Nach abgeschlossenem Studium arbeitslos melden?

KROKvsKROK

Ensign
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Apr. 2013
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149
Hallo,

Ich habe im aktuellen Wintersemester bereits mein Studium erfolgreich beendet. Offiziell gelte ich noch bis Ende Februar als Student (also bis Ende des aktuellen Wintersemesters).
Da ich derzeit noch keine Vollzeitstelle gefunden habe und dies eventuell auch noch etwas dauern kann, ist meine Frage, ob ich mich dann ab dem 1. März arbeitslos melden muss oder sollte?

Das einzige was ich derzeit mache, ist ein Nebenjob auf Studentenbasis (max. 20 Stunden pro Woche). Ich weiß nicht ob ich dennoch als "arbeitslos" gelte und mich melden muss? Falls ja, welche Vorteile erhalte ich dadurch bzw. warum muss ich dies machen?

Wohnen tue ich noch bei meinen Eltern und ich bin 24 (werde erst im Sommer 25).
 
Willst Du Leistungen beziehen, musste Dich wohl melden.
Ob Du Leistungen bekommen kannst .... das steht auf einem anderen Blatt.
 
...viel wichtiger, wenn Studi zu Ende, bist Du dann krankenversichert?
Mach bloß nicht den Fehler das zu vernachlässigen - kann das Leben ruinieren!

edit: @ HisN gibts bei 50.000 Posts von CB eigentlich nen Keks?
 
Bei 15.000 hats einen gegeben^^ Du schaffst das.
 
Eigentlich musst du dich 3 Monate vor der erwarteten Arbeitslosigkeit melden - sonst können Leistungen gekürzt/gestrichen werden.

Nur mal eben gegooglet bzgl. Nebenjob: http://www.arbeitsagentur.de/web/co...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225
Klares Limit für die erlaubte Wochenarbeitszeit

Arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer dürfen maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten. Wichtig! Es gilt hier die Beschäftigungswoche und nicht die Kalenderwoche. Wird nur eine Minute länger gearbeitet, ergeben sich 15 Stunden. Und die sind zu viel. Wer 15 oder mehr Wochenstunden im Nebenjob arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert dementsprechend seinen Anspruch auf ALG I. Und zwar vollständig und nicht etwa teilweise. Nebenjobber sollten daher diese Bestimmung unbedingt ernst nehmen. Es gibt keine Kulanzzeit. Und auch, wer nur einen Minijob mit Pauschalvergütung auf 400-Euro-Basis ausübt, darf die 15-Stunden-Grenze nicht überschreiten.
 
Du solltest dich in jedem Fall arbeitssuchend melden. Normalerweise wie Snooty geschrieben hat drei Monate vor der erwarteten Arbeitslosigkeit.
Ob du dann ALG2 aka Hartz4 bekommst, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen hab und ist ein Riesenaufwand incl. Finanzenstriptease beim Amt. ALG1 ist nicht, da ich annehme, dass du in den letzten 12 Monaten nicht eingezahlt hast.

Normalerweise gibt es extra Studi-Büros beim Amt, da kannst du einen Termin machen und die können dir dann auch verbindlichere Auskunft geben. Je nach Sachbearbeiter kannst du auch gute Tips bekommen, damit es eben nicht "eventuell auch noch etwas dauern" wird, bis du was findest.
 
Hallo,

ich war in einer ähnlichen Situation wie du: Nach dem Studium vorerst Arbeitslos und bei den Eltern wohnhaft.

Ich habe mich direkt nach dem mündlichem Vortrag exmatrikuliert und für ALG2 gemeldet. Hierfür musste ich denen nur meine Kontoauszüge der letzten Monaten vorzeigen, eine Aussage der Eltern (Mietfreies Wohnen ohne weitere Unterstützungen) und einige ALG2 Formulare ausfüllen.

Letztendlich habe ich dadurch für 5 Monate Bezug inkl. Übernahme von Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen über 2000€ und einen Krankenversicherung (Kostete mich sonst 150€ im Monat) bekommen, durchaus lohnen für den bissel Aufwand.

Jedoch war ich zu dem Zeitpunkt bereits >25. Ich weiß nicht, ob deine Eltern wegen deinen erst 24 Jahren für dich Aufkommen müssen. Fall ihr nämlich als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden, ist es nicht mehr ganz so einfach.
 
Das mit den 3 Monaten vorher melden gilt für Studenten nicht. Auf jedenfall nicht bei meinen Kommilitonen die fertig geworden sind. Denen wurde gesagt, melden sie sich am Tag ihrer exmatrikulation. Haben dann Hartz 4 bekommen, bis sie einen Job gefunden haben.
 
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