Mp3-Player und Handys in Schulen verboten!

sc00ty

Commander
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Hallo Leute,

Momentan besuche ich die 12. Klasse des Gymnasiums und im letzten Schuljahr bekamen wir eine Nachricht von der Schulleiterin, dass mit sofortiger Wirkung alle elektronischen Unterhaltungsgeräte (sprich Mp3-Player, Handys, usw.) auf dem Schulgelände verboten sind! D.h. alle Geräte müssen ausgeschaltet sein!

Begründung der Schulleitung:
- Kinder, die auf dem Pausenhof Musik hören, sondern sich von anderen Kindern ab
- Handys und Mp3-Player stören den Unterricht
- gewaltverherllichende/pornographische Videos können so ausgetauscht werden


Wenn jemand erwischt wird, wird ihm das Gerät vorrübergehend abgenommen. Für wie lange, entscheiden die Lehrer willkürlich (d.h. von 1 Stunde bis zu einer Woche... ist das rechtens?). Auf Diskussionen lässt sich die Schulleitung nicht ein. Wir wurden darüber unterrichtet und das soll reichen!

Wir haben damals mit unserem Deutsch-Lehrer darüber diskutiert (frisch von der Uni). Er findet die Regelung prinzipiell in Ordnung, allerdings zu übertrieben, da er auch immer gern morgens Musik hört. Allerdings findet er es immer schrecklich, wenn im Unterricht Handys klingeln oder Schüler Musik hören... verständlich, finde ich. Er sprach sich dafür aus, das Verbot nur während der Unterrichtszeit gelten zu lassen.


Ich persönlich gehöre zu der Art von Schülern, die meist recht müde in die Schule kommen, ohne meine tägliche Dosis Musik im Bus oder Auto, komme ich überhaupt nicht klar. Wenn ich jetzt - wegen dem Bus - jeden Morgen zehn Minuten zu früh im Klassenzimmer sitze, kann ich mich genauso müden Mitschülern unterhalten...!? Mein Handy habe ich immer lautlos gestellt und ich ignoriere Anrufe oder SMS im Unterricht.

Beispielsweise vor einer Klausur finde ich es immer beruhigend, ein wenig mit Musik zu entspannen. Hier verstehen es auch die meisten Lehrer und sagen nichts, dennoch würde die neue Regel auch das verbieten. Sollte man eine Stunde nur Aufsicht haben, höre ich natürlich gerne Musik, wenn allerdings normaler Unterricht stattfindet, bleibt auch die Musik weg. Eine Frage des Respekts gegenüber dem Lehrer.

Kurzgefasst; wie die meisten Schüler bin ich gegen diese Form des Verbots!


Die Begründung der Schulleitung ist - bis auf den zweiten Punkt - Schwachsinn.
- Kinder, die auf dem Pausenhof Musik hören, sondern sich von anderen Kindern ab
Was ist mit den ganzen kleinen Bücherwürmern? Ich sehe täglich viele Schüler mit Büchern über den Schulhof laufen. Und die sondern sich nicht ab? Nach deren Logik müssten Bücher auch verboten werden...!?

- gewaltverherllichende/pornographische Videos können so ausgetauscht werden
Richtig. Allerdings ist es erstens wohl nicht Aufgabe der Schule, sondern der Eltern, das zu verhindern. Zweitens wird so nicht nur "Mist" verbreitet, sondern auch Musik, lustige Videos usw. Und das an einer Schule, deren Musiklehrer nichts über die "Red Hot Chili Peppers", "Johnny Cash" und "Nirvana" wissen*.


Anscheinend ist meine Schule nicht die einzige Schule, wo dieses Verbot gilt, deswegen wollte ich euch mal fragen, wie es eure Schule handhabt, wie ihr mit den Regeln umgeht und inwiefern ihr dem Verbot zustimmt.
______
*Unsere Musiklehrerin wusste nicht, wer diese Bands sind/waren! Kein Spaß!

/Das Thema wurde in dem Thread Sprache schon angesprochen.
 
Bei uns war es eigentlich immer nur während der Unterrichtszeit. da ist es ja eigentlich selbstverständlich.
wie sieht es bei euch den aus mit einem Laptop für den Unterricht?
scheinbar wohl auch ehr schlecht?



bezüglich des Einziehens:
hier würde mich die Rechtssprechung ein mal Interessieren. Dort gibt es sicherlich einen Paragraphen der das Regelt. wenn es überhaut erlaubt ist.
Denn ein MP3-Player ist kein verbotener Gegenstand. und nur weil ich in eine Hausordnung schreibe das diese Verboten sind, gibt den Lehrern noch lange nicht das recht, das Eigentum der Schüler zu beschlagnahmen.
und schon gar nicht auf Unbestimmte Zeit.


Kleiner vergleich zur Arbeitswelt:
Bei uns im Betrieb sind Fotos Verboten.
wenn ich nun Fleißig geheime Dokumente Fotografier, hat der Chef noch lange nicht das recht mir meinen Fotoapparat weg zu nehmen.
er kann mich am Fotografieren hindern, er kann mich rauswerfen, er kann die Polizei holen, aber er kann mir nicht mein Eigentum weg nehmen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns müssen solche Gegenstände auch immer Aus sein.
Selbst in dne Pausen!

Mp3 Player werden meistens bis zum Ende des Schultages weggenommen.
Bei Leuten die sich dauerhaft erwischen lassen muss der Mp3 Player schmilsten falls von den Eltern nachmittags abgeholt werden...
Aber manche Lehrer sind da voll locker und sagen einfach mach das Handy bitte aus oder pack den mp3 Player weg doch die meisten leider nicht :rolleyes:

Mfg
 
Bei uns an der Schule ebenso.

Ich persönlich finde es im Unterricht i.O., während der Pausen finde ich aber, sollte man doch noch Musik hören dürfen. Das mit dem Handy ist so eine andere Sache(bzgl Videofunktion: WIr hatten schon "BlowJob" Vids bei den 7 Klässlern, ein 6 Klässler hat 5er gefilmt wie sie einen zusammenschlagen, die 9Klässler filmen eben die/den Lehrer(in) im Unterricht wenn sie beleidigt wird...gott. Aus dem Alter bin ich zum Glück raus(JGS12). Das ganze landet anschließend auf YouTube o. Ä.)
 
bei uns aufm Gymnasium ist es so, dass elektronische geräte in den stunden ausgeschaltet sein müssen, in den pausen jedoch damit gemacht werden darf was man will
Die Schule wollte am Anfang auch die Regel machen, dass man Elektronische Geräte immer ausgeschaltet haben muss, doch nach massiven protesten (meines wissens auch von lehrern) wurde die regel dann abgeschwächt
Es ist allerdings einigen Lehrern egal, obs an ist oder nicht, wenn man mit handys im unterricht spielt, ist es manchmal für die stunde weg, bei manchen klingelnden überhaupt nicht, also praktisch so wie es früher auch war;)
 
bei uns gilt ebenfalls die regel das lehrer willkürlich entscheiden dürfen wie lange das gerät beschlagnahmt bleibt.... is alles ein großer spass..denn ich seh des so.... Lehrer brauchen auch mal abwechslung! und dinge wie aufpassen das keiner handys dabei hat gehört dabei wohl dazu. für mich ein klarer Rechtsbruch... und wenn mir wirklich mal ein lehrer mein handy abnehmen will lass ich mir eher einen verweis rausschreiben als das ich ihm mein eigentum mit persöhnlichen inhalten anvertraue!
 
Ich find das Verbot absolut okay, in der Schule soll gelernt werden und gewisse Dinge lenken die Schüler davon ab.
 
DaniHH schrieb:
also praktisch so wie es früher auch war;)

Tja. Zwischen Vorschrift udn Realität liegen manchmal eben doch Welten ;)

Bei uns genauso. Eigentlich nur der Effekt, wenn Lehrkraft kommt, schnell Handywegpack...
 
was gibts dagegen einzuwenden?
Ich persönlich gehöre zu der Art von Schülern, die meist recht müde in die Schule kommen, ohne meine tägliche Dosis Musik im Bus oder Auto, komme ich überhaupt nicht klar. Wenn ich jetzt - wegen dem Bus - jeden Morgen zehn Minuten zu früh im Klassenzimmer sitze, kann ich mich genauso müden Mitschülern unterhalten...!?
im bus oder auto darfst du deine musik doch hören. und sich mit anderen mitschülern unterhalten ist auch kein beinbruch. es sei denn man steht nicht so auf sozialverhalten (womit ja eigentlich schonmal ein punkt der begründung bewiesen wäre ...). desweiteren gehts ja nicht speziell um dich. mag sein, dass du keine pr0ns mit minderjährigen tauschst oder sms im unterricht schreibst. aber kannst du das von ALLEN anderen auch behaupten?

in deinem alter hätte mich sowas vielelicht auch aufgeregt, aber mit der zeit kommt die einsicht, auch wenns dich jetzt erstmal nervt und du verzweifelt gründe suchst, die gegen ein verbot sprechen.
 
Unsere Schule ist stark auf Notebooks ausgerichtet, was oftmals sehr gut ist, aber auch sehr schlecht sein kann, z.B. haben wir einen Automation Lehrer den es einen Scheissreckt kümmert ob wir aufpassen, da ist es fast normal das einer in der ersten Reihe Battlefield 2 zockt, mit Kopfhörer (einfach nur in dem Ohr vom Lehrer wegg). Wenn von 24 Berufsschülern 16 im Notebook versunken sind, dann ist das natürlich sehr schlecht, ich muss zugeben zu denen gehöre ich auch manchmal. Vor anderen Lehrern hatt die Klasse mehr respekt und alle Notebooks sind einfach geschlossen, manche erzwingen dies auch, was ja verständlich ist.

Handys müssen bei uns auch ausgeschaltet sein = alle haben es auf Lautlos, bis auf ein paar Deppen, deren Handy alle paar Wochen mal klingelt (wärend der Stunde). Ich trage meine Hausaufgaben während der Stunde in mein HTC Touch HD, und bisher hat mich noch kein Lehrer gefragt was ich mache oder so.

Wärend der Stunde Musik zu hören, zu gamen oder mit dem Handy abgelenkt zu werden, schadet den Schülern und dem Staat natürlich massiv, da sie weniger effizient lehren (oder gar nicht mehr in Automation^^). Der Kanton hat bei uns über 120 Milionen Euros in unsere Berufsschule eingsetzt, und nun werden die Internetleitungen für Ablenkung (früher als noch nicht alle ne Flatrate Zuhause hatten, haben sie auch Filme und Musik heruntergeladen) aus dem Unterricht missbraucht.

Fazit: Auf dem Pausenplatz und auch in den Zimmer dürfen wir während den Pausen Telefonieren, Musik hören oder was auch immer, bis auf Kriegsspiele^^.
Meine Schule> www.bbbaden.ch <
 
Die Regelung an sich ist im Grunde gar nicht so unsinnig, wie sie anfangs erscheint, schließlich haben sich dabei die betreffenden Menschen ja was gedacht (nehme ich mal an). Allerdings finde ich, dass man den Menschen, gerade in höheren Klassen, etwas Selbstverantwortung zusprechen kann und damit wäre solch ein Regelung ja unnötig. Das Problem dabei und die Ursache dafür, dass es solche Bestimmungen gibt ist, dass die Menschen, die so etwas zu entscheiden haben, leider selten ausreichend Kontakt mit denjenigen haben, die dann schließlich darunter zu leiden haben. Deswegen haben wir in der BRD ja ne Demokratie und keinen Führer mehr.
Zur Rechtslage kann ich nur soviel sagen, dass die Schule sehrwohl dazu berechtigt ist, dir dein Handy wegzunehmen. Wenn man neu auf eine Schule kommt, muss man anfangs immer einen Schulvertrag unterschreiben, der enthält, dass man sich damit einverstanden erklärt sich an die geltenden Regeln der Zusammenlebens zu halten und die bestimmt die Schule. Der Vertrag wird früher von den Eltern unterschrieben, ab 18 dann selbst.
In der Regel ist die Umsetzungn aber das grßte Problem, da sich letzendlich eh nur anfangs alle daran halten, oder wenigstens so tun. Nach einiger Zeit ist das eh allen egal, Lehrern und Schülern.
Ein Beispiel dafür wäre auch meine Schule, dort ist sogar das Kaugummikauen im Unterricht verboten, allerdings interessiert das kaum die Hälfter der Lehrer.
Von daher mein Tipp: Übertreibs am Anfang nicht, später stört das eh keine mehr. Die Lehrer haben damit ja auch nur zusätzliche Arbeit und die liegt ja nicht nur Lehrer fern:D

Gruß 9dem0n9
 
Also bei mir ( katholische Realschule mit recht hohem Niveau, fast schon Gymnasiumebene:rolleyes:) gelten auch solche Vorschriften. Allerding nicht so streng wie bei sc00ty.
Das finde ich auch ein wenig übertrieben. Also bei uns in den Pausen gilt eigentlich auch, dass Handys etc. aus bleiben sollen. Das wird aber größtenteils ignoriert. Natürlich immer nicht erwischen lassen :D
Im Unterricht wird die Vorschrift eigentlich meistens eingehalten. Natürlich gibt es da immer ein paar schwarze Schafe.

Und das mit den Gewaltverherrlichen oder Pornografischen Videos, Bilder etc. kann ich zwar verstehen, jedoch gibt es an meiner Schule soetwas nicht. Die meisten Schüler kommen aus gutem Elternhaus und benehmen sich anständig. Also Gewalt, sprich Schlägereien etc. habe ich an meiner Schule noch nicht erlebt. Und darüber bin ich auch froh. Naja so paar "nette" Bildchen guckt sich doch jeder mal in meinem Alter an :D Jedoch wird damit nicht maßlos übertrieben...

Generell finde ich solche Gesetze gut, jedoch sollte man solch Vorschriften nicht zu streng machen. Schließlich entwickelt sich die Jugend ja MIT der Unterhaltungselektronik und das sollte man auch nicht Verhindern.

Meine Schule: Albertus Magnus Realschule Hildesheim
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

bei uns ist so eine ähnliche Regelung, wie bei dir auf der Schule.
Bei uns ist es nur so, dass die MP3-Player bzw. Handys solange eingezogen bleiben, bis die Eltern (sofern man Minderjährig ist) unterschreiben, dass man es wieder wiederbekommen "darf".
Wobei unsere Lehrer ziemlich human sind, oft bekommen wir die schon früher wieder (am Ende der Stunde).
Ich würd einfach mal mit der Schulleitung reden (vll. die SV hinschicken), weil so wie's bei euch is, find ichs echt heftig. :lol:
 
Schulgesetz NRW

aus welchem Bundesland kommt den der TE?

Dritter Abschnitt
Weitere Vorschriften über das Schulverhältnis
§ 53
Erzieherische Einwirkungen,
Ordnungsmaßnahmen
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten
Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz
von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine
Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig,
wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen
mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten
jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische
Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen,
Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des
Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die
Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die
zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der
Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit
Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem
Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen,
damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt
werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin
oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse
oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer
Weise nachgegangen werden.
(3) Ordnungsmaßnahmen sind
1. der schriftliche Verweis,
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu
zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
5. die Entlassung von der Schule,
6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die
obere Schulaufsichtsbehörde.
Rechtsbehelfe (Widerspruch und Anfechtungsklage) gegen Ordnungsmaßnahmen
nach Satz 1 Nr. 2 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 80 Abs. 4, 5, 7 und 8 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
(4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die
Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten
die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich
gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung
von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die
Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann. Die Entlassung
einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig
ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin
oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20
Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.
(5) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 6 und 7 sind nur zulässig, wenn die Anwesenheit
der Schülerin oder des Schülers aus Gründen der Sicherheit
nicht verantwortet werden kann. Diese Entscheidung bedarf der Bestätigung
durch das Ministerium. Soweit die Schülerin oder der Schüler die
Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, ist für geeignete Bildungsmaßnahmen zu
sorgen.
(6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die
Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des
Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz
gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis
übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer
oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor
der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden
Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind
dann nachzuholen.
(7) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine
von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören
ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer
oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und
drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und
Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 als ständige Mitglieder
an. Weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Mitglieder
sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des
Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin
oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen.
(8) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin
oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben,
zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung
kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens
aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und
Lehrer hinzuziehen.
(9) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben
und begründet.
 
Zuletzt bearbeitet:
An meiner Schule wurde das mit diesem Halbjahr nun auch eingeführt. Ich stehe dem Ganzen recht positiv gegenüber. Ich bin jetzt 12,5 Jahre zur Schule gegangen (und darf sie in 1,5 Wochen mit dem Abi verlassen :p ) und ich habe noch nie ein Handy oder ein MP3-Player gebraucht. In der Regel sollte man in der Schule nicht telefonieren müssen. Wenn es was Dringendes ist, dann kann man im Sekretariat telefonieren. Ist es nichts Dringendes, kann es verschoben werden. Umgekehrt können Eltern in dringenden Fällen auch im Sekretariat anrufen und aus diesem Weg den Schüler was mitteilen lassen. Aber wann kommt so etwas schon mal vor? Durch das Verbot könnte es in Zukunft allerdings unterbunden werden, dass einige Schüler meinen, während Freistunden in Aufenthaltsräumen mit ihrem Handy laut Musik hören zu müssen. 1. Andere wollen vielleicht arbeiten? 2. Die Musikgeschmäcker sind bekanntlich verschieden. 3. Ich hab es noch nie verstanden, wie man so bescheuert sein kann, und auf einem Handy Musik hören kann. Es klingt einfach grauenhaft – selbst bei den sogenannten Walkman-Handys. Mobiltelefone sind halt einfach nicht mit Lautsprechen ausgestattet, die ein adäquates Musikhören ermöglichen.

MP3-Player sind auch nicht wirklich erforderlich. Du sagst, du bräuchtest morgens im Bus Musik. Bitte, das kannst du auch weiterhin machen. Wenn du im Bus hörst und den Player an in deinem Rucksack vergräbst bis Schulende, dann wird dir sicher keiner was tun. Als nächstes führst du an, dass du morgens nicht mit deinen verpennten Mitschülern sprechen willst. Tja, und genau das ist für mich schon ein Grund für die Regelung. Ganz ehrlich, mich würde es ankotzen, morgens in die Klasse zu kommen und alle hängen da auf ihren Plätzen mit Ohrstöpseln in ihren Löffeln. Einfach so ein bisschen Smalltalk am Morgen, das ist doch ganz nett. Also ich fände es wirklich nicht schön, wenn er Morgen so anfängt, dass alle isoliert auf ihrem Stuhl hängen. Weiter sagst du, dass man Bücher genauso verbieten müsste. Also, ich weiß ja nicht auf was für einer Eliteschule du bist ;) , aber ich hab bei uns auf dem Schulhof (über 1000 Schüler Gymnasium) noch nie scharenweise Bücherratten gesehen, nur stets Musik-Hörer. Diese Problematik ist mir insofern fremd.


Vielleicht noch allgemein was zu so Äußerungen wie „ist das rechtens?“ oder „hier würde mich die Rechtssprechung ein mal Interessieren.“ Ich persönlich muss sagen, dass ich es einfach lächerlich finde, wie häufig in letzter Zeit Schüler (gerade hier im Forum) der Schule oder ihren Lehrer mit Gesetzen, Paragraphen, Rechtslage usw. an den Hals wollen. Leute, mein Gott, das ist die Schule. Ist es das wert, dass man einen Anwalt beauftragt, weil man nicht Erlaubnis bekommen hat, bei irgendeiner Klassenfahrt daheim zu bleiben? Ist es wirklich nötig, dass man dem Lehrer mit rechtlichen Konsequenzen droht, weil er das Handy bis Tagesende einkassiert? In meinen Augen ist das lächerlich und nichts anderes als Respektlosigkeit der „Elite“. Hauptschüler zeigen die Respektlosigkeit, indem sie Anweisungen der Lehrkräfte missachten, gewalttätig werden gegenüber Lehrern, Zirkel und Müll durch den Raum schmeißen und was weiß ich nicht alles. Und Oberstufenschüler zeigen ihre Respektlosigkeit halt dadurch, dass sie großkotzig ihrem Lehrer mit rechtlichen Schritten wegen Trivialitäten drohen. Ist eine andere Form der Respektlosigkeit, aber nicht wirklich besser als das Verhalten an den viel gescholtenen Hauptschulen.


und wenn mir wirklich mal ein lehrer mein handy abnehmen will lass ich mir eher einen verweis rausschreiben als das ich ihm mein eigentum mit persöhnlichen inhalten anvertraue!


Tja, was soll man dazu noch sagen, außer arroganter Wichtigtuer? Du weißt ganz genau, dass so etwas vollkommen unnötig ist, wieso machst du es trotz allem? Man lese meinen Post...
 
Zuletzt bearbeitet: (Schlechtschreibfehler)
Hauptschüler zeigen die Respektlosigkeit, indem sie Anweisungen der Lehrkräfte missachten, gewalttätig werden gegenüber Lehrern, Zirkel und Müll durch den Raum schmeißen und was weiß ich nicht alles.

So würde ich das jezt nicht behaupten. Es wirkt ein wenig beleidigend.
Es gibt viele Jugentliche auf der Hauptschule solchen Ärger machen. Es gibt aber auch solche Jugentliche, die sich viel Mühe geben, fleißig lernen aber es trotzdem nicht auf eine Realschule schaffen ---> Gruppe Lernschwache Jugentliche.

Und gleich alle Hauptschüler als in dem Sinne gewalttätig und "Asozial" abzustufen finde ich eine gewagte Aussage.
 
Nein, Missverständnis:

Hauptschüler zeigen die Respektlosigkeit, indem...

Sprich, wenn Hauptschüler respektlos sind, dann zeigen sie das so und so.
Und wenn Oberstufler respektlos sind, dann zeigen sie das so und so.

Ich habe weder von allen Hauptschüler, noch von allen Oberstufenschülern gesprochen.
 
das thema is so ausgelegt das man es in beide richtungen ausschlachten kann... nun das ist meine meinung und diese vertrete ich nunmal(mit aroganter wichtigtuer hat das meiner meinung nach wenig zu tun). wie gesagt es kommt auf die umstände an. ich erkläre es mal so: in der pause machen die lehrer bei uns erstma keinen unterschied ob man nur kurz ne sms schreibt (wen stört es???? v.a sind die handys lautlos)oder einen porno weiterverschickt(was an einer schule natürlich ne schweinerei ist) das handy ist weg. stell dir vor du müsstest ein fotoalbum mit privatfotos abgeben(an eine fremde person).... ist doch ein scheis gefühl. wer weis was die in der zeit mit deinem handy machen. ich weis net ich für meinen teil find das schon recht heftig (v.a wenn das auch noch bei schülern über 18 gemacht wird)
 
Computer Freak schrieb:
Nein, Missverständnis:



Sprich, wenn Hauptschüler respektlos sind, dann zeigen sie das so und so.
Und wenn Oberstufler respektlos sind, dann zeigen sie das so und so.

Ich habe weder von allen Hauptschüler, noch von allen Oberstufenschülern gesprochen.

Oh...Sorry...habe dich falsch verstanden... Ich habe das "indem" nicht so ganz beachtet.
 
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