mögliche probleme mit austauschgerät (viewsonic)

vulgo

Captain
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kürzlich rief ich beim viewsonic support an weil mein monitor immre mehr spinnt (lange verzögerungen beim einschalten) - das problem ist bekannt, ein austausch wird vor ort durchgeführt - ohne mehrkoten für mich :)

soweit so schlecht.
mein monitor (vp2030b) wird aber nicht mehr hergestellt und der mitarbeiter hat angedeutet, dass sie ihn mit aller warscheinlichkeit auch nicht mehr haben, er aber gegen einen besser upgegradet wird. schön dachte ich mir. leider wissen die das erst in ein paar tagen (wochen!) wenn die nächsten lieferungen eintreffen.

dummerweise stelle ich beim stöbern aber fest, dass viewsonic KEINEN vergleichbaren monitor mehr vertreibt :freak:

meiner hat ein MVA panel sowie eine auflösung von 1600x1200 und einen DVI eingang

die auflösung ist kein problem, auch gibt es noch EIN modell mit MVA panel welche aber keinen DVI eingang hat :mad:

all das erkennt man auch am preis. so hat mein 20" monitor vor etwas mehr als 2 jahren (3 jahre garantie) noch ~600€ gekostet in diesem segment gibtsnur noch ein modell - das erwähnte ohne DVI :eek:


kurz: wenn es mein gerät nicht mehr gibt, gibts kein besseres als austauschgerät.

was habe ich nun für möglichkeiten und was würdet ihr an meiner stelle tun?
noch ist ja nichts entschieden, aber für den fall, dass es kein gleichwertiges austauschgert mehr gibt, was mache ich da?

meinen kaufpreis oder ein produkt der konkurrenz (zb eizo oder lenovo) werde ich ja schlecht verlangen können...

vorweg frage ich, damit ich dann nicht planlos einem servicemitarbeiter ausgeliefert bin!
 
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Naja... du hast Anspruch auf gleich oder höherwertiges. Wenn der Hersteller das nicht bieten kann, kann er ja seine Leistung nicht erfüllen. Evtl. hast du dann Anpruch auf Zahlung des Zeitwertes. Aber dazu solltest du mal in einem Juraforum anfragen.
 
AW: [hilfe] mögliche proleme mit austauschgerät (viewsonic)

montags werde ich bei einer arbeiterkammer anrufen und hier berichten :)
 
AW: [hilfe] mögliche proleme mit austauschgerät (viewsonic)

Schau doch erstmal in die AGB, die bei Abschluss des Kaufvertrages gültig waren. Du musst dich jetzt auf die vom Hersteller angegebene Garantie beschränken, da die gesetzliche Gewährleistungspflicht nach zwei Jahren endet. Der Garantiegeber ist daran gebunden, was er dir garantiert hat (§443 BGB).
Welche Rechte das jetzt genau sind und wie man sie durchsetzt, wenn dem Hersteller die Nachbesserung oder Neulieferung unmöglich ist, weiß ich nicht.
 
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danke für den tipp....allerdings -wie finde ich die damaligen AGBs?
 
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nö! hinten auf der rechnung sind die AGBs des shops aber doch nicht jene von viewsonic. damals downgeladen habe ich sie mir leider auch nicht. ev. finde ich in deren garantieheftchen etwas - falls die damals eines mitgeschickt haben.
 
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Wenn ein Produkt während des Garantiezeitraums Material- oder Herstellungsfehler aufweist, wird ViewSonic nach eigenem Ermessen das Produkt entweder reparieren oder durch ein vergleichbares Produkt ersetzen.
Damit sollte deine Frage wohl beantwortet sein.
 
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ja und? damit ist garnichts geklärt.

reparieren scheidet aus weil ich eine vor-ort garantie habe und vergleichbares (!) produkt haben sie nicht im sortiment.
das 'nach eigenem ermessen' bezieht sich ledigleich auf austausch oder reparatur was in meinem fall keine rolle spielt. werde aber alle meine unterlagen nach den originalen garantiebestimmungen durchsuchen.
 
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Was vergleichbar ist und was nicht, entscheidet hier der Hersteller. Ich schätze mal, man wird dir einen Monitor in einer ähnlichen Größe geben, vielleicht 21" mit irgendeinem Panel und einer ähnlichen Auflösung.
 
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man wird versuchen mir das anzudrehen...


wäre genauso als ob man einem porschefahrer als austausch einen golf anbietet. wie auch immer ich werde hier eh noch schreiben wass passiert und was mir angeboten wird. vlt. kramen die tatsächlich noch den richtigen raus.
 
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Der Hersteller ist gar nicht verpflichtet, Dir ein vergleichbares Gerät zu geben, sondern ein gleichwertiges. Das ist ein Unterschied, welcher sich letztendlich nur in Euros ausdrückt.

Von daher würde mich das Ganze gar nicht kratzen. Wenn Sie Dir ein gleichwertiges Gerät (rund 600 €) liefern, dann würde ich das nehmen und wenn's nicht gefällt bei EBay verscheuern und dann einen Monitor meines Geschmacks aussuchen.
 
Eins ist mir aber noch eingefallen.

Da Du ja die 2 Jahre Gewährleistungsfrist überschritten hast, bist Du an die Garantiebedingungen des Herstellers gebunden, die er Dir ja über die 2 Jahre hinaus freiwillig gewährt.

Es wäre denkbar, das dort etwas drin steht, wegen Anrechnung des Zeitwertes, da Du ja den Monitor bereits über 2 Jahre genutzt hast. Es ist also möglich, das Sie Dir die Zeit anrechnen und daher den Wert des Austauschgerätes herabsetzen und dann eventuell auf "Vergleichbarkeit" und nicht auf "Gleichwertigkeit" bestehen.

Aber wie gesagt, das hängt dann von den ganz individuellen Garantiebedinungen ab.

Hab ich es mir doch gedacht. :) Guckst Du hier:

http://www.viewsoniceurope.com/de/Support/warranty.htm

Ein vergleichbares Produkt = nicht unbedingt ein gleichwertiges Produkt.

Vergleichbar wäre in diesem Fall ein Monitor, der in etwa die selben
Austattungsmerkmale hat. Ob der DVI-Anschluss jetzt ein Austattungsmerkmal
ist, welches zwingend in die Vergleichbarkeit fällt, weiß ich aber nicht.

Und noch eins: Bedenke bitte, das die Garantiebestimmungen am 01.04.2008 aktualisiert
worden sind. Das heißt, das vorher was ganz anderes drin gestanden haben kann.
Eventuell schaust Du mal in Deine Unterlagen - eventuell hast Du noch das Garantieheft
von damals.
 
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so, inzwishen hat sich alles zum guten gewendet und das will ich euch nicht vorenthalten.

an der hotline erfuhr ich, dass sie ja nciht mehr hergestellt werden, und es allgemein nur refurbished geräte als autausch gibt; wie bei den meisten - allen?- anderen herstellern auch.

soweit so gut, habe sicherheitshalber auch bei der arbeiterkammer angerufen und erfuhr, dass ich mich mit jedem ähnlichen monitor zufriedengeben müsste.

mein erster austauschmonitor kam am nächsten tag an und meine 'begeisterung' hielt sich kaum in grenzen: ein subpixelfehler, fehlende kabelbefestigung, lockerer standfuß. nachdem ich ja eh einen eigenen fuß verwende war mir der pixelfehler der einzige dorn im auge.

bei der hotline angerufen wollte mich eine zicke abwimmeln, erst als ich auf meine gespräche mit den vorherigen mitarbeitern verwies (zufälligerweise der leiter bzw. sein stellvertreter des supportcenters *G* ) in denen mir zugesichert wurde, dass mein ersatzmonitor ausgetauscht wird wenn ich damit nicht 100% zufrieden sei und dies auch nachweisen konne (name usw) wollte sie nachfragen.
die beiden waren nicht erreichbar also sollte ich fotos von allem mailen.

gesagt getan. 4 stunden später die antwort, dass mein monitor wieder getauscht wird.
nach einigen terminschwierigkeiten konnte mir die spedition heute das zweites austauschgerät zustellen.

uuuuuuuund, kaum zu fassen:
einwandfreier standfuß, gehäuse/panel sieht aus wie neu (ist es womöglich auch) alles perfekt.
mir fiel allerdings auf, dass das panel etwas mehr spiegelt zuerst etwas verwundert war ich beim testen auf pixelfehler begeistert. die antireflexschicht ist eine andere und damit das einzige (!) makel des monitors* beseitig.

der 2. austauschmonitor ist also besser als mein ursprünglicher! :schluck:

*) das weiß sieht aus als ob eine feine staubschicht darüber wäre
 
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Freut mich, dass sich für Dich alles zum Besten gewendet hat.

fjmi schrieb:
soweit so gut, habe sicherheitshalber auch bei der arbeiterkammer angerufen und erfuhr, dass ich mich mit jedem ähnlichen monitor zufriedengeben müsste.

Derartige Aussagen kann ich beileibe nicht verstehen, ich bezeichne diese Information mal als juristischen Nonsens.
Selbstredend muss sich ein Käufer NICHT mit irgendeinem ähnlichen Gerät zufrieden geben. Das geschuldete Produkt ist durch den Kaufvertrag exakt bezeichnet und muss diesem in jedem noch so kleinen Detail entsprechen oder es übertreffen. So kann zB eine unterschiedliche Größe des Gerätes (Abmessungen), auch bei gleicher Displaygröße, wie auch eine andere Farbe, nicht vorhandene Anschlüsse, ein schlechteres Kontrastverhältnis, eine Abweichung in der Displaybeschichtung, usw usw zu dem Recht führen, die Annahme des Ersatzproduktes zu verweigern.
Hierbei möchte ich allerdings noch darauf hinweisen, dass das soeben von mir Gesagte nur für die Inanspruchnahme der Gewährleistung gilt. Für Garantien gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen, die abweichend sein können.
Es war mir dennoch ein Anliegen, dies klarzustellen.

Abschließend noch ein Beispiel zur Erläuterung:
Ein Kunde kauft sich eine Graka, die (wie zB die NV GTX 2xx) über ein Kühlsystem verfügt, welches die Abwärme der GPU direkt aus dem Gehäuse befördert (Dualslot-Kühlsystem mit außen liegendem Lüfter und umschlossener Kühlkammer mit vorgegebenen Luftstrom). Diese Karte gibt nach 1 3/4 Jahren den Geist auf. Eine baugleiche Karte gibt es nicht mehr. Der Händler will dem Kunden eine neuartige, leistungsmäßig stärkere Graka anbieten, die jedoch verhältnismäßig einfach strukturiert ist (einfach ein Lüfter auf der GPU, ohne aufwändiges Kühlsystem). Der Kunde kann die Annahme dieser Karte verweigern und stattdessen vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Händler nicht bereit erklärt, eine (selbstredend sehr teure) Graka mit entsprechendem Kühlsystem zu liefern.
Entscheidend ist also grundsätzlich die durch den Kaufvertrag genau bezeichnete geschuldete Leistung.

MfG,
Dominion1.
 
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falsch! welcher vertrag? kennst du die GARANTIEBEDINUNGEN die meinem monitor beilagen? nein? worüber schreibst du dann?

vergleichbar oder ä. steht in den meisten garantiebedingungen. bei dieser kammer gibt es personen die den ganzen tag nur solche fälle (auch vor gericht) bearbeiten und du weißts natürlich besser.
auch habe ich keine wort wörtlcihen zitate wiedergegeben.

wenn du damit unzufrieden bist kannst du zwar die firma verklagen...aber was hilfts dir wenn du JETZT einen monitor willst?
 
AW: mögliche proleme mit austauschgerät (viewsonic)

fjmi schrieb:
falsch! welcher vertrag? kennst du die GARANTIEBEDINUNGEN die meinem monitor beilagen? nein? worüber schreibst du dann?

Falsch??? Nein, ganz sicher nicht, sondern goldrichtig!!!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Hierbei möchte ich allerdings noch darauf hinweisen, dass das soeben von mir Gesagte nur für die Inanspruchnahme der Gewährleistung gilt. Für Garantien gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen, die abweichend sein können.
Es war mir dennoch ein Anliegen, dies klarzustellen.

Mein Beitrag war weniger an Dich denn mehr an andere Leser gerichtet, die einige Aussagen hätten falsch interpretieren können.

MfG,
Dominion1.


EDIT: Hast Du mich vielleicht missverstanden? Ich habe nicht DICH angegriffen mit dem Vorwurf des juristischen Nonsens, sondern die Aussage der Arbeiterkammer. Weshalb also Deine ins persönliche abgleitende Attacke auf meine Person? Zumal ich ganz genau weiß, wovon ich hier schreibe... .
 
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