AW: mögliche proleme mit austauschgerät (viewsonic)
Ich bin davon ausgegangen, dass diese Information ohne den Hintergrund der lediglich noch existierenden Garantie abgegeben wurde. Daher auch die Wortwahl "ich bezeichne diese Information mal als (...)".
Mir ging es ausschließlich darum, andere Leser, die glauben könnten, auch bei Inanspruchnahme der Gewährleistung sich mit ähnlichen, vom Händler angebotenen ähnlichen Produkten, die uU keinen Gefallen finden, abfinden zu müssen, eines Besseren zu belehren bzw. sie über ihre Rechte aufzuklären.
Du ahnst nicht, wie häufig es in der Praxis vorkommt, dass Händler mit unlauteren Methoden ihre Reklamationsberechtigten Kunden mit billigen Ersatzprodukten abzuwimmeln versuchen. Daher kann man vor so etwas nicht oft genug warnen. Auch bei mir selbst wurde das bereits versucht (selbstredend ging der Schuss für den Händler gewaltig nach hinten los).
Mein Anliegen war daher nur, die Sinne der Käuferschaft für ihre Rechte zu schärfen. Mit Deinem konkreten Fall hatte mein Statement daher wenig zu tun, allein Deine Formulierung über die Aussage der Arbeiterkammer (mit welchem Hintergrund auch immer diese abgegeben wurde) hat zumindest Anlass geboten, diese rechtliche Information hier kundzutun.
Wenn die Arbeiterkammer in Deinem konkreten Falle über die Hintergründe, also dass ausschließlich Ansprüche aus Garantievertrag bestehen, informiert war, so war ihre Auskunft natürlich kein juristischer Nonsens, sondern zutreffend (dies wird ja auch aus meinen Ausführungen deutlich).
Ich habe mich da vielleicht ein wenig ungeschickt ausgedrückt, was die Intention meines Postings betrifft.
MfG,
Dominion1.