Naja, hoffen wir, dass ein gerechtes Urteil gefällt wird bzw. noch werden kann falls genügend Beweismittel bzw. Zeugenaussagen vorhanden sind. Allerdings kann der Schaden, der durch diese unlauteren Wettbewerbspraktiken AMD entstanden ist, wohl nicht wieder gut gemacht werden.
@Sherman123: AMD kann sich der Strafrechtsklage als zivilrechtlicher Beteiligter(bzw. Geschädigter) anschließen. Falls dann Intel verurteilt würde, müssten Sie auch Schadenersatzzahlungen an AMD leisten..
Zum Thema Intel und MediaMarkt/Saturn: das ist aber wohl schon jahrelang klar, dass es hier eine Übereinkunft gegeben haben muss bzw. noch gibt.. Das letzte Mal, dass ich einen Nicht-Intel Rechner bei MediaMarkt gesehen hab, war 1997, als ich mir dort einen Cyrix (mit stolzen 133 Mhz!, war mein erster eigener PC) gekauft hab.
edit: zeta-kyle war schneller betreffend Schadenersatz, und ich stimme ihm zu.. die Höhe des Schadenersatzes müsste in einer eigenen Gerichtsverhandlung ermittelt werden..