Nachbarn beim Einbruch in Keller gefilmt - was nun?

GrooveXT schrieb:
Wir waren bei der Polizei. Dort hat man uns gesagt, dass ein Video, auch wenn es nur den privaten Raum aufzeichnet, ohne einen Hinweis an der Tür vor Gericht nicht als Beweis angesehen wird oder zumindest nicht angesehen werden muss.
Es ist generell recht unsinnig, die Polizei um rechtlichen Rat zu bitten. Die haben oft entweder keine Ahnung, lügen oder eine Kombination aus beidem. Rat bei sowas gibts leider nur bei Leuten mit Rechtskenntnis.

GrooveXT schrieb:
Der Polizist hatte uns auch eher zu einem zivil Prozess geraten, als zu einer Strafanzeige, weil das mehr Erfolg gehabt hätte.
Wozu? Den Weg würde man gehen, um geklaute Sachen und Sachschaden ersetzt zu bekommen. Willst du aber gar nicht.

GrooveXT schrieb:
Was ist eigentlich wenn ich so nen Schild an der Tür habe und der Blödmann durchs Fenster einsteigt und das Schild gar nicht sehen kann? Kann er sich dann daraus reden?! Ich fasse es immer noch nicht!
Nein, der Einbrecher ist gar nicht Adressat eines solchen Schildes. Es geht darum, die "im Normalmodus" von einer Videoüberwachung betroffenen Menschen, also zum Zutritt berechtigte Personen, zu informieren, z.B. den Freund, den du zum Bierholen in deinen Keller schickst.
 
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GrooveXT schrieb:
Demnächst muss ich noch Milch und Kekse hinstellen, damit der Einbrecher sich vor seiner Tour durch die Wohnung noch stärken kann....

In Amerika gab es tatsächlich einen Einbrecher, der in eine Garage eingestiegen ist.
Kam aber nicht mehr raus und hat zum Überleben Katzenfutter gegessen.
Und hinterher natürlich die Besitzer der Garage verklagt.

Das "Es lebe Deutschland" kann ich nur unterschreiben.
Rechte der Opfer sind halt geringer als der Täter.
 
@mensch183
Ich habe dort auch nicht um Rechtsberatung gebeten, sondern darum wie ich mich am Besten verhalte. Weil ich mir da jetzt unsicher bin, ob das alles so stimmt, bin ich ja selber gerader am recherchieren ob ich denn nun einen potentiellen Einbrecher auf eine Überwachung hinweisen muss oder nicht. Koscher ist mir das nicht, was der Polizist da erzählt hat. Aber ich denke das gerade ein Polizist weiß, wie denn so ein Rechtssystem letztendlich auf der Straße gelebt wird. Wichtig für mich war nur, dass mein Nachbar von der ganzen Angelegenheit erst dann erfährt, wenn ich schon aufm Atlantik rumschipper und ich da vorher gerne die Sache geklärt hätte.

Worauf ich genau hätte klagen können weiß ich jetzt auch nicht. Der Polizist hat nur die Meinung vertreten, dass eine strafrechtliche Verfolgung wohl nicht zielführend gewesen wäre und wir mit einem guten Anwalt und einem Zivilprozess mehr Glück haben würden. Ersteres kaufe ich ihm ungesehen ab, weil ich denke das er dann schon ein gewissen Erfahrungsfundus hat, letzteres halte ich für Spekulation. Da dort aber so oder so nichts zu holen ist, werde ich wohl keinen Anwalt konsultieren - zumindest solange es nicht zu ernsteren Schäden kommt.
Ergänzung ()

mensch183 schrieb:
Nein, der Einbrecher ist gar nicht Adressat eines solchen Schildes. Es geht darum, die "im Normalmodus" von einer Videoüberwachung betroffenen Menschen, also zum Zutritt berechtigte Personen, zu informieren, z.B. den Freund, den du zum Bierholen in deinen Keller schickst.

Das lass ich natürlich gelten, zumindest wenn es um meine Wohnung geht. Im Keller hat keiner außer mir was zu suchen.
Ich kann auch nachvollziehen, dass jemand der auf meine Einladung hin bei mir zu hause ist, was klaut und dann dabei gefilmt wurde ohne es zu wissen, Einspruch erheben kann (auch wenn ich es noch für diskussionswürdig halte) . Die Frage ist nur, warum ein fehlender Aufkleber den Beweis bei widerrechtlichem Eindringen unbrauchbar macht. Ich will das Video ja jetzt nicht auf Youtube stellen oder ihn damit diffamieren. Es geht lediglich darum, illegale Aktivitäten aufzuzeichnen. Ein Hinweisschild lädt doch dazu ein, die Überwachung zu umgehen, in dem man z.B. den Sicherungskasten aufbricht und den Strom im Keller abschaltet. Ich werde es wohl so halten, dass ich mir für Notfälle ein Schild zur Seite lege und es im Ernstfall nachträglich an die Tür klebe. Ist vielleicht nicht 100% legal, aber wie so oft lassen einem die Gesetzte keine andere Wahl.
 
Würde ich ja gerne, wenn er erreichbar wäre. Seit Mai lässt er sich am Telefon verleugnen und antwortet nicht auf Briefe. Unsere Heizung wurde rigoros abgestellt, was ja auch legitim ist, aber als es im Mai dann doch ein paar kalte Wochen gab und wir bei 12 Grad in der Wohnung gefroren haben, war er plötzlich nicht mehr zu erreichen. Wenn der mir irgendwann mal über den Weg läuft habe ich ganz andere Dingen mit ihm zu klären.

Wie gesagt, wird zeit das ich hier ausziehe...
 
GrooveXT schrieb:
Ich hatte erst vor kurzem zwei zerstochende Autoreifen, dass brauche ich nicht nochmal.

Ich denke das wird das mindeste sein was dir blüht.
Solche Menschen denken anders, und er scheint Zeit und genug kriminelle Energie zu haben.
Zu mal er leicht unter einer Persönlichkeitsstörung zu leiden scheint.


GrooveXT schrieb:
Wir waren bei der Polizei. Dort hat man uns gesagt, dass ein Video, auch wenn es nur den privaten Raum aufzeichnet, ohne einen Hinweis an der Tür vor Gericht nicht als Beweis angesehen wird oder zumindest nicht angesehen werden muss.

Ja auch ein Einbrecher hat Rechte, die Idee ihn subtil auf einen Alarm nebst Videoüberwachung hin zu weisen ist bisher die beste.
Alles andere führt nur zu Kopfschmerzen.
Ein Schild kostet nicht die Welt und untermauert deinen Hinweis.
 
Und wenn jemand das Schild abmontiert? Ist er in der Beweispflicht,dass dort ein Schild gehangen hat? Wie?

Ist zwar eine im ersten Moment blöde Frage. Aber nehmen wir an, der Einbrecher "klaut" nun das Schild mit dem Hinweis und klaut dir den gesamten Keller leer und behauptet dann seinerseits: "Da war ja kein Schild dran, dass ich gefilmt werde!"
 
Davon mal ab, dass so ein Schild halt schwer nachzuweisen ist, sehe ich noch ganz andere Probleme.

Wenn da ein Schild steht "Videoüberwacht" würde ich als Einbrecher erstmal versuchen den Strom abzustellen. Gut in einer Wohnung nicht so ganz einfach, aber bei Kellerräumen wo der Sicherungskaste vor jedem Kellerraum für jeden zugänglich ist, doch ein leichtes. Als nächstes würde ich mich einfach vermummen und alle auffälligen Merkmale verstecken. Dann kann ich schön ausräumen und sogar in die Kamera winken.

Mag zwar sein, dass unbedarfte Gelegenheitsdiebe abgeschreckt werden, für den durchschnittlich intelligenten Menschen ist das aber einfach nur nen Hinweis, sich doch ordentlich zu vermummen oder sich was anderes einfallen zu lassen um nicht an den Kameras vorbei zu müssen. Außerdem würde ich mir auch die Frage stellen, was denn wohl wertvolles zu schützen ist, dass sich eine Kameraüberwachung lohnt. Man kann sowas halt immer von zwei Seiten betrachten.

Auf der einen Seite erhöht sich das Riskio erwischt zu werden, auf der anderen Seite bin ich als Einbrecher gewarnt und habe ein potentiell größeres Interesse mal rein zuschauen, was es denn wohl so gibt. Keine Ahnung ob man sich mit so einem Aufkleber einen Gefallen tut.

Ich habe schon überlegt den Aufkleber in der Wohnung anzubringen und zwar nur vor den beiden überwachten Räumen. So steht nichts vorne an der Tür, was Aufmerksamkeit wecken könnte (der Flur wird dann auch nicht überwacht). Aber sobald die Tür aufgebrochen wurde, kann sich der nette Einbrecher ja dann immer noch überlegen ob ich ihn Filmen darf und sich zur Not noch ne Kapuze ins Gesicht ziehen. Ach was'n Paradies für Kriminelle.
 
Ich würde eher so sagen: Wenn ich Einbrecher wär, und da wär son Schild, dann zieh ich mirn Bademantel an, ne Unterhose übern Kopf, rosa Plüschhäschenpantoffeln und Schild abmachen.

Dann geh ich mit dem Schild raus, werf die Klamotten innen Sack und geh ganz lässig (nachdem ich mir was übergeworfen habe, sonst ists doch was luftig, in deinen Keller rein.

Das meinte ich mit Schild abmontieren. Ein Aufkleber oder Hinweis muss sicherlich, wie so oft, gut lesbar irgendwo angebracht sein. Ansonsten könntest du das ja aufm Boden mit 1x1m hinkleben. Da würden sich sicherlich finde Anwälte drüber freuen und sagen: "Ja aber wer guckt schon aufn Boden? Das muss in SICHTWEITE sein."

Daher lieber nochmal erkundigen, wo ein solches Schild denn zulässig ist, bzw. was du machen kannst wenn dir einer das Schild abmontiert. Davor schreckt nämlich auch keiner zurück, der in deinen Keller einsteigt. Denn er IST ja schon kriminell.
 
Wenn ich denn mal ne sichere Quelle dafür hätte. Bisher habe ich so gut wie gar nichts zu der Hinweispflicht bei Videoüberwachung innerhalb von Privaträumen gefunden. Es wird immer nur drauf rumgeritten, was alles zu beachten ist, wenn ich mein Haus oder mein Garten extern überwache.

Hat da vielleicht jemand eine verständliche und vor allem belastbare Quelle? Das Einzige was ich als nicht Jurist gut verstehen kann steht in Foren und das ist für mich jetzt keine rechtliche Grundlage auf die ich mich stützen kann.

Wie gesagt meine Recherchen zu dem Thema waren bisher erfolglos. Die meisten staatlichen Dokumente hören an der private Haustür auf.
 
Hi :)

seid ihr denn wirklich sicher, dass die Aufnahmen nicht verwertet werden können, wenn eine Straftat aufgezeichnet wurde? Unabhängig davon, dass du kein Schild hattest, können die Aufnahmen doch evtl. im Falle einer Straftat trotzdem verwertet werden, würde ich denken. Ich würde das erstmal noch abklären.

Das bedeutet nicht, dass du kein Schild haben musst, wenn du "normale" Besucher filmst, aber auf diese Pflicht kannst du evtl. einfach auch pfeiffen, wenn es um deinen Keller geht, den nur du benutzt. Wayne interessierts!

Das würde ich einfach erstmal noch abklären. Wie gesagt, ich weiß es auch nicht.

EDIT: Habe gerade mit einem befreundeten Juristen drüber gesprochen. Der sagt, dass er sich kaum vorstellen kann, dass solche Aufnahmen nicht verwertet werden können. Er prüft das nochmal und ich könnte dir dann bescheid geben.

Gruß :)
 
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Ja. Solche Beweise, die nicht vom Gericht angeordnet sind, sind unzulässig und werden vor Gericht als unzulässig gewertet. Haben also keine Beweiskraft. Nur auf richterliche Anordnung hin darf gefilmt und abgehört werden. Alles andere ist nicht zulässig.

Man stelle sich mal vor sowas wäre zulässig. Denn könnte man Textpassagen filmen und aufzeichnen und sich denn so zurecht schnibbeln das es dem gegenüber belastet.

Nee Nee. Google mal und du wirst schnell fündig werden das sowas unzulässig ist. Ein Schild am Keller muss trotzdem ran.
 
Guten Tag!

Bin über Google zufällig auf diesen Thread gestossen und habe sehr viele Parallelen festgestellt. Wie der Threaderöffner komme ich auch aus Dortmund. Großstadt ja, aber kein Brennpunkt.

Ich war bis Dienstag letzter Woche im Urlaub, kam nach Hause und meine Wohnungstür in der 4. Etage stand offen. Die Räume waren durchwühlt, der TV, der Computer, Monitor und etwas Bargeld waren weg. Die Tür war doppelt verschlossen und die Fenster komplett geschlossen (was bei den Fenstern angesichts der 4. Etage ohnehin vollkommen egal ist, es sei denn ein Einbrecher hat eine Feuerwehrleiter von 15 Metern).

Ich habe mich dann alleine erstmal in der Wohnung umgeschaut und einige Ungereimtheiten bemerkt, die mir seltsam vorkamen. Dazu gleich mehr.

Ich rief dann erst einmal drei völlig überforderte und scheinbar dumme Polizisten. Diese bemerkten z.B. den schwarzen Fuß- bzw. Schuhabdruck an meiner weißen Wohnungstür erst, als ich sie darauf aufmerksam machte und auch erst dann wurde davon ein Foto gemacht. So etwas hätte ich im Kindergarten wohl schon hinbekommen oder schaue ich einfach zuviele Sendungen, wie Aktenzeichen XY ungelöst?

Das Ende vom Lied war dass diese 3 Herren mit ihrem kleinen Notizblock und ein paar Fotos und Angaben meine Wohnung verließen. Aber Hauptsache man hat meine Reiseunterlagen und Zugverbindungen geprüft, damit ich auch wirklich erst 40 Minuten vor Ihnen in der Wohnung war. Natürlich!! Warum sollte ich meine eigene Wohnung eintreten?

Kurze Zeit später kam eine "Spurensicherung".... Es wurde ein Ohrabdruck an der Tür gefunden und eben der genannte Schuhabdruck! Alles gute Beweise. Immerhin weiß ich nun, dass über Schweiß (der ja theoretisch am Ohr sein könnte) keine DNA festgestellt werden kann. Das war es dann auch gewesen.

Mir kam das nun alles schleierhaft vor. Ich hatte vor dem Urlaub sämtlichen Strom in meiner Wohnung abgeschaltet. Lediglich der Kühlschrank lief noch. Alle anderen Sicherungen waren raus. Als ich jedoch in die Wohnung kam, lief mein Router, das Licht im Ankleidezimmer war an, der Backofen war wieder an und stand auf 12:00 Uhr (was nur bei einem "Neustart" der Fall ist.)

Ich wohne in einem Wohnhaus von 1913 und dort ist es ja auch oftmals so, dass die Sicherungskästen im Keller angebracht sind. Woher wusste der Täter also, dass mein Sicherungskasten im Ankleidezimmer ist? Das ist kaum möglich. Schon gar nicht ohne Licht. Mein Kasten ist nur über 4 Ecken zu finden und dann noch hinter einer Tür. Das empfand ich als seltsam. Ferner wurden nur 4 Gegenstände gestohlen. Relativ gezielt.

Dann habe ich einmal den Ohrabdruck (samt Wangenknochenabdruck) abgemessen. Die Körpergröße des Täters dürfte meiner Meinung nach nicht mehr als 1,75 Meter betragen. Jemand der 2 Meter groß ist wird sich niemals so tief herunter bücken. Ebenso habe ich einmal den Schuhabdruck abgemessen. Auch hier zeigt sich, dass die Person recht kleine Füße hat. Ein weiteres Indiz war, dass der Täter 2 Tritte benötigt hat, um die Tür einzutreten. Die Tür empfand ich zwar als sicher, aber stabil würde ich etwas anderes nennen. 90-100 Kilo wird der Täter also nicht wiegen. Ich selbst wiegen 90 Kilo und ich hätte glaube ich nicht einmal meinen Fuß gebraucht um hier hinein zu kommen. Nachdem ich dann 1+1+1+1 zusammen gezählt hatte kam mir mein Nachbar ins Gedächtnis. 1,70 groß, 75 Kilo. Nimmt Drogen, hat keinen Job und ständig erhebliche finanzielle Probleme (dies kam mir nach reinflichen Überlegungen erst ins Gedächtnis, weil ich schon diverse Briefe von ihm in der Hand hatte, von Inkasso, Finanzamt, Arbeitsamt etc.).

Ich hatte nun einfach meinen Verdacht, warum auch immer. Ich traue sowas niemandem zu, aber bei ihm war das eben anders und ich habe ihn angeschwärzt. Einen Verdacht wird man ja wohl auch mal äußern können. Diese Ermittlungen dauern nun noch an, ich schreibe aber gerne, was das gegeben hat.

Ist das nun eigentlich normal, dass ich nachts unruhig schlafe, meine Wohnungstür natürlich abschließe, meine Schlafzimmertür auch abschließe, meine Hunde (2 Stück) separat packe im Schlafzimmer hinter einer Holzplatte (damit diese im Falle eine erneuten Einbruchs dem Täter nicht in die Füße laufen und totgetreten werden). Ferner habe ich ein 30 cm langes Fleischermesser neben dem Bett liegen.... Ich hätte ja im Leben nicht gedacht, dass man nach solch einer "Sache" solche Maßnahmen ergreifen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
elstubido schrieb:
Ist das nun eigentlich normal, dass ich nachts unruhig schlafe, meine Wohnungstür natürlich abschließe, meine Schlafzimmertür auch abschließe, meine Hunde (2 Stück) separat packe im Schlafzimmer hinter einer Holzplatte (damit diese im Falle eine erneuten Einbruchs dem Täter nicht in die Füße laufen und totgetreten werden). Ferner habe ich ein 30 cm langes Fleischermesser neben dem Bett liegen.... Ich hätte ja im Leben nicht gedacht, dass man nach solch einer "Sache" solche Maßnahmen ergreifen würde.
Absolut normal. Es ist nicht selten das "Opfer" nach einem Einbruch ausziehen. Ist ja auch klar, jemand ist deine absolute Privatsphäre eingedrungen und hat sich nach Herzenslust daran gütig getan. Du hast das Vertrauen in deine Wohnung verloren, dass muss du erstmal wieder finden.

Normalerweise hätte ich jetzt gesagt, du hast vollkommen Recht mit deiner Vermutung, weil doch kein Profi im 4. Stock einbricht. Das stimmt auch fast. Die meisten Einbrüche finden im Erdgeschoss statt, bei Mehrfamilienhäusern jedoch zunehmend in den oberen Etagen. Da ist weniger "Publikumsverkehr" und man ist ungestörter. Fraglich ist nur, wer denn wusste das du im Urlaub bist und gezielt dort eingebrochen ist, was den Personenkreis doch einschränkt.

Naja deine Wohnung hat aber wie du ja schon selber festgestellt hast einen entscheidenen Vorteil, durchs Fenster werden sie nämlich nicht kommen. Also bleibt nur die Tür und die lässt sich mit verschiedensten Mitteln relativ gut absichern. Ich würde mir ne einfache Alarmanlage mit Türkontakt (gibts schon für 20 Euro) zu legen (gibt auch welche die bei Einbruch SMS verschicken) und eventuell, wenn es denn baulich bei dir möglich ist, einen Panzerriegel (Ist jetzt nur nen Beispiel). Damit solltest du zumindest Nachts wieder gut schlafen können. Wenn trotz Panzerriegels einer reinkommen sollte (und du von dem Lärm noch nicht wach bist) geht die Alarmanlage an und das ganze Haus wird wach. Meist reicht das schon. Überhaupt sagt die Statistik das die meisten Einbrecher mit wenig professionellem Equipment unterwegs sind (meist Schraubendreher und Muskelkraft) und fast 40% der Einbruchsversuche schon an der Tür scheitern.

Das alles hilft zwar wenig, wenn du nicht da bist, aber sollte dir die nötige Sicherheit geben dich in deiner Wohnung wieder wohl zu fühlen.
 
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@GrooveXT
wie ging es bei dir nacher weiter ist nochmal etwas passiert?
 
Puh, ich habe leider keinen Überblick mehr was ich schon alles zu dem Thema geschrieben habe. Deswegen könnte ich mir an dieser Stelle wiederholen.
Also wir haben mit unserem Nachbarn gesprochen, ihm das Video gezeigt und ihm erzählt das wir, sollte bei uns jemals irgendwas passieren, damit zur Polizei gehen. Er war dabei sehr niedergeschlagen und demütig, was nichts heißen muss aber es scheint zumindest gefruchtet zu haben. Auf jeden Fall hat bei uns keiner mehr eingebrochen. Allerdings sind wir jetzt seit April umgezogen und wohnen nun ein paar Häuser weiter über einem Autohaus. Das ist gut überwacht, da brauchen wir uns also keine Gedanken mehr machen. Einen Keller haben wir auch nicht mehr, also fühlen wir uns zur Zeit wieder sicher. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
sehr schön :)

jo find das auch die beste lösung.

hab auch wiedermal so einen nachbarn. alles meffies. der davor auch..vollmeffie...is auch immer irgendwo eingebrochen....und nur müll geklaut...(hab den keller mit entrümpelt)irgendwann haben ihn die bullen erwischt und sitzt jetzt im knast.
mein jetziger nachbar hat auch schon eine tür zerlegt(wohnzimmertür komplett zertreten) und probiert mitm spaten(!!!!) die eingangstür (seine) zu öffnen, weil er im wahn seinen haustürschlüssel+handy in den see geworfen hat.
"meth - not even once" kann ich dazu nur sagen !

bei mir wurde auch schon eingebrochen. ist schon nen paar jahre her. meinen rechner geklaut - mein ein und alles :<
(die daten waren unersetzbar, das backup in form einer bunten, externen hd(sah sehr verlockend aus) auch gleich mitgenommen, aber unterwegs fallengelassen - war natürlich im eimer
ich wusste natürlich sofort wer's war - anzeige gestellt, aber es konnte nix nachgewiesen werden.
war auch nen meffie. ist dann aber wegen schwerer körperverletzung in den knast gewandert...
 
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