Nachgemachte Ware ersteigert!

Vielleicht könnte man sich in solchen Fällen auch direkt an den Hersteller wenden. Die werden wissen, was sie in solchen Fällen tun. Und wenn man Glück hat bekommt man vielleicht von denen direkt ein paar neue Schuhe als Entschädigung und Dank für den Hinweis auf gefälschte Artikel ;)

In deinem Fall hat die Verkäuferin ja sogar noch wissentlich gefälschte Ware verkauft - das wird teuer :D
 
Allein schon den Namen Puma für ein Plagiat zu benutzen ist eine Markenrechtsverletzung.
Wenn in der Auktion Puma steht, dann darf man auch davon ausgehen, dass es Originalschuhe sind. Ich würde mal sagen, sie muss dir neue besorgen.


BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die
Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat
dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
und die gekaufte Sache abzunehmen.
BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte
Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache
frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und
die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer
nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2
des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder
bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei
denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass
sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder
dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein
Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die
Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert
worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine
zu geringe Menge liefert.


Ich sage mal: Wenn da Pumaschuhe steht, dann kann man auch Originalschuhe erwarten!

Deine Rechte:
BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden
Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach
§ 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ich würde bei Nacherfüllung (also Lieferung richtiger (originaler) Ware) bleiben.

Quelle ist Juris

Das sollte die gute Dame etwas in Verlegenheit bringen :D

Da sie wusste, dass sie ein Plagiat verkauft, war das vorsätzlich und die Anwälte der Staatsanwaltschaft und von Puma freuen sich sicher über einen kleinen Tipp. Trotzdem setzte deine eigenen Rechte durch, vll haste dann ja 2 Paar neue originale Pumaschuhe und kannst eines bei eBay verkaufen :D
Behalte auf jeden Fall die Mail von ihr (=>Beweis für Vorsatz)!

Ach ja und Anstiftung zu einer Staftat! Das gibt noch nen Punkt auf der Anklage :D
Dame schrieb:
Sie können dsie Schuhe doch auch wieder verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
lol, geile begründung :D
Allein schon dafür sollte man der guten eine lektion in form einer anzeige erteilen.
Ich bin auch schon mal so reingelegt worden, allerdings mit nem lacoste shirt. Hab mich dann beschwert und ihm die konsequenzen bewusst gemacht, da war er sofort kooperationsbereit und hat ohne zu zögern das geld zurücküberweisen. Er wusste es angeblich auch nicht.
Naja, habs dann dabei belassen, man muss ja niemanden ohne grund in die scheixxe reissen.
Hätte er sich geweigert wäre ich aber schnurstracks zur polizei gelaufen. Bei uneinsichtigkeit keine gnade zeigen, immer drauf.
 
Nach einigen eMail hin und her, habe ich ihr eine Frist gesetzt, die heute Abend endet. Morgen geh ich dann zur Polizei, und werde mich dann auch mit Puma in Verbindung setzen.

@loconiz: Wie ist die Sache bei dir ausgegangen?
 
wazzup schrieb:
Bei uneinsichtigkeit keine gnade zeigen, immer drauf.
= :D
Seh ich auch so! :daumen:

@DrPepper
Halt und mal auf den laufenden, würde mich wirklich Interessieren! :)

@loconiz
Was ist bei dir rausgekommen?
 
Ich hatte noch einen regen eMail-Verkehr mit der jungen Dame, aber sie wollte mir das Geld nicht zurückbezahlen. Ich habe dann nach einer angemessenen Frist gestern bei der Polizei Strafanzeige gestellt...mal schaun, wie/ob das dann weitergeht. Der Polizeibeamte war aber auch ziemlich erstaunt, über die Dreisigkeit, die sie an den Tag gelegt hat. Jedoch sagte er auch, dass der Kommentar "Sie können dsie Schuhe doch auch wieder verkaufen." aus ihrer eMail nicht unbdingt als Anstiftung zur Straftat zu werten ist...das hätte dann evtl. so aussehen sollen "Ich geben ihnen 20 Euro zurück, und sie verkaufen die Schuhe dann weiter."

Mit Puma habe ich auch Kontakt aufgenommen, jedoch war der Erfolg dort relativ gering. Da die junge Frau nur dieses eine Paar Schuhe verkauft hat, es lohnt sich deshalb für Puma nicht gegen sie vorzugehen. Ein originales Paar habe ich auch nicht bekommen :(

Bei eBay habe ich den Vorfall schon gemeldet, sie hat sich dazu aber noch nicht geäußert.


@loconiz: Noch da?
 
Die schreibt doch "Lifestyle Puma Speed Cat Sport- Markenschuhe"

Wenn das keine Bezeichnung des Originale ist, fresse ich 'nen Besen.
Zumal es sich auf die Firmenbezeichnung "Puma" bezieht.
Sie schreibt weder " wie Puma" oder "ähnlich".
Außerdem ist sie offenkundig auf den gleichen Tet hereingefallen, hat bemerkt das es keine Originale sind und nutzt den selben Text mit dem Wissen das es nicht die korrekte Bezeichnung ist, also mit dem Vorsatz der Täuschung.

Keine falsche Rücksicht! Anzeige. Sowas muß Konsequenzen haben, sonst ist das der Freibrief für Wiederholungen.

Sowas macht mich echt sauer. Solche Leute verderben den Spaß mit eBay!

Wenn sie selber reingefallen ist kann sie ja mit dem Anbieter genauso verfahren.


Uups, vor lauter Wut darüber nicht auf die 2. Seite und auf Datum geschaut.
Sorry, ich habe da echt rot gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, die Anzeige wurde ja bei der Polizei gemacht, was dann aber aus der Sache geworden ist weiss ich allerdings nicht. Kann man das überhaupt nachverfolgen?

Ich denke nicht, dass die gute Dame drangekommen ist, da es sich ja "nur" um 60 Euro gehandelt hat.
 
DrPepper schrieb:
Ein originales Paar habe ich auch nicht bekommen :(
Du armer, ist ja wirklich voll gemein von Puma! :rolleyes:

Würd mich schon interessieren was da rausgekommen ist. Mal bei der Polizei nachfragen?
 
Hmm, da müsste ich dann wohl bei der Polizei an ihrem Wohnort anrufen, da die Sache an die dortige Polizeidienststelle weitergeleitet wurde. Und ob man da überhaupt Informationen bekommt?!
 
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