wie wäre es dann mit 5 Werktagen, also einer ganzen Woche?

Wie gesagt: Ich habe bisher noch nicht verstehen können, weswegen es dieser riesige Zeitraum von 14 Tagen sein soll.
 
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