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Muss man der Polizei seinen eigenen Ausweis zeigen?
Ich hab mich nur gefragt, ob bei einer Frage, die man sich mit 3 Minuten Googeln selbst beantworten kann, ein mehrseitiger Thread drin ist.
(Außerdem wollte ich endlich auch mal über Person A sprechen)
So viel mir bekannt ist, wird hier niemand durch die Forenregeln dazu gezwungen, die Fragen des TO, so seltsam sie in der Regel auch sind, zu lesen und dann noch darauf zu antworten.
Dann sollte ein Dipolamt schon wissen was zu tun ist, und ich bezweifle das er TE einen kennt.
ass die Polizei im Falle eines nicht mitgeführten Ausweisdokuments (damit meine ich auch einen Reisepass) die betreffende Person nach den Personalien fragt.
Man muss auch generell ggü der Polizei in solchen Fällen wahrheitsgemäße Angaben machen, ohne Ausweis werden die Angaben dann überprüft oder der Ausweis wird nachgefordert, aber auch nicht immer. Das eher wenn die Person ggf U18 sein könnte und es ist 1 Uhr nachts.
Ansonsten gibt es leider immer Schlaumeier die einem das Leben absichtlich schwer machen. Wir haben bei der FF oft kostenpflichtige Einsätze für die von der Gemeinde eine Rechnung kommt (Keller auspumpen, Ölsupr usw.) Manche treiben es echt soweit auf die Sptize das man dan wegen sowas die Polizei kommen lassen muss weil die ihre Daten nicht rausgeben, was sie theoretisch ja auch nciht müssen..
Bayern oder in Sachsen und denkt so es gilt für ganz Deutschland:
Diplomatische Immunität gilt auch für Familienmitglieder. Aber eigentlich war das auch nur eine Fangfrage. Wie soll man das denn feststellen, ohne sich auszuweisen?
MAnsonsten gibt es leider immer Schlaumeier die einem das Leben absichtlich schwer machen. Wir haben bei der FF oft kostenpflichtige Einsätze für die von der Gemeinde eine Rechnung kommt (Keller auspumpen, Ölsupr usw.) Manche treiben es echt soweit auf die Sptize das man dan wegen sowas die Polizei kommen lassen muss weil die ihre Daten nicht rausgeben, was sie theoretisch ja auch nciht müssen..
Falsche Daten angeben oder keine Angaben machen gegenüber einer zuständigen Behörde, das dürfte auf die FF in dem Fall ja zutreffen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Insofern müssen sie es also doch.
Kenne ich aber, wir brauchen als Sonderprdnungsbehörde auch oft die Polizei zur Amtshilfe. Und gerne kennen die dann die Rechtslage auch nicht richtig und erklären sich für nicht zuständig …