Mitfahrgelegenheit.de - Mitfahrer erscheint nicht: Ansprüche?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

VsteckdoseV

Commander
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
2.468
Hallo,

mir ist gestern etwas sehr ärgerliches passiert: Ich habe eine Fahrt bei Mitfahrgelegenheit angeboten. Die waren auch sehr schnell ausgebucht. Am Vortag der Fahrt habe ich alle Mitfahrer noch einmal kontaktiert ob ob die Fahrt auch angetreten werden kann. Alle sagten verbindlich zu (wobei die Verbindlichkeit ja schon von der Buchung her besteht). Ein Mitfahrer wollte etwas außerhalb an einer Raststätte abgeholt werden und änderte diverse Male seine Meinung. Da ich mehr Anfragen als Plätze hatte habe ich ihm angeboten die Fahrt einfach zu stornieren, was mir auch lieber gewesen wäre. Das wollte er nicht und versicherte mir nocheinmal, sehr auf diese Fahrt angewiesen zu sein (Feiertage, alles ausgebucht...) bis ich schließlich einwilligte ihn mitzunehmen.

Ihr könnt euch denken was passiert ich (und warum ich dieses Poste): Er hat 20min vor vereinbartem Treffpunkt per SMS abgesagt mit einer fadenscheinigen Begründung. Online storniert hat er die Fahrt nicht. Außerdem hat er per SMS nach OFFIZIELLEM Beginn der Fahrt abgesagt.

Ich finde so etwas sehr ärgerlich weil ich extra für ihn einen kleinen Umweg genommen habe und dafür früher los gefahren bin. Ich möchte daher das Geld, was er für die Fahrt häte zahlen müssen, von ihn verlangen.

Habe ich Chancen? Er hat ja verbindlich gebucht (auf Mitfahrgelegenheit.de kann ich das nachweisen). Es ist also ein Vertrag zustandegekommen dessen Leistung er nicht erfüllt hat. Mir ist ja auch tatsächlich ein Verlust passiert, muste ja sämtlichen Interessenten absagen weil diese Person den Platz reserviert hatte.

Ich habe mir folgendes überlegt: Da er natürlich nicht freiwillig zahlen möchte (ich gehe davon aus), werde ich ihm erstmal eine Zahlungsaufforderung mit Frist schicken.

Ein weiteres Problem: Ich habe lediglich Handynummer, Name und Emailadresse.

Wie schätzt Ihr meine Chancen ein?

PS: Es geht mir nicht um den Geldbetrag. Ich möchte einer Person, für die Verbindlichkeiten ohne Rücksicht auf andere einfach ignoriert weden, einen Denkzettel verpassen.
 
Schadensersatzanspruche kannst du sicherlich geltend machen.

Schicke ihm einen Brief mit Frist zur Zahlung. Zahlt er nicht, kannst du einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen (ist mit Kosten verbunden). Dann kriegt er Post vom Gericht und weiß, dass du es ernst meinst. Wenn er widerspricht, landet es im Zweifel vor Gericht.

Du musst natürlich vorher festlegen, welche Summe du fordern möchtest.
 
Als gut gemeinten Rat ... Lass es einfach gut sein! Ich fahre regelmäßig mit mitfahrgelegenheit und das ist gang und gebe. Du kannst dich sogar noch glücklich schätzen, dass dir abgesagt wurde. Es gibt auch viele die einfach nicht kommen und nix sagen.
 
Ich möchte die Summe fordern, die ich für die Fahrt im vorhinein veranschlagt habe (waren 30€, was kostet so ein Mahnbescheid vom Amtsgericht?). Gibt es eine Möglichkeit an seine Adresse zu kommen?
 
Einen Mahnbescheid zu erwirken ohne wirklich zu wissen, ob der angemahnte Anspruch überhaupt besteht, halte ich für gefährlich.

Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, lässt sich m.E. aus dieser Schilderung hier nicht abschließend beurteilen.
 
Mitfahrer kommen nicht, Fahrer kommen nicht. Passiert halt mal.
Wie kann man sich so hart anstellen? Das System basiert auf Vertrauen. Wer das nicht will, der soll das Buchungssystem mit Vorkassefunktion nutzen.

Verpass dir lieber selbst einen Denkzettel und such nicht primär die Schuld bei anderen.
 
raute an tmeh

wenn du auf nummer sicher gehen willst: buchungssystem
dafür musst du zwar ein paar € abdrücken, kriegst dein geld aber 100%ig
 
tmeh schrieb:
Mitfahrer kommen nicht, Fahrer kommen nicht. Passiert halt mal.

Verpass dir lieber selbst einen Denkzettel und such nicht primär die Schuld bei anderen.

Natürlich verpasse ich mir auch einen Denkzettel. Wenn ich einen Anspruch auf das Geld habe wieso sollte ich den nicht geltend machen? Nur weil das "nun mal so ist dass Mitfahrer nicht erscheinen"? Mir ist das als Fahrer schon öfter passiert dass Leute nicht gekommen sind, aber seit gestern hab ich da keinen Bock mehr drauf. In Zukunft werde ich wohl nur noch per Vorkasse akzeptieren, obwohl ich dieses Misstrauen verabscheue. Und das nur weil da draußen ein paar Menschen ohne organisatorische Fähigkeiten herumlaufen...
Ergänzung ()

Doc Foster schrieb:
Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, lässt sich m.E. aus dieser Schilderung hier nicht abschließend beurteilen.

Was ist nicht eindeutig bzw. warum soll ich nicht auf Vertragserfüllung pochen (können)?
 
Zuletzt bearbeitet:
VsteckdoseV schrieb:
Und das nur weil da draußen ein paar Menschen ohne organisatorische Fähigkeiten herumlaufen...
Mit organisatorischen Fähigkeiten hat das wohl kaum was zu tun, eher tatsächlich mit einer Unbekümmertheit... Was soll mir schon passieren, für 20-30€ hetzt der mir keinen Anwalt auf den Pelz...

Aber ganz ehrlich: In einer Gesellschaft, in der Inkassobüros und Facturing-Unternehmen blühende Geschäfte machen, würde ich auch immer auf Vorkasse bestehen. Jeglichen Vertrauensvorschuss hat diese Gesellschaft erfolgreich verspielt.
 
klär das ruhig mal. dann hätten andere einen präzedenzfall.

aber ob das für 5 euro schaden lohnt?
ich denke nicht, dass du die 30 euro entgangene kostendeckung so komplett durchbekommen würdest.


so in dem sinne. gekostet hätte es ihn 30 euro, aber durch umweg und vorher losfahren müssen, ist quasi ein schaden über 50 euro entstanden. aber wenn du meinst, probier es. erfolgsaussichen sehe ich gering. vorallem musst du den nachweis liefern. er wird einfach jeglicher forderung widersprechen. das wäre es mir nicht wert
 
Ja denke auch dass ich da was machen werde. An die Adresse werde ich schon irgendwie kommen...

Juristische Meinung habe ich mir auch schon eingeholt. Das sieht dann so aus:

Wir haben einen Beförderungsvertrag geschlossen. Von dem kann man sich nur einseitig lösen wenn man vor der Fahrt storniert. Mit dem wegfahren ohne ihm ist die mir obliegende leistungspflicht (=beförderung) gem. § 275 Abs. 1 bgb erloschen, nach § 326 II 1 bgb bleibt aber seine gegenleistungspflicht (=zahlung) aufrechterhalten, da er für "den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner (= du) nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich" ist (da er nicht erschienen ist).
 
dann mal viel spaß beim besorgen der adresse...
 
hast du die Fahrt per Buchungssystem angeboten oder hat der Mitfahrer die Fahrt über dieses System gebucht ? Sind Dir dadurch reale Unkosten entstanden indem Mitfahrgelegenheit die Gebühr eingezogen hat ?
 
Ganz ehrlich: Ruf die Person einfach mal an, sag, dass Du angepisst bist und vllt. bekommst Du dann ja ne gute Erklärung. Ob die Begründung "fadenscheinig" ist, dass ist erst mal nur Deine Sicht der Dinge. Vielleicht hatte die Person ja gute Gründe dafür.
Und deshalb sich tagelang einen Kopf zu machen bzw. es der einen Person "heimzuzahlen", weil andere Dich auch schon mal so enttäuscht haben, das halt ich doch für arg übertrieben.

Also, ich würd die Person mal anrufen und Deine Lage schildern... vllt. gibt's ja ne Begründung samt Entschuldigung. Es gibt noch Wunder... ^^

Aussagen wie "diese Gesellschaft hat jegliches Vertrauen verspielt" (Daaron, s.o.), über so einen Mist kann ich auch nur den Kopf schütteln. Das ist genauso einseitig wie ein kleines Kind, das jedem direkt vertraut - einfach umgekehrt. :)
 
VsteckdoseV schrieb:
Ich finde so etwas sehr ärgerlich weil ich extra für ihn einen kleinen Umweg genommen habe und dafür früher los gefahren bin. Ich möchte daher das Geld, was er für die Fahrt häte zahlen müssen, von ihn verlangen.

Habe ich Chancen? Er hat ja verbindlich gebucht (auf Mitfahrgelegenheit.de kann ich das nachweisen)...

Ich habe mir folgendes überlegt: Da er natürlich nicht freiwillig zahlen möchte (ich gehe davon aus), werde ich ihm erstmal eine Zahlungsaufforderung mit Frist schicken.

Ein weiteres Problem: Ich habe lediglich Handynummer, Name und Emailadresse.

Wie schätzt Ihr meine Chancen ein?

Zwei Dinge:

1. Du hast wahrscheinlich mit dem Mitfahrer Barzahlung vereinbart? Mitfahrgelegenheit.de solltest Du dann umgehend darüber informieren, dass bei einem Mitfahrer Nichterscheinen vorlag. Sonst musst Du für den Fahrer auch noch Provision bezahlen.

2. Mitfahrgelegenheit.de bietet eine Konflikregelung in Fällen der Vertragsnichterfüllung an. Vielleicht wäre es sinnvoll, diese in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund des Streitwertes gehe ich nicht davon aus, dass der Rechtsweg sinnvoll ist. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Prozesskosten, da kann einiges auf Dich zukommen. Und selbst wenn der Schuldner stets Widerspruch einlegt, es bis zum Verfahren kommt und Du recht bekommst, so ist es nicht sicher, ob Du Dein Geld dann bekommst. Zu diesem Zeitpunkt kannst Du dann nur sicher sein, dass Du bereits deutlich mehr ausgegeben hast, als Du durch die Fahrt eingenommen hättest. ;)
 
Deliberation schrieb:
1. Du hast wahrscheinlich mit dem Mitfahrer Barzahlung vereinbart? Mitfahrgelegenheit.de solltest Du dann umgehend darüber informieren, dass bei einem Mitfahrer Nichterscheinen vorlag. Sonst musst Du für den Fahrer auch noch Provision bezahlen.

nö, eine provision bei barzahlung wird nicht erhoben (außer man ist so blöd und bucht die fahrt über mfg.de)
 
ist lange her das ich mal sowas genutzt habe - dennoch, ich wäre hier wohl auch ziemlich angepisst!

Einige Leute haben offensichtlich überhaupt kein Verantwortungsbewusstsein und wenn dann alle Leute auch noch so verfahren wie tmeh (möglicherweise ist er ja der der abgesagt hat - anders kann ich mir eine so dreiste und vor allem auch falsche Antwort nicht vorstellen)!

Aber es gilt hier natürlich auch noch zu überlegen in wie weit man selbst dafür bezahlt hier das richtige durch zu setzen! Wenn es eine Möglichkeit gibt die Person als unzuverlässig zu outen, wäre mir das evtl. genug, aber ohne alles käm der bei mir auch nicht davon!
 
Lars_SHG schrieb:
und wenn dann alle Leute auch noch so verfahren wie tmeh

junge, tmeh hat recht! ich inseriere selbst mehrfach im monat meine fahrten auf den diversesten seiten (mfg.de ist raus) und hab in den 5,5 jahren wo ich das bereits mache, erst 2-3 schlechte erfahrung wie der TE gemacht... damit muss man leben können, es sind halt nicht alle edle ritter in güldenen uniformen... wenn mir das zu riskant ist, muss ich halt das (neu eingeführte) buchungssystem auf mfg.de nutzen - dafür kriege ich halt nicht 100% der einnahmen sondern muss noch ~11% abdrücken... aber was der TE gemacht hat, die unsichere methode wählen, und sich hier jetzt noch übelst aufzuregen ist einfach peinlich und unnütz... die zeit die er hier im forum bereits für dieses thema aufgewendet hat, hätte er mal lieber auf der arbeit verbringen sollen, dann wären die 30€ schon längst wieder drin!
 
Ich habe die Fahrt online gestellt und die Leute über das offizielle Buchungssystem buchen lassen. Dann zahle ich halt die 10%, habe dafür aber mehr Sicherheit, dachte ich mir. Klar, wenn wir das einfach so telefonisch ausgemacht hätten dann häte ich mit dem Risiko leben müssen.

Ohne die Buchung hätte ich ja auch keine vertraglichen Ansprüche auf eine Gegenleistung (Zahlung). (Weiß nicht ob ein kurzes Telefonat ohne Zeugen eine Grundlage für eine Klage ist;))

Nochmal zur Information: Ich mache das nicht weil ich beleidigt bin. Mir sind durch das Verschulden (Vertragliche Pflichten nicht eingehalten) einer anderen Person 30€ Verlust widerfahren. Mir tut es auch deshalb so "weh" weil ich einem guten Freund, der kurzfristig auch mitfahren wollte, abgesagt habe. Musste auch vielen anderen absagen, die teilweise sehr verzweifelt nach einer Mitfahrgelegenheit direkt nach den Feiertagen gesucht haben.

Außerdem widerstrebt es mir mit einem halbbesetzten Auto durch Schland zu fahren. Das ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein und daher für mich unethisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben