Studium Sommersemster -> Arbeitslos melden?

Noob@PC

Cadet 4th Year
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Apr. 2012
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Hallo CBler,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe im Juli 2012 mein Fachabitur bestanden und wollte zum Wintersemester 2012 mit meinem WG-Partner (beide 18; deswegen zusammengezogen) studieren.
Er hat eine Zusage bekommen, ich auch eine im Nachrückverfahren. Nur konnte er nun nicht mehr annehmen (zu lange Zeit gelassen) und ich habe nun auch meine Anmeldefrist verstreichen lassen. Nun wollen wir beide zum Sommersemster 2013 beginnen.

Allerdings kam nun Post von der Familienkasse, wir beide sollen nun Ab-/Zusage an sie schicken, wegen dem Kindergeld. Wir haben ja nur leider keins von beiden.

Unsere Bewerbungsunterlagen würde wir am 31.10. zurückbekommen. Würde dort eventuell ein Absageschreiben beiliegen, wäre es wohl zu spät und das Kindergeld wäre gestrichen.

Sollen wir uns arbeitslos melden und müssen wir dann auch Bewerbungstrainig etc. machen, obwohl wir keine Ansprüche auf Geld stellen?

Schönen Abend.
 
wenn ihr hartz4 beantragt, dann müsst ihr jede Woche x Bewerbungen schreiben und euch regelmäßig melden. Wenn ihr aber keine Leistungen bekommt(wollt) müsst ihr auch nix machen.
 
Hartz4 wollen wir natürlich nicht, auch sonst keine anderen Ansprüche, es geht primär um das Kindergeld bzw. die Rente.
 
Es gibt hier nur 2 Möglichkeiten:

Durch Eigenverschulden in der Wartezeit auf einen Studienplatz hat sich die Studienaufnahme um ein Semester verzögert (Selbst verschuldetes Einschreibeversäumnis). Mindestens während dieses halben Jahres besteht kein Anspruch auf Kindgeld.

Meldet sich das volljährige Kind arbeitssuchend (oder ähnlicher Status bei Alg II) und wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, besteht ein Anspruch auf Kindergeld höchstens bis zum 21. Lebensjahr.
 
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