KROKvsKROK
Ensign
- Registriert
- Apr. 2013
- Beiträge
- 149
Hallo,
Ich habe im aktuellen Wintersemester bereits mein Studium erfolgreich beendet. Offiziell gelte ich noch bis Ende Februar als Student (also bis Ende des aktuellen Wintersemesters).
Da ich derzeit noch keine Vollzeitstelle gefunden habe und dies eventuell auch noch etwas dauern kann, ist meine Frage, ob ich mich dann ab dem 1. März arbeitslos melden muss oder sollte?
Das einzige was ich derzeit mache, ist ein Nebenjob auf Studentenbasis (max. 20 Stunden pro Woche). Ich weiß nicht ob ich dennoch als "arbeitslos" gelte und mich melden muss? Falls ja, welche Vorteile erhalte ich dadurch bzw. warum muss ich dies machen?
Wohnen tue ich noch bei meinen Eltern und ich bin 24 (werde erst im Sommer 25).
Ich habe im aktuellen Wintersemester bereits mein Studium erfolgreich beendet. Offiziell gelte ich noch bis Ende Februar als Student (also bis Ende des aktuellen Wintersemesters).
Da ich derzeit noch keine Vollzeitstelle gefunden habe und dies eventuell auch noch etwas dauern kann, ist meine Frage, ob ich mich dann ab dem 1. März arbeitslos melden muss oder sollte?
Das einzige was ich derzeit mache, ist ein Nebenjob auf Studentenbasis (max. 20 Stunden pro Woche). Ich weiß nicht ob ich dennoch als "arbeitslos" gelte und mich melden muss? Falls ja, welche Vorteile erhalte ich dadurch bzw. warum muss ich dies machen?
Wohnen tue ich noch bei meinen Eltern und ich bin 24 (werde erst im Sommer 25).