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Nach Zivi bewerbung noch bei der Polizei möglich?
- Ersteller CyberXan
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serra.avatar
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sicher kannst du ... nur die Chancen sind halt geringer genommen zu werden ...
Zwirbelkatz
Fleet Admiral
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Geht, selbst gemacht. Lass dir nix erzählen. Es war in Hessen.
Dunkelschwinge
Admiral
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Komt darauf an wie du die verweigerung begründet hast. Wenn Du gegen Waffen gewettert hast und einen auf Pazifist á lá Ghandi gemacht hast schwierig. Wenn es eine Begründung im Art..ich glaube nicht ans Militär aus historischer Verantwortung etc. war solltest Du keine Probleme bekommen. Solltest wohlgemerkt.
falls dass überhaupt eine Rolle spielt...
falls dass überhaupt eine Rolle spielt...
Turbostaat
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Der Polizei ist es furzegal ob du Zivi oder Bund gemacht hast. Genauso wie bei der Feuerwehr
Schwachsinn hoch drei.Ich glaube ohne Bundeswehr/heer kannst du nicht einmal zur Feuerwehr.
Sherman123
Fleet Admiral
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Zumindest in Österreich ist ein abgeleisteter Grundwehrdienst Vorraussetzung für Polizeiberufe.
Chuck Norris123
Lt. Commander
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Das bezieht sich auf Männer!
Stimmt in Österreich aber tatsächlich, dass Wehrdienst bei Männern eine Voraussetzung ist.
Mfg Chuck
Stimmt in Österreich aber tatsächlich, dass Wehrdienst bei Männern eine Voraussetzung ist.
Mfg Chuck
JackBlackstone
Lt. Junior Grade
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- Aug. 2007
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§ 42 Sondervorschriften für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
(1) Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, den Widerruf eines Annahmebescheides sowie das Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst der Polizei dem zuständigen Kreiswehrersatzamt anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn Wehrpflichtige trotz Annahmebescheides ihren Dienst im Vollzugsdienst der Polizei nicht antreten.
(3) Für die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die im Vollzugsdienst der Polizei Dienst geleistet haben, gilt § 23 entsprechend.
also absoluter schwachsinn, dass man wehrdienst leisten muss um zur polizei zu können, ist sogar ganz andersrum, man kann zur polizei um kein wehrdienst oder zivi zu machen ^^
ps.: ähnliches gilt für thw oder feuerwehr...
pps.: man wird eingeladen, falls die unterlagen ok sind, und muss mehrere tests absolvieren, sport, fitness, intelligenz, kombination, psyche, diskussion usw.... die sind entscheident ob du angenommen wirst oder nicht. es gibt außerdem noch in einigen bundesländern abiturpflicht. allerdings, fängst du dann dein dienst auch mit einem höheren grad an und bekommst somit auch automatisch mehr lohn.
(1) Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, den Widerruf eines Annahmebescheides sowie das Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst der Polizei dem zuständigen Kreiswehrersatzamt anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn Wehrpflichtige trotz Annahmebescheides ihren Dienst im Vollzugsdienst der Polizei nicht antreten.
(3) Für die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die im Vollzugsdienst der Polizei Dienst geleistet haben, gilt § 23 entsprechend.
also absoluter schwachsinn, dass man wehrdienst leisten muss um zur polizei zu können, ist sogar ganz andersrum, man kann zur polizei um kein wehrdienst oder zivi zu machen ^^
ps.: ähnliches gilt für thw oder feuerwehr...
pps.: man wird eingeladen, falls die unterlagen ok sind, und muss mehrere tests absolvieren, sport, fitness, intelligenz, kombination, psyche, diskussion usw.... die sind entscheident ob du angenommen wirst oder nicht. es gibt außerdem noch in einigen bundesländern abiturpflicht. allerdings, fängst du dann dein dienst auch mit einem höheren grad an und bekommst somit auch automatisch mehr lohn.
Zuletzt bearbeitet:
Heretic Novalis
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- Jan. 2002
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- 8.048
http://de.wikipedia.org/wiki/WehrpflichtPolizeivollzugsbeamte leisten keinen Wehrdienst. Ihre Wehrpflicht gilt mit dem Eintritt in die Polizei (Polizei der Länder (§ 42 WPflG) und Polizei des Bundes (§ 42a WPflG)) als abgegolten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei#Polizeivollzugsdienst_als_Wehrersatzdienst
@scorpion
wehrdienst ist definitiv keine voraussetzung für den polizeidienst!
@topic
bewirb dich und falls du auf den geleisteten zivildienst angesprochen wirst, gibst du "soziale gründe" an. im endeffekt geht das sogar konform mit dem polizeidienst. da würde ich mir keine sorgen machen.
serra.avatar
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also absoluter schwachsinn, dass man wehrdienst leisten muss um zur polizei zu können, ist sogar ganz andersrum, man kann zur polizei um kein wehrdienst oder zivi zu machen ^^
es geht auch nicht darum das man Wehrdienst geleistet haben muss. es geht darum das man wenn man den verweigert hat ... (Begründung Waffen etc.) eben etwas Probleme haben könnte genommen zu werden ... das sind zwei Paar Stiefel ... Verweigerung an der Waffe dürfte so ziemlich schwer erklärbar sein jetzt zu Polizei zu wollen
$co®pion
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- 2.822
Tja, wenn es in Deutschland eventuell möglich ist das du ohne Wehrdienst zur
Polizei kannst, heißt immer noch nicht das sie dich dort aufnehmen müssen.
Dazu mußt du körperliche und psychische Tests bestehen. Bei letzterem
sollte dann der Wehrdienstverweigerer meiner Meinung nach scheitern.
Polizei kannst, heißt immer noch nicht das sie dich dort aufnehmen müssen.
Dazu mußt du körperliche und psychische Tests bestehen. Bei letzterem
sollte dann der Wehrdienstverweigerer meiner Meinung nach scheitern.
Zuletzt bearbeitet:
S
Straßdörfler
Gast
Natürlich kann man sich bei der Polizei bewerben, nachdem man zivi gemacht hat.
bei der polizeilaufbahn musst du davor weder zivi noch bund machen.
bei der polizeilaufbahn musst du davor weder zivi noch bund machen.
Sherman123
Fleet Admiral
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- 12.344
Dies gilt für Österreich:
(In Österreich gibt es keine Stellungskommission mehr. Man kann sich für den Zivi ohne Angabe von Gründen melden)
Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in den Exekutivdienst
• Österreichische Staatsbürgerschaft
• die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Einschränkung wegen Minderjährigkeit
• Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren bei Eintritt in den Exekutivdienst
• Mindestgröße von 163 cm bei weiblichen Bewerberinnen
Mindestgröße von 168 cm bei männlichen Bewerbern
• Körpergewicht: Für die Bewertung wird der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen, welcher im Bereich von 18 – 25 liegen muss.
• Bei Sehschwäche:
Es muss ein augenfachärztlicher Befund beigebracht werden.
• Vollkommene körperliche Gesundheit
- Schwimmen und Tauchen wird vorausgesetzt! -
• Unbescholtenheit
• (insbesondere keine gerichtlichen Vorstrafen, ...
• Abgeleisteter Grundwehrdienst bei männlichen Bewerbern bis zum Dienstantritt
• Führerschein Gruppe/Klasse B bis zum Dienstantritt
• Erfolgreiche Absolvierung des gesamten Aufnahmeverfahrens.
(In Österreich gibt es keine Stellungskommission mehr. Man kann sich für den Zivi ohne Angabe von Gründen melden)
Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in den Exekutivdienst
• Österreichische Staatsbürgerschaft
• die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Einschränkung wegen Minderjährigkeit
• Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren bei Eintritt in den Exekutivdienst
• Mindestgröße von 163 cm bei weiblichen Bewerberinnen
Mindestgröße von 168 cm bei männlichen Bewerbern
• Körpergewicht: Für die Bewertung wird der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen, welcher im Bereich von 18 – 25 liegen muss.
• Bei Sehschwäche:
Es muss ein augenfachärztlicher Befund beigebracht werden.
• Vollkommene körperliche Gesundheit
- Schwimmen und Tauchen wird vorausgesetzt! -
• Unbescholtenheit
• (insbesondere keine gerichtlichen Vorstrafen, ...
• Abgeleisteter Grundwehrdienst bei männlichen Bewerbern bis zum Dienstantritt
• Führerschein Gruppe/Klasse B bis zum Dienstantritt
• Erfolgreiche Absolvierung des gesamten Aufnahmeverfahrens.
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