Spediman schrieb:
Kameraüberwachung im Waschraum - ganz schlechte Idee. Ich verweise auf die DSGVO + Persönlichkeitsrechte der anderen Mieter.
In diesen Fall nennt sich das Abwägung der Inetressen. In der DS-GVO unter Art. 6 Abs. 1 lit. f geregelt.
Bewohner haben keine Lust auf die Kamera. Vermieterin hat keine Lust auf Diebstahl und Beschädigung.
Nun ist letzteres jeweils bereits passiert.
Die Vermieterin hat damit die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen. Diese sollten unter Abwägung der Interessen der Betroffenen und ihrer getroffen werden. Daher würden sich stetig "schärfere" Maßnahmen anbieten.
Zum Beispiel:
Aushang -> Alarm -> Fake-Kamera -> echte Kamera.
Die üblichen Aspekte, wie Speicherdauer, sicheres Löschen der Aufnahmen, etc. müssen natürlich eingehalten werden. Das ist ein stinknormaler Raum, kein WC, keine Sauna, etc. Somit liegen hier auch schonmal keine besonderen personenbezogenen Daten vor - aber Achtung wegen dem Fallstrick "Kinder"; eine Audio-Aufnahme wäre auch unnötig.
Sofern ein Schild über die Kameraüberwachung hinweißt, Verantwortliche der Datenverarbeitung und Rechte der Betroffenen aufzeigt ist das grundlegende eingehalten. Auch sollten alle Bewohner nochmals entsprechend Art. 13 DS-GVO bezüglich der Kameraüberwachung aufgeklärt werden.
Aber:
Eine Kamera zu installieren, ohne das etwas passiert ist und ohne das ein entsprechendes Risiko vorliegt, ist unverhältnismäßig. Wenn das bloß die ganzen Eigenheim-Fortknox-Besitzer wüssten. . .
PS:
Die Kosten für eine Kamera und idealerweise einer Rechtsberatung vor der Installation wären sicherlich gut als Umlage für alle Mieter aufgehoben...
PPS:
Was vlt. auch als Abschreckung hilfreich wäre, wäre die öffentliche Drohung, dass bei Feststellung eines Mieters bezüglich der Taten, die Kündigung des Mietverhältnisses ansteht. Spätestens hier benötigt es eine Rechtsberatung. (Stichwort Zumutbarkeit und wieder Inetressensabwägung).