Muss Diagnose im Attest zur Befreiung der MNS-Pflicht drinstehen (Hausrecht)?

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Skayritares schrieb:
[...]
Solange ich u.a. keine Personen, die aber aufgrund einer Behinderung keine Maske tragen können ausschließe. Denn das wäre Diskriminierung und das ist nach dem AGG verboten, solchen Fälle muss hierdas Hausrecht weichen.

Es wird doch nicht aufgrund einer Behinderung diskriminiert, sondern es wird ein Hausrecht durchgesetzt.

Welche Krankheit verhindert denn das Tragen einer Maske über 15 Minuten? Und warum soll man mit so einer exotischen Krankheit als Superspreader durch die Gegend laufen dürfen? Ist das Leben der anderen Kunden weniger Wert?


Hausrecht aushebeln klappt dann, wenn es de facto keine Alternative gibt. Also früher beim Strom der Grundanbieter. Nennt sich dann Kontrahierugszwang.
 
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Ich bin mir sicher, dass euch keiner rauswirft, wenn ihr euren Schwerbehindertenausweis zeigt. Ausgedachte geistige Behinderung, weil man kein Bock auf Maske hat, geht halt nicht.
 
Mien Bäcker um die Ecke hat auf seinem Tresen auch ein Schild stehen, dass er wegen der Maskenpflicht nicht diskutiert und das man auch mit Attest Maske zu tragen hat. im weiteren steht dort noch sinngemäß, man hat sich die Maskenpflicht nicht ausgedacht...
ich finde das gut.
Beim Bäcker kann man auch mal für 3 Minuten eine Maske tragen, man weiß ja im Vorfeld was man will
 
Gut, das ein Ladeninhaber keine Atteste zur Maskenpflichtbefreiung leider nicht anerkennen muss ist mir schon klar.

Aber mir geht es darum, ob Ladeninhaber verlangen können, das Atteste konkreter und ausführlicher sein müssen, wonach es auch dazu gehört das, dass Krankheitsbild bzw. Diagnose beschrieben werden muss.

Nach meinem Kenntnisstand muss in einem Attest zur Maskenpflichtbefreiung nur folgendes beinhalten:
  • Name und Anschrift des Attest-Inhabers
  • Geburtsdatum (sofern es die Corona-VO es verlangt)
  • Erläuterung, das der Attest-Inhaber aufgrund einer Krankheit keine Maske kann
  • Name, Stempel und Unterschrift es Arztes

Denn ein Kumpel erzählt mir, das er mit der S-Bahn (Privatbahn, nicht DB) nach Hause gefahren ist und im dem Zug saß ein Mann ohne Maske. Noch 5 Minuten vor Abfahrt, kam der S-Bahnfahrer und weis dem Mann auf die Maskenpflicht im Zug hin, der Mann hatte dem S-Bahnfahrer darauf hingewisen, das er aus medizinischem Gründen keine Maske tragen darf und händigte seinen Attest aus. Doch der S-Bahnfahrer wollte dieses Attest nicht anerkennen, mit der Begründung, das der Attest nicht ausführlich ist und meinte das auch drinstehen muss, welches Krankheitsbild vorliegt bzw. Diagnose drin stehen muss. Ist der S-Bahnfahrer somit im Recht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist was in den Vorgaben der S-Bahn steht. Es kann z.B. verlangt werden, dass man das Attest vor Fahrtantritt anmeldet und dann andere Vorkehrungen getroffen werden müssen.
In Österreich ist es z.B. allgemein so, dass bei gesundheitlicher Beeinträchtigung für das tragen eines "eng anliegenden" MNS, ein Faceshield ("nicht eng anliegende, Mund und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Vorrichtung") zu tragen ist. Das Atmen ist dadurch nicht beeinträchtigt.

So ein Attest ist kein Freibrief damit man nichts tun muss.
 
Ist doch ganz einfach, wir sind in Deutschland, für Alles gibt es eine Rechtsgrundlage, hier wird es jetzt kompliziert. Die Infektionsschutzgesetze sind Ländersache, heißen auch überall anders und Regeln das Ganze anders.

Mal ein Beispiel aus Bayern:


Für eine gesundheitlich bedingte Befreiung von der Maskenpflicht verweist § 18 Abs. 2 Satz 2 8. BayIfSMV auf § 2 Nr. 2 8. BayIfSMV. Dort heißt es:

"Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:
  1. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit."

Wer Alles lesen will Quelle:
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki33.html

Im vorliegenden Fall gilt aber einfach nur Hausrecht, das ist auch keine Diskriminierung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie viele verschiedene S-Bahnen gibt es? Wie viele verschiedene Supermärkte? Alleine daran scheitert schon die Vergleichbarkeit.

Zu Einzelurteilen: Viele hatten sich bei Dashcams wegen des VG Ansbach in die Hose gemacht. Andere, wie ich, haben darauf hingewiesen, dass das VG Ansbach keine Sau interessiert. Wurde dann auch so bestätigt.

Derzeit würde ich jedoch eher die Bälle flach halten. Alleine, dass hier niemand darlegen kann, welche Krankheit wirklich ein Attest notwendig macht, sagt doch schon aus, dass das Unfug ist. Ich schnauze Maskenverweigerer in Supermärkten auch an. Dabei bin ich immun - andere aber halt nicht.
 
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Mal abseits der Diskussion, ob jemand überhaupt ein Anrecht darauf hat, genauere Informationen über die Diagnose zu erhalten, stellt sich doch auch die Frage, ob die Gegenseite diese Informationen überhaupt richtig bewerten kann.

Wenn auf meinem Attest "Mukoviszidose" oder "Pneumonie" steht, wer von euch kann jetzt sagen, welches der beiden Krankheiten davon die Lungenkrankheit ist?

mykoma schrieb:
Ein normaler MNS oder eine Behelfsmaske schränken weder die Sauerstoffaufnahme noch die Kohlendioxidabgabe ein und erzeugen auch keinen Atemwiderstand, wie es bei FFP 2/3 Atemschutzmasken der Fall ist.

Masken, die filtern und absolut keinen Einfluss auf meine Atemstärke haben? Ich habe schon ein paar Dinger ausprobiert, aber jede zumindest irgendeinen Einfluss oder ich habe persönlich den Eindruck, dass mein Atem abprallt und zur Seite verstreut wird.

Also fairerweise würde ich den Leuten schon zusprechen, dass so eine MNS durchaus eine kleine Mehrbelastung bedeutet. Sei es jetzt durch die Feuchtigkeit und Wärme, die sich ansammelt (und für CO2 gehalten wird?) oder durch tatsächlich leicht anstrengenderes Atmen.

Als Selbstversuch empfehle ich einfach mal ein wenig Sport draußen unter dem MNS zu machen. Da spürt man den Effekt vermutlich stärker.

Was mir gerade nicht in den Kopf will, ist der logische Schluss, dass man mit einer Diagnose auf Atemwegserkrankung sich selbst der erhöhten Gefahr aussetzen will und womöglich auch eine größere Gefahr für andere darstellt. Mal ganz abseits jeglicher Diskussionen am Ladeneingang und mit anderen Kunden.

Sollte tatsächlich ein berechtigtes Interesse vorliegen, würde ich rational gesehen diese Diskriminierung trotzdem unterstützen und es auf eine Klage oder Beharrlichkeit ankommen lassen. Das dürfte die meisten Fake-Atteste schon einmal aussortieren.
Ansonsten würde ich ggfs. versuchen den Laden nicht über das Verkaufspersonal zu überzeugen sondern abseits des Ladengeschäfts das Problem offen zu besprechen oder die Einschränkung über die Zeit der Pandemie hinnehmen müssen. Das ist vermutlich für den Betroffenen selbst am Ende auch gesünder. Alternativ gibt es ja immer noch Lieferdienste…
 
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@Penman

Das ist ja auch ein Punkt: Wer wirklich krank ist, der wird vermutlich seinen örtlichen REWE oder EDEKA anrufen und mit der Filialleitung eine Lösung besprechen, z. B. ausnahmsweise Lieferung nach Hause oder Abholung durch eine Nebentüre etc.

Wer offensiv ohne Maske unterwegs ist und mit einem Attest als Freifahrtschein winkt, dem kommt es in 99,99% aller Fälle auf Provokation an, nicht auf lösungsorientiertes Handeln.
 
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Penman schrieb:
Wenn auf meinem Attest "Mukoviszidose" oder "Pneumonie" steht, wer von euch kann jetzt sagen, welches der beiden Krankheiten davon die Lungenkrankheit ist?
Beide...

Jemand, der das berufliche kontrollieren soll hat wohl vermutlich zumindest grundkenntnisse beigebracht bekommen.

Ansonsten stimme ich dir aber zu. Wer wirklich krank ist, kümmert sich um eine Lösung die über das wedeln mit dem Attest hinausgeht. In aller Regel ist man dann in entsprechenden örtlichkeiten ohnehin meist kein ganz unbekannter.
 
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Bigeagle schrieb:
@mykoma also ich würde eine entsprechende regelung auch nicht im entgeltfortzahlungsgesetz erwarten. im zweifelsfall sollte man sowieso nach der rechtsgrundlage fragen, denn soweit ich das verstanden habe darf, selbst wenn dem so wäre, der Arbeitgeber nur nachfragen und es besteht keine informationspflicht seitens des Arbeitnehmers. Letzteres wäre eher unschön.

Ich bin selbst überrascht wie problematisch das ganze ist. Solange einige Leute nur Atteste nach Wunsch bekommen haben um in Schule, Arbeit und ähnlichem auszuweichen hat es scheinbar niemanden gejuckt. Jetzt betrifft diese Gefälligkeit nicht mehr nur den Gerechtigkeitssinn des direkten Umfelds.

Nebenbei kann ich mir nicht mal so recht vorstellen was in diesem Fall als Befreiungsgrund fungieren soll.
Für einige Menschen mit Angst- und Panikstörungen kann das problematisch sein. Der erhöhte Widerstand ist vergleichbar mit der beginnenden Atemnot die sich bei einer Panikattacke einstellen kann. Und das triggert dann die Panik. Einige meiner Patienten haben massive Probleme damit. Und in den Fällen habe ich auch ein Attest ausgestellt.
 
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Hoffentlich auch Verbote und Führerscheinentzüge. Oder zumindest Alternativen vorgeschlagen. Oder ist mit dem Attest die Angelegenheit dann bezahlt?
 
Wenn du mich meinst, ich stelle nur fest, dass das Tragen der Maske bei den Patienten zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen führt und stelle das Attest aus. Ich kenn die Patienten und deren Krankengeschichte Daher ist es mit Sicherheit keine Gefälligkeit. Die Maskenpflicht lehne ich nämlich nicht ab.
Ergänzung ()

Und bevor der Verdacht aufkommt, ich würde, massenhaft Atteste ausstellen. Es handelt sich um drei Fälle. Ich würde auch nicht bei jeder Angststörung pauschal ein Attest ausstellen. Es kommt auf den Einzelfall an.
Aber bei diesen Fällen bestand eben eine medizinische Indikation. Sie verließen das Haus nicht mehr und versorgten sich nicht mehr ausreichend mit Lebensmitteln, Medikamente usw.
Ein soziales Umfeld gibt es nicht. Erstaunlich und darauf hatte ich gehofft ist der Umstand, dass Ihnen das Attest so viel Sicherheit gibt, dass sie trotzdem versuchen die Maske zu tragen. Sie brauchen es nur als Sicherheit. Es gibt ihnen sozusagen die Legitimation, die Maske im Notfall absetzen zu dürfen.
 
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Nochmal:
Wenn man, belegt durch Attest, keine Maske tragen muss, heißt das nicht, dass man überall rein darf, wo ein MNS vorgeschrieben ist. Es heißt lediglich, dass man vor Ordnungsgeldern/Bußgeldern gefeit ist.

Ein Attest ist keine Zugangsberechtigung. Zudem stellt sich auch die Frage der Haftung, wenn Leute ohne Maske irgendwo rumrennen.

Meine Frau hat diagnostizierte Angststörungen, Depressionen und eine verkümmerte Lunge. Aber sie trägt einen MNS, wenn wir mal zusammen einkaufen. Wo ist das Problem?

Ich persönlich halte von MNS nicht viel, aber ich suche nicht zwanghaft nach irgendwelchen Schlupflöchern, um meinen Willen durchzusetzen. Wenn einem Gesetze und Verordnungen nicht passen, gibt es für alle den Rechtsweg. Das ist die Definition von „Rechtsstaat“.

Meine Güte.... 😡

@Idon
Mein Lieblingsspruch bei sowas:
Wer etwas will sucht Wege, wer etwas nicht will sucht Gründe 🤷🏼‍♂️
 
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@Jelais das ist ein Punkt den ich sogar gut nachvollziehen kann. Doch auch da wäre es doch an sich sinnvoller eine andere Maskenform zu wählen wenn es zu oft zur Anwendung kommt.
Ansonsten sehe ich da bei deiner Beschreibung eher die paar Leute vor mir die sich etwas abseits stellen und die Maske/Tuch einige Momente ein Stück vom Gesicht wegziehen ohne sie aber runter zu nehmen. Hilft auch wenn sich irgendein Geruch unter dem Stoff verfangen hat (Waschmittelabteilung x_x)
Aber Ausgangsthema klang mehr nach "Ich habe ein Attest und will ohne einen Atemschutz zu tragen hier einkaufen. Ich darf das.", bzw dass jemand absolut nicht in der Lage ist damit zu atmen.

Tinkerton schrieb:
Wer etwas will sucht Wege, wer etwas nicht will sucht Gründe
So für sich finde ich ist das ein ziemlich dämlicher Ausspruch. Newton suchte auch Gründe dafür warum der Apfel herunterfiel, doch er hatte wohl eher nichts dagegen sich zur Erde hingezogen zu fühlen ;)
Vielleicht trügt mich ja mein Gefühl, aber so spontan wirkt das auf mich wie ein Spruch den man anderen an den Kopf wirft wenn sie bei etwas nicht einfach mit den Schultern zucken und weitermachen während der Sprecher kein Problem hat.
Würde mich zumindest wundern wenn der Satz üblicherweise wertneutral gemeint ist, doch nur so ergibt er einigermaßen sinn.
 
Skayritares schrieb:
Dieses Schild habe ich aus dem Internet gefunden (der Ersteller erlaubt die Weiterverwendung) und habe auch selber Ausshänge gesehen, mit Rechtsschreibfehler, aber das ist Gott sei Dank nicht mein Problem.


Solange ich u.a. keine Personen, die aber aufgrund einer Behinderung keine Maske tragen können ausschließe. Denn das wäre Diskriminierung und das ist nach dem AGG verboten, solchen Fälle muss hierdas Hausrecht weichen.

nicht zwangsläufig, man könnte durchaus argumentieren, dass die fürsorgepflicht des arbeitgebers (geschäftsinhaber) für seine mitarbeiter überwiegt...
 
@Bigeagle
Falsifizieren ist die Grundlage in der Wissenschaft. Hier ist es sogar angebracht und wichtig, nach Gründen zu suchen, warum etwas nicht funktioniert.
Aber da dieser Spruch von Eigenverantwortung handelt, ist der Schwenk in die Wissenschaft weniger angebracht 😉

Im vorliegenden Fall werden krampfhaft Gründe gesucht, wie man die Maskenpflicht umgehen kann, statt sich mit den Gegebenheiten zu arrangieren und das Problem an der Basis anzugehen.
Lösungsvorschläge, die das Maskentragen, Attest, Diagnose und persönliche Freiheit unter einen Hut zu bringen versuchen, werden ignoriert und stets neue Gründe angeführt, warum diese Vorschläge nicht funktionieren können - statt es einfach mal zu versuchen und neue Wege zu finden.

Die Vorschriften gelten nunmal. Wenn diese nicht gefallen, kann man gegen diese vorgehen. Das ist allerdings aufwendiger als immer wieder zu skandieren „geht nicht, weil...“.

Daran sieht man, dass es gar nicht um eine echte Lösung des Problems geht, sondern nur darum, den eigenen Willen durchzusetzen. Dafür ist Zeit und Energie meist im Überfluss vorhanden, nur ändert es eben nichts an der Ursache.

Dafür gibts den Rechtsweg. Aber der ist anstrengend. Es ist doch einfacher für einen selbst, wenn sich alle anderen an die eigene Meinung anpassen, statt umgekehrt die eigene Sichtweise zu hinterfragen und ggf. zu ändern.
Es zählt nur das ICH, Verantwortung für das eigene Wohlbefinden tragen wieder die „anderen“.

Wie beim Arbeitslosen, der aus dem Stegreif aufzählen kann, warum er keinen Job hat und wer dran Schuld ist. Aber selbst was tun? Umziehen? Weiterbilden? Auswandern? Arsch hoch usw? Nee. „Bringt ja nix, weil....“
 
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Ein Bekannter von uns ist Arzt, und ihr könnt euch nicht vorstellen, wie viele Idioten zu dem in die Praxis mit fadenscheinigen Gründen (und der anschliessenden Bitte) kommen, sich für die Maskenpflicht zu befreien zu lassen. Manchmal ist es sogar so offensichtlich, dass er Schwierigkeiten hat, diese nicht auszulachen.

Vor allem: Was ist so schlimm daran eine verdammte Maske zu tragen?
Ich reise zwar viel innerhalb EU (warum nicht, ist ja erlaubt). Aber immer mit Maske. Irgendwann gewöhnt man sich dran. Ich denke nicht, dass irgendeine Krankheit es verhindert die Maske zu tragen. (meine Meinung)
 
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BuzzAMK schrieb:
Ich denke nicht, dass irgendeine Krankheit es verhindert die Maske zu tragen. (meine Meinung)

Kann/will ich nicht beurteilen da kein Arzt - jedoch denke ich wenn du so krank bist, das du keine Maske tragen kannst (!) dann bleib gefälligst zuhause.

Hatte bei uns im Laden noch keinen der wirklich ernsthaft krank war mit Attest
Die meisten die eins haben, wedeln fröhlich damit vor dir her und wollen nur provozieren

Hätte mein Chef doch nur nicht solche Panik vor negativer Presse..
 
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