Mieterhöhung - Prüfen oder Angebot annehmen?

Lord-D

Lieutenant
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Okt. 2009
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Hi Leute,

an sich ist die Sache eigentlich klar, dass ein Vermieter die Miete in einem bestimmten Zyklus erhöhen kann, wenn diese der üblichen Ortsmitte entspricht etc.

Ich wollte nur mal nachfragen, was ihr von folgendem Angebot meines Vermieters haltet?

Seit April 2011 wohne ich in einer 69,5 qm großen Wohnung in "guter" Stadtlage. Die Wohnung ist nicht die Neuste (Baujahr glaube ich 1986). Modernisiert wurde bisher nichts (Fassade angemalt, weil den restlichen Besitzern der anderen Wohnung die Farbe nicht mehr gefallen hat). Die Wohnung ist im Winter ziemlich kalt, da die Dämmung nicht die Beste ist.
Mein Vermieter wollte die ursprüngliche Miete von 7 Euro pro qm auf 7,50 Euro erhöhen.

Er meinte das wären knapp 30 Euro mehr im Monat. Rein rechtlich hätte er wohl recht. Jedoch hab ich keinen Vergleich was andere Mieten in vergleichbaren Mietobjekten kosten. Ich habe meinem Vermieter angeschrieben, ich halte das für etwas viel.
Er hat mir dann das Angebot mit 20 Euro gemacht.

Sollte ich das Angebot annehmen oder weiter recharchieren (Mietspiegel einholen bei der Stadt). Weil, ich meine, gutes Angebot, aber warum geht er gleich um 10 Euro runter? Ist er nur nett oder weiß er, dass das eigentlich zu viel ist?
 
OK, könnte er. Er muss es aber doch begründen, oder? Wenn er die ortsübliche Miete zum Vergleich nimmt, müssen es doch ähnliche Objekte sein, stimmts (Alter, Standort, Ausstattung, ...)?
 
Du kannst ja mal bei Immobilienscout oder so gucken, was vergleichbare Wohnung in der Ecke kosten.
Da steht auch meist dabei wie hoch der qm Preis in der Ecke im Schnitt ist...
 
er muss gar nichts begründen. er darf nur nicht über die sogenannte ortsübliche vergleichsmiete (mietspiegel) gehen.

erst wenn er darüber liegen würde, müsste er es begründen.

theoretisch darf er jedes jahr erhöhen und braucht nichtmal deine zustimmung. wenns dir nicht passt, darfst du aber gerne fristgerecht kündigen :)
 
Er muss aber bei Erhöhungen nach Mietspiegel, diesen im Mieterhöhungsanschreiben beilegen um damit die Berechtigung der Erhöhung zu belegen.
Solange die Miete unterhalb des Mietspiegels liegt, kann er alle drei Jahre die Miete um bis zu 15% erhöhen.

Insofern ist es für den TE natürlich jetzt wichtig, zu wissen, ob die Wohnung aktuell oberhalb oder unterhalb des Mietspiegels liegt.
Liegt sie unterhalb, wäre es ein sehr feiner Zug des Vermieters, die Erhöhung zu reduzieren.
Liegt sie oberhalb, kann er ohne gesonderte Begründung (Wohnung wurde renoviert, besser ausgestattet etc., so dass sie im Mietspiegel in eine andere Kategorie fällt) eigentlich gar nicht erhöhen und der TE kann der Erhöhung widersprechen.

Vergleiche mit Immoscout etc. bringen gar nichts, da Vermieter bei Neuvermietungen nicht an den Mietspiegel gebunden sind und die Miete grundsätzlich beliebig ansetzen können.
Bei einem Vergleich via Portalen wird es also immer den Anschein haben, als wenn die eigene Miete viel zu niedrig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war nun bei uns in der Stadt im Bürgerbüro und habe nach einem Mietspielge gefragt. Meine Stadt hatte und hat nich einen Mitspiegel. Ich sollte mich an die Immobilienmarkler halten.
Also wird mein Vermieter ebenfalls keinen Mitspiegel beilegen. Wie soll ich mich nun verhalten, wenn die Mieterhöhung kommt?
 
Wenn für die Stadt oder die Gemeinde kein Mietspiegel existiert, dann muss der Vermieter trotzdem die Mieterhöhung begründen.

Er muss Vergleichsmieten benennen um zu beweisen, dass die bisherige Miete unterhalb der ortsüblichen Miete liegt.

'Allgemeine Preissteigerungen' wäre z.B. eine extrem schlechte Begründung für einen Vermieter, denn die sind im Allgemeinen in den ja sowieso permanent steigenden Betriebskosten drin.
Das hat mit der Miete nichts zu tun.

Wobei aber 7 €/qm schon verdammt wenig ist (kommt natürlich auf den Ort drauf an).
In Hamburg liegst Du da inzwischen gern bereits bei 10-12 und bei Neuvermietungen bei 15 €/qm
 
Na, dann muss ich ja schleunigst die Miete erhöhen:

Ich nehme, auffem Dorfe mit sehr guter Verkehrsanbindung, Kindergarten, Schule, Ärzte und Edeka vorhanden, für 104 qm, Einfamilienhaus aus 1995...350,- Euro kalt. Hach, ich bin doch ein guter Mensch. :D

Ja, weil entfernte Verwandtschaft drin wohnen DARF und sich um alles kümmert. Und die Witwenrente ist nachdem der Mann gestorben ist...auch kein Vermögen.
 
Das wird dir wohl nicht helfen, aber bei uns ist im Mietvertrag festgelegt, dass die miete alle 3 Jahre um 5% steigt.
Wir zahlen in KN übrigens 11€/m²
 
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