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nach 1 Woche Ausbildung abgebrochen; Vergütung ja oder nein?
- Ersteller Heckman
- Erstellt am
deSeis
Commodore
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 5.105
Du hast laut Gesetz Anspruch darauf. Hier die Quelle.
Dein Gehalt muss laut § 18 Berufsbildungsgesetz vom Betrieb bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf dein Girokonto bei einer Bank überwiesen werden.
Beginnt oder endet deine Ausbildung innerhalb eines Monats, muss dein Gehalt laut § 18 Berufsbildungsgesetz anteilig gezahlt werden:
Für jeden Tag, den du gearbeitet hast, steht dir 1/30 deines Monatsgehaltes zu.
Eine Barzahlung solltest du nicht akzeptieren, denn hier fehlt später oft der Nachweis.
Zuletzt bearbeitet:
S
Stuntmp02
Gast
Du hast 1/4 Monat gearbeitet, also steht dir auch 1/4 des Monatsgehalts zu.
Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.788
Nachdenken vorn posten, Janpk!
Selbst wenn er es einklagen müßte, dann müßte der Angeklagte natürlich auch die Anwaltskosten tragen.
Ich glaube aber kaum das irgendein AG sich auf so etwas einläßt. An der Vergütung gibt es nichts zu rütteln. Im Vertrag steh es schwarz auf weiß. Wenn er 1 Woche da war, dann bekommt er auch Geld für eine Woche. Selbst dann wenn er anschließend den kompletten Laden ausräumt, mit der Tochter des Chefs schläft und alle Fahrzeuge der Firma in Flammen steckt.
Eventuell angerichteter Schaden wird natürlich mit dem Lohn verrechnet. ;-)
Selbst wenn er es einklagen müßte, dann müßte der Angeklagte natürlich auch die Anwaltskosten tragen.
Ich glaube aber kaum das irgendein AG sich auf so etwas einläßt. An der Vergütung gibt es nichts zu rütteln. Im Vertrag steh es schwarz auf weiß. Wenn er 1 Woche da war, dann bekommt er auch Geld für eine Woche. Selbst dann wenn er anschließend den kompletten Laden ausräumt, mit der Tochter des Chefs schläft und alle Fahrzeuge der Firma in Flammen steckt.
Eventuell angerichteter Schaden wird natürlich mit dem Lohn verrechnet. ;-)
Nachdenken vorn posten, Janpk!
hab ich Herr Oberlehrer
Die Gerichtskosten (!) würde er bekommen, aber erstmal muss er zu einem Anwalt und sagen "schick denen mal nen freundlichen Brief" und so ein "freundlicher Brief" kostet ca 70€ und DIE würde er nie wiedersehen. Und die häufen sich.
Das Vergnügen hatte ich selbst schon.
das mit theorie und praxis is immer sone sache.
Nicht jeder der Recht hat bekommt auch Recht (schon gar nicht in Deutschland)
aber darum gehts hier gar nicht und das brauch auch nicht weiter platt getreten werden, kann man machen wenn es soweit ist.
@Heckman: ich würde da anrufen oder brief/email schicken, wenn die sich quer stellen nocheinmal, wenn immernoch dann würd ichs vergessen. Musst du wissen ob es sich lohnt da einen Max zu machen, ich weis aber ja nicht wie viele 100km du die 5 Tage fahren musstest.
wenn MaveL88 damit meint, dass jemand anderes den Ausbildungsplatz nicht bekommen hat kann ich es verstehen, aber wie er auch sagte, die Hintergrundinfos fehlen, könnte ja auch das Unternehmen der letzte Laden sein, man weiß es nicht.Meine Meinung: Es wär ne Unverschähmtheit es einzufordern
was wenns so eine kleine 3-Mann Werkstatt ist? die lachen sich tot.irgendeine AG
In der ersten Woche einer Ausbildung arbeitet man doch noch nicht wirklich.
Deshalb denke ich nicht, dass dir anhand der objektiven Arbeitsleistung irgendetwas zustehen sollte.
Da es aber gesetzlich - wie schon erwähnt - vorgeschrieben ist, bist du zumindest rechtlich auf der sicheren Seite.
Deshalb denke ich nicht, dass dir anhand der objektiven Arbeitsleistung irgendetwas zustehen sollte.
Da es aber gesetzlich - wie schon erwähnt - vorgeschrieben ist, bist du zumindest rechtlich auf der sicheren Seite.
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 1.190
Mein Gott Jungs macht ma nicht so nen palaver mit Klagen und etc. Wegen den Paar euro würde ich niemals so nen Aufstand machen. Gut Geld ist Geld aber so angewiesen bin ich jetzt auf 100 und nochwas euro auch nicht unbedingt aber trotzdem schön wenn man sie bekommt 
S
Stuntmp02
Gast
Mein Gott, Heckman hat es richtig erklärt:
Da wird nix geklagt, da wird eine freundliche E-Mail geschrieben mit dem Vermerk der Rechtslage und dem zustehenden Lohn, der AG wird das sehen, sich kurz ärgern und dann der Buchhaltung das ganze weiterleiten. 100€ sind 100€ warum soll man die verschenken? Und zu einer "Kündigung" gehören auch immer zwei, also wird der AG sicher nicht unschuldig sein.
Da wird nix geklagt, da wird eine freundliche E-Mail geschrieben mit dem Vermerk der Rechtslage und dem zustehenden Lohn, der AG wird das sehen, sich kurz ärgern und dann der Buchhaltung das ganze weiterleiten. 100€ sind 100€ warum soll man die verschenken? Und zu einer "Kündigung" gehören auch immer zwei, also wird der AG sicher nicht unschuldig sein.
Zweipunktnull
Commander
- Registriert
- Dez. 2004
- Beiträge
- 2.546
Und zu einer "Kündigung" gehören auch immer zwei, also wird der AG sicher nicht unschuldig sein.
Haha, das sage ich jetzt auch immer, wenn Leute von Unternehmen auf die Straße gesetzt werden. Zu einer Kündigung gehören immer zwei. Die sind sicher nicht unschuldig an ihrer Kündigung. Die haben es sicherlich verdient.
Lustig, dass immer, wenn ein Arbeitnehmer kündigt, der Arbeitgeber mit Sicherheit nicht unschuldig daran ist und es quasi verdient hat, aber immer, wenn Arbeitnehmer vor die Tür gesetzt werden, jeder über die bösen, bösen Arbeitgeber schimpft.
Ich finde die Sache noch immer moralisch falsch. Erst wird gerade einmal eine Woche nach Ausbildungsbeginn gekündigt und dann soll der Arbeitgeber noch einen Teil der Vergütung ausbezahlen. Ist in meinen Augen wirklich ein Unding. Der Arbeitgeber hatte viel Aufwand bei der Einstellung. Er musste Stellenanzeigen in verschiedenen Medien aufgeben, Bewerbungen durcharbeiten, die aussichtsreichen Bewerber zu Interviews einladen, Vorstellungsgespräche führen etc. Dann hat er sich für den Threadstarter entschieden und sich dabei gleichzeitig gegen andere entschieden, die nun keine oder zumindest vielleicht nicht ihre Wunschstelle gefunden haben. Nach nur einer Woche kündigt nun der Arbeitnehmer und seinen wir doch mal ehrlich, in der ersten Ausbildungswoche hat man doch ohnehin keinen einzigen produktiven oder irgendwie nützlichen Krümel für den Arbeitgeber getan, sondern einzig und alleine ihm Aufwand und Kosten beschert. Jetzt muss er womöglich noch mal einen ganz neuen Bewerbungsprozess aufziehen. Stellenanzeigen, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche etc. Und jetzt will der TE tatsächlich für eine Woche seinen Lohn? Finde ich einfach moralisch nicht in Ordnung. Die Arbeitgeber werden immer blitzschnell verurteilt und als unsozial und was-weiß-ich-nicht-alles abgestempelt, aber die Arbeitnehmer können sich anscheinend alles erlauben und der AG ist pauschal immer mit Sicherheit schon irgendwie mit schuld daran. Aha, soso.
Es kann immer mal passieren, dass man eine Ausbildung nach einem halben, einem oder zwei Jahren abbricht, weil es doch nicht das ist, was man sein Leben lang machen will. Das ist überhaupt kein Problem. Das Problem ist diese eine Woche. Wer nach einer Woche feststellt, dass es doch nix für einen ist, dem muss ich unterstellen, sich im Vorfeld überhaupt nicht informiert zu haben. Denn wer nach einer Woche feststellt, dass es nix für einen ist, der hätte das auch durch ziemlich leicht durch das Einholen von Informationen, ein ein- bis zweiwöchiges Mini-Praktikum oder sonst etwas herausfinden können.
Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.788
Um zur Vergütungfrage zurück zukommen:
Ist gar nicht solange her da war ich in Östereich in einem familiär geführten Hotel angestellt. Die Schwiegermutter vom Chef war ein richtiger Drachen und nach 4 Wochen kam es zum alles entscheidenden Streit (war nicht der erste). Ich habe meine Sachen gepackt und bin am nächsten Morgen gegangen (hab zum Glück für die restliche Saison ne andere Stelle gefunden). Als ich am morgen mit meinen Koffern unter dem Arm ging hab ich mich echt ein paar mal umgedreht. Nicht das ich noch ne Ladung Schrot hinterher geschossen bekam.
Trotz alledem hab ich aber mein Geld bekommen. Wenn auch nicht gleich am nächsten Tag, 2-3 Tage und auch alles korregt abgerechnet.
Bei der Vergütung läßt sich einfach nichts rütteln. Die steht einem zu, da kann kommen was will. Jeder Arbeitgeber weiß das und wird sich nicht auf solche Anwaltsspielchen einlassen. Er wird zahlen, fertig.
Ist gar nicht solange her da war ich in Östereich in einem familiär geführten Hotel angestellt. Die Schwiegermutter vom Chef war ein richtiger Drachen und nach 4 Wochen kam es zum alles entscheidenden Streit (war nicht der erste). Ich habe meine Sachen gepackt und bin am nächsten Morgen gegangen (hab zum Glück für die restliche Saison ne andere Stelle gefunden). Als ich am morgen mit meinen Koffern unter dem Arm ging hab ich mich echt ein paar mal umgedreht. Nicht das ich noch ne Ladung Schrot hinterher geschossen bekam.
Trotz alledem hab ich aber mein Geld bekommen. Wenn auch nicht gleich am nächsten Tag, 2-3 Tage und auch alles korregt abgerechnet.
Bei der Vergütung läßt sich einfach nichts rütteln. Die steht einem zu, da kann kommen was will. Jeder Arbeitgeber weiß das und wird sich nicht auf solche Anwaltsspielchen einlassen. Er wird zahlen, fertig.
muss er womöglich noch mal einen ganz neuen Bewerbungsprozess aufziehen.
wenn er es denn diese saison noch schaft (mit berufsschule etc geht ja auch nur 2 mal im jahr)
ich finds assig
hat der treadsteller denn jetzt mal eine email oder so geschrieben?
Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
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- 8.788
Es ist zwar für beide Seiten nicht schön, kommt aber immer wieder vor.
Man kann aber noch bis zum 1 Oktober regulär in das Ausbildungsjahr einsteigen. Spätere Einstiege sind sicherlich auch möglich. Ertse Anlaufstelle wäre für den AG sicherlich die abgelehnten Bewerber, falls es mehrere Kanditaten für diese Stelle gab. Ein Anruf bringt da schnell in Erfahrung, ob sie noch einen Ausbildungsplatz suchen und kostet nichts viel. Auch gibt es bei IHK und co Börsen für solche frei gewordenen Stellen.
Also es ist nichts, was durch ein bischen Mehraufwand zu lösen wäre. Kommt ja bei regulären Arbeitsplätzen auch immer wieder vor.
Man kann aber noch bis zum 1 Oktober regulär in das Ausbildungsjahr einsteigen. Spätere Einstiege sind sicherlich auch möglich. Ertse Anlaufstelle wäre für den AG sicherlich die abgelehnten Bewerber, falls es mehrere Kanditaten für diese Stelle gab. Ein Anruf bringt da schnell in Erfahrung, ob sie noch einen Ausbildungsplatz suchen und kostet nichts viel. Auch gibt es bei IHK und co Börsen für solche frei gewordenen Stellen.
Also es ist nichts, was durch ein bischen Mehraufwand zu lösen wäre. Kommt ja bei regulären Arbeitsplätzen auch immer wieder vor.
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 1.190
Ausbildung anfangen kann man relativ spät noch. Mein Pap hat erst diese Woche noch einen neuen Azubi eingstellt.
Nein Ich hab noch keine Email geschrieben und nein ich liege nicht zu Hause rum und häng anderen auf der Tasche. Nachdem ich die Ausbildung abgebrochen habe habe ich den darauffolgenden Montag direkt in einem anderem Betrieb angefangen.
Ich muss mir erst mal eine freundliche Formulierung zusammenreimen
Mfg
Nein Ich hab noch keine Email geschrieben und nein ich liege nicht zu Hause rum und häng anderen auf der Tasche. Nachdem ich die Ausbildung abgebrochen habe habe ich den darauffolgenden Montag direkt in einem anderem Betrieb angefangen.
Ich muss mir erst mal eine freundliche Formulierung zusammenreimen
Mfg